5357/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider und Kollegen haben am 20. Jän -

ner 1999 unter der Nr. 5586/J an mich eine schriftliche parlamentarische An -

frage betreffend Auslandsdienstreisen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die Gesamtkosten der Auslandsdienstreisen des Bundeskanzleramts in den

Jahren 1995 bis 1998 belaufen sich auf:

 

1995:    S 10,813.848,32

1996:    S   9,373.243,24

1997:     S 19,692.640,62

1998:     S 22,611.799,63

 

Davon entfallen folgende Beträge auf Flugkosten:

1995:    S   6,490.439,83

1996:    S   4,498.126,23

1997:    S 12,638.953,47

1998:    S 14,580.285,83

Weitere Reisekosten sind in VA - Post 7232/960 sowie VA - Post 7280 (Hotel -

kosten) enhalten; die Herausrechnung der genauen Höhe wäre jedoch mit

einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden.

 

 

Zu Frage 2:

Die Kosten der Auslandsdienstreisen, die mit dem Flugzeug durchgeführt

wurden, betrugen für meine Person bzw. meinen Amtsvorgänger in den Jahren

1995 bis 1998:

 

1995:    S   2,132.260,75

1996:    S 10,507.649,11

1997:    S   2,475.229,24

1998:    S 10,209.132,--

 

Für Reisen in die Nachbarländer wurden Dienstwagen benutzt, für deren

Benützung keine bedeutenden zusätzlichen Kosten entstanden sind.

 

Die Kosten der Auslandsdienstreisen für Bundesministerin Mag. PRAMMER

betrugen im Jahr 1997 S 121.524,80, im Jahr 1998 S 238.650,43.

 

Die Kosten der Auslandsdienstreisen für Staatssekretär Dr. WITTMANN

betrugen im Jahr 1997 S 228.176,25, im Jahr 1998 S 259.873,45.

 

Die Ermittlung der Kosten der Auslandsdienstreisen der jeweiligen Amtsvorgän -

ger wäre nur mit enormem Verwaltungsaufwand möglich.

 

 

Zu Frage 3:

Dazu ist festzuhalten, daß sich die Kosten für Auslandsreisen in Zusammen -

hang mit dem EU - Ratsvorsitz nicht für das Halbjahr der EU - Präsidentschaft

festlegen lassen; es werden daher jeweils die Kosten für das gesamte Jahr

1998 angeführt:

 

Die Gesamtkosten der Auslandsreisen, die aufgrund des EU - Ratsvorsitzes

1998 angefallen sind, betrugen für meine Person einschließlich Begleitper -

sonen S 10,741.423,28.

 

Die Gesamtkosten der Auslandsreisen, die aufgrund des EU - Ratsvorsitzes

1998 angefallen sind, betrugen für Frau Bundesministerin Mag. PRAMMER

einschließlich Begleitpersonen S 808.159,35.

 

Die Gesamtkosten der Auslandsreisen, die aufgrund des EU - Ratsvorsitzes

1998 angefallen sind, betrugen für Staatssekretär Dr. WITTMANN einschließ -

lich Begleitpersonen S 723.993,55.

 

Zu Frage 4:

Die gesetzlichen Grundlagen hinsichtlich der Abwicklung von Auslandsdienst -

reisen von Bundesbediensteten finden sich in der Reisegebührenvorschrift

1955 (im speziellen in den §§ 25 if).

 

Darüber hinaus werden vom Bundesministerium für Finanzen regelmäßig Er -

lässe herausgegeben, an denen sich auch das Bundeskanzleramt orientiert.

 

Zu den Fragen 5 bis 9:

Im ersten Quartal des Jahres 1994 wurde ein Vertrag zwischen der Republik

Österreich und AUSTRIAN AIRLINES, Österreichische Luftverkehrs AG, ge -

schlossen.

Da keine Verlängerung des Vertrages über das Kalenderjahr 1995 hinaus in

Aussicht genommen wurde, wurde im Hinblick auf das bedeutende Auftrags -

volumen sowie aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit unter

Mitbefassung eines externen Experten eine neuerliche, den EU - Bestimmungen

entsprechende Ausschreibung der Flugreisen des Bundes durchgeführt.

 

Aus den gelegten Angeboten wurde nach Abschluß des Vergabeverfahrens der

Zuschlag an den Bestbieter Österreichisches Verkehrsbüro AG erteilt.

 

Am 21. Dezember 1995 wurde der Vertrag zwischen der Republik Österreich

und der Österreichischen Verkehrsbüro AG geschlossen.

 

Der mit dem Österreichischen Verkehrsbüro abgeschlossene Vertrag enthält

folgende Konditionen:

Das Österreichische Verkehrsbüro (ÖVB) verpflichtet sich, die Flüge zu be -

stimmten angeführten Hauptdestinationen zu den bestmöglichen Konditionen

(Bestpreisgarantie) zu besorgen und durchzuführen.

 

Das Österreichisch Verkehrsbüro gestaltet über seine Kontakte und durch

kreative Leistungsgestaltung ein optimales Reiseangebot zum aktuellen Best -

preis und die verbindliche Buchung für die zeitlichen und örtlichen Vorgaben

der reiseanfordernden Dienststelle.

 

Das Österreichische Verkehrsbüro wird auch die Besorgung und Durchführung

von Flügen zu anderen als festgelegten Destinationen zum jeweils niedrigsten

Tarif (Best Buy) vornehmen.

 

Das Österreichische Verkehrsbüro gewährt für die gesamte Vertragslaufzeit

einen Preisabzug von den obigen Preisen im Ausmaß von 9 %.

Darüber hinaus garantiert das Österreichische Verkehrsbüro, daß alle Vorteile

aus den von den einzelnen Airlines angebotenen Firmenförderprogrammen der

Republik Österreich zugute kommen.

 

Für vom Bund in Anspruch genommene Zusatzleistungen (Packages), wie zum

Beispiel Hotel, Transfer, Busse, etc., gilt ebenfalls Bestpreisgarantie sowie ein

zusätzlicher Preisabschlag von mindestens 6 %.

 

Dem Bund wird der Meistbegünstigtenstatus eingeräumt.

 

Weiters wurde für die Österreichische Bundesregierung und deren Delegatio -

nen zwischen der Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium

für Finanzen, und der Firma Lauda Air Luftfahrt AG ein entsprechender

Rahmenvertrag abgeschlossen.

 

Hinsichtlich weiterer Informationen verweise ich auf die Ausführungen des

Herrn Bundesministers für Finanzen zu der an ihn gerichteten parlamentari -

schen Anfrage Nr. 5591/J.

 

Ich gehe davon aus, daß durch diese Verträge zu erwarten ist, daß die

aufgrund der zunehmenden internationalen Verflechtungen und Beziehungen

steigenden Flugleistungen verwaltungsökonomisch und kostengünstig

abgewickelt werden.