5355/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider, Mag. Stadler und Kollegen

haben am 20. Jänner 1999 unter der Nr. 5602/J an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend Zahl der Sonderurlaube gerichtet:

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Einleitend wird bemerkt, daß die angegebenen Zahlen sich auf die im Bun -

deskanzleramt - Zentralstelle gewährten Sonderurlaubstage, welche EDV - mäßig

erfaßt sind, beziehen.

 

Zu Frage 1:

Die Anzahl der im Bundeskanzleramt - Zentralleitung gewährten

Sonderurlaubstage stellt sich wie folgt dar:

 

Jahr

Anzahl der

Sonderurlaubstage

1995

883

1996

645

1997

754

1998

531


 

Zu den Fragen 2. 4 und 6:

Diese Fragen betreffen nicht mein Ressort.

 

Zu Frage 3:

Von den in den Jahren 1995 bis 1998 gewährten Sonderurlaubstagen entfielen

auf gewerkschaftliche bzw. personalvertretungsbedingte Anlässe:

 

1995:    65 Tage

1996:     46 Tage

1997:     90 Tage

1998:     23 Tage

 

Die restlichen Sonderurlaubstage wurden aus diversen sonstigen Anlässen

gewährt.

 

Zu den Fragen 5 und 7:

Die durchschnittliche Anzahl an Sonderurlaubstagen in den Jahren 1995 bis

1998 stellt sich wie folgt dar:

 

 

Jahr

durchschnittliche Anzahl der

Sonderurlaubstage:

1995

1,0

1996

0,76

1997

0,76

1998

0,5


 

Zu Frage 8:

Wie Sie der obigen Beantwortung entnehmen können, nimmt die durch -

schnittliche Anzahl der Sonderurlaubstage pro Mitarbeiter/in tendenziell ab.

Daher sind Maßnahmen meinerseits zu einer weiteren Verringerung der

Sonderurlaube nicht erforderlich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des

Bundeskanzleramtes nehmen Sonderurlaube nur in Ausnahmefällen in

Anspruch.