5361/AB XX.GP
Die Abgeordneten Dr. Khol und Kollegen haben am 18.02.1999 unter der Nummer
57607J - NR/1999 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
Entwicklungen aufgrund der Staatsbürgerschaftsgesetznovelle 1998 gerichtet.
Die Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Jahre 1998 wurden durchschnittlich monatlich in den Bundesländern Burgenland
18, in Kärnten 21, in Niederösterreich 278, in Oberösterreich 121, in der Steiermark
93, in Salzburg 27, in Vorarlberg 81, Tirol 82 und in Wien 816 Staatsbürgerschaften
verliehen.
Zu Frage 2:
Im Jänner 1999 wurden bisher in Kärnten 28, in Niederösterreich 33, in
Oberösterreich 103, in der Steiermark 67, in Salzburg 35, in Vorarlberg 5 und in Wien
470 Staatsbürgerschaften verliehen.
Im Bundesland Burgenland gab es im gleichen Zeitraum keine Einbürgerungen.
Tirol konnte für den Jänner 1999 noch keine Zahlen bekannt geben.
Zu Frage 3:
In den Bundesländern Niederösterreich, Steiermark, Kärnten, Vorarlberg und
Salzburg wurden keine Fälle aufgezeigt, wo auf Grund mangelnder Deutsch -
kenntnisse im Jänner 1999 die österreichische Staatsbürgerschaft nicht verliehen
werden konnte.
Oberösterreich konnte in 17 Staatsbürgerschaftsfällen, Wien in 2 Fällen und das
Burgenland in einem Fall dem Antrag bzw. den Anträgen auf Verleihung der
österreichischen Staatsbürgerschaft deshalb nicht stattgeben, da die genannte
Verleihungsvoraussetzung nicht erfüllt
wurde.
Zu Frage 4:
Die Überprüfung der Deutschkenntnisse bedarf meiner Meinung nach vorerst keines
Erlasses seitens meines Ressorts, da in den Erläuterungen zur Staatsbürgerschafts -
gesetzesnovelle 1998 deutlich gemacht wird, wie in den einzelnen Fällen hiebei
vorzugehen wäre.
Dieser neu eingefügte Paragraph 10a soll den Intentionen des Integrationspaketes
Rechnung tragen und vermitteln, dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft den
Schlusspunkt einer erfolgreichen Integration in Österreich darstellt.
Ein wesentliches - aber nicht ausschließliches - Indiz hiefür sind sicherlich
Sprachkenntnisse. Diese Sprachkenntnisse sind nicht in Form einer Prüfung unter
Beweis zu stellen, sondern sind von der Behörde nach den Lebensumständen des
Antragstellers zu beurteilen.
Die den Lebensumständen angepassten Sprachkenntnisse sind nicht in Form einer
Prüfung unter Beweis zu stellen, vielmehr werden sich die Deutschkenntnisse auf
Grund erbrachter einschlägiger Nachweise, auf Grund des persönlichen Kontaktes
des Antragstellers mit der Behörde oder auf Grund der Aktenlage fest stellen lassen.
Zu Frage 5:
Diese Antwort möchte ich zuerst allgemeiner einleiten, da für mich die Frage nicht
klar formuliert wurde und es dadurch zu verschiedenen Interpretationen kommen
kann.
Ich gehe davon aus, dass eine Bewilligung einer Doppelstaatsbürgerschaft nur eine
Verleihung gemäß § 10 Abs. 6 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 (Verleihung
im Staatsinteresse) sein kann, der eine Bestätigung der Bundesregierung zu Grunde
liegt. Falls hingegen der Antrag auf Beibehaltung der österreichischen
Staatsbürgerschaft bei Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit gemeint war, ist
mir eine Beantwortung nicht möglich:
Zum Zeitpunkt der Bewilligung steht nicht fest, ob der fremde Staat innerhalb der
gesetzlich vorgegebenen Frist von zwei Jahren der Doppelstaatsbürgerschaft
zustimmt oder ob der österreichische Staatsbürger nach Bewilligung dieser noch
immer eine weitere Staatsbürgerschaft annehmen möchte.
So gesehen bin ich der Ansicht, dass man von einer Bewilligung zur Doppelstaats -
bürgerschaft ausschließlich bei einer Verleihung im Staatsinteresse sprechen kann.
Im Hinblick auf meine vorangegangene Ausführung, gab es im Burgenland, in
Kärnten und in Vorarlberg keine Bewilligungen zu Doppelstaatsbürgerschaften im
Jahre 1998.
Hingegen wurde in Niederösterreich in 3, in Oberösterreich in 2, in der Steiermark in
einem Fall, in Salzburg in 31 in Tirol in 3 und in Wien in 56 Fällen die Bewilligung zur
Doppelstaatsbürgerschaft erteilt.
Hiebei kann ich nur die Anzahl des Bundeslandes Wien heranziehen, um von einem
monatlichen Durchschnitt im Jahre 1998 zu sprechen; - in diesem Fall wären es
ungefähr 5 Fälle von
Bewilligungen.
Zu Frage 6:
Bewilligungen im Jänner 1999 für Doppelstaatsbürgerschaften gab es Wien in zwei
Fällen.
Im Burgenland, in Niederösterreich, in Oberösterreich, in der Steiermark, Kärnten,
Vorarlberg und in Salzburg gab es in diesem Zeitraum keine Zustimmungen zu einer
Doppelstaatsbürgerschaft.
Zu Frage 7:
Im Jahre 1998 wurde durchschnittlich monatlich die Wartefrist von 10 Jahren in
Niederösterreich 59 mal, in Oberösterreich 12 mal, in der Steiermark 23 mal, in
Salzburg 3 mal und in Wien 125 mal verkürzt.
In Kärnten waren es im ganzen Jahr 1998 nur drei, im Burgenland nur 10 und in
Vorarlberg nur 9 Fälle, die die 10 – Jahres - Frist unterschritten.
Zu Frage 8:
Die Verkürzung der Wartefrist im Jänner 1999 auf Grund besonders berücksich -
tigungswürdiger Umstände lag im Burgenland bei 2, in Kärnten bei 4, in Nieder -
österreich bei 14, in Oberösterreich bei 39, in der Steiermark bei 24, in Salzburg bei 4
und in Wien bei 93 Anträgen auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft
vor.
In Vorarlberg gab es im Jänner 1999 noch keine Genehmigung zur Unterschreitung
der 10 – Jahres - Frist.
Zu Frage 9:
In den meisten Fällen für eine vorzeitige Verleihung der Staatsbürgerschaft im
Jänner 1999 wurden die besonders berücksichtigungswürdigen Gründe Integration,
Asylstatus, Fremde aus dem EWR - Raum und die Geburt im Bundesgebiet
herangezogen.
Die Bundesländer Salzburg und Steiermark haben allerdings keine detaillierte
Aufgliederung.
Im Burgenland waren zwei Fälle, in Kärnten war ein Fall in Niederösterreich waren
118 Fälle, in Oberösterreich 11 Fälle und in Wien waren es 40 Fälle von guter
Integration.
Weiters lagen die Gründe in Niederösterreich in der Geburt im Inland in 3, in
Oberösterreich und Kärnten sogar nur in einem Fall sowie in Wien in 9 Fällen.
Weiters gab es in Kärnten nur zwei Fälle, die im Besitz der Asylberechtigung waren.
Die Anzahl der Fälle betreffend den EWR - Raum liegen noch weiter darunter.
Außer der im Gesetzestext
demonstrativen Aufzählung der besonders berück -
sichtigungswürdigen Gründe wurde in Wien in 39 Fällen die österreichische Staats -
bürgerschaft vorzeitig verliehen.
Abschließend möchte ich noch bemerken, dass das Bundesland Tirol bis dato keine
statistische Angaben zu den Fragen 3, 6, 7, 8 und 9 machen konnte.