5363/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider und Kollegen haben am 26. Jänner 1999 unter
der Nr. 5681/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "den
Förderbericht 1997" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zunächst weise ich darauf hin, daß die Anzahl der Mitglieder eines Vereines für eine
Projektförderung nicht unmittelbar relevant ist, weshalb sie auch bei der Projektprüfung als
solche keine Rolle spielt. Maßgeblich ist ausschließlich, ob der Antragsteller über ausreichende
Ressourcen verfügt, um das Projekt umzusetzen. Da es sich überdies bei der Mitgliederzahl der
in dieser Anfrage angesprochenen Vereine um keinen Gegenstand der Vollziehung im Sinne
des Art 52 B - VG handelt, ersuche ich um Verständnis dafür, daß ich im folgenden von der
Beantwortung der darauf Bezug nehmenden Fragen Abstand nehme.
Zu den Fragen 1 bis 7:
Der Arbeitsgemeinschaft „Jugend gegen Gewalt, Rechtsextremismus und
AusländerInnenfeindlichkeit“ wurde für die Durchführung der Tagung „Jugendpolitische
Strategien gegen Gewalt und Aggression“ eine Förderung in Höhe von S 50.000,-- zur
Verfügung gestellt. Das Ziel dieser Arbeitsgemeinschaft besteht in der Leistung von
gewaltpräventiver und antirassistischer Bildungs-, Projekt- und Öffentlichkeitsarbeit; ihre
Aktivitäten richten sich an folgende Zielgruppen:
a) Jugendliche
b) Schulpartner (Lehrerinnen, Eltern, Schülerinnen)
c) MultiplikatorInnen der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit
d)
Jugendinitiativen, Jugendvereine, Jugendzentren
e) für Jugendarbeit und -politik relevante Vertreterinnen aus Politik, Medien und diversen
Fachöffentlichkeiten
Aus der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Subventionswerber werden laufend interessante
und verwertbare Erkenntnisse für den Aufgabenbereich des Innenressorts gewonnen. Die bei
dieser Tagung behandelten Themen besitzen insbesondere für den Exekutivdienst
Informationswert, sodaß der Zweck der Förderung erreicht worden ist. Vertreterinnen aus
Politik, von Behörden sowie Jugend- und Sozialeinrichtungen entwickelten nämlich gemeinsam
Eckpunkte für gewaltpräventive Jugendarbeit im Bundesland Steiermark.
An der Tagung, bei der auch die Ergebnisse der Vernetzungsarbeit der letzten drei Jahre
präsentiert worden sind, nahmen eine Vielzahl von Personen teil, z.B. Vertreterinnen aus
nachstehenden Bereichen.
Steiermärkische Landespolitiker, Vertreterinnen der Steiermärkischen Landesregierung,
Gemeindevertreter aus Voitsberg, Bundespolizei, Landesgericht und Staatsanwaltschaft Graz,
Landesverband der Elternvertreter von höheren und mittleren Schulen der Steiermark,
Landesschulrat Steiermark, Kinder- und Jugendanwalt der Steiermark, Institut für
Jugendforschung Wien, Streetwork Bruck/Kapfenberg.
Weiters wurde das von der Arbeitsgemeinschaft zusammen mit Herrn Abdullah OSMAN
herausgegebene Buch „Fluchtwege“ mit einem Betrag von S 10.000,-- finanziell unterstützt
Mit der Förderung der Herausgabe des Buches wurde ein Beitrag des Innenministeriums im
Zuge des europäischen Jahres gegen Rassismus geleistet.
Zu den Fragen 8 bis 11:
Der Österreichischen Gewerkschaftsjugend wurde im Jahre 1997 keine Subvention gewährt.
Die Aufnahme in den Förderbericht 1997 erfolgte durch ein redaktionelles Versehen. Die
ausgewiesene Förderung erfolgte bereits im Jahre 1996.
Zu den Fragen 12 bis 15:
Mit dem Ansatz 1/11136/22/Priv./7660/904 LEFÖ wurde der Aufbau einer
"Opferschutzeinrichtung
für Betroffene des Frauenhandels“ gefördert.
Kostengliederung:
Einmalige Kosten S 65.000
Sachaufwand S 38.000
Personalkosten S 195.000
Gesamtkosten S 298.500
Bei der Sitzung des Beirates für Grundsatzfragen der Gewaltprävention am 1. Juli 1997 wurde
beschlossen, dem Bundesminister für Inneres die Förderung des Vereines LEFÖ als
Opferschutzeinrichtung für die Monate Oktober bis Dezember 1997 mit einem Betrag von
298.500 Schilling vorzuschlagen. Zweck des Fördervertrages war der Aufbau einer
Einrichtung zum Schutz und zur Unterstützung von Frauen, die Opfer von Menschenhandel
geworden sind.
Der Verein LEFÖ (Verein der lateinamerikanischen emigrierten Frauen in Österreich) verfolgt
mit diesem Projekt das Ziel, Frauen, die von Menschenhandel betroffen sind, in rechtlicher und
psychosozialer Hinsicht zu beraten und zu betreuen und für ihre Unterbringung und
Versorgung eine Einrichtung zu schaffen.
Wie im Fördervertrag vereinbart, hat der Verein LEFÖ über die Durchführung des Projektes,
die Verwendung der Förderungsmittel und den erzielten Erfolg einen Tätigkeitsbericht
vorgelegt. Der Zweck wurde erreicht: Im Februar 1998 konnte die Interventionsstelle für
Betroffene des Frauenhandels ihren Betrieb aufnehmen.
Zu den Fragen 16 bis 18:
Der Ansatz 1/11506/22/Priv./7660/901 Oberösterreichische Volkshilfe (Rechnungsabschluss
1997: 5,957 Mio. Schilling) gliedert sich wie folgt:
Projekt zur Flüchtlingsbetreuung in Oberösterreich 1996 (letzte Rate) S 414.946,55
Projekt zur Flüchtlingsbetreuung in Oberösterreich 1997 S 3.920.730,--
Frauenbetreuungsprojekt in Oberösterreich 1996 S 841.894,97
Frauenbetreuungsprojekt in Oberösterreich 1997 S 780.114,60
Die Förderung der Projekte beruhte auf vertraglichen Vereinbarungen, denen detaillierte
Projektbeschreibungen zugrunde liegen. Ziel der Projekte war die Information von
Asylwerbern sowie die Beratung und Betreuung von Flüchtlingen und bosnischen
Kriegsvertriebenen
zur Unterstützung ihrer Integration oder freiwilligen Rückkehr.
Das Frauenprojekt zielte auf eine zielgruppenspezifische Beratung und Betreuung von
Asylwerberinnen, kriegsvertriebenen Bosnierinnen und Flüchtlingsfrauen mit besonderen
Problemen (vergewaltigten, misshandelten Frauen, Alleinerzieherinnen, älteren, nicht in den
Arbeitsprozess integrierbaren Frauen, etc.) in Oberösterreich ab.
Die Zweckerreichung der Förderungen wurde durch Projektbesuche der SachbearbeiterInnen
vor Ort und anhand der vorgelegten Zwischenberichte geprüft. Nach Abschluss des Projektes
wurde eine Überprüfung des Gesamtprojektes auf Basis des Abschlussberichtes und der
Vertragsvereinbarungen durchgeführt. Der Zweck der Förderung wurde erreicht.
Zu den Fragen 19 bis 22:
Aus dem Ansatz 1/11506/22 Priv./7660/903 wurde nur das Jahresprogramm 1997 des
Vereines für Flüchtlingsintegration zur Betreuung von in Niederösterreich untergebrachten
Flüchtlingen, bosnischen Kriegsvertriebenen und AsylwerberInnen gefördert.
Die Förderung des Jahresprogrammes basierte auf einer vertraglichen Vereinbarung, der eine
detaillierte Projektbeschreibung zugrunde lag. Zweck der Förderung war die Information,
Beratung und Betreuung der in Niederösterreich untergebrachten Asylwerber, Flüchtlinge und
bosnischen Kriegsvertriebenen zum Zwecke ihrer Integration oder freiwilligen Rückkehr.
Der Zweck des Vereines ist ident mit dem Förderungszweck. Die Information, Beratung und
Betreuung der Zielgruppe diente dem gedeihlichen Zusammenleben von In- und Ausländern in
Niederösterreich und vorwiegend der Hilfestellung zur Integration für Flüchtlinge, um die
Arbeitsaufnahme zu beschleunigen und ein selbständiges Leben ohne Inanspruchnahme von
Sozialleistungen zu ermöglichen.
Die Zweckerreichung der Förderung wurde einerseits durch die laufende enge Zusammenarbeit
des Vereines in der Betreuungsstelle des Bundesministeriums für Inneres - Vorderbrühl,
andererseits aber auch anhand der vorgelegten Berichte und Abrechnungen im Vergleich zur
Vertragsvereinbarung
geprüft. Der Zweck der Förderung wurde erreicht.
Zu den Fragen 23 bis 41:
Die Betreuung von bosnischen Kriegsvertriebenen beruht auf einer politischen Vereinbarung
der Landeshauptmänner mit der Österreichischen Bundesregierung aus dem Jahre 1992 und
den in der Folge mit jedem Bundesland abgeschlossenen vertraglichen Vereinbarungen über die
gemeinsame Kostentragung der Unterbringung, Verpflegung und Krankenhilfe bosnischer
Kriegsvertriebener in Grossquartieren sowie über die Unterstützung der Zielgruppe in
Privatquartieren bzw. zu deren Integration oder Rückkehr nach Bosnien - Herzegowina. In den
Bundesländern ist es zur Förderung folgender Vorhaben gekommen.
1. Der Ansatz 1/11506/22/Priv./7680/901 Wien diente der Unterstützung von
Kriegsflüchtlingen aus Bosnien Herzegowina im Land Wien im Ausmaß von 20,518 Mio.
Schilling.
Dieser Betrag lässt sich wie folgt aufgliedern:
Kosten für die Zielgruppe in Großquartieren S 8,977.744,14
Kosten für die Zielgruppe in Privatquartieren S 10,620.213,52
Rückkehrhilfen: S 818.000,--
Schülerfreifahrten: S 102.390,66
2. Der Ansatz 1/11506/22/Priv./7680/902 Niederösterreich diente der Unterstützung von
Kriegsflüchtlingen aus Bosnien Herzegowina im Land Niederösterreich im Ausmaß von 38,012
Mio. Schilling.
Dieser Betrag lässt sich wie folgt aufgliedern:
Kosten für die Zielgruppe in Großquartieren: S 19,849.582,48
Kosten für die Zielgruppe in Privatquartieren: S 17,832.849,73
Schülerfreifahrten: S 329.069,76
3. Der Ansatz 1/11506/22/Priv./7680/903 Oberösterreich diente der Unterstützung von
Kriegsflüchtlingen aus Bosnien Herzegowina im Land Oberösterreich im Ausmaß von 22,385
Mio. Schilling.
Dieser Betrag lässt sich wie folgt aufgliedern:
Kosten für die Zielgruppe in Großquartieren: S 20,083.912,92
Rückkehrhilfen: S 2,123.147,33
Schülerfreifahrten:
S
177.774,68
4. Der Ansatz 1/11506/22/Priv./7680/904 Salzburg diente der Unterstützung von
Kriegsflüchtlingen aus Bosnien Herzegowina im Land Salzburg im Ausmaß von 1,925 Mio.
Schilling.
Der Betrag lässt sich wie folgt aufgliedern:
Kosten für die Zielgruppe in Großquartieren: S 145.350,88
Kosten für die Zielgruppe in Privatquartieren: S 1,492.400,--
Rückkehrhilfen: S 157.000,--
Schülerfreifahrten: S 129.896,22
5. Der Ansatz 1/11506/22/Priv./7680/905 Steiermark diente der Unterstützung von
Kriegsflüchtlingen aus Bosnien Herzegowina im Land Steiermark im Ausmaß von 31‚404 Mio.
Schilling.
Der Betrag lässt sich wie folgt aufgliedern:
Kosten für die Zielgruppe in Großquartieren: S 29,479.830,10
Kosten für die Zielgruppe in Privatquartieren: S 1,531.066,67
Schülerfreifahrten: S 111.644,43
Deutschkurse: S 281.900,--
6. Der Ansatz 1/11506/22/Priv./7680/906 Kärnten diente der Unterstützung von
Kriegsflüchtlingen aus Bosnien Herzegowina im Land Kärnten im Ausmaß von 6,558 Mio.
Schilling.
Dieser Betrag lässt sich wie folgt aufgliedern:
Kosten für die Zielgruppe in Großquartieren: S 2,062.072,83
Kosten für die Zielgruppe in Privatquartieren: S 4,076.442,98
Rückkehrhilfen: S 296.530,--
Schülerfreifahrten: S 122.764,56
7. Der Ansatz 1/11506/22/Priv./7680/907 Tirol diente der Unterstützung von
Kriegsflüchtlingen aus Bosnien Herzegowina im Land Tirol im Ausmaß von 2,854 Mio.
Schilling.
Dieser Betrag lässt sich wie folgt aufgliedern:
Kosten für die
Zielgruppe in Großquartieren: S
2,039.426,96
Kosten für die Zielgruppe in Privatquartieren: S 679.280,--
Schülerfreifahrten S 135.218,87
8. Der Ansatz 1/11506/22/Priv./7680/908 Vorarlberg diente der Unterstützung von
Kriegsflüchtlingen aus Bosnien Herzegowina im Land Vorarlberg im Ausmaß von 9,131 Mio.
Schilling.
Dieser Betrag lässt sich wie folgt aufgliedern:
Kosten für die Zielgruppe in Großquartieren: S 8,360.986,21
Kosten für die Zielgruppe in Privatquartieren: S 459.867,30
Rückkehrhilfen S 263.000,--
Schülerfreifahrten S 46.759,--
9. Der Ansatz 1/11506/22/Priv./7680/909 Burgenland diente der Unterstützung von
Kriegsflüchtlingen aus Bosnien Herzegowina im Land Burgenland im Ausmaß von 2,828 Mio.
Schilling.
Dieser Betrag lässt sich wie folgt aufgliedern:
Kosten für die Zielgruppe in Großquartieren: S 1,281.874,59
Kosten für die Zielgruppe in Privatquartieren: S 1,383.465,66
Rückkehrhilfen: S 92.592,47
Schülerfreifahrten: S 65.096,50
Deutschkurse: S 4.967,50
Zu Frage 42:
Statistiken werden nur im Bereich der Bosnieraktion geführt.
Im Jahr 1997 wurde folgende Anzahl an bosnischen Kriegsvertriebenen (errechneter
Durchschnittswert aus den einzelnen Monatsständen) betreut:
Wien 1620 Menschen
Niederösterreich 2017 Menschen
Oberösterreich 1763 Menschen
Salzburg 156 Menschen
Steiermark 1030
Menschen
Kärnten 462 Menschen
Tirol 196 Menschen
Vorarlberg 1763 Menschen
Burgenland 228 Menschen
Summe: 9235 Menschen
Durch die oben angeführten Förderungen wurde diesen Kriegsvertriebenen Unterkunft,
Verpflegung, Rückkehrhilfe, Schülerfreifahrt und Deutschkurse bereitgestellt und in
Kostenteilung mit den Ländern finanziert.
Zu Frage 43:
Ich verweise auf die Beantwortung der Frage 9 in Anfrage Nr. 5459/J und weise darauf hin,
daß der Ansatz sich nur eine Fördersumme von 5,199 Mio. Schilling (nicht 140,814 Mio.)
bezieht. Zu den einzelnen Förderungen ist folgendes zu sagen:
Volkshilfe Österreich - Projekt "Dobro Dosli“:
Die Förderung basierte auf einem Förderungsvertrag mit der Laufzeit 1. Jänner 1997 bis 31.
Dezember 1997. Zweck war die Unterstützung in Arbeit stehender bosnischer
Kriegsvertriebener aus Großquartieren bei der Suche von Startwohnungen für einen befristeten
Zeitraum und beim Abschluß von Mietverträgen, um eine Entlassung aus der Betreuung zu
beschleunigen. Ein weiteres Ziel war es, die wohnversorgten Personen sozialarbeiterisch zu
betreuen und sie zu animieren sich auf dem Wohnungsmarkt eine Wohnung zu suchen Die
Zweckerreichung wurde anhand der Leistungsberichte des Projektträgers überprüft. Im Jahr
1997 wurden 78 Übergangswohnungen zur Verfügung gestellt sowie für 33 Familien
Wohnungen am Wohnungsmarkt gefunden. Zweck der Volkshilfe Österreich ist die Planung,
Errichtung, Betreibung und Unterstützung von sozialen, sozialmedizinischen und
sozialpolitischen Einrichtungen und Projekten sowie die Leistung von humanitärer Hilfe in In -
und Ausland.
Verein Susret Begegnung - "Art - Textilmanufaktur“
Die Förderung basierte auf einem Förderungsvertrag mit der Laufzeit 1. Juli 1995 bis 31. März
1998. Zweck war die Schulung von traumatisierten bosnischen kriegsvertriebenen Frauen in
textilem Gestalten (Erzeugung hochwertiger Textilprodukte nach Entwürfen internationaler
Künstler) in Verbindung mit Deutsch- und Orientierungskursmaßnahmen, um die Zielgruppe
zu beschäftigen und sie für die Integration am Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Der Zweck,
dessen Erreichung anhand der Leistungsberichte des Projektträgers und von Projektbesuchen
überprüft wurde, wurde erreicht. Zweck des Vereines Susret Begegnung, der sich aus der
Beschäftigungsinitiative einer Psychotherapeutin entwickelt hat, ist die Durchführung des
gegenständlichen Projektes zur Integration oder Reintegration bosnischer Frauen.
Verein Ausländerberatung Kärnten
Die Förderungen basierten auf zwei Förderungsverträgen mit der Laufzeit 1. Jänner 1997 bis
30. Juni 1997 und 1. Juli 1997 bis 31. Dezember 1997. Zweck war die aktive
arbeitsmarktpolitische Vermittlung von bereits teilweise integrierten (arbeitslos gewordenen)
oder nicht beschäftigten, aber schutzbedürftigten bosnischen Kriegsvertriebenen in Kärnten.
Der Förderungszweck wurde erreicht. Die Überprüfung erfolgte anhand der Leistungsberichte
des Projektträgers, der Berichte der Länderbeauftragten und des Abganges aus der Bosnier -
Unterstützungsaktion.
Die Ausländerberatung Kärnten verfolgt den Zweck der arbeitsmarktpolitischen Betreuung und
Beratung von sich legal in Österreich aufhaltenden Fremden.
BFI Wien - „Re- bzw. Integrationsprojekt Bau- und Baunebengewerbe“
Grundlage der Förderung war ein Förderungsvertrag mit der Laufzeit vom 1. Juli 1996 bis 30.
Juni 1997. Der Zweck der Förderung war die Schulung von bosnischen Kriegsvertnebenen in
den Gewerken Bau- und Baunebengewerbe, um eine Reintegration in Bosnien/Herzegowina
bzw. für schutzbedürftige Personen eine Integration in Österreich zu ermöglichen.
Die Zweckerreichung der Förderung wurde durch Projektbesuche und anhand der Berichte des
Förderungsempfängers
überprüft. Der Zweck wurde erreicht.
Der Zweck des Vereines ist die berufliche Aus- und Weiterbildung von Erwachsenen und
Jugendlichen, auch im Bereich der Persönlichkeitsbildung.
BFI Tirol - „Reintegrationsprojekt Bürglkopf“
Grundlage der Förderung waren Förderungsverträge mit der Laufzeit vom 1. Jänner 1997 bis
31 August 1997. Der Zweck der Förderung war die Schulung von bosnischen
Kriegsvertriebenen in den Gewerken KFZ - Mechaniker, Schlosser, Lackierer und KFZ -
Spengler, um eine Reintegration in Bosnien/Herzegowina zu erleichtern bzw. ermöglichen. Im
Zuge dieser Ausbildung werden alte LKW, PKW, Werkzeuge und Maschinen wieder in
gebrauchsfähigen Zustand gebracht und im Rahmen von Partnerschaften mit bosnischen
Gemeinden diesen dann zur Verfügung gestellt, wenn sie Rückkehrer in ihr Gemeindegebiet
aufnehmen (Bereitstellung von Wohnraum) und registrieren Die Zweckerreichung der
Förderung wurde durch persönliche Überprüfung vom Bundesministerium für Inneres und
Land Tirol sowie anhand der Berichte des Förderungsempfängers überprüft. Der Zweck wurde
erreicht.
Der Zweck des Vereines ist die berufliche Aus- und Weiterbildung von Erwachsenen und
Jugendlichen, auch im Bereich der Persönlichkeitsbildung.
Verein „peregrina“ Beratungsstelle für Ausländische Frauen
Grundlage war ein Förderungsvertrag über das Kalenderjahr zum Zweck psychologischer und
sozialarbeiterischer Beratung von kriegs- und migrationsgeschädigten Frauen aus dem
ehemaligen Jugoslawien, die Therapie und muttersprachliche Betreuung benötigen.
Die Überprüfung der Zweckerreichung erfolgte anhand von schriftlichen Berichten,
statistischen Aufzeichnungen und Stichproben von Falldokumentationen. 120 Frauen wurden
therapeutisch betreut; der Zweck der Förderungen wurde somit erreicht.
Verein „Theater Piranha - Kunst für Randgruppen“
Grundlage war ein Förderungsvertrag über das Kalenderjahr zum Zweck des interkulturellen
Austausches mit Mitteln der Kunst. Verständigung unter den ethnischen Gruppen des
ehemaligen
Jugoslawiens zur Förderung von Toleranz und Abbau von Vorurteilen. Die
Überprüfung der Zweckerreichung erfolgte anhand schriftlicher Berichte und durch Besuche
einzelner Veranstaltungen. Der Zweck der Förderung wurde durch den Besuch der
Zielgruppen dieser Veranstaltungen erreicht.
HEMAYAT Verein zur Betreuung von Folter- und Kriegsüberlebenden
Grundlage war ein Förderungsvertrag über das Kalenderjahr. Zweck war die medizinische,
psychologische und psychotherapeutische Behandlung von Folter- und Kriegsopfern. Die
Zweckerreichung wird anhand von Überprüfung von schriftlichen Berichten, der geführten
Dokumentation und anhand von Stichproben der behandelten Fälle durchgeführt. Der Bedarf
ist gegeben, die spezialisierte Behandlung erforderlich. Eine Überprüfung des
Behandlungserfolges ist nur durch langfristige Beobachtung möglich.
Verein „Culturni Centar“
Grundlage war ein Förderungsvertrag über das Kalenderjahr auf Basis einer
Projektbeschreibung. Zweck war die Förderung der Kommunikation zwischen in Österreich
lebenden bosnischen Kriegsflüchtlingen, mit dem Ziel, das Zusammenleben der verschiedenen
ethnischen Gruppen im ehemaligen Jugoslawien nach der Rückkehr zu erleichtern Die
Zweckerreichung wurde anhand von schriftlichen Berichten und von Projektbesuchen
überprüft. Das Ziel wurde nicht im projektierten Umfang erreicht. Wegen mangelhafter
Projektabrechnung wurde nur die Hälfte der zugesagten Förderung ausbezahlt.
Zu den Fragen 47 bis 49
Der Ansatz 1/11506/22/Priv./7700/400 diente der Förderung eines Projektes mit dein Titel
„Sicherheit der im Integrationshaus untergebrachten Menschen“. Hiebei wurden technische
Einrichtungen und Planstellen des Integrationshauses finanziert.
Die Förderungen basierten auf 2 Förderungsverträgen mit den Laufzeiten 1. Jänner 1996 bis
31. Dezember 1996, sowie 1 Jänner 1997 bis 31 Dezember 1997, deren Zielsetzung es war,
durch den Einsatz von Portieren und einer Videoüberwachungsanlage die Sicherheit der
Menschen im
Integrationshaus zu gewährleisten.
Die Zweckerreichung der Förderungen wurde durch Projektbesuche der SachbearbeiterInnen
vor Ort und anhand der vorgelegten Zwischenberichte geprüft. Nach Abschluss des Projektes
wurde eine Überprüfung des Gesamtprojektes auf Basis des Abschlussberichtes und der
Vertragsvereinbarungen durchgeführt. Der Zweck der Förderung wurde im ersten Bereich
dadurch erreicht, daß tatsächlich eine Videoanlage angeschafft wurde. Im zweiten Bereich
wurde ein durchgehender Portierdienst eingerichtet - eine Personalmaßnahme, die für die
Startphase eines solchen Projekts förderungswürdig ist, die aber für den späteren
Normalbetrieb aus dem ordentlichen Budget der Einrichtung zu tragen sein wird.
Zu Frage 50.
Die Förderung von S 25.000,-- wurde für die Ausstellung "Erinnerungsinstallation" für das
"Andere Heimatmuseum 1997" in Schloß Lind (ehemaliges Nebenlager des
Konzentrationslagers Mauthausen) gewährt.