5362/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stadler und Kollegen haben am 26. Jänner

1999 unter der Nr. 5668/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref -

fend schlechte Noten für österreichischen EU - Ratsvorsitz gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Zu diesen Fragen wird auf den Ergebnisbericht der österreichischen EU - Präsident -

schaft 1998 verwiesen, der bereits dem Nationalrat sowie dem Bundesrat zur Kennt -

nis gebracht wurde.

 

Dieser Bericht, der vom Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für auswär -

tige Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit sämtlichen Bundesministerien erstellt

wurde, gibt einen Überblick über die unter österreichischer EU - Präsidentschaft in

den einzelnen Sachgebieten erzielten wesentlichsten Fortschritte und Ergebnisse.

 

Zu Frage 4:

Das Informelle Treffen der Arbeits - , Sozial -  und FrauenministerInnen zum Thema

Beschäftigung und Chancengleichheit brachte folgende Diskussionsergebnisse:

-  Grundlegende Zielsetzung ist die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen,

    wobei aus dem Blickwinkel der Chancengleichheit diese Beschäftigungsverhält -

    nisse sowohl sozial abgesichert als auch existenzsichernd sein müssen.

-  Im Sinne des Gender Mainstreaming - Ansatzes soll, zu dem bereits bestehenden

    vierten Pfeiler, der Aspekt der Chancengleichheit in allen Schwerpunktbereichen

    der Leitlinien 1999 integriert werden. Die Chancengleichheit von Behinderten

    sollte im ersten Pfeiler der Leitlinien Eingang finden.

-  Eine wesentliche Stärkung der Säule IV der Leitlinien der Beschäftigungspolitik

    kombiniert mit speziellen Frauenförderprogrammen ist ebenso wie der Austausch

    von best - practice Maßnahmen anzustreben.

-  Die Verringerung der Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern

    und die Aufhebung der Segregation werden von den Mitgliedstaaten als wichtige

    Ziele identifiziert.

-  Steuersysteme und Leistungsansprüche sollten auf eventuell vorhandene nega -

    tive Anreizwirkungen für Frauenerwerbsbeteiligung hin untersucht werden.

    Die Methode des Benchmarking sollte ausgebaut und in Zukunft verstärkt ange -

    wandt werden.

-  Zur Formulierung politischer Ziele ist umfassendes und verläßliches

    Datenmaterial erforderlich. Es sollen die Bemühungen verstärkt werden, bei allen

    öffentlichen Statistiken eine nach Geschlechtern differenzierte Darstellung zu

    erreichen.

 

 

Zu den Fragen 5 bis 7:

Dazu verweise ich auf die beiliegende TeilnehmerInnenliste des Informellen Treffens

der Arbeits-, Sozial- und FrauenministerInnen (Beilage 1).

 

Zu Frage 8:

Das Informelle Treffen der Arbeits-, Sozial- und FrauenministerInnen zum Thema

Beschäftigung und Chancengleichheit hat vom 8. Juli 1998 vormittag bis 10. Juli

1998 nachmittag stattgefunden.

 

Zu Frage 9:

Bei dem in Rede stehenden informellen Treffen wurden bereits mit den Einladungen

die wesentlichen Themen des Treffens mitgeteilt mitgeteilt bzw. angekündigt. Im

übrigen wird auf die Ablichtung des entsprechenden Programmheftes (Beilage 3)

verwiesen.

 

Zu Frage 10:

Dazu verweise ich auf das beiliegende „Handbuch für Delegierte“ zum Informellen

Treffen der Arbeits-, Sozial- und FrauenministerInnen (Beilage 3).

 

Zu den Fragen 11 bis 13:

Zu den Geschenken verweise ich auf die beiliegende Liste (Beilage 4).

 

Die Kosten wurden zum Teil aus dem beim Bundesministerium für auswärtige Ange -

legenheiten eingerichteten Zentralbudget, zum Teil vom Bundesministerium für Ar -

beit, Gesundheit und Soziales getragen; ein Teil der Geschenke wurde auf Sponso -

ringbasis ohne Kostenbelastung für den Bund zur Verfügung gestellt.

 

Zu Frage 14:

Die Aufwendungen für Personalbereitstellung und Sachkosten belaufen sich bislang

(Stand 31. Jänner 1999) auf S 9,556.443,-.

 

Aufwendungen für Personalbereitstellung:   S 5,684.713,-

Aufwendungen für Sachkosten:                      S 3,871.730,-

 

Zu Frage 15:

Die Aufwendungen für Sachkosten gliedern sich auf wie folgt:

 

VAP 4035              Handelswaren zur unentgeltlichen Abgabe   S            49.440,-

VAP 7020              Mieten                                                                 S          166.416,-

VAP 7232              Repräsentationsausgaben                                                S          394.836,-

VAP 7270              Entgelt an Einzelpersonen                                S          382.245,-

VAP 7280402      Sonstige Leistungen - Unternehmungen         S       2,878.793,-

Die Auflistung dieser Beträge stellt den Ausgabenrahmen zum 31. Jänner 1999 dar.

 

Zu Frage 16:

Der in der vorliegenden parlamentarischen Anfrage angeführte Artikel eines inländi -

schen Wochenmagazins beruht auf einem angeblichen Protokoll einer Sitzung der in

Wien akkreditierten Botschafter der EU - Mitgliedstaaten. Da weder der Text dieses

Protokolls der österreichischen Bundesregierung vorliegt noch ein österreichischer

Vertreter an der dem Protokoll zugrundeliegenden Sitzung teilgenommen hat, ist

eine korrekte und sachdienliche Antwort nicht möglich. Es wird daher um Verständ -

nis gebeten, daß unter diesen Voraussetzungen von einer Stellungnahme zu dieser

Frage abgesehen werden muß.

 

Im übrigen wird auf den bereits in der Beantwortung der Fragen 1 bis 3 erwähnten

Ergebnisbericht der österreichischen EU - Präsidentschaft 1998 verwiesen.

Informelles Treffen der Arbeits- und FrauenministerInnen

8. bis 10. Juli 1998 - Innsbruck/Tirol

 

Teilnehmerliste (endgültig)

 

Land

Delegationsleitung

Delegationsmitglieder

Europ. Kommission

 Hr. Pádraig FLYNN

 Kommissar

 

 

 

 Hr. Allan LARSSON

 

 

 Hr. Karl - Johan LÖNNROTH

 

 

 Fr. Odile QUINTIN

 

 

 Fr. Barbara NOLAN

 

 

 Hr. Denis CROWLEY

 

 

 Hr. Ernesto BIANCHI

GenSekr. d. Rates

 Hr. Marc LEPOIVRE

 Directeur général

 

 

 

 Fr. Joélle HIVONNET

 

 

 Fr. Silvia KOFLER

Belgien

 Fr. Miet SMET (A+F)

 Ministre de l'Emploi, du Travail et de la

 Politique de l'Egalité des Chances

 

 

 

 Fr. Chris CROMBRÉ

 

 

 Fr. Katrien RAEYMAEHERS

 

 

 Fr. AM PERNOT

 

 

 Hr. Tom DESAEGHER

Dänemark

 Hr. Finn MORTENSEN (A+F)

 State secretary

 Ministry of Social Affairs

 

 

 

 Hr. Jorgen LUND

 

 

 Fr. Agnete ANDERSEN

 

 

 Fr. Lone ADLER

 

 

 Hr. John POVELSEN

Deutschland

 Hr. Horst GÜNTHER (A)

 Staatssekretär im BM für Sozialordnung

 

 

 

 Fr. Ursula VOSKUHL

 

 

 Hr. Otto SCHULZ

 

 

 Hr. Hans -Ulrich REH

 

 

 Hr. Peter POMPE

 

 Fr. Marion THIELENHAUS (F)

 Abteilungs- und Delegationsleiterin

 Familien-, Senioren- Frauen- und

 Jugendministerium

 

 

 

 Fr. Beate HESSE

 

 

 Fr. Ulrike FREMEREY


 

Land

Delegationsleitung

Delegationsmitglieder

Finnland

 Fr. Liisa JAAKONSAARI (A)

 Ministerin für Arbeit

 

 

 

 Fr. Liisa HEINONEN

 

 

 Hr. Markus PENTTINEN

 

 

 Fr. Marianne LAXEN

 

 

 Fr. Pirkko MÄKINEN

 

 

 Fr. Eeva PUDAS

 

 

 Fr. Satu MÄKYNEN

Frankreich

 Fr. Geneviève FRAISSE (A+F)

 Délégue interministerielle aux droits des

 femmes

 

 

 

 Fr. Brigitte GREZY

 

 

 Fr. Claire ALBIN

Griechenland

 Hr. Christos PROTOPAPAS (A)

 Deputy Minister of Labour & Social Affairs

 

 

 Fr. Evi CHRISTOFILOPOULOU (A)

 General Secretary of the Ministiy of

 Labour and responsible for the ESF

 

 

 

 Fr. Maria ANTONOPOULOU

 

 

 Hr. Athanasios XERIKOS

 

 Fr. Maria Niki KOUTSILEOU (F)

 

 

 General Secretary for equality

 

 

 

 Fr. Antigoni KARALI - DINITRIADOU

 

 

 Fr. Maria PAZIOTI

Großbritannien

 Hr. Clive TUCKER

 Ministry for Employment, Welfare and

 Equal Opportunities

 International Director

 

 

 

 Fr. Win HARRIS

 

 

 Hr. David HAYES

 

 

 Mr. Steven EFFINGHAM

 

 Fr. Fiona REYNOLDS (F)

 Director of the Women‘s Unit

 

 

 

 Fr. Vivienne HODGSON

Irland

 Hr. Tom KITT (A)

 Minister for Labour Affairs

 

 

 

 Fr. Eanna CASEY

 

 

 Mr. Billie MATHEWS

 

 

 Hr. Paul HARAN

 

 Fr. Mary WALLACE (F)

 Minister of State

 Department of Justice, Equality and Law

 Reform

 

 

 

 Fr. Elisabeth SHEEHAN

 

 

 Fr. Margaret O'CONNOR


 

Land

Delegationsleitung

Delegationsmitglieder

Italien

 Hr. Tiziano TREU (A)

 Arbeits- und Sozialversicherungsminister

 

 

 

 Hr. Giancarlo LEO

 

 

 Hr. Marco BIAGI

 

 

 Hr. Ottorino ZANINI

 

 

 Libera Delrosari O CHIAROMONTE

 

 Fr. Anna FINOCCHIARO (F)

 Minister of Equal Opportunities

 

 

 

 Fr. Chiara INGRAO

 

 

 Fr. Paola TAVELLA

 

 

 Fr. Anna Maria CARLONI

Luxemburg

 Marie-José JACOBS (F)

 Ministerin Frauen und Familie

 

 

 

 Fr. Maddy MULHEIMS

 

 

 Fr. Maryse FISCH

 

 

 Hr. Luc WIES

Niederlande

 Hr. Hans BORSTLAP (A+F)

 Director General

 

 

 

 Hr. Wilbert VAN DE GRIENT

 

 

 Fr. Flora VAN HOUWELINGEN

 

 

 Hr. Frank SCHUMACHER

Österreich

 Hr. Günther STEINBACH - BMAGS

 Sektionschef

 

 

 

 Hr. Michael FÖRSCHNER

 

 

 Fr. Ulrike REBHANDL

 

 

 Fr. Susanne PIFFL - PAVELEC

 

 Fr. Johanna HOFFMANN - BMFV

 Sektionschefin

 

 

 

 Fr. Elisabeth HECHL

 

 

 Fr. Astrid KECKEIS

 

 

 Fr. Catherine KHAZEN

 

 

 Hr. Valentin WEDL

 

 

 Fr. Karina BRUGGER - KOMETER

Portugal

 Eduardo FERRO RODRIGUES (A)

 Minister für Arbeit und Solidarität

 

 

 

 Fr. Maria Céu CUNHA REGO

 

 

 Fr. Maria Magdalena PINHEIRO

 

 

 Hr. António VALADAS DA SILVA

 

 Hr. Vitalino José FERRERIA PROVA CANAS

 

 

 (F)

 

 

 Staatssekretär des Ministerrats

 

 

 Fr. Joana DE BARROS BAPTISTA (F)

 

 

 Hochkommissarin für Frauenfragen

 

 

 

 Fr. Alexandra LEITAO

 

 

 Fr. Rita ALCOBIA

 

 

 

 


 

Land

Delegationsleitung

Delegationsmitglieder

Schweden

 Fr. Margareta WINBERG (A)

 Arbeitsministerin

 

 

 

 Fr. Asa REGNÉR

 

 

 Hr. Frederik SJÖGREN

 

 Fr. UIrica MESSING (F)

 Ministerin für Arbeitsrecht, Arbeitszeit

 und Gleichbehandlung

 

 

 

 Fr. Ulrica BERGE

 

 

 Fr. Anna - Lena HULTGARD

 

 

 Fr. Inger BUXTON

 

 

 Fr. Siw WARSTEDT

 

 

 Fr. Ase LIDBECK

 

 

 Fr. Ann - Sofi LINDENBAUM

Spanien

 Hr. Manuel PIMENTEL SILES (A)

 Generalsekretär für Beschäftigung

 

 

 

 Hr. Eliseu ORIOL

 

 

 Hr. Joaquin Angel REGUEIRO

 

 Fr. Soledad CORDOBA (A)

 Vertr. d. Generalsekretärin für soziale

 Angelegenheiten, auch mit

 Frauenangelegenheiten befaßt

 Ministerium für Arbeit und Soziale

 Angelegenheiten

 

Europ. Parlament

 Hr. Stephen HUGHES

 Vorsitzender des Sozialausschusses des

 EP

 

 

 

 Hr. Hans - Jörg TIMMANN

 

 Fr. Nel VAN DIJK

 Vorsitzende des Ausschusses für die

 Rechte der Frau

 

Europ.

Sozialpartner

 Hr. Fritz VERZETNITSCH (EGB)

 Präs des EGB (und ÖGB)

 

 

 

 Fr. Béatrice HERTOGS

 

 Hr. Robert VILLENEUVE (CEEP)

 Vorsitzender der CEEP - Kommission

 Soziale Angelegenheiten

 

 

 

 Hr. Christoph PARAK

 

 Hr. Gerhard HEINRICH (UNICE)

 Sozialausschuß der UNICE,

 Industriellenvereinigung

 

Präsidentschaft

Österreich

(BMAGS)

 Fr. Eleonore HOSTASCH

 Bundesministerin

 

 

 

 Fr. Edeltraud GLETTLER

 

 

 Fr. Gisela KIRCHLER - LIDY

 

 

 Fr. Silvia HELLMER

 

 

 Hr. Johannes SCHWEIGHOFER

 


 

Land

Delegationsleitung

Delegationsmitglieder

 

 

 Fr. Silvia ANGELO

 

 

 Hr. Gerald GERSTBAUER

 

 

 Hr. Walter FABIAN

 

 

 Hr. Oliver GUMHOLD

 

 

 Hr. Franz GUNDACKER

 

 

 Fr. Charlotte SACHSE

 

 

 Fr. Christa KAMMERHOFER

 

 

 Fr. Jill RUBERY

Präsidentschaft

Österreich

(BMFV)

 Fr. Barbara PRAMMER

 Bundesministerin

 

 

 

 Fr. Marlies STUBITS

 

 

 Fr. Elke ÜBERWIMMER

 

 

 Fr. Sonja KATO

 

 

 Fr. Nicole BAIER

 

 

 Fr. Marion GRATT

 

 

 Fr. Birgit WILDER

 

 

 

 


 

Neues Material

 

Die Bundesministerin für                                                            Die Bundesministerin für

Arbeit, Gesundheit und Soziales                                               Frauenangelegenheiten und

                                                                                                        Verbraucherschutz

Zl.56.107/53 - 7/98

 

MÜNDLICHER, SCHRIFTLICH VORGELEGTER

BERICHT AN DEN MINISTERRAT

 

Betrifft: Mündliche Information der Bundesminsterinnnen HOSTASCH und

               PRAMMER über das informelle Treffen der Arbeits-, Sozial- und Frauenmini -

               sterInnen vom 8.- 10. Juli 1998 in Innsbruck

 

Das Kurzprogramm für das oben genannte Treffen ist angeschlossen (siehe Anlage 1).

 

Das Treffen der MinisterInnen hat am 08. Juli 1998 mit einem gemeinsamen Arbeitsmittages -

sen begonnen. Dabei wurden von Prof. Jill Rubery von der Manchester School of Manage -

ment die wichtigsten Ergebnisse der vom Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und So -

ziales und der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz in Auftrag

gegebenen Hintergrundstudie zu „Chancengleichheit und Beschäftigung in der Europäischen

Union" präsentiert.

 

Die Studie bietet einen breiten Überblick über die Situation von Frauen auf den europäischen

Arbeitsmärkten. Wesentliches Ziel der Untersuchung war es, jene Faktoren ausfindig zu ma -

chen, die einer höheren Erwerbsbeteiligung von Frauen in der Europäischen Union entgegen -

stehen. Die europäischen Arbeitsmärkte sind nach wie vor von starker geschlechtsspezifischer

Segregation und hohen Einkommensunterschieden zwischen Frauen und Männern geprägt.

Dabei gilt es natürlich zu beachten, daß dies nicht in allen Mitgliedstaaten in gleichem Aus -

maß der Fall ist. Auf Basis dieser Analyse wurden in der Studie dann jene Strategien, die in

der Europäischen Union und in der OECD zur Lösung des Arbeitslosigkeitsproblems allge -

mein entwickelt wurden, hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Frauen untersucht.

Auch einzelne Maßnahmen der Mitgliedstaaten, sogenannte best - practice - Modelle zur Re -

duktion der Arbeitslosigkeit von Frauen wurden dargestellt. Aus dieser Darstellung können

wir sicherlich in Zukunft einige interessante Anregungen beziehen.

Ein zentraler Ansatzpunkt der Studie ist die integrative Sichtweise von Sozial- und Beschäfti -

gungspolitik. Diese Verbindung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Herstellung der

Chancengleichheit von Frauen am Arbeitsmarkt.

Die Präsentation der Studie wurde sowohl von seiten der Kommission als auch von den Mi -

nisterInnen sehr positiv aufgenommen und als guter Einstieg in unser Thema gesehen.

Kommissar Flynn hob hervor, dass die Chancengleichheit von Frauen und Männern ein inte -

grativer Bestandteil der Beschäftigungsstrategie sein muß.

 

Die erste Arbeitssitzung fand am Nachmittag desselben Tages statt. Die Diskussion sollte den

MinisterInnen die Möglichkeit geben, mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Beschäfti -

gung und Arbeitsmarkt, den europäischen Sozialpartnern und den Vorsitzenden des Aus -

schusses für die Rechte der Frau und des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angele -

genheiten des Europäischen Parlaments folgende Fragen zu diskutieren:

1. Welche Initiativen sind aus Sicht der Sozialpartner und des Europäischen Parlaments in der

    europäischen Beschäftigungsstrategie besonders prioritär?

2. Welche Verbesserungen sollten zur Erreichung der Chancengleichheit von Frauen und

    Männern am Arbeitsmarkt gesetzt werden?

3. Welchen Beitrag haben die Sozialpartner bei der Erstellung der Nationalen Aktionspläne

    gespielt - im besonderen in Hinblick auf die Chancengleichheit?

4. Welche Bemühungen werden die Sozialpartner und das Europäische Parlament in folgen -

    den Bereichen unternehmen?:

    *  Mainstreaming

    *  Verstärkung der partnerschaftlichen Teilung der Versorgungsarbeit und

    *  Verringerung der Einkommensunterschiede

 

Die Mitgliedstaaten reagierten sehr positiv auf die Möglichkeit einer offenen Aussprache.

Diskutiert wurden Fragen zu allen Bereichen der Verbesserung der Situation von Frauen auf

den europäischen Arbeitsmärkten, wie z.B. freiwillige und unfreiwillige Teilzeitarbeit, die

Notwendigkeit von verbindlichen Zielsetzungen, die Verbesserung der Datensituation, Maß -

nahmen zur Erhöhung von Versorgungseinrichtungen etc. Sowohl das Parlament, als auch die

Sozialpartner bekannten sich zu einer Stärkung des vierten Pfeilers in den Leitlinien bei

gleichzeitiger Einführung eines Gendermainstreaming - Ansatzes. Von den Mitgliedstaaten

wurde hervorgehoben, daß dieses Treffen in Innsbruck für die Beschäftigungspolitik eine

wichtige Brücke zwischen dem Gipfel in Cardiff und jenem in Wien darstellt.

Der zweite Nachmittag wurde dazu genutzt, die Fragen, die im Papier des Vorsitzes (siehe

Anlage 2) gestellt wurden, zu diskutieren. Diese Fragen umfaßten im wesentlichen vier The -

men: Mainstreaming, partnerschaftliche Teilung der Versorgungsarbeit, Segregation und Ein -

kommen sowie Benchmarking.

 

Im Zusammenhang mit den Möglichkeiten zur Anwendung des Mainstreaming wurden

exemplarisch drei konkrete Bereiche angeführt: die aktive Arbeitsmarktpolitik, der Europäi -

schen Sozialfonds und das Steuer- bzw. Abgabensystem und Transfers. Die Mitgliedstaaten

wurden gebeten, der Frage nachzugehen, wie sich Maßnahmen in diesen Bereichen auf die

Erwerbsbeteiligung von Frauen auswirken.

Als weiterer Schwerpunkt wurde das Thema der partnerschaftlichen Teilung der Versor -

gungsarbeit gewählt. Hier sind es zwei Bereiche, die thematisiert wurden, nämlich die Frage,

wie Männer stärker in die Betreuungsarbeit eingebunden werden könnten und die Problematik

der Vereinbarkeit von Beruf und Familie z.B. durch Teilzeitarbeit. Ein zentrales Anliegen war

es auch, die Themen Segregation und Einkommensunterschiede anzusprechen, da aufgrund

der Analyse der Nationalen Aktionspläne deutlich wurde, daß diese noch stärker in die Dis -

kussion einfliessen sollten. Schließlich wurde der Frage der Methode zur Untersuchung der

beschäftigungspolitischen Erfolge der Mitgliedstaaten bei der Steigerung der Erwerbsbeteili -

gung und der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von Frauen nachgegangen und die Mitglied -

staaten nach ihrer Einschätzung des Benchmarking gefragt. In diesem Zusammenhang hat der

Ausschuß für Beschäftigung und Arbeitsmarkt ein Papier zum Thema "Gleichstellung der

Geschlechter und Nationale Aktionspläne für Beschäftigung“ vorgelegt, das einen Leistungs -

vergleich der Mitgliedstaaten in den Leitlinien 16 - 18 ermöglicht.

 

Aus der ausgesprochen lebhaften und interessanten Diskussion konnte der Vorsitz folgende

zentralen Punkte zusammenfassen (siehe auch Anlage 3):

 

-  Grundlegende Zielsetzung ist die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, wobei aus

   dem Blickwinkel der Chancengleichheit diese Beschäftigungsverhältnisse sowohl sozial

   abgesichert als auch existenzsichernd sein müssen.

-  Im Sinne des Mainstreaming - Ansatzes soll, zusätzlich zu dem bereits bestehenden vierten

    Pfeiler, der Aspekt der Chancengleichheit in alle anderen Schwerpunktbereiche der Leitli -

    nien 1999 integriert werden. Die Chancengleichheit von Behinderten sollte in den ersten

    Pfeiler der Leitlinien Eingang finden.

-  Eine wesentliche Stärkung der Säule IV kombiniert mit speziellen Frauenförderprogram -

    men ist ebenso wie der Austausch von best - practice Massnahmen anzustreben.

-  Die Verringerung der Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern und die

    Aufhebung der Segregation werden von den Mitgliedstaaten als wichtige Ziele identifi -

    ziert.

-  Steuersysteme und Leistungsansprüche sollten auf eventuell vorhandene negative An -

    reizwirkungen für die Frauenerwerbsbeteiligung hin untersucht werden.

-  Die Methode des Benchmarking sollte ausgebaut und in Zukunft verstärkt angewandt wer -

    den.

-  Zur Formulierung politischer Ziele ist umfassendes und verläßliches Datenmaterial erfor -

    derlich. Es sollen die Bemühungen verstärkt werden, bei allen öffentlichen Statistiken eine

    nach Geschlechtern differenzierte Darstellung zu erreichen.

 

Insgesamt kann dieses erste informelle Treffen unter österreichischer Präsidentschaft als Er -

folg bezeichnet werden Erstmals fand unter österreichischer Präsidentschaft ein informelles

Treffen der Arbeits-, Sozial- und Frauenministerinnen unter unserer gemeinsamen Vorsitzfüh -

rung statt. Die Reaktionen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen haben uns gezeigt, daß alle

Teilnehmenden sowohl mit der Organisation als auch mit den Inhalten äußerst zufrieden wa -

ren.

 

Wir stellen den

 

Antrag,

 

die Bundesregierung wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, am

 

Die Bundesministerinnen

HOSTASCH

PRAMMER

Anlage 1

 

INFORMELLES TREFFEN DER ARBEITS-, SOZIAL- UND

FRAUENMINISTERINNEN

 

 

8.7. - 10.7.1998 in Innsbruck

 

Fassung: 6.7.98 13:00 Uhr

 

 

Mittwoch 8. Juli 1998:

 

13:30 Uhr - 15:00 Uhr          Mittagessen der MinisterInnen, der EK und des

                                               Generalsekretariat des Rates im Hotel Europa Tyrol,

                                               Barocksaal

 

EINLEITUNG:                     Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales,

                                               LORE HOSTASCH

                                               Frau Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und

                                               Verbraucherschutz, BARBARA PRAMMER

 

THEMA:                               "Beschäftigung und Chancengleichheit in der EU“

                                               Kurze Einleitung durch Bundesministerin LORE HOSTASCH,

                                               Vorstellung der Studie durch JILL RUBERY, danach offene

                                               Diskussion)

 

15:10 Uhr - 15:20 Uhr      Transport von den Hotels zum Kongreßzentrum in Bussen

 

15:30 Uhr - 18:30 Uhr      1. Arbeitssitzung im Kongreßzentrum

 

VORSITZ:                             Bundesministerin LORE HOSTASCH

BEGRÜSSUNG +

EINLEITUNG                       Bundesministerinnen HOSTASCH und PRAMMER

 

15:45 Uhr                              Kommissar PADRAIG FLYNN

 

16:00 Uhr                              HANS BORSTLAP, Ausschuß für Beschäftigung und

                                               Arbeitsmarkt, ABA

 

16:10 Uhr                              STEPHEN HUGHES,

                                               Vorsitzender des EP - Ausschusses für Beschäftigung und soziale

                                               Angelegenheiten

16:20 Uhr                              NEL VAN DIJK,

                                               Vorsitzende des EP - Ausschusses für Chancengleichheit

 

16:30 Uhr                              GERHARD HEINRICH, UNICE

 

16:40 Uhr                              FRITZ VERZETNITSCH, EGB

 

16:50 Uhr                              JYTTE FREDENSBORG, CEEP

 

anschließend                       Diskussion

 

18:20 Uhr - 18:30 Uhr          Bundesministerin BARBARA PRAMMER

                                               Zusammenfassung der Diskussion

 

19:40 Uhr                              Abfahrt von den Hotels zum Abendempfang

 

20:00 Uhr - 20:45 Uhr      Stehcocktail und Musikeinlage in den Arkaden des Tiroler

                                               Volkskundemuseums und Besuch der „Schwarzen Mander“

                                               in der Hofkirche; Gang durch die Prunkräumlichkeiten der

                                               Hofburg

 

20:45 Uhr - 23:00              Offizieller Abendempfang im Riesensaal der Hofburg

 

21:05 Uhr                              Begrüßung und Reden:

                                               Landeshauptmann von Tirol, WEINGARTNER

                                               Bürgermeister von Innsbruck, VAN STAA

                                               Frau Bundesministerin HOSTASCH

                                               Frau Bundesministerin PRAMMER

 

21:40 Uhr                              Abendessen

 

Donnerstag 9. Juli 1998:

 

8:30 Uhr - 11:45 Uhr         Besuch der Firma Swarovski und der „Swarovski

                                               Kristallwelten“ in Wattens

 

11:45 Uhr - 13:15 Uhr      Mittagessen im Haus „Marie Swarovski“

 

13:20 Uhr                              Bustransfer nach Innsbruck

 

 

14:00 Uhr - 17:00 Uhr          2. Arbeitssitzung im Kongreßzentrum

 

VORSITZ:                             Frau Bundesministerin BARBARA PRAMMER

 

BEGRÜSSUNG+

EINLEITUNG                       Bundesministerin LORE HOSTASCH

 

14:05 Uhr                              Präsentation der "Note of the Presidency“

14:15 Uhr - 14:45 Uhr      Redebeiträge

 

14:15 Uhr                              Arbeitsminister EDUARDO FERRO RODRIGUES (Portugal)

 

14:25 Uhr                              Frauenministerin ANNA FINOCCHIARO Italien)

 

14:35 Uhr                              Arbeitsministerin MARGARETA WINBERG (Schweden)

 

 

14:45 Uhr - 16:30 Uhr      Diskussion

 

16:30 Uhr                              Kommissar FLYNN,

                                               Schlußfolgerungen aus der Sicht der Kommission

 

16:45 Uhr                              Bundesministerin HOSTASCH,

                                               Zusammenfassung aus der Sicht der Präsidentschaft

 

17:00 Uhr                              Pressekonferenz (D/E konsekutiv)

                                               Kommissar FLYNN, Bundesministerin HOSTASCH,

                                               Bundesministerin PRAMMER

 

 

19:00 Uhr                            Abendessen im Barocksaal des Hotels Europa Tyrol

                                               Tischreden: Bundesministerin PRAMMER, Bundesministerin

                                               HOSTASCH

 

 

Freitag, 10. Juli 1998:

 

9:30 Uhr - 14:00 Uhr:       Kulturprogramm: Besuch des Schlosses Ambras

 

9:15 Uhr                                Treffpunkt vor den Hotels

 

9:30 Uhr                                Abfahrt in Bussen zum Schloß Ambras

 

10:00 Uhr - 12:00 Uhr          Gemeinsame Besichtigung des Schlosses Ambras

                                               (Führungen in D/E/F)

 

12:00 Uhr - 14:00 Uhr          Mittagessen im Restaurant des Schlosses

 

Im Anschluß Rückfahrt in die Hotels

Anlage 2

 

ELEONORA HOSTASCH                                                                BARBARA PRAMMER

BUNDESMINISTERIN FÜR ARBEIT, GESUNDHEIT                                                                              BUNDESMINISTERIN FÜR FRAUEN -

UND SOZIALES                                                                                                                      ANGELEGENHEITEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ

                                       

 

 

 

BESCHÄFTIGUNG UND CHANCENGLEICHHEIT

 

Vermerk des Vorsitzes

 

 

 

I  Zur Vorgeschichte:          Vom Weissbuch "Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäfti-

                                               gung" zu den Schlussfolgerungen von Cardiff

 

 

1. Weissbuch, Essener 5 - Punkte - Programm, Amsterdamer Vertrag

 

 

Mit dem Weissbuch zu "Wachstum, Wettbewerb, Beschäftigung" (1993) hat die Diskussion

zur Beschäftigungspolitik und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in der Europäischen Union

eine neue Stufe erreicht. Es wurden darin nicht nur die für eine ausreichende Beschäfti -

gungsentwicklung notwendigen makroökonomischen Rahmenbedingungen thematisiert,

sondern auch Fragen im Zusammenhang mit den neuen Kommunikationstechnologien, den

Transeuropäischen Netzen, der Weiterentwicklung der Aus- und Weiterbildungssysteme

und Massnahmen der Arbeitsmarktpolitik erörtert. Verabsäumt wurde allerdings, eine ge -

schlechtsspezifische Dimension in die Analyse und die vorgeschlagenen Handlungsberei -

che einzubeziehen.

 

Aufbauend auf dem Weissbuch wurde beim Europäischen Rat in Essen im Dezember 1994

ein 5 - Punkte - Programm zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit festgelegt. Neben der Be -

kämpfung der Arbeitslosigkeit wurde die Förderung der Chancengleichheit zwischen Män -

nern und Frauen als zentrale Aufgabe der Europäischen Union definiert. Im "Essener 5 -

Punkte . Programm" kamen Frauen allerdings ausschliesslich bei den Massnahmen zugun -

sten der von Arbeitslosigkeit besonders betroffenen Gruppen vor.

 

Die Ergebnisse der Regierungskonferenz. (Amsterdamer Vertrag) brachten hinsichtlich der

Beschäftigung und der Chancengleichheit entscheidende Veränderungen: so wurde ein ei -

gener Titel zur Beschäftigung in den EG - Vertrag eingefügt und die Gleichstellung von

Männern und Frauen als Gemeinschaftsziel (Art 2 EGV) und integraler Bestandteil aller

Gemeinschaftspolitiken (Art 3, Abs. 2, EGV) definiert.

 

2. Der Beschäftigungsgipfel in Luxemburg - Die beschäftigungspolitischen Leitlinien für

    1998

 

Die Mitgliedstaaten sind in Amsterdam übereingekommen, den Beschäftigungstitel bereits

vor der Ratifizierung anzuwenden. Die Staats- und Regierungschefs einigten sich im No -

vember 1997 anlässlich ihrer Sondertagung in Luxemburg auf Leitlinien der Beschäfti -

gungspolitik. Mit einer eigenen Säule zur Chancengleichheit wurde das Fundament gelegt,

um diesen Politikbereich als integralen Bestandteil in die Beschäftigungsstrategie aufzu -

nehmen. In der Leitlinien 16, 17 und 18 werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, aktiv zur

Erhöhung der Frauenbeschäftigung, zur Senkung der Frauenarbeitslosigkeit und zum Ab -

bau der Segregation beizutragen. Weiters soll das Angebot an Betreuungs- und Pflege -

dienstleistungen verbessert und die Rückkehr in das Arbeitsleben erleichtert werden. Im

ersten Vorschlag der Kommission zu den beschäftigungspolitischen Leitlinien fand der

Gedanke des Mainstreaming noch ausdrückliche Erwähnung; dieser wurde aber in der Fol -

ge nicht mehr berücksichtigt.

 

3. Das erste informelle Treffen der GleichstellungsministerInnen in Belfast

 

Thema des ersten informellen Treffers der GleichstellungsministerInnen in Belfast am 5.

und 6. Mai 1998 war die Betreuung von Kindern und die Bedeutung von Massnahmen in

diesem Bereich für die Beschäftigungsfähigkeit von Frauen. Als Hintergrundpapier diente

eine Studie zum Themenbereich "Care in Europe". Die Kommission kommt darin u.a. zu

dem Ergebnis, dass in allen europäischen Mitgliedstaaten die Verantwortung für die Be -

treuung nach wie vor primär Frauen zugeschrieben wird. Zur Änderung dieser gesell -

schaftlichen Norm und in Weiterführung der Diskussionen in Belfast sollte der Themen -

komplex der partnerschaftlichen Teilung der Versorgungsarbeit weiterentwickelt werden.

 

4. Die Nationalen Aktionspläne für Beschäftigung und die Schlussfolgerungen von

    Cardiff

 

Die Umsetzung der Leitlinien zur Chancengleichheit in den Nationalen Aktionsplänen hat

in den Mitgliedstaaten die Diskussionen zu diesem Themenbereich neu belebt.

 

Bei genauerer Betrachtung wird jedoch deutlich, dass der Fokus in den Plänen auf den

Schwerpunkten "Beschäftigungsfähigkeit" und "Unternehmertum" liegt und ein Defizit u.a.

im Bereich "Chancengleichheit" besteht. Mit ein Grund für dieses Ergebnis ist sicherlich,

dass sich jene Leitlinien, die am verbindlichsten formuliert sind, im ersten Pfeiler und eben

nicht im Bereich Chancengleichheit finden.

 

Die Analyse der Leitlinien 16 - 18 zeigt im einzelnen, dass sich wenige Mitgliedstaaten

quantitative und konkrete Ziele gesetzt haben, dass allgemein weniger Massnahmen in die -

sern Bereich vorgeschlagen wurden und dass für die wenigen Massnahmen relativ wenig

Budgetmittel vorgesehen sind.

 

Bei der Leitlinie 16 fällt besonders auf, dass viele Mitgliedstaaten keine Massnahmen zur

Aufhebung der Segregation angeführt haben, obwohl es sich dabei um ein ausdrückliches

Ziel dieser Leitlinie handelt.

 

Im Zusammenhang mit der Leitlinie 17 wurde von der Mehrheit der Mitgliedstaaten das

Problem der unzureichenden Versorgung mit Betreuungseinrichtungen aufgegriffen. Wäh -

rend die meisten Mitgliedstaaten der Erhöhung des Angebotes an Kinderbetreuungseinrich -

tungen besondere Aufmerksamkeit schenken, bleibt der Aspekt der Flexibilität dieses An -

gebotes häufig unberücksichtigt. Die Betreuung älterer Personen wurde im Rahmen der

Umsetzung dieser Leitlinie ebenfalls kaum thematisiert.

Obwohl in den Leitlinien nicht ausdrücklich vorgesehen, so wurde doch von einigen Mit -

gliedstaaten das Konzept des Mainstreamings angewandt bzw. thematisiert, wodurch der

innere Zusammenhang der Aktionspläne deutlich erhöht wurde.

 

Dem Europäischen Rat in Cardiff wurden die Nationalen Aktionspläne der Mitgliedstaaten

vorgelegt. Die Staats- und Regierungschefs hoben hervor, dass alle Mitgliedstaaten grosse

Anstrengungen unternommen haben, die 19 Leitlinien in ihre jeweiligen Nationalen Akti -

onspläne zu integrieren. In bezug auf die Verwirklichung der Chancengleicheit zwischen

Männern und Frauen wurde in den Schlussfolgerungen festgehalten, dass die zukünftige

Arbeit im Beschäftigungsbereich u.a. folgendes beinhalten soll:

"- verstärkte Massnahmen zur Herstellung der Chancengleichheit wozu dafür Sorge zu

tragen ist, dass die Gleichheit von Männern und Frauen in alle Beschäftigungspolitiken als

Ziel einbezogen wird; Förderung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen, unter anderem

durch geeignete Massnahmen für Kinderbetreuung und Elternurlaub."

II. Von Innsbruck nach Wien:         Herausforderungen für die Weiterentwicklung des

                                                               Aspektes der Chancengleichheit in der Europäischen

                                                               Beschäftigungsstrategie

 

 

1. Die europäische Beschäftigungsstrategie muss als zentrale Zielsetzungen die Erhöhung der

Beschäftigungsquoten und die Reduktion der Arbeitslosigkeit anstreben. Für die Steige -

rung der Beschäftigung ist die Frage der Erwerbsbeteiligung der Frauen von entscheiden -

der Bedeutung; dies zeigte die vergangene Entwicklung der Beschäftigungsquoten von

Frauen und Männern ebenso wie es die entsprechenden Prognosen für die Zukunft nahele -

gen. Daher muss die Erreichung der Chancengleichheit integraler Bestandteil der europäi -

schen Politiken, insbesondere aber der gemeinschaftlichen Beschäftigungsstrategie sein.

Dieser Gedanke ist in der Formulierung des Artikel 3, Abs 2, EG - V bereits enthalten, wenn

es heisst, dass bei allen Tätigkeiten der Gemeinschaft darauf hingewirkt wird,

"Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu för -

dern". Der Europäische Rat in Cardiff und die GleichstellungsministerInnen in Belfast ha -

ben die Notwendigkeit des Mainstreaming - Ansatzes für die europäische Beschäftigungs -

strategie besonders hervorgehoben. Dieser Ansatz bedeutet, dass neben spezifischen Mass -

nahmen zur Förderung von Frauen vor allem die Mobilisierung aller Politikbereiche zur

Erreichung der Chancengleichheit notwendig ist. In diesem Sinn muss eine geschlechts -

spezifische Analyse bei der Vorbereitung, der Implementierung, dem Monitoring, der

Evaluierung und der Beobachtung von beschäftigungspolitischen Massnahmen angewandt

werden.

 

 

Wie können sich die Mitgliedstaaten - im Sinne des Mainstreaming - vorstellen, den

Aspekt der Chancengleichheit von Frauen und Männern in alle 19 Leitlinien zu inte -

grieren?

 

 

Zur Umsetzung des Mainstreaming - Ansatzes waren u.a. folgende konkrete Bereiche vor -

stellbar.

a) Bei der Analyse der Nationalen Aktionspläne für Beschäftigung wurde deutlich, dass

    sich wenige Mitgliedstaaten quantitative Ziele im Bereich der Chancengleichheit gesetzt

    haben. Gerade bei den ersten drei Leitlinien, d.h. im Bereich der aktiven Arbeits -

    marktpolitik, wäre die Möglichkeit für geschlechtsspezifische Zielsetzungen gegeben.

 

 

Auf welche Art und in welchem Umfang setzen die Mitgliedstaaten die Mittel der ak -

tiven Arbeitsmarktpolitik zur Förderung der Chancengleichheit ein und durch welche

entsprechenden Indikatoren kann der Erfolg geschlechtsspezifischer Massnahmen

begleitet und bewertet werden?

 

 

b) Die Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) unterstützen die nationalen Arbeits -

    marktpolitiken. In den jetzt gültigen Verordnungen ist festgelegt, dass strukturpolitische

    Massnahmen zur Erreichung des Gemeinschaftszieles der Chancengleichheit von Frau -

    en und Männern auf dem Arbeitsmarkt beitragen müssen. Im Entwurf der neuen ESF -

    Verordnung ist der Ansatz des Mainstreaming in dieser Form nicht mehr enthalten.

 

 

Sollte aus Sicht der Mitgliedstaaten - im Sinne des Mainstreaming - eine horizontale

Zielvorgabe in die ESF - VO aufgenommen werden?

Sind verbindliche Zielsetzungen notwendig?

 

 

c) Für die Auswirkungen des Steuer- und Abgabesystems auf die Erwerbsbeteiligung

    von Frauen ist es von entscheidender Bedeutung, welches Einkommen für die Bemes -

    sung von Steuern oder die Zuerkennung von Transferleistungen herangezogen wird und

    wie gross das zusätzliche "effektive" Nettoeinkommen (Verdienst abzüglich entgange -

    ner Unterstützungsleistungen und neu entstandener Kosten wie beispielsweise durch

    Kinderbetreuung, Fahrtkosten, etc.) für die Frauen bzw. die Familien nach dem Beruf -

    seintritt ausfällt.

 

 

Welche Anstrengungen werden von Seiten der Mitgliedstaaten unternommen, um

eventuell vorhandene negative Anreize zu reduzieren, die vom Steuer- und Abgaben -

system einerseits und von den Transfers andererseits für die Erwerbsbeteiligung von

Frauen ausgehen können?

2. Die partnerschaftliche Teilung der Versorgungsarbeit ist für die Erhöhung der Be -

    schäftigung von Frauen eine notwendige Voraussetzung, da die alleinige Zuständigkeit von

    Frauen für Betreuungsarbeit ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt erheblich erschwert. Da -

    her sollten als wesentliche Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für

    Frau und Männer Betreuungseinrichtungen nicht nur in angemessenem Ausmass vor -

    handen, sondern - wie von den GleichstellungsministerInnen in Belfast gefordert - auch

    "leistbar, gut zugänglich und von hoher Qualität" sein. Darüber hinaus müssten aber auch

    Massnahmen - einerseits auf rechtlicher Ebene andererseits im Bereich der Bewusstseins -

    bildung - ergriffen werden, die es ermöglichen, alle Formen der Versorgungsarbeit glei -

    chermassen zwischen den Geschlechtern aufzuteilen.

 

 

Mit der Elternurlaubsrichtlinie wurde bereits ein erster Schritt hinsichtlich verstärkter

Möglichkeiten für die Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung bzw. Pflege gesetzt.

In welchen Bereichen sehen die Mitgliedstaaten die praktischen Hindernisse für eine

verstärkte Inanspruchnahme des Elternurlaubs bzw. eines Urlaubs aus familiären

Gründen durch Männer?

Mit der Teilzeitarbeitsrichtlinie wurde beabsichtigt, die "Diskriminierungen von Teilzeitbe -

schäftigten" zu beseitigen und "die Entwicklung von Teilzeitarbeit auf freiwilliger Basis"

zu fördern. Wie können - im Sinne dieser Richtlinie - zusätzliche Teilzeitplätze ge -

schaffen werden, die flexibel auch in dem Sinne sind, dass ein Wechsel zwischen Teil -

und Vollerwerbstätigkeit möglich ist, um Berufs- und Aufstiegschancen der Teilzeitbe -

schäftigten zu sichern?

 

 

3. Trotz der in Art 141 EG-V festgehaltenen Aufforderung an die Mitgliedstaaten, den

    Grundsatz des "gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger

    Arbeit" sicherzustellen, bestehen de facto grosse Unterschiede zwischen den Einkommen

    von Frauen und Männern. Die Gründe liegen unter anderem in der horizontalen und ver -

    tikalen geschlechtsspezifischen Segregation des Arbeitsmarktes und in den unterschied -

    lichen Ausbildungswegen von Frauen und Männern. Typische Frauenberufe werden häufig

    schlechter entlohnt, da Frauenarbeit im allgemeinen geringer bewertet wird. Gleichzeitig

    sind aber Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern auch innerhalb der Berufs -

gruppen und Wirtschaftszweige wie auch bei gleicher Qualifikation gegeben. Zudem zeigt

sich, dass sich die Einkommensunterschiede mit zunehmendem Alter noch weiter vergrö -

ssern. Darüber hinaus führt Segregation in Verbindung mit Teilzeitarbeit bzw. atypischen

Beschäftigungsformen, einem erhöhten Arbeitslosigkeitsrisiko, familienbedingten Beruf -

sunterbrechungen und mit im Durchschnitt geringerer Qualifikation oft dazu, dass eine ei -

genständige Existenzsicherung über Erwerbstätigkeit für viele Frauen kaum möglich ist.

 

Welche Anstrengungen werden von den Sozialpartnern und den Mitgliedern unter -

nommen, um die jeweiligen Einkommensunterschiede zu verringern? Scheint es sinn -

voll, in diesem Zusammenhang Zielsetzungen auf europäischer Ebene - wie z.B. eine

Annäherung an die Länder mit den drei geringsten Einkommensunterschieden - vorzu -

schlagen ?

Ein umfassender Vergleich der Einkommenssituation ist aufgrund des Fehlens von Daten

in wesentlichen Bereichen (wie im öffentlichen Dienst, im Bereich der selbständig Er -

werbstätigen, etc) noch immer nicht möglich. Welchen Beitrag können die Mitgliedstaa -

ten, die Kommission und EUROSTAT zur Verbesserung dieser Situation leisten ?

Sollten die Mitgliedstaaten nicht vermehrt versuchen, die vertikale und horizontale Se -

gregation am Arbeitsmarkt zu reduzieren, indem sie die Spannweite jener Bereiche ver -

breitern, für die sich Frauen und Männer in ihrer Aus -  und Weiterbildung entscheiden,

und indem sie Massnahmen zur Veränderung der Arbeitsorganisation und  - kulturen

setzen?

 

4. Der Ausschuss für Beschäftigung und Arbeitsmarkt hat mehrfach die Methode

    "Benchmarking Equal Opportunities" diskutiert. Es wurde mit diesem Leistungsver -

    gleich der Versuch unternommen, mittels eines Indikatorensets den Erfolg der Mitglied -

    staaten bei der Steigerung der Erwerbsbeteiligung und der Bekämpfung der Arbeitslosig -

    keit von Frauen zu vergleichen.

 

In welcher Form soll das Instrument des Benchmarking im Bereich der Chancen -

gleichheitspolitik weiterverfolgt werden und welche zusätzlichen quantitativen, aber vor

allem auch qualitativen Indikatoren sind für die Anwendung dieses Instruments not -

wendig ?


Anlage 3

 

                              

                                                                                              Innsbruck, 9. Juli 1998

 

BESCHÄFTIGUNG UND CHANCENGLEICHHEIT: Impulse für die

Überarbeitung der Beschäftigungspolitischen Leitlinien

Zusammenfassung der Diskussion durch den Vorsitz beim Informellen

Treffen der Arbeits-, Sozial- und Frauenministerinnen vom 8.-9.Ju/i 1998

in Innsbruck

 

Auf dem Europäischen Rat von Essen wurden die Reduktion der Arbeitslosigkeit und

die Förderung der Chancengleichheit von Frauen ausdrücklich als Ziele der Gemein -

schaft erwähnt. Aufgrund der Ergebnisse des Beschäftigungsgipfels von Luxemburg

stehen diese beiden Ziele nun nicht mehr unverbunden nebeneinander: die Integra -

tion der Chancengleichheit in die Europäische Beschäftigungsstrategie wurde durch

den 4. Pfeiler eingeleitet.

 

Die Vorsitzenden betrachten es als grossen Erfolg, dass erstmals ein gemeinsames

Informelles Treffen der Arbeits-, Sozial- und Frauenministerinnen stattfinden konnte.

Dieses Treffen bot die Möglichkeit, Fragen, die zusammengehören, zu diskutieren,

und Lösungsansätze zu finden, die bei getrennter Behandlung nicht zustande ge -

kommen wären.

 

Die Ministerinnen und Minister haben in diesen zwei Tagen intensiv über die Natio -

nalen Aktionspläne für Beschäftigung, die Schlussfolgerungen von Cardiff und die, in

der Note of the Presidency gestellten Fragen des Vorsitzes diskutiert und ihre Mei -

nung darüber zum Ausdruck gebracht, wie die beschäftigungspolitischen Leitlinien

unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit verändert werden könnten.

Die Vorsitzenden heben folgende zentrale Punkte der Diskussion hervor:

 

- Grundlegende Zielsetzung ist die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frau -

   en, wobei aus dem Blickwinkel der Chancengleichheit diese Beschäftigungs -

   verhältnisse sowohl sozial abgesichert als auch existenzsichernd sein müssen.

 

- Im Sinne des Mainstreaming - Ansatzes soll zusätzlich zu dem bereits beste -

  henden vierten Pfeiler, der Aspekt der Chancengleichheit in alle anderen

  Schwerpunktbereiche der Leitlinien 1999 integriert werden.

 

- Die Verringerung der Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern

  und die Aufhebung der Segregation werden von den Mitgliedstaaten als wichti -

  ge Ziele identifiziert.

 

- Steuersysteme und Leistungsansprüche sollten auf eventuell vorhandene ne -

  gative Anreizwirkungen für die Frauenerwerbsbeteiligung hin untersucht wer -

  den.

 

- Die Methode des Benchmarking sollte ausgebaut und in Zukunft verstärkt an -

   gewandt werden.

 

- Eine wesentliche Stärkung der Säule IV kombiniert mit speziellen Frauenför -

  derprogrammen ist ebenso wie der Austausch von best - practice Massnahmen

  anzustreben.

 

- Zur Formulierung politischer Ziele ist umfassendes und verlässliches Datenma -

   terial erforderlich. Es sollen die Bemühungen verstärkt werden, bei allen öffent -

   lichen Statistiken eine nach Geschlechtern differenzierte Darstellung zu errei -

   chen.

Die Vorsitzenden fassen die Diskussionen zu den einzelnen Bereichen wie

folgt zusammen:

 

Mainstreaming

 

Alle Mitgliedstaaten, die VertreterInnen des Europäischen Parlaments, der Sozial -

partner und der Kommission äusserten sich positiv zu den bisherigen Arbeiten im

Zusammenhang mit der Erstellung der Nationalen Aktionspläne für Beschäftigung.

 

Für die Weiterentwicklung der Leitlinien der Beschäftigungspolitik wird die Stärkung

der Chancengleichheit als ein Schwerpunkt der zukünftigen Arbeiten gesehen. Im

Sinne eines gezielten Massnahmenschwerpunkts für Frauen sollte sich der vierte

Pfeiler der Leitlinien ausschliesslich den Fragen der Chancengleichheit von Frauen

und Männern widmen. Die Chancengleichheit von Behinderten sollte in den ersten

Pfeiler der Leitlinien Eingang finden.

 

In diesem Zusammenhang besteht der klare politische Wille - wie dies bereits in den

Schlussfolgerungen von Cardiff deutlich wird - zur Implementierung des Mainstrea -

ming - Ansatzes. Dies sollte in Form eines eigenen Absatzes in der Einleitung ge -

schehen.

 

Aktive Arbeitsmarktpolitik

 

Bei der Analyse der Nationalen Aktionspläne für Beschäftigung haben die Staats -

und Regierungschefs in Cardiff hervorgehoben, dass die Mitgliedstaaten „ernsthafte

Anstrengungen unternehmen um die Beschäftigungsfähigkeit der Erwerbsbevölke -

rung, insbesondere auch von "Frauen zu erhöhen".

 

In diesem Sinne wurde auf der Tagung der Arbeits - , Sozial -  und Frauenministerln -

nen die Notwendigkeit von Massnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik für die För -

derung von Frauen am Arbeitsmarkt hervorgehoben.

Obwohl viele Mitgliedstaaten in ihren Massnahmen einen hohen Frauenanteil auf -

weisen, ist doch die Höhe des dafür aufgewandten Budgets in der Praxis unzurei -

chend dokumentiert. Daraus folgt, dass hier entsprechende Indikatoren entwickelt

werden sollten. Die Präsidentschaft wird mit der Europäischen Kommission weitere

Gespräche führen, um diese Arbeit zu fördern.

 

Europäischer Sozialfonds

 

In der nächsten Strukturfondsperiode sollte der Ansatz des Mainstreaming stärker

berücksichtigt werden; eine horizontale Zielsetzung der Förderung der Gleichstellung

von Frauen und Männern soll insbesondere im Bereich des Europäischen Sozial -

fonds aufgenommen werden.

 

In der Diskussion wurde zum Ausdruck gebracht, dass die Strategie des Mainstrea -

ming für ihre Anwendung auf die Strukturpolitik der Europäischen Union geeigneter

Methoden bedarf, wie die Aufnahme von verbindlichen Zielsetzungen. Es könnten in

Zukunft auch quantitative und qualitative Ziele diskutiert werden, um dem Gleichstel -

lungsgrundsatz auf allen Ebenen gerecht zu werden.

 

Steuern und Transfers

 

Für die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen ist es notwendig, alle Hemm -

nisse, die dieser entgegenstehen, zu identifizieren und ehestmöglich zu beseitigen.

Aus diesem Grunde soll in Zukunft auch jenen negativen Anreizen, die von Steuer -

und Leistungsvorschriften ausgehen könnten, bei der Umsetzung der Leitlinien der

Beschäftigungspolitik stärkere Beachtung geschenkt werden.

 

Partnerschaftliche Teilung der Versorgungsarbeit

 

In einer erwerbsarbeitszentrierten Gesellschaft ist der Zugang zu bezahlter Arbeit ein

entscheidender Faktor für die Gleichstellung von Frauen.

Dieser Zugang wird allerdings wesentlich dadurch erschwert, dass meist Frauen und

nicht Männer die Verantwortung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die

unbezahlte Haus -  bzw. Versorgungsarbeit tragen. In Zukunft werden Männer in er -

höhtem Ausmass ihrer entsprechenden Verantwortung nachkommen müssen.

 

In Cardiff wurde festgehalten, dass die Mitgliedstaaten zukünftig der "Förderung

familienfreundlicher Arbeitsbedingungen, unter anderem durch geeignete Massnah -

men für Kinderbetreuung und Elternurlaub“ Rechnung zu tragen hätten.

 

Die Forderung der Frauenministerinnen nach "leistbaren, gut zugänglichen und

qualitativ hochwertigen“ Kinderbetreuungseinrichtungen, wie sie im Mai in Belfast

formuliert wurde, wird von den Arbeits -  und SozialministerInnen unterstützt.

 

Teilzeitarbeit ist u.a. auch in Hinblick auf die leichtere Vereinbarkeit von Beruf und

Familie für Frauen und Männer von Bedeutung. Dabei eröffnen sich sowohl Chancen

wie auch Risiken. Deshalb müssen die Möglichkeiten eines Wechsels zwischen Teil -

und Vollerwerbstätigkeit und die Rechte zur Gestaltung der Arbeitszeit für Arbeit -

nehmerInnen mit Betreuungspflichten ausgebaut werden.

 

Segregation und Einkommensverteilung

 

Die geschlechtsspezifische Segregation am Arbeitsmarkt und die Einkommensunter -

schiede zwischen Frauen und Männern sind Zeichen für die nach wie vor geringeren

Chancen von Frauen im Berufsleben.

 

Es sollen die Bemühungen verstärkt werden, der horizontalen und vertikalen ge -

schlechtsspezifischen Segregation des Arbeitsmarktes entgegenzuwirken und dies

in den Nationalen Aktionsplänen zum Ausdruck zu bringen.

 

Die Einkommensdifferenzen zwischen Männern und Frauen weisen in den Mitglied -

staaten eine unterschiedlich starke Ausprägung auf. Die Mitgliedstaaten und die So -

zialpartner sollen sich verstärkt darum bemühen, die Auswirkungen von rechtlichen,

kollektivvertraglichen u.a. Massnahmen auf die Einkommensverläufe von Frauen

ebenso wie von Männern zu überprüfen und entsprechende Schritte in der Lohnpoli-

tik zu setzen, die stärker auf eine Reduktion der Einkommensunterschiede abzielen.

Die Diskussion hat gezeigt, dass es ein gemeinsames Ziel der Mitgliedstaaten und

der Kommission ist, im Einkommensbereich eine Verbesserung der Datensituation

zu erreichen. Die Präsidentschaft sieht mit grossem Interesse der weiteren Entwick -

lung in diesem Bereich entgegen.

 

Benchmarking

 

Die Mitgliedstaaten haben mit grossem Interesse das Papier „Gleichstellung der Ge -

schlechter und Nationale Aktionspläne für Beschäftgung“ des Ausschusses für Be -

schäftigung und Arbeitsmarkt zur Kenntnis genommen. Diese Analyse ist ein wichti -

ger Beitrag zur Dokumentation und zum Vergleich des Erfolgs der Mitgliedstaaten

hinsichtlich der Steigerung der Erwerbsbeteiligung und der Bekämpfung der Arbeits -

losigkeit von Frauen. Der Vorsitz wird den Ausschuss ersuchen, seine Arbeit in die -

sem Bereich fortzusetzen.

 

Mehrfach wurde aber auch betont, dass quantitative Indikatoren, die den Abstand

zwischen Männern und Frauen („gender gap“) beschreiben, notwendig sind. In die -

sem Zusammenhang wurden die Differenzen in den Arbeitslosen -  und Beschäfti -

gungsquoten und in den Einkommen etc. erwähnt

 

Gerade im Bereich der qualitativen Indikatoren (wie flankierende Politiken, Qualität

von Betreuungseinrichtungen, Möglichkeit flexibler Arbeitzeitgestaltung etc.) sollen in

Zukunft Fortschritte erzielt werden.

BEILAGE 4

 

Geschenke

 

 

Empfänger

 

Geschenke

 

1.

MinisterInnen

EK +

Generalsekretariat

 Feldstecher der Fa. Swarovski (Zentralbudget des BMaA,

 + ESiat)

 

 

Münze Sonderprägung der Münze Österreich

(Ressortbudget des BMAGS)

 

Schwarze Leinenrucksäcke gefüllt mit: Buch über Tirol,

Tiroler Speck, Schnaps

(von der Tiroler Landesreg)

 

Designerschale

(von der Fa. Swarovski)

2. PartnerInnen

 Maria Theresien – Dosen

Augarten

(Zentralbudget des BMaA, ESiat

3. Delegierte

Blaue Rucksäcke mit: Tourist. Material

Präsidentschaftsprogramm D, E, F

(Ressortbudget des BMAGS)

 

Münzen, Sonderprägung der Münze Österreich

(Ressortbudget des BMAGS)

 

Mousepads

(Zentralbudget des BMaA, Esiat)

4. Dolmetscher

 

Hoffmannschalen

Augarten

(Zentralbudget des BMaA, ESiat)

 

Blaue Rucksäcke mit:

Tourist. Material

Präsidentschaftsprogramm D, E, F

(Ressortbudget des BMAGS)

 

Münze, Sonderprägung der Münze Österreich

(Ressortbudget des BMAGS)


 

Geschenke

 

Stand 3.7.98

 

 

Empfänger

 

 

Geschenke

 

6. Journalisten

Blaue Rucksäcke mit:

Tourist. Material

Präsidentschaftsprogramm D, E, F

Münzen (sofern vorhanden)

(Ressortbudget des BMAGS)