5355/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider, Mag. Stadler und Kollegen
haben am 20. Jänner 1999 unter der Nr. 5602/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Zahl der Sonderurlaube gerichtet:
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend wird bemerkt, daß die angegebenen Zahlen sich auf die im Bun -
deskanzleramt - Zentralstelle gewährten Sonderurlaubstage, welche EDV - mäßig
erfaßt sind, beziehen.
Zu Frage 1:
Die Anzahl der im Bundeskanzleramt - Zentralleitung gewährten
Sonderurlaubstage stellt sich wie folgt dar:
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Jahr |
Anzahl der Sonderurlaubstage |
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1995 |
883 |
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1996 |
645 |
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1997 |
754 |
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1998 |
531 |
Zu den Fragen 2. 4 und 6:
Diese Fragen betreffen nicht mein Ressort.
Zu Frage 3:
Von den in den Jahren 1995 bis 1998 gewährten Sonderurlaubstagen entfielen
auf gewerkschaftliche bzw. personalvertretungsbedingte Anlässe:
1995: 65 Tage
1996: 46 Tage
1997: 90 Tage
1998: 23 Tage
Die restlichen Sonderurlaubstage wurden aus diversen sonstigen Anlässen
gewährt.
Zu den Fragen 5 und 7:
Die durchschnittliche Anzahl an Sonderurlaubstagen in den Jahren 1995 bis
1998 stellt sich wie folgt dar:
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Jahr |
durchschnittliche Anzahl der Sonderurlaubstage: |
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1995 |
1,0 |
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1996 |
0,76 |
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1997 |
0,76 |
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1998 |
0,5 |
Zu Frage 8:
Wie Sie der obigen Beantwortung entnehmen können, nimmt die durch -
schnittliche Anzahl der Sonderurlaubstage pro Mitarbeiter/in tendenziell ab.
Daher sind Maßnahmen meinerseits zu einer weiteren Verringerung der
Sonderurlaube nicht erforderlich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Bundeskanzleramtes nehmen Sonderurlaube nur in Ausnahmefällen in
Anspruch.