5361/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten Dr. Khol und Kollegen haben am 18.02.1999 unter der Nummer

57607J - NR/1999 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

Entwicklungen aufgrund der Staatsbürgerschaftsgesetznovelle 1998 gerichtet.

 

 

Die Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Im Jahre 1998 wurden durchschnittlich monatlich in den Bundesländern Burgenland

18, in Kärnten 21, in Niederösterreich 278, in Oberösterreich 121, in der Steiermark

93, in Salzburg 27, in Vorarlberg 81, Tirol 82 und in Wien 816 Staatsbürgerschaften

verliehen.

 

Zu Frage 2:

 

Im Jänner 1999 wurden bisher in Kärnten 28, in Niederösterreich 33, in

Oberösterreich 103, in der Steiermark 67, in Salzburg 35, in Vorarlberg 5 und in Wien

470 Staatsbürgerschaften verliehen.

Im Bundesland Burgenland gab es im gleichen Zeitraum keine Einbürgerungen.

Tirol konnte für den Jänner 1999 noch keine Zahlen bekannt geben.

 

Zu Frage 3:

 

In den Bundesländern Niederösterreich, Steiermark, Kärnten, Vorarlberg und

Salzburg wurden keine Fälle aufgezeigt, wo auf Grund mangelnder Deutsch -

kenntnisse im Jänner 1999 die österreichische Staatsbürgerschaft nicht verliehen

werden konnte.

Oberösterreich konnte in 17 Staatsbürgerschaftsfällen, Wien in 2 Fällen und das

Burgenland in einem Fall dem Antrag bzw. den Anträgen auf Verleihung der

österreichischen Staatsbürgerschaft deshalb nicht stattgeben, da die genannte

Verleihungsvoraussetzung nicht erfüllt wurde.

Zu Frage 4:

 

Die Überprüfung der Deutschkenntnisse bedarf meiner Meinung nach vorerst keines

Erlasses seitens meines Ressorts, da in den Erläuterungen zur Staatsbürgerschafts -

gesetzesnovelle 1998 deutlich gemacht wird, wie in den einzelnen Fällen hiebei

vorzugehen wäre.

Dieser neu eingefügte Paragraph 10a soll den Intentionen des Integrationspaketes

Rechnung tragen und vermitteln, dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft den

Schlusspunkt einer erfolgreichen Integration in Österreich darstellt.

Ein wesentliches - aber nicht ausschließliches - Indiz hiefür sind sicherlich

Sprachkenntnisse. Diese Sprachkenntnisse sind nicht in Form einer Prüfung unter

Beweis zu stellen, sondern sind von der Behörde nach den Lebensumständen des

Antragstellers zu beurteilen.

Die den Lebensumständen angepassten Sprachkenntnisse sind nicht in Form einer

Prüfung unter Beweis zu stellen, vielmehr werden sich die Deutschkenntnisse auf

Grund erbrachter einschlägiger Nachweise, auf Grund des persönlichen Kontaktes

des Antragstellers mit der Behörde oder auf Grund der Aktenlage fest stellen lassen.

 

Zu Frage 5:

 

Diese Antwort möchte ich zuerst allgemeiner einleiten, da für mich die Frage nicht

klar formuliert wurde und es dadurch zu verschiedenen Interpretationen kommen

kann.

Ich gehe davon aus, dass eine Bewilligung einer Doppelstaatsbürgerschaft nur eine

Verleihung gemäß § 10 Abs. 6 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 (Verleihung

im Staatsinteresse) sein kann, der eine Bestätigung der Bundesregierung zu Grunde

liegt. Falls hingegen der Antrag auf Beibehaltung der österreichischen

Staatsbürgerschaft bei Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit gemeint war, ist

mir eine Beantwortung nicht möglich:

Zum Zeitpunkt der Bewilligung steht nicht fest, ob der fremde Staat innerhalb der

gesetzlich vorgegebenen Frist von zwei Jahren der Doppelstaatsbürgerschaft

zustimmt oder ob der österreichische Staatsbürger nach Bewilligung dieser noch

immer eine weitere Staatsbürgerschaft annehmen möchte.

So gesehen bin ich der Ansicht, dass man von einer Bewilligung zur Doppelstaats -

bürgerschaft ausschließlich bei einer Verleihung im Staatsinteresse sprechen kann.

 

Im Hinblick auf meine vorangegangene Ausführung, gab es im Burgenland, in

Kärnten und in Vorarlberg keine Bewilligungen zu Doppelstaatsbürgerschaften im

Jahre 1998.

Hingegen wurde in Niederösterreich in 3, in Oberösterreich in 2, in der Steiermark in

einem Fall, in Salzburg in 31 in Tirol in 3 und in Wien in 56 Fällen die Bewilligung zur

Doppelstaatsbürgerschaft erteilt.

Hiebei kann ich nur die Anzahl des Bundeslandes Wien heranziehen, um von einem

monatlichen Durchschnitt im Jahre 1998 zu sprechen; - in diesem Fall wären es

ungefähr 5 Fälle von Bewilligungen.

Zu Frage 6:

 

Bewilligungen im Jänner 1999 für Doppelstaatsbürgerschaften gab es Wien in zwei

Fällen.

Im Burgenland, in Niederösterreich, in Oberösterreich, in der Steiermark, Kärnten,

Vorarlberg und in Salzburg gab es in diesem Zeitraum keine Zustimmungen zu einer

Doppelstaatsbürgerschaft.

 

Zu Frage 7:

 

Im Jahre 1998 wurde durchschnittlich monatlich die Wartefrist von 10 Jahren in

Niederösterreich 59 mal, in Oberösterreich 12 mal, in der Steiermark 23 mal, in

Salzburg 3 mal und in Wien 125 mal verkürzt.

In Kärnten waren es im ganzen Jahr 1998 nur drei, im Burgenland nur 10 und in

Vorarlberg nur 9 Fälle, die die 10 – Jahres - Frist unterschritten.

 

Zu Frage 8:

 

Die Verkürzung der Wartefrist im Jänner 1999 auf Grund besonders berücksich -

tigungswürdiger Umstände lag im Burgenland bei 2, in Kärnten bei 4, in Nieder -

österreich bei 14, in Oberösterreich bei 39, in der Steiermark bei 24, in Salzburg bei 4

und in Wien bei 93 Anträgen auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft

vor.

In Vorarlberg gab es im Jänner 1999 noch keine Genehmigung zur Unterschreitung

der 10 – Jahres - Frist.

 

Zu Frage 9:

 

In den meisten Fällen für eine vorzeitige Verleihung der Staatsbürgerschaft im

Jänner 1999 wurden die besonders berücksichtigungswürdigen Gründe Integration,

Asylstatus, Fremde aus dem EWR - Raum und die Geburt im Bundesgebiet

herangezogen.

 

Die Bundesländer Salzburg und Steiermark haben allerdings keine detaillierte

Aufgliederung.

 

Im Burgenland waren zwei Fälle, in Kärnten war ein Fall in Niederösterreich waren

118 Fälle, in Oberösterreich 11 Fälle und in Wien waren es 40 Fälle von guter

Integration.

 

Weiters lagen die Gründe in Niederösterreich in der Geburt im Inland in 3, in

Oberösterreich und Kärnten sogar nur in einem Fall sowie in Wien in 9 Fällen.

Weiters gab es in Kärnten nur zwei Fälle, die im Besitz der Asylberechtigung waren.

Die Anzahl der Fälle betreffend den EWR - Raum liegen noch weiter darunter.

Außer der im Gesetzestext demonstrativen Aufzählung der besonders berück -

sichtigungswürdigen Gründe wurde in Wien in 39 Fällen die österreichische Staats -

bürgerschaft vorzeitig verliehen.

 

Abschließend möchte ich noch bemerken, dass das Bundesland Tirol bis dato keine

statistische Angaben zu den Fragen 3, 6, 7, 8 und 9 machen konnte.