5362/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stadler und Kollegen haben am 26. Jänner
1999 unter der Nr. 5668/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref -
fend schlechte Noten für österreichischen EU - Ratsvorsitz gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Zu diesen Fragen wird auf den Ergebnisbericht der österreichischen EU - Präsident -
schaft 1998 verwiesen, der bereits dem Nationalrat sowie dem Bundesrat zur Kennt -
nis gebracht wurde.
Dieser Bericht, der vom Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für auswär -
tige Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit sämtlichen Bundesministerien erstellt
wurde, gibt einen Überblick über die unter österreichischer EU - Präsidentschaft in
den einzelnen Sachgebieten erzielten wesentlichsten Fortschritte und Ergebnisse.
Zu Frage 4:
Das Informelle Treffen der Arbeits - , Sozial - und FrauenministerInnen zum Thema
Beschäftigung und Chancengleichheit
brachte folgende Diskussionsergebnisse:
- Grundlegende Zielsetzung ist die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen,
wobei aus dem Blickwinkel der Chancengleichheit diese Beschäftigungsverhält -
nisse sowohl sozial abgesichert als auch existenzsichernd sein müssen.
- Im Sinne des Gender Mainstreaming - Ansatzes soll, zu dem bereits bestehenden
vierten Pfeiler, der Aspekt der Chancengleichheit in allen Schwerpunktbereichen
der Leitlinien 1999 integriert werden. Die Chancengleichheit von Behinderten
sollte im ersten Pfeiler der Leitlinien Eingang finden.
- Eine wesentliche Stärkung der Säule IV der Leitlinien der Beschäftigungspolitik
kombiniert mit speziellen Frauenförderprogrammen ist ebenso wie der Austausch
von best - practice Maßnahmen anzustreben.
- Die Verringerung der Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern
und die Aufhebung der Segregation werden von den Mitgliedstaaten als wichtige
Ziele identifiziert.
- Steuersysteme und Leistungsansprüche sollten auf eventuell vorhandene nega -
tive Anreizwirkungen für Frauenerwerbsbeteiligung hin untersucht werden.
Die Methode des Benchmarking sollte ausgebaut und in Zukunft verstärkt ange -
wandt werden.
- Zur Formulierung politischer Ziele ist umfassendes und verläßliches
Datenmaterial erforderlich. Es sollen die Bemühungen verstärkt werden, bei allen
öffentlichen Statistiken eine nach Geschlechtern differenzierte Darstellung zu
erreichen.
Zu den Fragen 5 bis 7:
Dazu verweise ich auf die beiliegende TeilnehmerInnenliste des Informellen Treffens
der Arbeits-, Sozial- und FrauenministerInnen (Beilage 1).
Zu Frage 8:
Das Informelle Treffen der Arbeits-, Sozial- und FrauenministerInnen zum Thema
Beschäftigung und Chancengleichheit hat vom 8. Juli 1998 vormittag bis 10. Juli
1998 nachmittag stattgefunden.
Zu Frage 9:
Bei dem in Rede stehenden informellen Treffen wurden bereits mit den Einladungen
die wesentlichen Themen des Treffens mitgeteilt mitgeteilt bzw. angekündigt. Im
übrigen wird auf die Ablichtung des entsprechenden Programmheftes (Beilage 3)
verwiesen.
Zu Frage 10:
Dazu verweise ich auf das beiliegende „Handbuch für Delegierte“ zum Informellen
Treffen der Arbeits-, Sozial- und FrauenministerInnen (Beilage 3).
Zu den Fragen 11 bis 13:
Zu den Geschenken verweise ich auf die beiliegende Liste (Beilage 4).
Die Kosten wurden zum Teil aus dem beim Bundesministerium für auswärtige Ange -
legenheiten eingerichteten Zentralbudget, zum Teil vom Bundesministerium für Ar -
beit, Gesundheit und Soziales getragen; ein Teil der Geschenke wurde auf Sponso -
ringbasis ohne Kostenbelastung für den Bund zur Verfügung gestellt.
Zu Frage 14:
Die Aufwendungen für Personalbereitstellung und Sachkosten belaufen sich bislang
(Stand 31. Jänner 1999) auf S 9,556.443,-.
Aufwendungen für Personalbereitstellung: S 5,684.713,-
Aufwendungen für Sachkosten: S 3,871.730,-
Zu Frage 15:
Die Aufwendungen für Sachkosten gliedern sich auf wie folgt:
VAP 4035 Handelswaren zur unentgeltlichen Abgabe S 49.440,-
VAP 7020 Mieten S 166.416,-
VAP 7232 Repräsentationsausgaben S 394.836,-
VAP 7270 Entgelt an Einzelpersonen S 382.245,-
VAP 7280402
Sonstige Leistungen - Unternehmungen S
2,878.793,-
Die Auflistung dieser Beträge stellt den Ausgabenrahmen zum 31. Jänner 1999 dar.
Zu Frage 16:
Der in der vorliegenden parlamentarischen Anfrage angeführte Artikel eines inländi -
schen Wochenmagazins beruht auf einem angeblichen Protokoll einer Sitzung der in
Wien akkreditierten Botschafter der EU - Mitgliedstaaten. Da weder der Text dieses
Protokolls der österreichischen Bundesregierung vorliegt noch ein österreichischer
Vertreter an der dem Protokoll zugrundeliegenden Sitzung teilgenommen hat, ist
eine korrekte und sachdienliche Antwort nicht möglich. Es wird daher um Verständ -
nis gebeten, daß unter diesen Voraussetzungen von einer Stellungnahme zu dieser
Frage abgesehen werden muß.
Im übrigen wird auf den bereits in der Beantwortung der Fragen 1 bis 3 erwähnten
Ergebnisbericht der österreichischen
EU - Präsidentschaft 1998 verwiesen.
Informelles Treffen der Arbeits- und FrauenministerInnen
8. bis 10. Juli 1998 - Innsbruck/Tirol
Teilnehmerliste (endgültig)
Land |
Delegationsleitung |
Delegationsmitglieder |
Europ. Kommission |
Hr. Pádraig FLYNN Kommissar |
|
|
|
Hr. Allan LARSSON |
|
|
Hr. Karl - Johan LÖNNROTH |
|
|
Fr. Odile QUINTIN |
|
|
Fr. Barbara NOLAN |
|
|
Hr. Denis CROWLEY |
|
|
Hr. Ernesto BIANCHI |
GenSekr. d. Rates |
Hr. Marc LEPOIVRE Directeur général |
|
|
|
Fr. Joélle HIVONNET |
|
|
Fr. Silvia KOFLER |
Belgien |
Fr. Miet SMET (A+F) Ministre de l'Emploi, du Travail et de la Politique de l'Egalité des Chances |
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|
|
Fr. Chris CROMBRÉ |
|
|
Fr. Katrien RAEYMAEHERS |
|
|
Fr. AM PERNOT |
|
|
Hr. Tom DESAEGHER |
Dänemark |
Hr. Finn MORTENSEN (A+F) State secretary Ministry of Social Affairs |
|
|
|
Hr. Jorgen LUND |
|
|
Fr. Agnete ANDERSEN |
|
|
Fr. Lone ADLER |
|
|
Hr. John POVELSEN |
Deutschland |
Hr. Horst GÜNTHER (A) Staatssekretär im BM für Sozialordnung |
|
|
|
Fr. Ursula VOSKUHL |
|
|
Hr. Otto SCHULZ |
|
|
Hr. Hans -Ulrich REH |
|
|
Hr. Peter POMPE |
|
Fr. Marion THIELENHAUS (F) Abteilungs- und Delegationsleiterin Familien-, Senioren- Frauen- und Jugendministerium |
|
|
|
Fr. Beate HESSE |
|
|
Fr. Ulrike FREMEREY |
Land |
Delegationsleitung |
Delegationsmitglieder |
Finnland |
Fr. Liisa JAAKONSAARI (A) Ministerin für Arbeit |
|
|
|
Fr. Liisa HEINONEN |
|
|
Hr. Markus PENTTINEN |
|
|
Fr. Marianne LAXEN |
|
|
Fr. Pirkko MÄKINEN |
|
|
Fr. Eeva PUDAS |
|
|
Fr. Satu MÄKYNEN |
Frankreich |
Fr. Geneviève FRAISSE (A+F) Délégue interministerielle aux droits des femmes |
|
|
|
Fr. Brigitte GREZY |
|
|
Fr. Claire ALBIN |
Griechenland |
Hr. Christos PROTOPAPAS (A) Deputy Minister of Labour & Social Affairs |
|
|
Fr. Evi CHRISTOFILOPOULOU (A) General Secretary of the Ministiy of Labour and responsible for the ESF |
|
|
|
Fr. Maria ANTONOPOULOU |
|
|
Hr. Athanasios XERIKOS |
|
Fr. Maria Niki KOUTSILEOU (F) |
|
|
General Secretary for equality |
|
|
|
Fr. Antigoni KARALI - DINITRIADOU |
|
|
Fr. Maria PAZIOTI |
Großbritannien |
Hr. Clive TUCKER Ministry for Employment, Welfare and Equal Opportunities International Director |
|
|
|
Fr. Win HARRIS |
|
|
Hr. David HAYES |
|
|
Mr. Steven EFFINGHAM |
|
Fr. Fiona REYNOLDS (F) Director of the Women‘s Unit |
|
|
|
Fr. Vivienne HODGSON |
Irland |
Hr. Tom KITT (A) Minister for Labour Affairs |
|
|
|
Fr. Eanna CASEY |
|
|
Mr. Billie MATHEWS |
|
|
Hr. Paul HARAN |
|
Fr. Mary WALLACE (F) Minister of State Department of Justice, Equality and Law Reform |
|
|
|
Fr. Elisabeth SHEEHAN |
|
|
Fr. Margaret O'CONNOR |
Land |
Delegationsleitung |
Delegationsmitglieder |
Italien |
Hr. Tiziano TREU (A) Arbeits- und Sozialversicherungsminister |
|
|
|
Hr. Giancarlo LEO |
|
|
Hr. Marco BIAGI |
|
|
Hr. Ottorino ZANINI |
|
|
Libera Delrosari O CHIAROMONTE |
|
Fr. Anna FINOCCHIARO (F) Minister of Equal Opportunities |
|
|
|
Fr. Chiara INGRAO |
|
|
Fr. Paola TAVELLA |
|
|
Fr. Anna Maria CARLONI |
Luxemburg |
Marie-José JACOBS (F) Ministerin Frauen und Familie |
|
|
|
Fr. Maddy MULHEIMS |
|
|
Fr. Maryse FISCH |
|
|
Hr. Luc WIES |
Niederlande |
Hr. Hans BORSTLAP (A+F) Director General |
|
|
|
Hr. Wilbert VAN DE GRIENT |
|
|
Fr. Flora VAN HOUWELINGEN |
|
|
Hr. Frank SCHUMACHER |
Österreich |
Hr. Günther STEINBACH - BMAGS Sektionschef |
|
|
|
Hr. Michael FÖRSCHNER |
|
|
Fr. Ulrike REBHANDL |
|
|
Fr. Susanne PIFFL - PAVELEC |
|
Fr. Johanna HOFFMANN - BMFV Sektionschefin |
|
|
|
Fr. Elisabeth HECHL |
|
|
Fr. Astrid KECKEIS |
|
|
Fr. Catherine KHAZEN |
|
|
Hr. Valentin WEDL |
|
|
Fr. Karina BRUGGER - KOMETER |
Portugal |
Eduardo FERRO RODRIGUES (A) Minister für Arbeit und Solidarität |
|
|
|
Fr. Maria Céu CUNHA REGO |
|
|
Fr. Maria Magdalena PINHEIRO |
|
|
Hr. António VALADAS DA SILVA |
|
Hr. Vitalino José FERRERIA PROVA CANAS |
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|
(F) |
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|
Staatssekretär des Ministerrats |
|
|
Fr. Joana DE BARROS BAPTISTA (F) |
|
|
Hochkommissarin für Frauenfragen |
|
|
|
Fr. Alexandra LEITAO |
|
|
Fr. Rita ALCOBIA |
|
|
|
Land |
Delegationsleitung |
Delegationsmitglieder |
Schweden |
Fr. Margareta WINBERG (A) Arbeitsministerin |
|
|
|
Fr. Asa REGNÉR |
|
|
Hr. Frederik SJÖGREN |
|
Fr. UIrica MESSING (F) Ministerin für Arbeitsrecht, Arbeitszeit und Gleichbehandlung |
|
|
|
Fr. Ulrica BERGE |
|
|
Fr. Anna - Lena HULTGARD |
|
|
Fr. Inger BUXTON |
|
|
Fr. Siw WARSTEDT |
|
|
Fr. Ase LIDBECK |
|
|
Fr. Ann - Sofi LINDENBAUM |
Spanien |
Hr. Manuel PIMENTEL SILES (A) Generalsekretär für Beschäftigung |
|
|
|
Hr. Eliseu ORIOL |
|
|
Hr. Joaquin Angel REGUEIRO |
|
Fr. Soledad CORDOBA (A) Vertr. d. Generalsekretärin für soziale Angelegenheiten, auch mit Frauenangelegenheiten befaßt Ministerium für Arbeit und Soziale Angelegenheiten |
|
Europ. Parlament |
Hr. Stephen HUGHES Vorsitzender des Sozialausschusses des EP |
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|
Hr. Hans - Jörg TIMMANN |
|
Fr. Nel VAN DIJK Vorsitzende des Ausschusses für die Rechte der Frau |
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Europ. Sozialpartner |
Hr. Fritz VERZETNITSCH (EGB) Präs des EGB (und ÖGB) |
|
|
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Fr. Béatrice HERTOGS |
|
Hr. Robert VILLENEUVE (CEEP) Vorsitzender der CEEP - Kommission Soziale Angelegenheiten |
|
|
|
Hr. Christoph PARAK |
|
Hr. Gerhard HEINRICH (UNICE) Sozialausschuß der UNICE, Industriellenvereinigung |
|
Präsidentschaft Österreich (BMAGS) |
Fr. Eleonore HOSTASCH Bundesministerin |
|
|
|
Fr. Edeltraud GLETTLER |
|
|
Fr. Gisela KIRCHLER - LIDY |
|
|
Fr. Silvia HELLMER |
|
|
Hr. Johannes SCHWEIGHOFER |
Land |
Delegationsleitung |
Delegationsmitglieder |
|
|
Fr. Silvia ANGELO |
|
|
Hr. Gerald GERSTBAUER |
|
|
Hr. Walter FABIAN |
|
|
Hr. Oliver GUMHOLD |
|
|
Hr. Franz GUNDACKER |
|
|
Fr. Charlotte SACHSE |
|
|
Fr. Christa KAMMERHOFER |
|
|
Fr. Jill RUBERY |
Präsidentschaft Österreich (BMFV) |
Fr. Barbara PRAMMER Bundesministerin |
|
|
|
Fr. Marlies STUBITS |
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|
Fr. Elke ÜBERWIMMER |
|
|
Fr. Sonja KATO |
|
|
Fr. Nicole BAIER |
|
|
Fr. Marion GRATT |
|
|
Fr. Birgit WILDER |
|
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|
Neues Material
Die Bundesministerin für Die Bundesministerin für
Arbeit, Gesundheit und Soziales Frauenangelegenheiten und
Verbraucherschutz
Zl.56.107/53 - 7/98
MÜNDLICHER, SCHRIFTLICH VORGELEGTER
BERICHT AN DEN MINISTERRAT
Betrifft: Mündliche Information der Bundesminsterinnnen HOSTASCH und
PRAMMER über das informelle Treffen der Arbeits-, Sozial- und Frauenmini -
sterInnen vom 8.- 10. Juli 1998 in Innsbruck
Das Kurzprogramm für das oben genannte Treffen ist angeschlossen (siehe Anlage 1).
Das Treffen der MinisterInnen hat am 08. Juli 1998 mit einem gemeinsamen Arbeitsmittages -
sen begonnen. Dabei wurden von Prof. Jill Rubery von der Manchester School of Manage -
ment die wichtigsten Ergebnisse der vom Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und So -
ziales und der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz in Auftrag
gegebenen Hintergrundstudie zu „Chancengleichheit und Beschäftigung in der Europäischen
Union" präsentiert.
Die Studie bietet einen breiten Überblick über die Situation von Frauen auf den europäischen
Arbeitsmärkten. Wesentliches Ziel der Untersuchung war es, jene Faktoren ausfindig zu ma -
chen, die einer höheren Erwerbsbeteiligung von Frauen in der Europäischen Union entgegen -
stehen. Die europäischen Arbeitsmärkte sind nach wie vor von starker geschlechtsspezifischer
Segregation und hohen Einkommensunterschieden zwischen Frauen und Männern geprägt.
Dabei gilt es natürlich zu beachten, daß dies nicht in allen Mitgliedstaaten in gleichem Aus -
maß der Fall ist. Auf Basis dieser Analyse wurden in der Studie dann jene Strategien, die in
der Europäischen Union und in der OECD zur Lösung des Arbeitslosigkeitsproblems allge -
mein entwickelt wurden, hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Frauen untersucht.
Auch einzelne Maßnahmen der Mitgliedstaaten, sogenannte best - practice - Modelle zur Re -
duktion der Arbeitslosigkeit von Frauen wurden dargestellt. Aus dieser Darstellung können
wir sicherlich in Zukunft einige interessante Anregungen beziehen.
Ein zentraler Ansatzpunkt der Studie ist die integrative Sichtweise von Sozial- und Beschäfti -
gungspolitik. Diese Verbindung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Herstellung der
Chancengleichheit von Frauen am
Arbeitsmarkt.
Die Präsentation der Studie wurde sowohl von seiten der Kommission als auch von den Mi -
nisterInnen sehr positiv aufgenommen und als guter Einstieg in unser Thema gesehen.
Kommissar Flynn hob hervor, dass die Chancengleichheit von Frauen und Männern ein inte -
grativer Bestandteil der Beschäftigungsstrategie sein muß.
Die erste Arbeitssitzung fand am Nachmittag desselben Tages statt. Die Diskussion sollte den
MinisterInnen die Möglichkeit geben, mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Beschäfti -
gung und Arbeitsmarkt, den europäischen Sozialpartnern und den Vorsitzenden des Aus -
schusses für die Rechte der Frau und des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angele -
genheiten des Europäischen Parlaments folgende Fragen zu diskutieren:
1. Welche Initiativen sind aus Sicht der Sozialpartner und des Europäischen Parlaments in der
europäischen Beschäftigungsstrategie besonders prioritär?
2. Welche Verbesserungen sollten zur Erreichung der Chancengleichheit von Frauen und
Männern am Arbeitsmarkt gesetzt werden?
3. Welchen Beitrag haben die Sozialpartner bei der Erstellung der Nationalen Aktionspläne
gespielt - im besonderen in Hinblick auf die Chancengleichheit?
4. Welche Bemühungen werden die Sozialpartner und das Europäische Parlament in folgen -
den Bereichen unternehmen?:
* Mainstreaming
* Verstärkung der partnerschaftlichen Teilung der Versorgungsarbeit und
* Verringerung der Einkommensunterschiede
Die Mitgliedstaaten reagierten sehr positiv auf die Möglichkeit einer offenen Aussprache.
Diskutiert wurden Fragen zu allen Bereichen der Verbesserung der Situation von Frauen auf
den europäischen Arbeitsmärkten, wie z.B. freiwillige und unfreiwillige Teilzeitarbeit, die
Notwendigkeit von verbindlichen Zielsetzungen, die Verbesserung der Datensituation, Maß -
nahmen zur Erhöhung von Versorgungseinrichtungen etc. Sowohl das Parlament, als auch die
Sozialpartner bekannten sich zu einer Stärkung des vierten Pfeilers in den Leitlinien bei
gleichzeitiger Einführung eines Gendermainstreaming - Ansatzes. Von den Mitgliedstaaten
wurde hervorgehoben, daß dieses Treffen in Innsbruck für die Beschäftigungspolitik eine
wichtige Brücke zwischen dem Gipfel in
Cardiff und jenem in Wien darstellt.
Der zweite Nachmittag wurde dazu genutzt, die Fragen, die im Papier des Vorsitzes (siehe
Anlage 2) gestellt wurden, zu diskutieren. Diese Fragen umfaßten im wesentlichen vier The -
men: Mainstreaming, partnerschaftliche Teilung der Versorgungsarbeit, Segregation und Ein -
kommen sowie Benchmarking.
Im Zusammenhang mit den Möglichkeiten zur Anwendung des Mainstreaming wurden
exemplarisch drei konkrete Bereiche angeführt: die aktive Arbeitsmarktpolitik, der Europäi -
schen Sozialfonds und das Steuer- bzw. Abgabensystem und Transfers. Die Mitgliedstaaten
wurden gebeten, der Frage nachzugehen, wie sich Maßnahmen in diesen Bereichen auf die
Erwerbsbeteiligung von Frauen auswirken.
Als weiterer Schwerpunkt wurde das Thema der partnerschaftlichen Teilung der Versor -
gungsarbeit gewählt. Hier sind es zwei Bereiche, die thematisiert wurden, nämlich die Frage,
wie Männer stärker in die Betreuungsarbeit eingebunden werden könnten und die Problematik
der Vereinbarkeit von Beruf und Familie z.B. durch Teilzeitarbeit. Ein zentrales Anliegen war
es auch, die Themen Segregation und Einkommensunterschiede anzusprechen, da aufgrund
der Analyse der Nationalen Aktionspläne deutlich wurde, daß diese noch stärker in die Dis -
kussion einfliessen sollten. Schließlich wurde der Frage der Methode zur Untersuchung der
beschäftigungspolitischen Erfolge der Mitgliedstaaten bei der Steigerung der Erwerbsbeteili -
gung und der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von Frauen nachgegangen und die Mitglied -
staaten nach ihrer Einschätzung des Benchmarking gefragt. In diesem Zusammenhang hat der
Ausschuß für Beschäftigung und Arbeitsmarkt ein Papier zum Thema "Gleichstellung der
Geschlechter und Nationale Aktionspläne für Beschäftigung“ vorgelegt, das einen Leistungs -
vergleich der Mitgliedstaaten in den Leitlinien 16 - 18 ermöglicht.
Aus der ausgesprochen lebhaften und interessanten Diskussion konnte der Vorsitz folgende
zentralen Punkte zusammenfassen (siehe auch Anlage 3):
- Grundlegende Zielsetzung ist die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, wobei aus
dem Blickwinkel der Chancengleichheit diese Beschäftigungsverhältnisse sowohl sozial
abgesichert als auch existenzsichernd sein müssen.
- Im Sinne des Mainstreaming - Ansatzes soll, zusätzlich zu dem bereits bestehenden vierten
Pfeiler, der Aspekt der
Chancengleichheit in alle anderen Schwerpunktbereiche der Leitli -
nien 1999 integriert werden. Die Chancengleichheit von Behinderten sollte in den ersten
Pfeiler der Leitlinien Eingang finden.
- Eine wesentliche Stärkung der Säule IV kombiniert mit speziellen Frauenförderprogram -
men ist ebenso wie der Austausch von best - practice Massnahmen anzustreben.
- Die Verringerung der Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern und die
Aufhebung der Segregation werden von den Mitgliedstaaten als wichtige Ziele identifi -
ziert.
- Steuersysteme und Leistungsansprüche sollten auf eventuell vorhandene negative An -
reizwirkungen für die Frauenerwerbsbeteiligung hin untersucht werden.
- Die Methode des Benchmarking sollte ausgebaut und in Zukunft verstärkt angewandt wer -
den.
- Zur Formulierung politischer Ziele ist umfassendes und verläßliches Datenmaterial erfor -
derlich. Es sollen die Bemühungen verstärkt werden, bei allen öffentlichen Statistiken eine
nach Geschlechtern differenzierte Darstellung zu erreichen.
Insgesamt kann dieses erste informelle Treffen unter österreichischer Präsidentschaft als Er -
folg bezeichnet werden Erstmals fand unter österreichischer Präsidentschaft ein informelles
Treffen der Arbeits-, Sozial- und Frauenministerinnen unter unserer gemeinsamen Vorsitzfüh -
rung statt. Die Reaktionen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen haben uns gezeigt, daß alle
Teilnehmenden sowohl mit der Organisation als auch mit den Inhalten äußerst zufrieden wa -
ren.
Wir stellen den
Antrag,
die Bundesregierung wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, am
Die Bundesministerinnen
HOSTASCH
PRAMMER
Anlage 1
INFORMELLES TREFFEN DER ARBEITS-, SOZIAL- UND
FRAUENMINISTERINNEN
8.7. - 10.7.1998 in Innsbruck
Fassung: 6.7.98 13:00 Uhr
Mittwoch 8. Juli 1998:
13:30 Uhr - 15:00 Uhr Mittagessen der MinisterInnen, der EK und des
Generalsekretariat des Rates im Hotel Europa Tyrol,
Barocksaal
EINLEITUNG: Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales,
LORE HOSTASCH
Frau Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und
Verbraucherschutz, BARBARA PRAMMER
THEMA: "Beschäftigung und Chancengleichheit in der EU“
Kurze Einleitung durch Bundesministerin LORE HOSTASCH,
Vorstellung der Studie durch JILL RUBERY, danach offene
Diskussion)
15:10 Uhr - 15:20 Uhr Transport von den Hotels zum Kongreßzentrum in Bussen
15:30 Uhr - 18:30 Uhr 1. Arbeitssitzung im Kongreßzentrum
VORSITZ: Bundesministerin LORE HOSTASCH
BEGRÜSSUNG +
EINLEITUNG Bundesministerinnen HOSTASCH und PRAMMER
15:45 Uhr Kommissar PADRAIG FLYNN
16:00 Uhr HANS BORSTLAP, Ausschuß für Beschäftigung und
Arbeitsmarkt, ABA
16:10 Uhr STEPHEN HUGHES,
Vorsitzender des EP - Ausschusses für Beschäftigung und soziale
Angelegenheiten
16:20 Uhr NEL VAN DIJK,
Vorsitzende des EP - Ausschusses für Chancengleichheit
16:30 Uhr GERHARD HEINRICH, UNICE
16:40 Uhr FRITZ VERZETNITSCH, EGB
16:50 Uhr JYTTE FREDENSBORG, CEEP
anschließend Diskussion
18:20 Uhr - 18:30 Uhr Bundesministerin BARBARA PRAMMER
Zusammenfassung der Diskussion
19:40 Uhr Abfahrt von den Hotels zum Abendempfang
20:00 Uhr - 20:45 Uhr Stehcocktail und Musikeinlage in den Arkaden des Tiroler
Volkskundemuseums und Besuch der „Schwarzen Mander“
in der Hofkirche; Gang durch die Prunkräumlichkeiten der
Hofburg
20:45 Uhr - 23:00 Offizieller Abendempfang im Riesensaal der Hofburg
21:05 Uhr Begrüßung und Reden:
Landeshauptmann von Tirol, WEINGARTNER
Bürgermeister von Innsbruck, VAN STAA
Frau Bundesministerin HOSTASCH
Frau Bundesministerin PRAMMER
21:40 Uhr Abendessen
Donnerstag 9. Juli 1998:
8:30 Uhr - 11:45 Uhr Besuch der Firma Swarovski und der „Swarovski
Kristallwelten“ in Wattens
11:45 Uhr - 13:15 Uhr Mittagessen im Haus „Marie Swarovski“
13:20 Uhr Bustransfer nach Innsbruck
14:00 Uhr - 17:00 Uhr 2. Arbeitssitzung im Kongreßzentrum
VORSITZ: Frau Bundesministerin BARBARA PRAMMER
BEGRÜSSUNG+
EINLEITUNG Bundesministerin LORE HOSTASCH
14:05 Uhr Präsentation
der "Note of the Presidency“
14:15 Uhr - 14:45 Uhr Redebeiträge
14:15 Uhr Arbeitsminister EDUARDO FERRO RODRIGUES (Portugal)
14:25 Uhr Frauenministerin ANNA FINOCCHIARO Italien)
14:35 Uhr Arbeitsministerin MARGARETA WINBERG (Schweden)
14:45 Uhr - 16:30 Uhr Diskussion
16:30 Uhr Kommissar FLYNN,
Schlußfolgerungen aus der Sicht der Kommission
16:45 Uhr Bundesministerin HOSTASCH,
Zusammenfassung aus der Sicht der Präsidentschaft
17:00 Uhr Pressekonferenz (D/E konsekutiv)
Kommissar FLYNN, Bundesministerin HOSTASCH,
Bundesministerin PRAMMER
19:00 Uhr Abendessen im Barocksaal des Hotels Europa Tyrol
Tischreden: Bundesministerin PRAMMER, Bundesministerin
HOSTASCH
Freitag, 10. Juli 1998:
9:30 Uhr - 14:00 Uhr: Kulturprogramm: Besuch des Schlosses Ambras
9:15 Uhr Treffpunkt vor den Hotels
9:30 Uhr Abfahrt in Bussen zum Schloß Ambras
10:00 Uhr - 12:00 Uhr Gemeinsame Besichtigung des Schlosses Ambras
(Führungen in D/E/F)
12:00 Uhr - 14:00 Uhr Mittagessen im Restaurant des Schlosses
Im Anschluß Rückfahrt in die
Hotels
Anlage 2
ELEONORA HOSTASCH BARBARA PRAMMER
BUNDESMINISTERIN FÜR ARBEIT, GESUNDHEIT BUNDESMINISTERIN FÜR FRAUEN -
UND SOZIALES ANGELEGENHEITEN UND VERBRAUCHERSCHUTZ
BESCHÄFTIGUNG UND CHANCENGLEICHHEIT
Vermerk des Vorsitzes
I Zur Vorgeschichte: Vom Weissbuch "Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäfti-
gung" zu den Schlussfolgerungen von Cardiff
1. Weissbuch, Essener 5 - Punkte - Programm, Amsterdamer Vertrag
Mit dem Weissbuch zu "Wachstum, Wettbewerb, Beschäftigung" (1993) hat die Diskussion
zur Beschäftigungspolitik und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in der Europäischen Union
eine neue Stufe erreicht. Es wurden darin nicht nur die für eine ausreichende Beschäfti -
gungsentwicklung notwendigen makroökonomischen Rahmenbedingungen thematisiert,
sondern auch Fragen im Zusammenhang mit den neuen Kommunikationstechnologien, den
Transeuropäischen Netzen, der Weiterentwicklung der Aus- und Weiterbildungssysteme
und Massnahmen der Arbeitsmarktpolitik erörtert. Verabsäumt wurde allerdings, eine ge -
schlechtsspezifische Dimension in die Analyse und die vorgeschlagenen Handlungsberei -
che einzubeziehen.
Aufbauend auf dem Weissbuch wurde beim Europäischen Rat in Essen im Dezember 1994
ein 5 - Punkte - Programm zur
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit festgelegt. Neben der Be -
kämpfung der Arbeitslosigkeit wurde die Förderung der Chancengleichheit zwischen Män -
nern und Frauen als zentrale Aufgabe der Europäischen Union definiert. Im "Essener 5 -
Punkte . Programm" kamen Frauen allerdings ausschliesslich bei den Massnahmen zugun -
sten der von Arbeitslosigkeit besonders betroffenen Gruppen vor.
Die Ergebnisse der Regierungskonferenz. (Amsterdamer Vertrag) brachten hinsichtlich der
Beschäftigung und der Chancengleichheit entscheidende Veränderungen: so wurde ein ei -
gener Titel zur Beschäftigung in den EG - Vertrag eingefügt und die Gleichstellung von
Männern und Frauen als Gemeinschaftsziel (Art 2 EGV) und integraler Bestandteil aller
Gemeinschaftspolitiken (Art 3, Abs. 2, EGV) definiert.
2. Der Beschäftigungsgipfel in Luxemburg - Die beschäftigungspolitischen Leitlinien für
1998
Die Mitgliedstaaten sind in Amsterdam übereingekommen, den Beschäftigungstitel bereits
vor der Ratifizierung anzuwenden. Die Staats- und Regierungschefs einigten sich im No -
vember 1997 anlässlich ihrer Sondertagung in Luxemburg auf Leitlinien der Beschäfti -
gungspolitik. Mit einer eigenen Säule zur Chancengleichheit wurde das Fundament gelegt,
um diesen Politikbereich als integralen Bestandteil in die Beschäftigungsstrategie aufzu -
nehmen. In der Leitlinien 16, 17 und 18 werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, aktiv zur
Erhöhung der Frauenbeschäftigung, zur Senkung der Frauenarbeitslosigkeit und zum Ab -
bau der Segregation beizutragen. Weiters soll das Angebot an Betreuungs- und Pflege -
dienstleistungen verbessert und die Rückkehr in das Arbeitsleben erleichtert werden. Im
ersten Vorschlag der Kommission zu den beschäftigungspolitischen Leitlinien fand der
Gedanke des Mainstreaming noch ausdrückliche Erwähnung; dieser wurde aber in der Fol -
ge nicht mehr berücksichtigt.
3. Das erste informelle Treffen der GleichstellungsministerInnen in Belfast
Thema des ersten informellen Treffers der GleichstellungsministerInnen in Belfast am 5.
und 6. Mai 1998 war die Betreuung von Kindern und die Bedeutung von Massnahmen in
diesem Bereich für die Beschäftigungsfähigkeit von Frauen. Als Hintergrundpapier diente
eine Studie zum Themenbereich "Care
in Europe". Die Kommission kommt darin u.a. zu
dem Ergebnis, dass in allen europäischen Mitgliedstaaten die Verantwortung für die Be -
treuung nach wie vor primär Frauen zugeschrieben wird. Zur Änderung dieser gesell -
schaftlichen Norm und in Weiterführung der Diskussionen in Belfast sollte der Themen -
komplex der partnerschaftlichen Teilung der Versorgungsarbeit weiterentwickelt werden.
4. Die Nationalen Aktionspläne für Beschäftigung und die Schlussfolgerungen von
Cardiff
Die Umsetzung der Leitlinien zur Chancengleichheit in den Nationalen Aktionsplänen hat
in den Mitgliedstaaten die Diskussionen zu diesem Themenbereich neu belebt.
Bei genauerer Betrachtung wird jedoch deutlich, dass der Fokus in den Plänen auf den
Schwerpunkten "Beschäftigungsfähigkeit" und "Unternehmertum" liegt und ein Defizit u.a.
im Bereich "Chancengleichheit" besteht. Mit ein Grund für dieses Ergebnis ist sicherlich,
dass sich jene Leitlinien, die am verbindlichsten formuliert sind, im ersten Pfeiler und eben
nicht im Bereich Chancengleichheit finden.
Die Analyse der Leitlinien 16 - 18 zeigt im einzelnen, dass sich wenige Mitgliedstaaten
quantitative und konkrete Ziele gesetzt haben, dass allgemein weniger Massnahmen in die -
sern Bereich vorgeschlagen wurden und dass für die wenigen Massnahmen relativ wenig
Budgetmittel vorgesehen sind.
Bei der Leitlinie 16 fällt besonders auf, dass viele Mitgliedstaaten keine Massnahmen zur
Aufhebung der Segregation angeführt haben, obwohl es sich dabei um ein ausdrückliches
Ziel dieser Leitlinie handelt.
Im Zusammenhang mit der Leitlinie 17 wurde von der Mehrheit der Mitgliedstaaten das
Problem der unzureichenden Versorgung mit Betreuungseinrichtungen aufgegriffen. Wäh -
rend die meisten Mitgliedstaaten der Erhöhung des Angebotes an Kinderbetreuungseinrich -
tungen besondere Aufmerksamkeit schenken, bleibt der Aspekt der Flexibilität dieses An -
gebotes häufig unberücksichtigt. Die Betreuung älterer Personen wurde im Rahmen der
Umsetzung dieser Leitlinie ebenfalls kaum
thematisiert.
Obwohl in den Leitlinien nicht ausdrücklich vorgesehen, so wurde doch von einigen Mit -
gliedstaaten das Konzept des Mainstreamings angewandt bzw. thematisiert, wodurch der
innere Zusammenhang der Aktionspläne deutlich erhöht wurde.
Dem Europäischen Rat in Cardiff wurden die Nationalen Aktionspläne der Mitgliedstaaten
vorgelegt. Die Staats- und Regierungschefs hoben hervor, dass alle Mitgliedstaaten grosse
Anstrengungen unternommen haben, die 19 Leitlinien in ihre jeweiligen Nationalen Akti -
onspläne zu integrieren. In bezug auf die Verwirklichung der Chancengleicheit zwischen
Männern und Frauen wurde in den Schlussfolgerungen festgehalten, dass die zukünftige
Arbeit im Beschäftigungsbereich u.a. folgendes beinhalten soll:
"- verstärkte Massnahmen zur Herstellung der Chancengleichheit wozu dafür Sorge zu
tragen ist, dass die Gleichheit von Männern und Frauen in alle Beschäftigungspolitiken als
Ziel einbezogen wird; Förderung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen, unter anderem
durch geeignete Massnahmen für
Kinderbetreuung und Elternurlaub."
II. Von Innsbruck nach Wien: Herausforderungen für die Weiterentwicklung des
Aspektes der Chancengleichheit in der Europäischen
Beschäftigungsstrategie
1. Die europäische Beschäftigungsstrategie muss als zentrale Zielsetzungen die Erhöhung der
Beschäftigungsquoten und die Reduktion der Arbeitslosigkeit anstreben. Für die Steige -
rung der Beschäftigung ist die Frage der Erwerbsbeteiligung der Frauen von entscheiden -
der Bedeutung; dies zeigte die vergangene Entwicklung der Beschäftigungsquoten von
Frauen und Männern ebenso wie es die entsprechenden Prognosen für die Zukunft nahele -
gen. Daher muss die Erreichung der Chancengleichheit integraler Bestandteil der europäi -
schen Politiken, insbesondere aber der gemeinschaftlichen Beschäftigungsstrategie sein.
Dieser Gedanke ist in der Formulierung des Artikel 3, Abs 2, EG - V bereits enthalten, wenn
es heisst, dass bei allen Tätigkeiten der Gemeinschaft darauf hingewirkt wird,
"Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu för -
dern". Der Europäische Rat in Cardiff und die GleichstellungsministerInnen in Belfast ha -
ben die Notwendigkeit des Mainstreaming - Ansatzes für die europäische Beschäftigungs -
strategie besonders hervorgehoben. Dieser Ansatz bedeutet, dass neben spezifischen Mass -
nahmen zur Förderung von Frauen vor allem die Mobilisierung aller Politikbereiche zur
Erreichung der Chancengleichheit notwendig ist. In diesem Sinn muss eine geschlechts -
spezifische Analyse bei der Vorbereitung, der Implementierung, dem Monitoring, der
Evaluierung und der Beobachtung von beschäftigungspolitischen Massnahmen angewandt
werden.
Wie können sich die Mitgliedstaaten - im Sinne des Mainstreaming - vorstellen, den
Aspekt der Chancengleichheit von Frauen und Männern in alle 19 Leitlinien zu inte -
grieren?
Zur Umsetzung des Mainstreaming - Ansatzes waren u.a. folgende konkrete Bereiche vor -
stellbar.
a) Bei der Analyse der Nationalen Aktionspläne für Beschäftigung wurde deutlich, dass
sich wenige Mitgliedstaaten quantitative Ziele im Bereich der Chancengleichheit gesetzt
haben. Gerade bei den ersten drei Leitlinien, d.h. im Bereich der aktiven Arbeits -
marktpolitik, wäre die Möglichkeit für geschlechtsspezifische Zielsetzungen gegeben.
Auf welche Art und in welchem Umfang setzen die Mitgliedstaaten die Mittel der ak -
tiven Arbeitsmarktpolitik zur Förderung der Chancengleichheit ein und durch welche
entsprechenden Indikatoren kann der Erfolg geschlechtsspezifischer Massnahmen
begleitet und bewertet werden?
b) Die Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) unterstützen die nationalen Arbeits -
marktpolitiken. In den jetzt gültigen Verordnungen ist festgelegt, dass strukturpolitische
Massnahmen zur Erreichung des Gemeinschaftszieles der Chancengleichheit von Frau -
en und Männern auf dem Arbeitsmarkt beitragen müssen. Im Entwurf der neuen ESF -
Verordnung ist der Ansatz des Mainstreaming in dieser Form nicht mehr enthalten.
Sollte aus Sicht der Mitgliedstaaten - im Sinne des Mainstreaming - eine horizontale
Zielvorgabe in die ESF - VO aufgenommen werden?
Sind verbindliche Zielsetzungen notwendig?
c) Für die Auswirkungen des Steuer- und Abgabesystems auf die Erwerbsbeteiligung
von Frauen ist es von entscheidender Bedeutung, welches Einkommen für die Bemes -
sung von Steuern oder die Zuerkennung von Transferleistungen herangezogen wird und
wie gross das zusätzliche "effektive" Nettoeinkommen (Verdienst abzüglich entgange -
ner Unterstützungsleistungen und neu entstandener Kosten wie beispielsweise durch
Kinderbetreuung, Fahrtkosten, etc.) für die Frauen bzw. die Familien nach dem Beruf -
seintritt ausfällt.
Welche Anstrengungen werden von Seiten der Mitgliedstaaten unternommen, um
eventuell vorhandene negative Anreize zu reduzieren, die vom Steuer- und Abgaben -
system einerseits und von den Transfers andererseits für die Erwerbsbeteiligung von
Frauen ausgehen können?
2. Die partnerschaftliche Teilung der Versorgungsarbeit ist für die Erhöhung der Be -
schäftigung von Frauen eine notwendige Voraussetzung, da die alleinige Zuständigkeit von
Frauen für Betreuungsarbeit ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt erheblich erschwert. Da -
her sollten als wesentliche Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für
Frau und Männer Betreuungseinrichtungen nicht nur in angemessenem Ausmass vor -
handen, sondern - wie von den GleichstellungsministerInnen in Belfast gefordert - auch
"leistbar, gut zugänglich und von hoher Qualität" sein. Darüber hinaus müssten aber auch
Massnahmen - einerseits auf rechtlicher Ebene andererseits im Bereich der Bewusstseins -
bildung - ergriffen werden, die es ermöglichen, alle Formen der Versorgungsarbeit glei -
chermassen zwischen den Geschlechtern aufzuteilen.
Mit der Elternurlaubsrichtlinie wurde bereits ein erster Schritt hinsichtlich verstärkter
Möglichkeiten für die Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung bzw. Pflege gesetzt.
In welchen Bereichen sehen die Mitgliedstaaten die praktischen Hindernisse für eine
verstärkte Inanspruchnahme des Elternurlaubs bzw. eines Urlaubs aus familiären
Gründen durch Männer?
Mit der Teilzeitarbeitsrichtlinie wurde beabsichtigt, die "Diskriminierungen von Teilzeitbe -
schäftigten" zu beseitigen und "die Entwicklung von Teilzeitarbeit auf freiwilliger Basis"
zu fördern. Wie können - im Sinne dieser Richtlinie - zusätzliche Teilzeitplätze ge -
schaffen werden, die flexibel auch in dem Sinne sind, dass ein Wechsel zwischen Teil -
und Vollerwerbstätigkeit möglich ist, um Berufs- und Aufstiegschancen der Teilzeitbe -
schäftigten zu sichern?
3. Trotz der in Art 141 EG-V festgehaltenen Aufforderung an die Mitgliedstaaten, den
Grundsatz des "gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger
Arbeit" sicherzustellen, bestehen de facto grosse Unterschiede zwischen den Einkommen
von Frauen und Männern. Die Gründe liegen unter anderem in der horizontalen und ver -
tikalen geschlechtsspezifischen Segregation des Arbeitsmarktes und in den unterschied -
lichen Ausbildungswegen von Frauen und Männern. Typische Frauenberufe werden häufig
schlechter entlohnt, da Frauenarbeit im allgemeinen geringer bewertet wird. Gleichzeitig
sind aber Verdienstunterschiede
zwischen Frauen und Männern auch innerhalb der Berufs -
gruppen und Wirtschaftszweige wie auch bei gleicher Qualifikation gegeben. Zudem zeigt
sich, dass sich die Einkommensunterschiede mit zunehmendem Alter noch weiter vergrö -
ssern. Darüber hinaus führt Segregation in Verbindung mit Teilzeitarbeit bzw. atypischen
Beschäftigungsformen, einem erhöhten Arbeitslosigkeitsrisiko, familienbedingten Beruf -
sunterbrechungen und mit im Durchschnitt geringerer Qualifikation oft dazu, dass eine ei -
genständige Existenzsicherung über Erwerbstätigkeit für viele Frauen kaum möglich ist.
Welche Anstrengungen werden von den Sozialpartnern und den Mitgliedern unter -
nommen, um die jeweiligen Einkommensunterschiede zu verringern? Scheint es sinn -
voll, in diesem Zusammenhang Zielsetzungen auf europäischer Ebene - wie z.B. eine
Annäherung an die Länder mit den drei geringsten Einkommensunterschieden - vorzu -
schlagen ?
Ein umfassender Vergleich der Einkommenssituation ist aufgrund des Fehlens von Daten
in wesentlichen Bereichen (wie im öffentlichen Dienst, im Bereich der selbständig Er -
werbstätigen, etc) noch immer nicht möglich. Welchen Beitrag können die Mitgliedstaa -
ten, die Kommission und EUROSTAT zur Verbesserung dieser Situation leisten ?
Sollten die Mitgliedstaaten nicht vermehrt versuchen, die vertikale und horizontale Se -
gregation am Arbeitsmarkt zu reduzieren, indem sie die Spannweite jener Bereiche ver -
breitern, für die sich Frauen und Männer in ihrer Aus - und Weiterbildung entscheiden,
und indem sie Massnahmen zur Veränderung der Arbeitsorganisation und - kulturen
setzen?
4. Der Ausschuss für Beschäftigung und Arbeitsmarkt hat mehrfach die Methode
"Benchmarking Equal Opportunities" diskutiert. Es wurde mit diesem Leistungsver -
gleich der Versuch unternommen, mittels eines Indikatorensets den Erfolg der Mitglied -
staaten bei der Steigerung der Erwerbsbeteiligung und der Bekämpfung der Arbeitslosig -
keit von Frauen zu vergleichen.
In welcher Form soll das Instrument des Benchmarking im Bereich der Chancen -
gleichheitspolitik weiterverfolgt werden und welche zusätzlichen quantitativen, aber vor
allem auch qualitativen Indikatoren sind für die Anwendung dieses Instruments not -
wendig ?
Anlage 3
Innsbruck, 9. Juli 1998
BESCHÄFTIGUNG UND CHANCENGLEICHHEIT: Impulse für die
Überarbeitung der Beschäftigungspolitischen Leitlinien
Zusammenfassung der Diskussion durch den Vorsitz beim Informellen
Treffen der Arbeits-, Sozial- und Frauenministerinnen vom 8.-9.Ju/i 1998
in Innsbruck
Auf dem Europäischen Rat von Essen wurden die Reduktion der Arbeitslosigkeit und
die Förderung der Chancengleichheit von Frauen ausdrücklich als Ziele der Gemein -
schaft erwähnt. Aufgrund der Ergebnisse des Beschäftigungsgipfels von Luxemburg
stehen diese beiden Ziele nun nicht mehr unverbunden nebeneinander: die Integra -
tion der Chancengleichheit in die Europäische Beschäftigungsstrategie wurde durch
den 4. Pfeiler eingeleitet.
Die Vorsitzenden betrachten es als grossen Erfolg, dass erstmals ein gemeinsames
Informelles Treffen der Arbeits-, Sozial- und Frauenministerinnen stattfinden konnte.
Dieses Treffen bot die Möglichkeit, Fragen, die zusammengehören, zu diskutieren,
und Lösungsansätze zu finden, die bei getrennter Behandlung nicht zustande ge -
kommen wären.
Die Ministerinnen und Minister haben in diesen zwei Tagen intensiv über die Natio -
nalen Aktionspläne für Beschäftigung, die Schlussfolgerungen von Cardiff und die, in
der Note of the Presidency gestellten Fragen des Vorsitzes diskutiert und ihre Mei -
nung darüber zum Ausdruck gebracht, wie die beschäftigungspolitischen Leitlinien
unter dem Gesichtspunkt der
Chancengleichheit verändert werden könnten.
Die Vorsitzenden heben folgende zentrale Punkte der Diskussion hervor:
- Grundlegende Zielsetzung ist die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frau -
en, wobei aus dem Blickwinkel der Chancengleichheit diese Beschäftigungs -
verhältnisse sowohl sozial abgesichert als auch existenzsichernd sein müssen.
- Im Sinne des Mainstreaming - Ansatzes soll zusätzlich zu dem bereits beste -
henden vierten Pfeiler, der Aspekt der Chancengleichheit in alle anderen
Schwerpunktbereiche der Leitlinien 1999 integriert werden.
- Die Verringerung der Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern
und die Aufhebung der Segregation werden von den Mitgliedstaaten als wichti -
ge Ziele identifiziert.
- Steuersysteme und Leistungsansprüche sollten auf eventuell vorhandene ne -
gative Anreizwirkungen für die Frauenerwerbsbeteiligung hin untersucht wer -
den.
- Die Methode des Benchmarking sollte ausgebaut und in Zukunft verstärkt an -
gewandt werden.
- Eine wesentliche Stärkung der Säule IV kombiniert mit speziellen Frauenför -
derprogrammen ist ebenso wie der Austausch von best - practice Massnahmen
anzustreben.
- Zur Formulierung politischer Ziele ist umfassendes und verlässliches Datenma -
terial erforderlich. Es sollen die Bemühungen verstärkt werden, bei allen öffent -
lichen Statistiken eine nach Geschlechtern differenzierte Darstellung zu errei -
chen.
Die Vorsitzenden fassen die Diskussionen zu den einzelnen Bereichen wie
folgt zusammen:
Mainstreaming
Alle Mitgliedstaaten, die VertreterInnen des Europäischen Parlaments, der Sozial -
partner und der Kommission äusserten sich positiv zu den bisherigen Arbeiten im
Zusammenhang mit der Erstellung der Nationalen Aktionspläne für Beschäftigung.
Für die Weiterentwicklung der Leitlinien der Beschäftigungspolitik wird die Stärkung
der Chancengleichheit als ein Schwerpunkt der zukünftigen Arbeiten gesehen. Im
Sinne eines gezielten Massnahmenschwerpunkts für Frauen sollte sich der vierte
Pfeiler der Leitlinien ausschliesslich den Fragen der Chancengleichheit von Frauen
und Männern widmen. Die Chancengleichheit von Behinderten sollte in den ersten
Pfeiler der Leitlinien Eingang finden.
In diesem Zusammenhang besteht der klare politische Wille - wie dies bereits in den
Schlussfolgerungen von Cardiff deutlich wird - zur Implementierung des Mainstrea -
ming - Ansatzes. Dies sollte in Form eines eigenen Absatzes in der Einleitung ge -
schehen.
Aktive Arbeitsmarktpolitik
Bei der Analyse der Nationalen Aktionspläne für Beschäftigung haben die Staats -
und Regierungschefs in Cardiff hervorgehoben, dass die Mitgliedstaaten „ernsthafte
Anstrengungen unternehmen um die Beschäftigungsfähigkeit der Erwerbsbevölke -
rung, insbesondere auch von "Frauen zu erhöhen".
In diesem Sinne wurde auf der Tagung der Arbeits - , Sozial - und Frauenministerln -
nen die Notwendigkeit von Massnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik für die För -
derung von Frauen am Arbeitsmarkt
hervorgehoben.
Obwohl viele Mitgliedstaaten in ihren Massnahmen einen hohen Frauenanteil auf -
weisen, ist doch die Höhe des dafür aufgewandten Budgets in der Praxis unzurei -
chend dokumentiert. Daraus folgt, dass hier entsprechende Indikatoren entwickelt
werden sollten. Die Präsidentschaft wird mit der Europäischen Kommission weitere
Gespräche führen, um diese Arbeit zu fördern.
Europäischer Sozialfonds
In der nächsten Strukturfondsperiode sollte der Ansatz des Mainstreaming stärker
berücksichtigt werden; eine horizontale Zielsetzung der Förderung der Gleichstellung
von Frauen und Männern soll insbesondere im Bereich des Europäischen Sozial -
fonds aufgenommen werden.
In der Diskussion wurde zum Ausdruck gebracht, dass die Strategie des Mainstrea -
ming für ihre Anwendung auf die Strukturpolitik der Europäischen Union geeigneter
Methoden bedarf, wie die Aufnahme von verbindlichen Zielsetzungen. Es könnten in
Zukunft auch quantitative und qualitative Ziele diskutiert werden, um dem Gleichstel -
lungsgrundsatz auf allen Ebenen gerecht zu werden.
Steuern und Transfers
Für die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen ist es notwendig, alle Hemm -
nisse, die dieser entgegenstehen, zu identifizieren und ehestmöglich zu beseitigen.
Aus diesem Grunde soll in Zukunft auch jenen negativen Anreizen, die von Steuer -
und Leistungsvorschriften ausgehen könnten, bei der Umsetzung der Leitlinien der
Beschäftigungspolitik stärkere Beachtung geschenkt werden.
Partnerschaftliche Teilung der Versorgungsarbeit
In einer erwerbsarbeitszentrierten Gesellschaft ist der Zugang zu bezahlter Arbeit ein
entscheidender Faktor für die
Gleichstellung von Frauen.
Dieser Zugang wird allerdings wesentlich dadurch erschwert, dass meist Frauen und
nicht Männer die Verantwortung für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die
unbezahlte Haus - bzw. Versorgungsarbeit tragen. In Zukunft werden Männer in er -
höhtem Ausmass ihrer entsprechenden Verantwortung nachkommen müssen.
In Cardiff wurde festgehalten, dass die Mitgliedstaaten zukünftig der "Förderung
familienfreundlicher Arbeitsbedingungen, unter anderem durch geeignete Massnah -
men für Kinderbetreuung und Elternurlaub“ Rechnung zu tragen hätten.
Die Forderung der Frauenministerinnen nach "leistbaren, gut zugänglichen und
qualitativ hochwertigen“ Kinderbetreuungseinrichtungen, wie sie im Mai in Belfast
formuliert wurde, wird von den Arbeits - und SozialministerInnen unterstützt.
Teilzeitarbeit ist u.a. auch in Hinblick auf die leichtere Vereinbarkeit von Beruf und
Familie für Frauen und Männer von Bedeutung. Dabei eröffnen sich sowohl Chancen
wie auch Risiken. Deshalb müssen die Möglichkeiten eines Wechsels zwischen Teil -
und Vollerwerbstätigkeit und die Rechte zur Gestaltung der Arbeitszeit für Arbeit -
nehmerInnen mit Betreuungspflichten ausgebaut werden.
Segregation und Einkommensverteilung
Die geschlechtsspezifische Segregation am Arbeitsmarkt und die Einkommensunter -
schiede zwischen Frauen und Männern sind Zeichen für die nach wie vor geringeren
Chancen von Frauen im Berufsleben.
Es sollen die Bemühungen verstärkt werden, der horizontalen und vertikalen ge -
schlechtsspezifischen Segregation des Arbeitsmarktes entgegenzuwirken und dies
in den Nationalen Aktionsplänen zum Ausdruck zu bringen.
Die Einkommensdifferenzen zwischen Männern und Frauen weisen in den Mitglied -
staaten eine unterschiedlich starke Ausprägung auf. Die Mitgliedstaaten und die So -
zialpartner sollen sich verstärkt darum bemühen, die Auswirkungen von rechtlichen,
kollektivvertraglichen u.a. Massnahmen auf
die Einkommensverläufe von Frauen
ebenso wie von Männern zu überprüfen und entsprechende Schritte in der Lohnpoli-
tik zu setzen, die stärker auf eine Reduktion der Einkommensunterschiede abzielen.
Die Diskussion hat gezeigt, dass es ein gemeinsames Ziel der Mitgliedstaaten und
der Kommission ist, im Einkommensbereich eine Verbesserung der Datensituation
zu erreichen. Die Präsidentschaft sieht mit grossem Interesse der weiteren Entwick -
lung in diesem Bereich entgegen.
Benchmarking
Die Mitgliedstaaten haben mit grossem Interesse das Papier „Gleichstellung der Ge -
schlechter und Nationale Aktionspläne für Beschäftgung“ des Ausschusses für Be -
schäftigung und Arbeitsmarkt zur Kenntnis genommen. Diese Analyse ist ein wichti -
ger Beitrag zur Dokumentation und zum Vergleich des Erfolgs der Mitgliedstaaten
hinsichtlich der Steigerung der Erwerbsbeteiligung und der Bekämpfung der Arbeits -
losigkeit von Frauen. Der Vorsitz wird den Ausschuss ersuchen, seine Arbeit in die -
sem Bereich fortzusetzen.
Mehrfach wurde aber auch betont, dass quantitative Indikatoren, die den Abstand
zwischen Männern und Frauen („gender gap“) beschreiben, notwendig sind. In die -
sem Zusammenhang wurden die Differenzen in den Arbeitslosen - und Beschäfti -
gungsquoten und in den Einkommen etc. erwähnt
Gerade im Bereich der qualitativen Indikatoren (wie flankierende Politiken, Qualität
von Betreuungseinrichtungen, Möglichkeit flexibler Arbeitzeitgestaltung etc.) sollen in
Zukunft Fortschritte erzielt werden.
BEILAGE 4
Geschenke
Empfänger |
Geschenke
|
1. MinisterInnen EK + Generalsekretariat |
Feldstecher der Fa. Swarovski (Zentralbudget des BMaA, + ESiat)
Münze Sonderprägung der Münze Österreich (Ressortbudget des BMAGS)
Schwarze Leinenrucksäcke gefüllt mit: Buch über Tirol, Tiroler Speck, Schnaps (von der Tiroler Landesreg)
Designerschale (von der Fa. Swarovski) |
2. PartnerInnen |
Maria Theresien – Dosen Augarten (Zentralbudget des BMaA, ESiat |
3. Delegierte |
Blaue Rucksäcke mit: Tourist. Material Präsidentschaftsprogramm D, E, F (Ressortbudget des BMAGS)
Münzen, Sonderprägung der Münze Österreich (Ressortbudget des BMAGS)
Mousepads (Zentralbudget des BMaA, Esiat) |
4. Dolmetscher
|
Hoffmannschalen Augarten (Zentralbudget des BMaA, ESiat)
Blaue Rucksäcke mit: Tourist. Material Präsidentschaftsprogramm D, E, F (Ressortbudget des BMAGS)
Münze, Sonderprägung der Münze Österreich (Ressortbudget des BMAGS) |
Geschenke
Stand 3.7.98
Empfänger
|
Geschenke |
6. Journalisten |
Blaue Rucksäcke mit: Tourist. Material Präsidentschaftsprogramm D, E, F Münzen (sofern vorhanden) (Ressortbudget des BMAGS) |