5363/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider und Kollegen haben am 26. Jänner 1999 unter

der Nr. 5681/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "den

Förderbericht 1997" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zunächst weise ich darauf hin, daß die Anzahl der Mitglieder eines Vereines für eine

Projektförderung nicht unmittelbar relevant ist, weshalb sie auch bei der Projektprüfung als

solche keine Rolle spielt. Maßgeblich ist ausschließlich, ob der Antragsteller über ausreichende

Ressourcen verfügt, um das Projekt umzusetzen. Da es sich überdies bei der Mitgliederzahl der

in dieser Anfrage angesprochenen Vereine um keinen Gegenstand der Vollziehung im Sinne

des Art 52 B - VG handelt, ersuche ich um Verständnis dafür, daß ich im folgenden von der

Beantwortung der darauf Bezug nehmenden Fragen Abstand nehme.

 

Zu den Fragen 1 bis 7:

Der Arbeitsgemeinschaft „Jugend gegen Gewalt, Rechtsextremismus und

AusländerInnenfeindlichkeit“ wurde für die Durchführung der Tagung „Jugendpolitische

Strategien gegen Gewalt und Aggression“ eine Förderung in Höhe von S 50.000,-- zur

Verfügung gestellt. Das Ziel dieser Arbeitsgemeinschaft besteht in der Leistung von

gewaltpräventiver und antirassistischer Bildungs-, Projekt- und Öffentlichkeitsarbeit; ihre

Aktivitäten richten sich an folgende Zielgruppen:

a) Jugendliche

b) Schulpartner (Lehrerinnen, Eltern, Schülerinnen)

c) MultiplikatorInnen der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit

d) Jugendinitiativen, Jugendvereine, Jugendzentren

e) für Jugendarbeit und -politik relevante Vertreterinnen aus Politik, Medien und diversen

    Fachöffentlichkeiten

 

Aus der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Subventionswerber werden laufend interessante

und verwertbare Erkenntnisse für den Aufgabenbereich des Innenressorts gewonnen. Die bei

dieser Tagung behandelten Themen besitzen insbesondere für den Exekutivdienst

Informationswert, sodaß der Zweck der Förderung erreicht worden ist. Vertreterinnen aus

Politik, von Behörden sowie Jugend- und Sozialeinrichtungen entwickelten nämlich gemeinsam

Eckpunkte für gewaltpräventive Jugendarbeit im Bundesland Steiermark.

 

An der Tagung, bei der auch die Ergebnisse der Vernetzungsarbeit der letzten drei Jahre

präsentiert worden sind, nahmen eine Vielzahl von Personen teil, z.B. Vertreterinnen aus

nachstehenden Bereichen.

 

Steiermärkische Landespolitiker, Vertreterinnen der Steiermärkischen Landesregierung,

Gemeindevertreter aus Voitsberg, Bundespolizei, Landesgericht und Staatsanwaltschaft Graz,

Landesverband der Elternvertreter von höheren und mittleren Schulen der Steiermark,

Landesschulrat Steiermark, Kinder- und Jugendanwalt der Steiermark, Institut für

Jugendforschung Wien, Streetwork Bruck/Kapfenberg.

Weiters wurde das von der Arbeitsgemeinschaft zusammen mit Herrn Abdullah OSMAN

herausgegebene Buch „Fluchtwege“ mit einem Betrag von S 10.000,-- finanziell unterstützt

Mit der Förderung der Herausgabe des Buches wurde ein Beitrag des Innenministeriums im

Zuge des europäischen Jahres gegen Rassismus geleistet.

 

Zu den Fragen 8 bis 11:

Der Österreichischen Gewerkschaftsjugend wurde im Jahre 1997 keine Subvention gewährt.

Die Aufnahme in den Förderbericht 1997 erfolgte durch ein redaktionelles Versehen. Die

ausgewiesene Förderung erfolgte bereits im Jahre 1996.

 

Zu den Fragen 12 bis 15:

Mit dem Ansatz 1/11136/22/Priv./7660/904 LEFÖ wurde der Aufbau einer

"Opferschutzeinrichtung für Betroffene des Frauenhandels“ gefördert.

            Kostengliederung:

            Einmalige Kosten      S   65.000

            Sachaufwand             S   38.000

            Personalkosten          S 195.000

            Gesamtkosten            S 298.500

 

Bei der Sitzung des Beirates für Grundsatzfragen der Gewaltprävention am 1. Juli 1997 wurde

beschlossen, dem Bundesminister für Inneres die Förderung des Vereines LEFÖ als

Opferschutzeinrichtung für die Monate Oktober bis Dezember 1997 mit einem Betrag von

298.500 Schilling vorzuschlagen. Zweck des Fördervertrages war der Aufbau einer

Einrichtung zum Schutz und zur Unterstützung von Frauen, die Opfer von Menschenhandel

geworden sind.

 

Der Verein LEFÖ (Verein der lateinamerikanischen emigrierten Frauen in Österreich) verfolgt

mit diesem Projekt das Ziel, Frauen, die von Menschenhandel betroffen sind, in rechtlicher und

psychosozialer Hinsicht zu beraten und zu betreuen und für ihre Unterbringung und

Versorgung eine Einrichtung zu schaffen.

 

Wie im Fördervertrag vereinbart, hat der Verein LEFÖ über die Durchführung des Projektes,

die Verwendung der Förderungsmittel und den erzielten Erfolg einen Tätigkeitsbericht

vorgelegt. Der Zweck wurde erreicht: Im Februar 1998 konnte die Interventionsstelle für

Betroffene des Frauenhandels ihren Betrieb aufnehmen.

 

Zu den Fragen 16 bis 18:

Der Ansatz 1/11506/22/Priv./7660/901  Oberösterreichische Volkshilfe (Rechnungsabschluss

1997: 5,957 Mio. Schilling) gliedert sich wie folgt:

Projekt zur Flüchtlingsbetreuung in Oberösterreich 1996 (letzte Rate)              S    414.946,55

Projekt zur Flüchtlingsbetreuung in Oberösterreich 1997                                   S 3.920.730,--

Frauenbetreuungsprojekt in Oberösterreich 1996                                                S    841.894,97

Frauenbetreuungsprojekt in Oberösterreich 1997                                                S    780.114,60

 

Die Förderung der Projekte beruhte auf vertraglichen Vereinbarungen, denen detaillierte

Projektbeschreibungen zugrunde liegen. Ziel der Projekte war die Information von

Asylwerbern sowie die Beratung und Betreuung von Flüchtlingen und bosnischen

Kriegsvertriebenen zur Unterstützung ihrer Integration oder freiwilligen Rückkehr.

Das Frauenprojekt zielte auf eine zielgruppenspezifische Beratung und Betreuung von

Asylwerberinnen, kriegsvertriebenen Bosnierinnen und Flüchtlingsfrauen mit besonderen

Problemen (vergewaltigten, misshandelten Frauen, Alleinerzieherinnen, älteren, nicht in den

Arbeitsprozess integrierbaren Frauen, etc.) in Oberösterreich ab.

 

Die Zweckerreichung der Förderungen wurde durch Projektbesuche der SachbearbeiterInnen

vor Ort und anhand der vorgelegten Zwischenberichte geprüft. Nach Abschluss des Projektes

wurde eine Überprüfung des Gesamtprojektes auf Basis des Abschlussberichtes und der

Vertragsvereinbarungen durchgeführt. Der Zweck der Förderung wurde erreicht.

 

Zu den Fragen 19 bis 22:

Aus dem Ansatz 1/11506/22 Priv./7660/903 wurde nur das Jahresprogramm 1997 des

Vereines für Flüchtlingsintegration zur Betreuung von in Niederösterreich untergebrachten

Flüchtlingen, bosnischen Kriegsvertriebenen und AsylwerberInnen gefördert.

 

Die Förderung des Jahresprogrammes basierte auf einer vertraglichen Vereinbarung, der eine

detaillierte Projektbeschreibung zugrunde lag. Zweck der Förderung war die Information,

Beratung und Betreuung der in Niederösterreich untergebrachten Asylwerber, Flüchtlinge und

bosnischen Kriegsvertriebenen zum Zwecke ihrer Integration oder freiwilligen Rückkehr.

 

Der Zweck des Vereines ist ident mit dem Förderungszweck. Die Information, Beratung und

Betreuung der Zielgruppe diente dem gedeihlichen Zusammenleben von In- und Ausländern in

Niederösterreich und vorwiegend der Hilfestellung zur Integration für Flüchtlinge, um die

Arbeitsaufnahme zu beschleunigen und ein selbständiges Leben ohne Inanspruchnahme von

Sozialleistungen zu ermöglichen.

 

Die Zweckerreichung der Förderung wurde einerseits durch die laufende enge Zusammenarbeit

des Vereines in der Betreuungsstelle des Bundesministeriums für Inneres - Vorderbrühl,

andererseits aber auch anhand der vorgelegten Berichte und Abrechnungen im Vergleich zur

Vertragsvereinbarung geprüft. Der Zweck der Förderung wurde erreicht.

Zu den Fragen 23 bis 41:

Die Betreuung von bosnischen Kriegsvertriebenen beruht auf einer politischen Vereinbarung

der Landeshauptmänner mit der Österreichischen Bundesregierung aus dem Jahre 1992 und

den in der Folge mit jedem Bundesland abgeschlossenen vertraglichen Vereinbarungen über die

gemeinsame Kostentragung der Unterbringung, Verpflegung und Krankenhilfe bosnischer

Kriegsvertriebener in Grossquartieren sowie über die Unterstützung der Zielgruppe in

Privatquartieren bzw. zu deren Integration oder Rückkehr nach Bosnien - Herzegowina. In den

Bundesländern ist es zur Förderung folgender Vorhaben gekommen.

 

1. Der Ansatz 1/11506/22/Priv./7680/901 Wien diente der Unterstützung von

Kriegsflüchtlingen aus Bosnien Herzegowina im Land Wien im Ausmaß von 20,518 Mio.

Schilling.

Dieser Betrag lässt sich wie folgt aufgliedern:

Kosten für die Zielgruppe in Großquartieren       S   8,977.744,14

Kosten für die Zielgruppe in Privatquartieren      S 10,620.213,52

Rückkehrhilfen:                                                     S      818.000,--

Schülerfreifahrten:                                                 S      102.390,66

 

2. Der Ansatz 1/11506/22/Priv./7680/902 Niederösterreich diente der Unterstützung von

Kriegsflüchtlingen aus Bosnien Herzegowina im Land Niederösterreich im Ausmaß von 38,012

Mio. Schilling.

Dieser Betrag lässt sich wie folgt aufgliedern:

Kosten für die Zielgruppe in Großquartieren:      S 19,849.582,48

Kosten für die Zielgruppe in Privatquartieren:     S 17,832.849,73

Schülerfreifahrten:                                                 S      329.069,76

 

3. Der Ansatz 1/11506/22/Priv./7680/903 Oberösterreich diente der Unterstützung von

Kriegsflüchtlingen aus Bosnien Herzegowina im Land Oberösterreich im Ausmaß von 22,385

Mio. Schilling.

Dieser Betrag lässt sich wie folgt aufgliedern:

Kosten für die Zielgruppe in Großquartieren:      S 20,083.912,92

Rückkehrhilfen:                                                     S   2,123.147,33

Schülerfreifahrten:                                                 S      177.774,68

4. Der Ansatz 1/11506/22/Priv./7680/904 Salzburg diente der Unterstützung von

Kriegsflüchtlingen aus Bosnien Herzegowina im Land Salzburg im Ausmaß von 1,925 Mio.

Schilling.

Der Betrag lässt sich wie folgt aufgliedern:

Kosten für die Zielgruppe in Großquartieren:      S    145.350,88

Kosten für die Zielgruppe in Privatquartieren:     S 1,492.400,--

Rückkehrhilfen:                                                     S    157.000,--

Schülerfreifahrten:                                                 S    129.896,22

 

5. Der Ansatz 1/11506/22/Priv./7680/905 Steiermark diente der Unterstützung von

Kriegsflüchtlingen aus Bosnien Herzegowina im Land Steiermark im Ausmaß von 31‚404 Mio.

Schilling.

Der Betrag lässt sich wie folgt aufgliedern:

Kosten für die Zielgruppe in Großquartieren:      S 29,479.830,10

Kosten für die Zielgruppe in Privatquartieren:     S   1,531.066,67

Schülerfreifahrten:                                                 S      111.644,43

Deutschkurse:                                                       S       281.900,--

 

6. Der Ansatz 1/11506/22/Priv./7680/906 Kärnten diente der Unterstützung von

Kriegsflüchtlingen aus Bosnien Herzegowina im Land Kärnten im Ausmaß von 6,558 Mio.

Schilling.

Dieser Betrag lässt sich wie folgt aufgliedern:

Kosten für die Zielgruppe in Großquartieren:      S 2,062.072,83

Kosten für die Zielgruppe in Privatquartieren:     S 4,076.442,98

Rückkehrhilfen:                                                     S    296.530,--

Schülerfreifahrten:                                                 S    122.764,56

 

7. Der Ansatz 1/11506/22/Priv./7680/907 Tirol diente der Unterstützung von

Kriegsflüchtlingen aus Bosnien Herzegowina im Land Tirol im Ausmaß von 2,854 Mio.

Schilling.

Dieser Betrag lässt sich wie folgt aufgliedern:

Kosten für die Zielgruppe in Großquartieren:      S 2,039.426,96

Kosten für die Zielgruppe in Privatquartieren:     S 679.280,--

Schülerfreifahrten                                                  S 135.218,87

 

8. Der Ansatz 1/11506/22/Priv./7680/908 Vorarlberg diente der Unterstützung von

Kriegsflüchtlingen aus Bosnien Herzegowina im Land Vorarlberg im Ausmaß von 9,131 Mio.

Schilling.

Dieser Betrag lässt sich wie folgt aufgliedern:

Kosten für die Zielgruppe in Großquartieren:      S 8,360.986,21

Kosten für die Zielgruppe in Privatquartieren:     S    459.867,30

Rückkehrhilfen                                                      S    263.000,--

Schülerfreifahrten                                                  S      46.759,--

 

9. Der Ansatz 1/11506/22/Priv./7680/909 Burgenland diente der Unterstützung von

Kriegsflüchtlingen aus Bosnien Herzegowina im Land Burgenland im Ausmaß von 2,828 Mio.

Schilling.

Dieser Betrag lässt sich wie folgt aufgliedern:

Kosten für die Zielgruppe in Großquartieren:      S 1,281.874,59

Kosten für die Zielgruppe in Privatquartieren:     S 1,383.465,66

Rückkehrhilfen:                                                     S      92.592,47

Schülerfreifahrten:                                                 S      65.096,50

Deutschkurse:                                                       S        4.967,50

 

Zu Frage 42:

Statistiken werden nur im Bereich der Bosnieraktion geführt.

Im Jahr 1997 wurde folgende Anzahl an bosnischen Kriegsvertriebenen (errechneter

Durchschnittswert aus den einzelnen Monatsständen) betreut:

Wien                       1620 Menschen

Niederösterreich     2017 Menschen

Oberösterreich        1763 Menschen

Salzburg                    156 Menschen

Steiermark              1030 Menschen

Kärnten                    462 Menschen

Tirol                         196 Menschen

Vorarlberg               1763 Menschen

Burgenland               228 Menschen

Summe:                   9235 Menschen

 

Durch die oben angeführten Förderungen wurde diesen Kriegsvertriebenen Unterkunft,

Verpflegung, Rückkehrhilfe, Schülerfreifahrt und Deutschkurse bereitgestellt und in

Kostenteilung mit den Ländern finanziert.

 

Zu Frage 43:

Ich verweise auf die Beantwortung der Frage 9 in Anfrage Nr. 5459/J und weise darauf hin,

daß der Ansatz sich nur eine Fördersumme von 5,199 Mio. Schilling (nicht 140,814 Mio.)

bezieht. Zu den einzelnen Förderungen ist folgendes zu sagen:

 

Volkshilfe Österreich - Projekt "Dobro Dosli“:

 

Die Förderung basierte auf einem Förderungsvertrag mit der Laufzeit 1. Jänner 1997 bis 31.

Dezember 1997. Zweck war die Unterstützung in Arbeit stehender bosnischer

Kriegsvertriebener aus Großquartieren bei der Suche von Startwohnungen für einen befristeten

Zeitraum und beim Abschluß von Mietverträgen, um eine Entlassung aus der Betreuung zu

beschleunigen. Ein weiteres Ziel war es, die wohnversorgten Personen sozialarbeiterisch zu

betreuen und sie zu animieren sich auf dem Wohnungsmarkt eine Wohnung zu suchen Die

Zweckerreichung wurde anhand der Leistungsberichte des Projektträgers überprüft. Im Jahr

1997 wurden 78 Übergangswohnungen zur Verfügung gestellt sowie für 33 Familien

Wohnungen am Wohnungsmarkt gefunden. Zweck der Volkshilfe Österreich ist die Planung,

Errichtung, Betreibung und Unterstützung von sozialen, sozialmedizinischen und

sozialpolitischen Einrichtungen und Projekten sowie die Leistung von humanitärer Hilfe in In -

und Ausland.

Verein Susret Begegnung - "Art - Textilmanufaktur“

 

Die Förderung basierte auf einem Förderungsvertrag mit der Laufzeit 1. Juli 1995 bis 31. März

1998. Zweck war die Schulung von traumatisierten bosnischen kriegsvertriebenen Frauen in

textilem Gestalten (Erzeugung hochwertiger Textilprodukte nach Entwürfen internationaler

Künstler) in Verbindung mit Deutsch- und Orientierungskursmaßnahmen, um die Zielgruppe

zu beschäftigen und sie für die Integration am Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Der Zweck,

dessen Erreichung anhand der Leistungsberichte des Projektträgers und von Projektbesuchen

überprüft wurde, wurde erreicht. Zweck des Vereines Susret Begegnung, der sich aus der

Beschäftigungsinitiative einer Psychotherapeutin entwickelt hat, ist die Durchführung des

gegenständlichen Projektes zur Integration oder Reintegration bosnischer Frauen.

 

Verein Ausländerberatung Kärnten

 

Die Förderungen basierten auf zwei Förderungsverträgen mit der Laufzeit 1. Jänner 1997 bis

30. Juni 1997 und 1. Juli 1997 bis 31. Dezember 1997. Zweck war die aktive

arbeitsmarktpolitische Vermittlung von bereits teilweise integrierten (arbeitslos gewordenen)

oder nicht beschäftigten, aber schutzbedürftigten bosnischen Kriegsvertriebenen in Kärnten.

Der Förderungszweck wurde erreicht. Die Überprüfung erfolgte anhand der Leistungsberichte

des Projektträgers, der Berichte der Länderbeauftragten und des Abganges aus der Bosnier -

Unterstützungsaktion.

Die Ausländerberatung Kärnten verfolgt den Zweck der arbeitsmarktpolitischen Betreuung und

Beratung von sich legal in Österreich aufhaltenden Fremden.

 

BFI Wien - „Re- bzw. Integrationsprojekt Bau- und Baunebengewerbe“

 

Grundlage der Förderung war ein Förderungsvertrag mit der Laufzeit vom 1. Juli 1996 bis 30.

Juni 1997. Der Zweck der Förderung war die Schulung von bosnischen Kriegsvertnebenen in

den Gewerken Bau- und Baunebengewerbe, um eine Reintegration in Bosnien/Herzegowina

bzw. für schutzbedürftige Personen eine Integration in Österreich zu ermöglichen.

Die Zweckerreichung der Förderung wurde durch Projektbesuche und anhand der Berichte des

Förderungsempfängers überprüft. Der Zweck wurde erreicht.

Der Zweck des Vereines ist die berufliche Aus- und Weiterbildung von Erwachsenen und

Jugendlichen, auch im Bereich der Persönlichkeitsbildung.

 

BFI Tirol - „Reintegrationsprojekt Bürglkopf“

 

Grundlage der Förderung waren Förderungsverträge mit der Laufzeit vom 1. Jänner 1997 bis

31 August 1997. Der Zweck der Förderung war die Schulung von bosnischen

Kriegsvertriebenen in den Gewerken KFZ - Mechaniker, Schlosser, Lackierer und KFZ -

Spengler, um eine Reintegration in Bosnien/Herzegowina zu erleichtern bzw. ermöglichen. Im

Zuge dieser Ausbildung werden alte LKW, PKW, Werkzeuge und Maschinen wieder in

gebrauchsfähigen Zustand gebracht und im Rahmen von Partnerschaften mit bosnischen

Gemeinden diesen dann zur Verfügung gestellt, wenn sie Rückkehrer in ihr Gemeindegebiet

aufnehmen (Bereitstellung von Wohnraum) und registrieren Die Zweckerreichung der

Förderung wurde durch persönliche Überprüfung vom Bundesministerium für Inneres und

Land Tirol sowie anhand der Berichte des Förderungsempfängers überprüft. Der Zweck wurde

erreicht.

Der Zweck des Vereines ist die berufliche Aus- und Weiterbildung von Erwachsenen und

Jugendlichen, auch im Bereich der Persönlichkeitsbildung.

 

Verein „peregrina“ Beratungsstelle für Ausländische Frauen

 

Grundlage war ein Förderungsvertrag über das Kalenderjahr zum Zweck psychologischer und

sozialarbeiterischer Beratung von kriegs- und migrationsgeschädigten Frauen aus dem

ehemaligen Jugoslawien, die Therapie und muttersprachliche Betreuung benötigen.

Die Überprüfung der Zweckerreichung erfolgte anhand von schriftlichen Berichten,

statistischen Aufzeichnungen und Stichproben von Falldokumentationen. 120 Frauen wurden

therapeutisch betreut; der Zweck der Förderungen wurde somit erreicht.

 

Verein „Theater Piranha - Kunst für Randgruppen“

 

Grundlage war ein Förderungsvertrag über das Kalenderjahr zum Zweck des interkulturellen

Austausches mit Mitteln der Kunst. Verständigung unter den ethnischen Gruppen des

ehemaligen Jugoslawiens zur Förderung von Toleranz und Abbau von Vorurteilen. Die

Überprüfung der Zweckerreichung erfolgte anhand schriftlicher Berichte und durch Besuche

einzelner Veranstaltungen. Der Zweck der Förderung wurde durch den Besuch der

Zielgruppen dieser Veranstaltungen erreicht.

 

HEMAYAT Verein zur Betreuung von Folter- und Kriegsüberlebenden

 

Grundlage war ein Förderungsvertrag über das Kalenderjahr. Zweck war die medizinische,

psychologische und psychotherapeutische Behandlung von Folter- und Kriegsopfern. Die

Zweckerreichung wird anhand von Überprüfung von schriftlichen Berichten, der geführten

Dokumentation und anhand von Stichproben der behandelten Fälle durchgeführt. Der Bedarf

ist gegeben, die spezialisierte Behandlung erforderlich. Eine Überprüfung des

Behandlungserfolges ist nur durch langfristige Beobachtung möglich.

 

Verein „Culturni Centar“

 

Grundlage war ein Förderungsvertrag über das Kalenderjahr auf Basis einer

Projektbeschreibung. Zweck war die Förderung der Kommunikation zwischen in Österreich

lebenden bosnischen Kriegsflüchtlingen, mit dem Ziel, das Zusammenleben der verschiedenen

ethnischen Gruppen im ehemaligen Jugoslawien nach der Rückkehr zu erleichtern Die

Zweckerreichung wurde anhand von schriftlichen Berichten und von Projektbesuchen

überprüft. Das Ziel wurde nicht im projektierten Umfang erreicht. Wegen mangelhafter

Projektabrechnung wurde nur die Hälfte der zugesagten Förderung ausbezahlt.

 

Zu den Fragen 47 bis 49

Der Ansatz 1/11506/22/Priv./7700/400 diente der Förderung eines Projektes mit dein Titel

„Sicherheit der im Integrationshaus untergebrachten Menschen“. Hiebei wurden technische

Einrichtungen und Planstellen des Integrationshauses finanziert.

 

Die Förderungen basierten auf 2 Förderungsverträgen mit den Laufzeiten 1. Jänner 1996 bis

31. Dezember 1996, sowie 1 Jänner 1997 bis 31 Dezember 1997, deren Zielsetzung es war,

durch den Einsatz von Portieren und einer Videoüberwachungsanlage die Sicherheit der

Menschen im Integrationshaus zu gewährleisten.

Die Zweckerreichung der Förderungen wurde durch Projektbesuche der SachbearbeiterInnen

vor Ort und anhand der vorgelegten Zwischenberichte geprüft. Nach Abschluss des Projektes

wurde eine Überprüfung des Gesamtprojektes auf Basis des Abschlussberichtes und der

Vertragsvereinbarungen durchgeführt. Der Zweck der Förderung wurde im ersten Bereich

dadurch erreicht, daß tatsächlich eine Videoanlage angeschafft wurde. Im zweiten Bereich

wurde ein durchgehender Portierdienst eingerichtet - eine Personalmaßnahme, die für die

Startphase eines solchen Projekts förderungswürdig ist, die aber für den späteren

Normalbetrieb aus dem ordentlichen Budget der Einrichtung zu tragen sein wird.

 

Zu Frage 50.

Die Förderung von S 25.000,-- wurde für die Ausstellung "Erinnerungsinstallation" für das

"Andere Heimatmuseum 1997" in Schloß Lind (ehemaliges Nebenlager des

Konzentrationslagers Mauthausen) gewährt.