535/AB

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Helene Partik-Pable` und Genossen haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend Vorerhebungen gegen Bundesminister Dr. Caspar Einem, gerichtet und folgende Fragen gestellt:

 

vgl.      Ist es richtig, daß gegen den Bundesminister für Inneres, Dr. Caspar Einem, ein Strafverfahren anhängig ist?

 

2.      Wurden bzw. werden in diesem Verfahren Weisungen erteilt?

 

3.      Wenn ja, welche Weisungen wurden erteilt?

 

(Bitte um Ausführung sämtlicher Weisungen im Wortlaut)

 

4.      Hat der bearbeitende Staatsanwalt jeweils vor der Beantragung von Erhebun­gen, Einvernahmen usw. einen Vorhabensbericht an die OSTA oder das Bun­desministerium für Justiz zu richten?

 

5.      Wenn ja, warum?

 

6.      Werden allenfalls erforderliche Erhebungen und Befragungen von Beamten, die dem Bundesminister für Inneres unterstellt sind, durchgeführt oder durch einen unabhängigen Richter?"

 

Ich beantworte diese Fragen wie folgt:

 

Zu 1:

 

Wegen des in einer Anzeige des Parlamentsklubs der Freiheitlichen Partei Öster­reichs erhobenen Vorwurfs, Bundesminister Dr. Caspar Einem habe die Unterdrük­kung einer Karteikarte mit ihn selbst betreffenden sicherheitsbehördlichen Vormer­kungen durch Beamte der EBT veranlaßt, ist beim Landesgericht für Strafsachen Wien ein Verfahren anhängig.

 

Zu 2:

 

Nein.

 

Zu 3:

 

Entfällt.

 

Zu 4 und 5:

 

Gemäß § 8 Staatsanwaltschaftsgesetz haben die Staatsanwaltschaften über Straf­sachen, die von besonderem öffentlichen Interesse sind oder bei denen noch nicht hinreichend geklärte Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu beurteilen sind, von sich aus den Oberstaatsanwaltschaften unter Mitteilung der etwa schon getroffenen Verfügungen zu berichten und in diesem Bericht zum beabsichtigten weiteren Vorgehen Stellung zu nehmen.  Die Oberstaatsanwaltschaften haben, so­weit solche Strafsachen nicht nur von räumlich begrenzter Bedeutung sind, dem Bundesministerium für Justiz zu berichten.

 

In diesem Sinn haben in der vorliegenden Strafsache die Staatsanwaltschaft Wien an die Oberstaatsanwaltschaft Wien und diese an das Bundesministerium für Justiz Vorhabensberichte erstattet.  In einer Dienstbesprechung hat das Bundesministeri­um für Justiz mit der Oberstaatsanwaltschaft Wien Übereinstimmung erzielt, das Vorhaben der Staatsanwaltschaft Wien auf Durchführung von Vorerhebungen zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Die von der Staatsanwaltschaft Wien beantragten Vernehmungen werden vom Untersuchungsrichter des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vorgenommen.

 

 

2-6 - Juni 1996