5366/AB XX.GP

 

Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Stadler

                       und Kollegen vom 26. Jänner 1999, Nr. 5674/J,

                       betreffend schlechte Noten für österreichischen

                       EU - Ratsvorsitz

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Stadler und Kollegen vom 26. Jänner

1999, Nr. 5674/J, betreffend schlechte Noten für österreichischen EU - Ratsvorsitz, beehre ich

mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Zu diesen Fragen wird auf den Ergebnisbericht der österreichischen EU - Präsidentschaft

1998 verwiesen, der bereits dem Nationalrat sowie dem Bundesrat zur Kenntnis gebracht

wurde.

Dieser Bericht, der vom Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für auswärtige An-

gelegenheiten in Zusammenarbeit mit sämtlichen Bundesministerien erstellt wurde, gibt ei-

nen Überblick über die unter österreichischer EU - Präsidentschaft in den einzelnen Sachge-

bieten erzielten wesentlichsten Fortschritte und Ergebnisse.

Zu Frage 4 und 9:

 

Grundsätzlich werden im Rahmen von informellen Ministertreffen keine formellen Beschlüsse

gefasst, sondern horizontale übergreifende Themen diskutiert.

 

Ich erlaube mir, als Information über die in St. Wolfgang erzielten Ergebnisse den Bericht an

den Ministerrat betreffend das informelle Treffen der Landwirtschaftsminister der Europäi -

schen Union in St. Wolfgang vom 20. bis zum 22. September 1998 beizulegen (Beilage 1).

 

Bei einem informellen Ministertreffen gibt es keine Tagesordnung im formellen Sinn, da bei

informellen Treffen keine formellen Beschlüsse gefasst werden. Das informelle Treffen in St.

Wolfgang wurde unter das Motto „Im Einklang mit der Natur wirtschaften - Agrarische Per -

spektiven für den ländlichen Raum“ gestellt. Es darf auf die Beilage 2 verwiesen werden.

 

Die Österreichische Präsidentschaft gab für die Tagesordnung folgende Themen vor: „Länd -

liche Entwicklung“ und erstmals beim Ministertreffen der EU "Forststrategie“ Die Mitglied -

staaten hatten weiters die Möglichkeit neben der Reform der EU "Agenda 2000“ noch einzel -

ne aktuelle Themen kurz einzubringen.

 

Der Sonderausschuss Landwirtschaft, der am Tag vor dem Ministertreffen im Konferenzzen -

trum tagte, befasste sich hauptsächlich mit Fragen des „Agrimonetären Systems der Euro -

päischen Union“.

 

Zu Frage 5:

 

14 Landwirtschaftsminister bzw. Ministerinnen der Europäischen Union nahmen am infor -

mellen Treffen der Landwirtschaftsminister in St. Wolfgang teil.

 

Zu Frage 6:

 

Die schwedische Landwirtschaftsministerin wurde wegen der zur gleichen Zeit stattfindenden

schwedischen Reichsratswahlen von Frau Staatssekretärin Madeleine Emmervall vertreten.

Zu Frage 7:

 

Mit einem persönlichen Einladungsschreiben an die 14 Gastminister wurden auch deren

Partner und weiters 2 Begleiter mit Partnern je Land eingeladen. Ebenso wurde ein Einla -

dungsschreiben an den Agrarkommissar gerichtet, in welchem auch Einladungen für 3 Mit -

arbeiter der Kommission samt Partnern zum informellen Treffen ausgesprochen wurde. Ein

weiteres Einladungsschreiben erging an Generaldirektor Vittorio Griffo, Leiter des General -

sekretariates des Rates Landwirtschaft und an weitere 2 Personen des Generalsekretariates

samt Partnern. Diese insgesamt 104 Personen umfassende Gästegruppe inklusive Kommis -

sion und Generalsekretariat wurde mit der Zusage der Übernahme der Kosten für den Auf -

enthalt eingeladen. 84 Personen sind dieser Einladung gefolgt, wobei 20 eingeladene Per -

sonen ohne Partner nach St. Wolfgang gekommen sind.

 

Der Sonderausschuss Landwirtschaft, der traditionell in gleicher Stärke wie das Ministertref -

fen ebenfalls am Veranstaltungsort tagt, absolvierte zeitversetzt das gleiche fachliche Pro -

gramm. Die Kosten des Aufenthalts beim Sonderausschuss Landwirtschaft tragen die ent -

sendenden Länder und Institutionen.

 

Das 16 Personen umfassende Dolmetschkontingent und der weitere 12 Personen umfas -

sende notwendige Mitarbeiterstab aus Brüssel für das Ministertreffen und den Sonderaus -

schuss Landwirtschaft waren auf eigene Kosten am Veranstaltungsort.

 

Weiters wurden Agrarjournalisten aus dem In- und Ausland eingeladen, die Kosten ihres

Aufenthalts selbst trugen.

 

Zu Frage 8:

 

Das informelle Landwirtschaftsministertreffen fand vom 20. bis 22. September 1998 statt.

 

Zu Frage 10:

 

Österreich ist immer dafür eingetreten, neben den Maßnahmen der Gemeinsamen

Marktordnungen die „Ländliche Entwicklung“ zu einer zweiten Säule der Gemeinsamen

Agrarpolitik auszubauen. Es ist darauf hinzuweisen, daß die Verordnung „Ländliche Ent -

wicklung“ in den Endverhandlungen um die Agenda 2000 weitgehend auf Basis der unter der

österreichischen Präsidentschaft geleisteten Vorarbeiten beschlossen wurde. Das Ziel des

Treffens war daher, die Bedeutung der „Ländlichen Entwicklung“ darzulegen.

 

Als Rahmenprogramm wurde der Bergbauernhof „Husserbauer“ bei Mondsee besichtigt,

wobei passend zum Thema „Urlaub am Bauernhof - alternative Einkommensquelle“ die In -

ternetpremiere der weltweiten Freischaltung des Website - Projektes „Urlaub am Bauernhof“

vorgenommen wurde. Des weiteren wurde nach einer Besichtigung einer „Schutzwaldsanie -

rung“ ein forstwirtschaftliches Programm am Forstbetrieb „Vitz am Berg“ in Gschwendt am

Wolfgangsee absolviert.

 

Das detaillierte Programm des Treffens liegt bei (Beilage 3).

 

Zu Frage 11:

 

Als Geschenke wurden Feldstecher der Firma Swarowski, Glaswappen der Marktgemeinde

St. Wolfgang, CD - Würfel mit Brucknersymphonien des Landes Oberösterreich, Jadedosen,

Hoffmannschalen und Hoffmannsets, Präsidentschaftsrucksäcke und Kernöl/Essig -

Kombinationen aus der Steiermark überreicht.

 

Zu den Fragen 12 und 13:

 

Die Gastminister und der Generaldirektor des Rates erhielten vom Bundesministerium für

Land- und Forstwirtschaft aus dem Fundus des Exekutivsekretariates des Bundesministeri -

ums für auswärtige Angelegenheiten je einen Feldstecher. Weiters bekam die Gruppe der

Minister und der Agrarkommissar je ein Glaswappen der Marktgemeinde St. Wolfgang vom

Bürgermeister überreicht. Der Landeshauptmann von Oberösterreich überrreichte der glei -

chen Gästegruppe 15 CD - Würfel mit Brucknersymphonien.

 

Die 13 anwesenden Partnerinnen der Minister erhielten Jadedosen aus dem Fundus des

Exekutivsekretariates des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten. Die beiden

anwesenden Partner der Landwirtschaftsministerinnen erhielten je ein Hoffmannset aus dem

Fundus des Exekutivsekretariates des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.

Die weiteren Delegierten der Ministerratsgruppe und die Experten bzw. Beamten des Son -

derausschusses Landwirtschaft erhielten je einen Rucksack mit Präsidentschaftslogo.

 

Die Dolmetschgruppe aus Brüssel bekam je eine Hoffmannschale ebenfalls aus dem Fundus

des Exekutivsekretariates des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.

 

Keine der oben angeführten Gastgeschenke wurden aus Budgetmittel des Bundesministeri -

ums für Land- und Forstwirtschaft bezahlt. Die Höhe der Kosten ist demzufolge dem Bun -

desministerium für Land- und Forstwirtschaft nicht bekannt.

 

Alle zusätzlich zu dem oben angeführten Personenkreis eingeladenen Gäste (Begleiter etc.)

erhielten als charakteristisches österreichisches Agrarprodukt von der Agrarmarkt Austria (je

ein Essig/kernöl - Kombiset aus der Steiermark. Die Kosten hiefür betrugen ATS 52.500,--.

 

Zu Frage 14:

 

Bei den Personalkosten sind zusätzliche Kosten durch die im Rahmen der Präsidentschaft

zu leistenden Überstunden angefallen. Die Mehrkosten in der Zentralleitung im Jahr 1998

betrugen ATS 3 Mio. Es darf darauf hingewiesen werden, dass für den EU - Ratsvorsitz keine

zusätzlichen Planstellen vergeben wurden.

 

Im Bereich der Sachausgaben wurden für die EU - Präsidentschaft bei der VA - Post

1/60008/34/7232 "Repräsentationsausgaben (Präs. 98)“ ATS 10 Mio. veranschlagt. Daraus

wurden die vom Ressort zu tragenden Kosten für die im Rahmen der Ratspräsidentschaft

stattfindenden Veranstaltungen wie z.B. die Konferenz der Direktoren der Zahlstellen, ein

informelles Agrarministertreffen und ein Treffen mit dem Landwirtschaftsausschuss des Eu -

ropäischen Parlaments bestritten.

 

Der Jahreserfolg bei der VA - Post 1/60008/34/7232 „Repräsentationsausgaben (Präs. 98)“

betrug ATS 9,124 Mio.

Zu Frage 15:

 

Nachdem die Ausgaben ausschließlich Repräsentationsangelegenheiten für die Präsident -

schaft betrafen, erfolgte die Veranschlagung der Ausgaben ausschließlich bei der eigens für

die Präsidentschaft Österreichs eröffneten Verrechnungspost (VA - Post 1/60008/34/7232

"Repräsentationsausgaben (Präs. 98)“). Eine Aufgliederung nach Verrechnungspost ist da -

her nicht möglich.

 

Zu Frage 16:

 

Der in der vorliegenden parlamentarischen Anfrage angeführte Artikel eines inländischen

Wochenmagazins beruht auf einem angeblichen Protokoll einer Sitzung der in Wien akkredi -

tierten Botschafter der EU - Mitgliedstaaten. Da weder der Text dieses Protokolls der österrei -

chischen Bundesregierung vorliegt noch ein österreichischer Vertreter an der dem Protokoll

zugrundeliegenden Sitzung teilgenommen hat, ist eine korrekte und sachdienliche Antwort

nicht möglich. Es wird daher um Verständnis gebeten, dass unter diesen Voraussetzungen

von einer Stellungnahme zu dieser Frage abgesehen werden muss.

 

Im übrigen wird auf den bereits in der Beantwortung der Fragen 1 bis 3 erwähnten Ergebnis -

bericht der österreichischen EU - Präsidentschaft 1998 verwiesen.

Beilage 1

 

MÜNDLICHER, SCHRIFTLICH VORGELEGTER BERICHT

AN DEN MINISTERRAT

 

 

 

 

Gegenstand: Informelles Treffen der Landwirtschaftsminister der Europäischen Union in St.

                      Wolfgang vom 20. - 22.9.1998

 

 

Vom 20. - 22.9.1998 fand in St. Wolfgang das informelle Treffen der Landwirtschaftsminister

der Europäischen Union unter Vorsitz von Mag. Wilhelm Molterer, Bundesminister für Land -

und Forstwirtschaft, statt. Der Leiter der österreichischen Delegation war Dr. Johannes

Abentung, Leiter der Rechtssektion im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft.

 

Als Grundlage für die Beratungen hat der Vorsitz die Arbeitsunterlage mit dem Thema „Im

Einklang mit der Natur wirtschaften agrarische Perspektiven im ländlichen Raum“ vorgelegt.

(SN 3857/98 in der Anlage)

 

Die Grundlage für dieses Thema bilden die Schlußfolgerungen, wie sie im Rat November

1997 formuliert wurden. Somit liegen klare Zielsetzungen und unverzichtbare Eckpunkte für

die künftige Orientierung der Gemeinsamen Agrarpolitik vor:

 

Die Europäische Landwirtschaft muß

 

• Mulitfunktional, nachhaltig und wettbewerbsfähig sein;

• sich über den gesamten europäischen Raum (einschließlich der benachteiligten

  Regionen und Berggebiete) verteilen, also flächendeckend sein;

• in der Lage sein, die Landschaft zu pflegen und die Naturräume zu erhalten, also

  umweltgerecht sein bzw. dem Umweltschutz gerecht werden;

• einen wesentlichen Beitrag zur Vitalität des ländlichen Raumes leisten;

• Anforderungen der Verbraucher im Bezug auf die Qualität und Sicherheit der

  Lebensmittel erfüllen;

• und dem Tierschutz gerecht werden.

 

Das Ziel der Diskussion zur Entwicklung des ländlichen Raums war mehr Klarheit zu

schaffen und einen wichtigen Schritt in Richtung der Lösung einiger der politischen

Kernfragen für die weiteren Verhandlungen über die Verordnung zur Entwicklung des

ländlichen Raumes im Rahmen der Agenda 2000 zu setzen.

Auf Grundlage der von der Präsidentschaft in ihrer Arbeitsunterlage zur Diskussion gestellten

Themen wurde eine strukturierte Diskussion geführt, deren Ergebnisse wie folgt

zusammengefaßt werden können:

 

Der Ansatz einer gesamthaften Sicht der ländlichen Entwicklungspolitik fand breite

Akzeptanz. Dabei soll diese Politik in zwei Richtungen gehen: direkt

landwirtschaftsbezogene Maßnahmen einerseits und allgemeine raumbezogenere

Maßnahmen andererseits sollen eine zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik werden.

 

Die Diskussion war insbesondere wertvoll, um die großen zu lösenden Probleme und Fragen

zu identifizieren. Insbesondere wären die Frage der Finanzierung der Maßnahmen der

ländlichen Entwicklung zu nennen, die Frage der Höhe der gemeinschaftlichen Beteiligung

an den öffentlichen Ausgaben für die ländliche Entwicklung (Kofinanzierung), Fragen der

einzuhaltenden Mindeststandards wobei besonders Umweltnormen und deren Verhältnis

zu anderen Politikbereichen hervorgehoben wurden - die Berücksichtigung der

Forstwirtschaft und nicht zuletzt die Frage der Verteilung der Kompetenzen zwischen den

Institutionen und die Subsidiarität.

 

Ich stelle sohin den

 

 

 

Antrag

 

 

die Bundesregierung wolle den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nehmen.

 

 

 

Der Bundesminister:

 

 

Mag. Wilhelm Molterer

Beilage 2

 

 

 

 

 

INFORMELLES TREFFEN DER LANDWIRTSCHAFTSMINISTER

DER EUROPÄISCHEN UNION

(ST. WOLFGANG, ÖSTERREICH, 20. BIS 22. SEPTEMBER 1998)

 

 

 

ARBEITSUNTERLAGE DES VORSITZES

 

 

 

 

GEGENSTAND:    IM EINKLANG MIT DER NATUR WIRTSCHAFTEN AGRARISCHE                                                                PERSPEKTIVEN IM LÄNDLICHEN RAUM

IM EINKLANG MIT DER NATUR WIRTSCHAFTEN AGRARISCHE PERSPEKTIVEN IM LÄNDLICHEN RAUM

 

Zielsetzung:

 

Ziel dieser Unterlage ist eine Diskussion über die Perspektiven einer nachhaltigen ländlichen

Entwicklung anzuregen. Dabei geht es im besonderen um den Beitrag der Landwirtschaft und um

die Perspektiven, die die Landwirtschaft von der neuen gemeinschaftlichen Politik für den ländlichen

Raum zu erwarten hat.

 

Mit den Schlußfolgerungen, wie sie im Rat November 1997 formuliert wurden, liegen klare

Zielsetzungen und die unverzichtbaren Eckpunkte für die künftige Orientierung der GAP auf dem

Tisch:

 

Die europäische Landwirtschaft muß

 

° multifunktional, nachhaltig und wettbewerbsfähig sein;

° sich über den gesamten europäischen Raum (einschließlich der benachteiligten Regionen und

   Berggebiete) verteilen, also flächendeckend sein;

° in der Lage sein, die Landschaft zu pflegen und die Naturräume zu erhalten, also umweltgerecht

   sein bzw. dem Umweltschutz gerecht werden;

° einen wesentlichen Beitrag zur Vitalität des ländlichen Raumes leisten;

° Anforderungen der Verbraucher in Bezug auf die Qualität und Sicherheit der Lebensmittel

   erfüllen

° und dem Tierschutz gerecht werden.

 

Die Landwirtschaft bleibt somit weiterhin Schlüsselsektor der Wirtschaft im ländlichen Raum.

 

° Diese Forderungen hinsichtlich der Kernfunktionen einer nachhaltigen Landwirtschaft wurden im

   Dezember 1997 vom Europäischen Rat in Luxemburg und vom Europäischen Rat in Cardiff im

   Juni 1998 voll bestätigt.

° Der Europäische Rat hat darüber hinaus betont, daß Reformen zu Lösungen führen müssen, die

   sozial vertretbar sind, angemessene Erlöse erzielen lassen, ein ausgewogenes Verhältnis

   zwischen den Produktionssektoren, den Erzeugern und den Regionen ermöglichen und

   Wettbewerbsverzerrungen verhindern.

     Der Europäische Rat hat ebenfalls die Vielfalt der Regionen angesprochen und betont, daß

     bestimmte Mitgliedsstaaten oder Regionen von spezifischen Produktionssektoren oder

     Produktionsweisen abhängig sind, was entsprechend zu berücksichtigen wäre.

 

Eine Reform der Strukturpolitik bzw. der Politik für den ländlichen Raum hat den genannten

Anforderungen, insbesondere durch folgende neue Ansätze Rechnung zu tragen:

 

° Sämtliche Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes werden in einem

   Rechtsinstrument zusammengefaßt und kommen horizontal zur Anwendung.

° Es wird nur ein Rahmen vorgegeben. Die Mitgliedsstaaten haben die Möglichkeit, selbst ihre 

   Prioritäten zu setzen und Maßnahmen auszuwählen.

° Die Maßnahmen zugunsten des Umweltschutzes werden erheblich verstärkt bzw. müssen die

   Mitgliedsstaaten auch diesbezüglich selbst zweckdienliche Maßnahmen setzen.

° Insgesamt soll die Agrarreform durch einen zweiten Pfeiler der Agrarpolitik, durch die Politik für

   den ländlichen Raum, vervollständigt und verstärkt werden.

 

Zu berücksichtigen ist die Notwendigkeit einer längst erforderlichen Flexibilität bzw. eines nationalen

Gestaltungsspielraumes. Erforderlich ist andererseits die Kreativität und auch die Verantwortung der

Mitgliedstaaten zur gezielten Berücksichtigung der enormen Vielfalt der nationalen und regionalen

Erfordernisse, und zwar Erfordernisse im Kontext mit allen genannten Zielsetzungen:

Multifunktionalität, flächendeckende umweltgerechte Bewirtschaftung, Erhaltung und

Weiterentwicklung der Vitalität der Regionen etc.

 

Es geht also um einen umfassenden integralen Ansatz, um umfassende und gezielt

wahrzunehmende Möglichkeiten, die vielfältigen Funktionen des ländlichen Raums besser

aufeinander abzustimmen, den strukturellen Wandel gezielter zu gestalten und schließlich

Arbeitsplätze zu schaffen bzw. zu sichern.

 

Ebensowenig wie eine Strukturpolitik gleichsam unter Ausschluß der Landwirtschaft sinnvoll sein

kann, ebensowenig kann eine Förderung der Landwirtschaft ohne nachhaltige Entwicklung des

gesamten ländlichen Raums zum Ziele führen. Vielmehr braucht eine wettbewerbsfähige

Landwirtschaft ein wettbewerbsfähiges Umfeld.

Viele zukunftsentscheidende Standortsfaktoren können zum Wohle von Landwirtschaft, Gewerbe,

Siedlungswesen, Landschafts- und Umweltschutz etc. gestärkt und verbessert werden.

 

Politik für eine ländlichen Entwicklung erfordert

    °  ein zweckdienliches Boden- und Flächenmanagement,

    °  einen vorsorgenden Umweltschutz,

    °  eine standortsichernde Wirtschaftspolitik,

    °  eine sozialverantwortliche Siedlungs- und Wohnungsbauplanung sowie

    °  eine landschaftsverträgliche Mobilitätssteuerung.

 

Dabei sollte es auch mehr als bisher darum gehen, die besonderen Stärken einer Region zu sehen

und zu fördern.

 

Es ist weit gefehlt, die ländlichen Gebiete als homogene, im Niedergang begriffene Restfläche

zwischen den städtischen Zentren in Verbindung mit traditionellen Werten und einer rückständigen

Wirtschaftsorganisation zu sehen. Vielmehr handelt es sich um Lebens- und Arbeitsräume mit

eigener Identität, die gerade durch ihren ländlichen Charakter attraktiv sind. Sie ermöglichen eine für

viele Menschen gerade wegen ihrer Ländlichkeit erstrebenswerte Lebensweise.

 

In jedem Fall aber müssen gewisse Mindestfunktionen gegeben sein bzw. erhalten werden:

   °  eine Mindestbevölkerungsdichte,

   °  ein Mindestmaß an produktiver Beschäftigung auch außerhalb der Landwirtschaft,

   °  eine angemessene physische Infrastruktur und

   °  eine angemessene soziale Infrastruktur.

 

Es geht um das Erhalten und auch um das Zurückgewinnen von Aktivitäten, die im Zuge einer

vorangetriebenen Arbeitsteilung ausgegliedert worden sind. Es gilt dem Sog der globalen

eindimensionalen Wirtschaftsdynamik allenfalls durch eine Entwicklung auf überschaubarer

regionaler Ebene entgegenzuwirken.

Der ländliche Raum ist auch in dieser Hinsicht keineswegs als eine zu vernachlässigende Restgröße

anzusehen, die nach den Merkmalen der aktuellen Arbeitslosigkeit keine besondere Aufmerksamkeit

und finanzielle Zuwendung rechtfertigt. Eine solche Einstellung wäre u.a. schon deshalb völlig

verfehlt, weil sich daraus schwerwiegende Rückwirkungen auf die Ballungszentren ergeben würden

und gleichzeitig die wichtigen Funktionen des ländlichen Raums verloren gingen.

 

Attraktive ländliche Regionen sind Voraussetzung, um Bevölkerung und Arbeitsplätze dort zu halten

bzw. vermehrt anzuziehen. Daher ist dieser integrale Ansatz so wichtig. Er schafft u.a. die

Voraussetzung für die unabdingbare Diversifizierung.

 

Die Agrarpolitik kann selbst sehr viel zur Entwicklung beitragen, wenn sie neue Wirtschaftsimpulse

und regionale Wertschöpfung ermöglicht. Ein Stichwort dazu ist etwa Biomasse. In diesem Bereich

kann die Landwirtschaft Initiator, Förderer und Rohstofflieferant sein und gleichzeitig einen

unverzichtbaren Beitrag liefern, daß Europa seine Umweltziele erreicht.

 

Insgesamt ist eine vielseitige, vielschichtige, dezentral vernetzte Entwicklung anzustreben, die sich

im wesentlichen auf regionale und lokale Ressourcen stützt, die interregionale Kooperationen mit

einer kurzwegigen, energiesparenden Verkehrs- und Kommunikationsstruktur nützt und so einen

regionalen, vielseitigen, qualitativ differenzierten Arbeitsmarkt ergibt.

 

Nachhaltige Nahversorgungssysteme sichern nicht nur lokale Existenzen, nützen der

Kulturlandschaft auf vielfältigste Weise und stützen die Biodiversität; sie sind eine Schlüsselstrategie

für nachhaltige Regionalentwicklung. Ländliche Entwicklung und nachhaltige Entwicklung sind

gleichsam Zwillinge.

 

Für Europa ist eine Politik, die zur Brachlegung ganzer Landstriche einerseits und zur extremen, ja

sogar bis zur zerstörerischen Belastung der verbleibenden Flächen andererseits führt, undenkbar.

Den eingangs genannten hohen Anforderungen und unverzichtbaren Zielsetzungen wird man nur

gerecht werden, wenn es im Rahmen von nationalen und regionalen Programmen gelingt, eine

Ausgewogenheit zwischen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Aspekten zustande zu

bringen. Dieses Dreieck muß also in Zukunft der Kompaß sein.

 

So sehr am integralen Ansatz kein Weg mehr vorbei führt und so unabdingbar eine angemessene

Flexibilität bei der Erstellung der regionalen Maßnahmenpakete zur Förderung der ländlichen

Entwicklung auch ist, die Landwirtschaft mit ihren Multifunktionen steht mehr denn je im Mittelpunkt:

 

   °  Funktionen/Leistungen für die gesamte Gesellschaft: hochwertige Nahrungsmittel,

       Kulturlandschaftspflege und -erhaltung: attraktive Lebens- und Erholungsräume, Infrastruktur,

       sozial kulturelle Dienstleistungsaufgaben etc.

   °  Funktionen/Leistungen der Landwirtschaft für die (regionale) Wirtschaft, Rohstoff und

       Energieversorgung, Erhaltung von Beschäftigung.

   °  Funktionen/Leistungen der Landwirtschaft für die Umwelt: Schutzfunktionen im Hinblick auf

       Boden, Wasser, Atmosphäre, erneuerbare Energien.

 

Die Landwirtschaft gewinnt also mehr und mehr an Bedeutung, auch wenn das wirtschaftliche

Gewicht, gemessen am BIP, rückläufig ist. Im sogenannten „Hyland - Bericht“ ist die Position der

Landwirtschaft im Kontext mit der Entwicklung des ländlichen Raums sicherlich zutreffend erfaßt:

 

„Die Landwirtschaft bleibt zwar die wichtigste Wirtschaftstätigkeit in den ländlichen Gebieten, aber

die Interdependenz aller Sektoren der ländlichen Wirtschaft und die Notwendigkeit der harmonischen

Entwicklung dieser Sektoren ist stärker zu beachten.“

 

Bemerkenswert ist in diesem Kontext auch eine Formulierung, die bereits im Grundsatzpapier der

EK zur GAP - Reform 1992 zu finden war:

„Wir müssen eine ausreichende Anzahl von Landwirten zum Bleiben bewegen. Es gibt keinen

anderen Weg, um die Umwelt, eine in Jahrtausenden geschaffene Landschaft und das Modell einer

durch den bäuerlichen Familienbetrieb geprägten Landwirtschaft zu erhalten. Dies erfordert eine

aktive Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums, und diese Politik läßt sich nicht ohne Landwirte

verwirklichen.“

 

Die bäuerlich strukturierte Landwirtschaft ist auch der beste Garant für eine dem Prinzip der

Nachhaltigkeit verpflichtete Wirtschaftsweise. Eine bäuerliche Landwirtschaft, die im Boden mehr als

nur einen Produktionsfaktor erkennt, ist somit einer industrialisierten Landwirtschaft hinsichtlich ihrer

positiven Umweltwirkungen a priori überlegen.

 

Der bäuerliche Familienbetrieb ist also nach wie vor als Drehscheibe in der ländlichen Entwicklung

anzusehen. Nur diese Form der Landbewirtschaftung ist letztlich in der Lage, alle oben genannten

Funktionen - Multifunktionen der Landwirtschaft - gleichsam im volkswirtschaftlichen Optimum zu

erfüllen. Auch die Land- und Forstwirtschaft muß sich der Ciberprüfung der volkswirtschaftlichen

Eftekte stellen. Das bedeutet aber, daß wir diese Form der Landwirtschaft keineswegs ausschließlich

nach betriebswirtschaftlichen Effizienzkriterien beurteilen können, sondern - nicht zuletzt angesichts

der Multifunktionalität - auch volkswirtschaftliche Kriterien beachten müssen. Der Begriff

„Bäuerliches Familienunternehmen“ würde jedenfalls dem hier dargelegten Ansatz besser

entsprechen als der tradierte Begriff „Bäuerlicher Familienbetrieb“.

 

Wenn auch bisher stets nur von der Landwirtschaft und vom landwirtschaftlichen Betrieb bzw. zuletzt

vom „Bäuerlichen Familienunternehmen“ die Rede war, ist stets auch die Forstwirtschaft

angesprochen.

 

In der Forstpolitik vollzieht bzw. vollzog sich ein massiver Wandel von der Fokussierung auf

Holzerzeugung und Bestandsvermehrung hin zu einer Forst- und Umweltpolitik, bei der ökologische

Themen, der Stellenwert der Forstwirtschaft für Freizeit und Erholung, besonders aber auch die

Forst- und Holzwirtschaft mit den damit verbundenen Industriezweigen als wichtiger Faktor für die

ländliche Entwicklung bzw. Beschäftigung im ländlichen Raum immer stärker in den Vordergrund

treten.

Zur Bewußtseinsbildung in dieser Richtung hat zuletzt die Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder

in Europa (Lissabon; 2.-4. Juni 1998) beigetragen. Mit der Lissaboner Konferenz wurde insgesamt

der Wille zum Ausdruck gebracht, die vielfältigen ökologischen, ökonomischen, kulturellen und

sozialen Leistungen des Waldes nachhaltig sicherzustellen und weiter auszubauen. Die Lissabon-

Resolution positioniert den Forstsektor auch im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums

stärker als bisher.

 

 

Offensive Strategien einer integrierten ländlichen Entwicklung

 

Mit dem „Bäuerlichen Familienunternehmen“ und den Funktionen der Forstwirtschaft im Blickfeld und

auf Basis der angesprochenen Flexibilität zur ausreichenden Berücksichtigung der regionalen Vielfalt

sind in der integrierten ländlichen Entwicklung im wesentlichen folgende Bereiche zu beachten:

 

Förderungsmaßnahmen für die benachteiligten Regionen

 

Die aufgezeigten Aspekte der Multifunktionalität der Landwirtschaft einerseits und die Ansprüche

an die Diversifizierung andererseits treten kaum irgendwo derart in Erscheinung wie in den

Berggebieten und sonstigen benachteiligten Regionen.

°  Die bisherige Form der nachhaltigen Bewirtschaftung ist sozusagen in zwei Richtungen in

    Gefahr: einerseits in Richtung der totalen Aufgabe, andererseits besteht ein steigender

    Intensivierungsdruck. Beiden Entwicklungen ist entgegenzuwirken und traditionelle

    Bewirtschaftungsformen sind zu erhalten, wobei es nicht zu einer Entkoppelung von der

    Produktion kommen darf. Es kann nicht Ziel des Europäischen Landwirtschaftsmodells sein, die

    Produktion auf wenige Gunstlagen zu konzentrieren.

°  Besonders Betriebe in benachteiligten Gebieten bedürfen der Ausschöpfung aller Möglichkeiten

    einer Erwerbskombination. Das Förderungsinstrumentarium darf der Nutzung dieser

    Möglichkeiten nicht entgegenwirken.

°  Eine offene Frage ist, inwieweit die bisherige klar funktionsbezogene Konzeption und

    Förderungsausrichtung der Ausgleichszulage zugunsten einer erweiterten Zielsetzung im

    Zusammenhang mit Umweltaspekten aufgegeben werden kann.

°  Der Gefährdung der nachhaltigen Bewirtschaftung der land- und forstwirtschaftlichen

    Kulturflächen in den benachteiligten Gebieten entgegenzuwirken, das heißt eine

    Mindestbesiedelung sicherzustellen, stellt eine zentrale Problemstellung der Politik für den

    ländlichen Raum dar. Dies trifft auf die Aufrechterhaltung der Mindestbewirtschaftung in den

    Trocken- und Halbtrockengebieten Südeuropas, den Wald- und Agrargebieten Nordeuropas und

    den abgelegenen küstengebieten und Inseln ebenso zu wie auf die Berggebiete. Der Erhaltung

    der regionalen Diversivität aller benachteiligten Gebiete und der Berücksichtigung ihrer

    dauerhaften Benachteiligung naturbedingter Art kommt hohe Bedeutung zu. Diese

    Herausforderung hat die agrarische, sektorspezifische Dimension längst überschritten.

 

 

Umweltmaßnahmen

 

°  Die Nachfrage der Gesellschaft nach öffentlichen Leistungen der Landwirtschaft, insbesondere

    hinsichtlich der Umwelt, sind unbestritten im Steigen begriffen. Folgt man nun der reinen Lehre

    der Agrarökonomen, so ist die Abgeltung überbetrieblicher Leistungen so lange nicht sinnvoll, so

    lange diese Leistungen nicht knapp, ihre Grenzkosten also null sind.

°  Entstehen aber Rahmenbedingungen, die den Existenzspielraum für die Landwirte einengen,

    dann erfordert das Erbringen von Umweltleistungen, das über einen zu definierenden Standard

    hinausgeht, eine finanzielle Abgeltung. Jene Phase, in der die positiven externen Effekte der

    Landwirtschaft, sprich: die überbetrieblichen Leistungen im Sinne eines Koppelproduktes

    gleichsam automatisch als erbracht angesehen werden, ist endgültig vorbei.

°  Anders ausgedrückt: es muß für den einzelnen bäuerlichen Betrieb eine vernünftige

    wirtschaftliche Basis sichergestellt sein. Die Landwirtschaft muß für ihre Leistungen in allen

    Funktionen entlohnt werden, vor allem, wenn diese Leistungen auch in Zukunft erbracht werden

    sollen. Wenn dies nicht durch den Markt möglich ist, dann sind leistungsorientierte

    Ausgleichszahlungen unabdingbar. Diesem Umstand sollte verstärkt Rechnung getragen

    werden.

Horizontale Strukturmaßnahmen

 

°  Angesichts der dargelegten Zielsetzungen und Anforderungen an eine integrierte Entwicklung

    des ländlichen Raums ist es nur logisch und konsequent, sämtliche Strukturmaßnahmen in

    einem Rechtsinstrument zusammenzufassen und horizontal zur Anwendung zu bringen.

°  Im Bereich der einzelbetrieblichen Investitionsmaßnahmen ist - ebenfalls mit Hinweis auf die

    voranstehenden Ausführungen - konsequenterweise die Förderung der Jungübernehmer und

    der „Erwerbskombinierer“ (siehe auch Abschnitt benachteiligte Regionen) zu verbessern bzw.

    weiterzuentwickeln.

°  Ebenfalls von zunehmender Bedeutung ist im vorliegenden Kontext die Palette der Maßnahmen

    für die Verarbeitung und Vermarktung (von den industriell - gewerblichen bis zu den regional-

    kooperativen Maßnahmen), Maßnahmen für die Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft,

    ländlichem Gewerbe, der Gastronomie und dem Agrotourismus sowie

    Diversifizierungsmaßnahmen aller Art.

 

Forstmaßnahmen

 

°  Die Entwicklung der Wald- und Holzwirtschaft hin zu einer multifunktionalen nachhaltigen

    Forstwirtschaft spiegelt sich in der Palette der Beihilfemöglichkeiten des Legislativvorschlages

    wider. Unterstützung für rein forstwirtschaftliche Aktivitäten umfassen dabei die Gewährung von

    Aufforstungsbeihilfen, Katastrophenpräventivmaßnahmen sowie Investitionsbeihilfen für eine

    nachhaltige bzw. naturnahe Bewirtschaftung der Wälder.

°  Die Förderung der Vermarktung und Verarbeitung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse auf

    regionaler und überregionaler Ebene, als auch die verstärkte Erschließung von Holz als Rohstoff

    für Energie und Industrie, haben sich in der Vergangenheit als wertschöpfungssteigerndes

    Instrumentarium zur Erhaltung der forstwirtschaftlichen Einkommen und Beschäftigung

    erwiesen, an deren Fortführung keine Zweifel bestehen können.

°  Über die klassischen Wirtschaftszweige hinaus stellt das Konzept einer Ausgleichszahlung für

    gesellschaftlich bedeutende, mitunter sogar existenzerhaltende, aber marktwirtschaftlich nicht

    abgeltbare Funktionen des Waldes (z.B. seine Schutzfunktion), einen möglichen Ansatz dar.

Offensivstrategien und Zukunftsprojekte

 

 

Die bisher angesprochenen geläufigen Förderungsmaßnahmen einer integrierten Entwicklung des

ländlichen Raums werden in Zukunft sicherlich durch eine Palette von Offensivstrategien und

Zukunftsprojekten zu ergänzen sein. Dazu einige Überlegungen:

 

Infrastruktur

 

Die Schaffung und Erhaltung des ländlichen Wegenetzes hat längst nicht mehr rein agrarische

Funktionen. Funktionstüchtige, landschaftsschonende ländliche Wege gehören wohl zu den

wesentlichen Voraussetzungen der Entwicklungsansätze des ländlichen Raums, wie sie bisher

schon angesprochen wurden.

 

Zu einer immer wichtigeren Drehscheibe der Integration Landwirtschaft - Wirtschaft im ländlichen

Raum werden die Maschinen- und Betriebshelferringe. Die Aspekte der Weiterentwicklung in diesem

Bereich sind etwa die Erweiterung der Servicefunktionen in Richtung Kommunalarbeiten,

Landschaftspflege bis hin zur Organisation und Administration von Teilzeitarbeitsplätzen.

 

Technologie (Information/Kommunikation)

 

Information ist neben Boden, Arbeit und Kapital längst zum 4. Produktionsfaktor geworden. Es geht

um den raschen Aufbau bzw. Ausbau nationaler/regionaler Agrarinformations- und

Kommunikationssysteme auf Internetbasis, ebenso wie um die Ausstattung der Betriebe für den

Einsatz dieser Techniken und um die Intensivierung der Aus- und Weiterbildung in diesem Bereich.

 

Ausbildung

 

Die neuen Konzepte/Strategien der Entwicklung des ländlichen Raums stellen an das Aus- und

Weiterbildungsangebot aller Ebenen und Sektoren im ländlichen Raum zum Teil völlig neue

Anforderungen. Eine umfassend konzipierte Qualifikationsoffensive ist ebenso erforderlich wie eine

Koordinations- und Kooperationsoffensive aller Aus- und Weiterbildungsträger im ländlichen Raum.

Diese Maßnahmen zählen wohl zu den (vielfach immer noch unterschätzten und unterbewerteten)

Grundvoraussetzungen der weiteren Entwicklung des ländlichen Raums schlechthin.

 

Nachwachsende Rohstoffe

 

Eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Wirtschaftsweise ist letztlich eng mit der Frage

nachwachsender erneuerbarer Ressourcen, die die Land- und Forstwirtschaft anbieten kann,

verbunden. Abgesehen davon, daß es dazu keine Alternative gibt, ergibt sich bei der konsequenten

Verfolgung der sich hier bietenden Möglichkeiten eine erhöhte Wertschöpfung und ein beträchtliches

Arbeitsplatzpotential für die ländlichen Regionen. Die Landwirtschaft muß und wird den Sprung in

Richtung Energie- und Rohstoffproduktion schaffen.

 

Schlußbemerkungen

 

Je weiter die europäische und weltwirtschaftliche Verflechtung voranschreitet, umso mehr

interessiert die eigene Identität und die Weiterentwicklung der angesprochenen regionspezifischen

Stärken.

 

Der zu erwartende größere nationale Spielraum beim Einsatz der Maßnahmen darf jedoch nicht

gleichgesetzt werden mit dem Begriff „Renationalisierung“. Das Prinzip der Kofinanzierung der

Agrarstrukturmaßnahmen muß aufrecht bleiben. Alles andere würde dem Grundgedanken der EU

widersprechen. U.a. würden sich strukturelle Nachteile, die mit Hilfe eben dieser

Strukturförderungspolitik ausgeglichen werden sollten, zwangsläufig wieder verschärfen.

 

Der Begriff Identität ist aber letzten Endes mit dem Menschen in diesem ländlichen Raum

verbunden, dessen Suche nach einer neuen verstärkten Identität nicht auf der Strecke bleiben darf.

Identitätsdefizite werden inzwischen als Entwicklungshemmnisse aller ersten Ranges anerkannt.

Angelpunkt ist und bleibt also der Mensch mit seinen Fähigkeiten und Bedürfnissen. Die sog.

„weichen Faktoren“, wie Motivation, Bildung, Akzeptanz, Innovationsbereitschaft, werden immer

mehr zu den letztlich wirklich entscheidenden Faktoren der Entwicklung im ländlichen Raum.

Diskussionsthemen:

 

Der Vorsitz will den Delegationen auf diesem Treffen der Agrarminister Gelegenheit geben, den

Legislativvorschlag über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den

Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft einer weiteren politischen

Bewertung zu unterziehen. Ohne die zukünftige Entscheidung des Rates Landwirtschaft

präjudizieren zu wollen und ohne in die gerade laufende technische Prüfung des

Sonderausschusses Landwirtschaft und der Ratsarbeitsgruppe Ländliche Entwicklung einzugreifen,

soll mit dieser politischen Bewertung die Vorbereitung der endgültigen Entscheidung beschleunigt

werden. Damit soll es für diesen Bereich möglich werden, die Vorgabe des Europäischen Rates von

Cardiff, bis zum Europäischen Rat in Wien die substantiellen Probleme dieses Dossiers gelöst zu

haben, zu erfüllen.

 

Um die Haltungen und Interessen aller Mitgliedsländer zum vorliegenden Vorschlag im

Gesamtkontext der Reform effektiv evaluieren zu können, hält es der Vorsitz für nützlich, wenn sich

die Delegationen auf ihrer Tagung in St. Wolfgang zu folgenden grundsätzlichen Fragen äußern:

 

a) Die Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes sollen die sonstigen Instrumente

    der Gemeinsamen Agrarpolitik flankieren und ergänzen. Sie müssen einen wirksamen

    Beitrag zur Weiterentwicklung des Europäischen Landwirtschaftsmodells leisten, wobei

    gerade mit diesen Maßnahmen die Multifunktionalität der europäischen Landwirtschaft

    gestärkt werden soll. Damit wird die Politik zur EntwIcklung des ländlichen Raumes zur

    zweiten Säule der GAP.

 

i) Wird die mit der Agenda 2000 angeregte Stärkung der Politik für den ländlichen Raum im

    Rahmen der GAP von den Mitgliedsstaaten grundsätzlich unterstützt?

 

ii) Wird der generelle Ansatz der Kommission, der bereits auf der Konferenz von Cork im

November 1996 gefordert und formuliert worden ist, eine horizontale Politik für die Förderung

der ländlichen Entwicklung zu ermöglichen, von den Delegationen mitgetragen?

 

iii) Ist der Zielkatalog des Legislativvorschlages (Artikel 2) ausreichend, um dem umfassenden

Ansatz der ländlichen Entwicklung gerecht zu werden?

b) Erklärtes Ziel des vorliegenden Legislativvorschlages zur ländlichen Entwicklung ist es,

    die Landwirtschaft zu befähigen, mehr als bisher zum Schutz der Umwelt beizutragen. Dies

    wurde auch in den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates bei seiner Tagung in

    Luxemburg im November 1997 eingefordert.

 

    i) Sind die Delegationen mit der Stärkung der Bedeutung der Agrarumweltprogramme

    einverstanden?

 

    ii) Wird der neu vorgesehene Rahmen zur Durchsetzung von Mindeststandards für

    Umweltschutz, Hygiene und Wohlergehen der Tiere als Voraussetzung für die Teilnahme bei den

    Fördermaßnahmen akzeptiert oder müßte er in bestimmten Bereichen revidiert werden?

 

   iii) Ist es akzeptabel, bei der Gewährung der Ausgleichszulage über diese Mindeststandards

   hinausgehende Auflagen vorzuschreiben?

 

   Iv) Ist es gerechtfertigt, nur in den benachteiligten Gebieten im Rahmen der Ausgleichszulage

   einen Ausgleich für Kosten und Einkommensverluste infolge von obligatorischen

   Umweltschutzvorschriften zuzulassen oder sollten derart begründete Kosten und

   Einkommensverluste generell ausgleichsfähig sein?

 

c) Die Forstwirtschaft in der Union leistet einen sehr wesentlichen Beitrag zur

    wirtschaftlichen Entwicklung des ländlichen Raumes. Das Ökosystem Wald leistet darüber

    hinaus einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherung der Umwelt und damit der

    Lebensqualität in Europa.

 

    Sind die Delegationen mit der Erweiterung der forstwirtschaftlichen Maßnahmen einverstanden?

d) Die Anpassung der Landwirtschaft an die neuen Gegebenheiten (Marktentwicklung,

    Verbraucherwünsche, Handelsvorschriften, Erweiterung) erfordert eine Entwicklung und

    Stärkung der lokalen Wirtschaft in den ländlichen Gebieten

 

    Stellt der Maßnahmenkatalog für die Entwicklung des ländlichen Raumes (Artikel 31) eine

    ausreichende Grundlage für die Entwicklung der ländlichen Räume - insbesondere für die

    Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft - dar?

 

e) Der Legislativvorschlag beinhaltet nur den Maßnahmenrahmen für die künftige Planung

    der ländlichen Entwicklungsprogramme und legt die konkrete Umsetzung und Gewichtung

    der Maßnahmen in die Hände der Mitgliedsstaaten, wobei es der Kommission zukommt,

    diese Pläne zu prüfen und zu genehmigen und allenfalls unionsweite

    Durchführungsvorschriften zu erlassen.

 

    i) Haben die Delegationen zu dieser Aufgabenteilung Vorbehalte? Wenn ja, welche

   Bestimmungen wären zusätzlich in die Ratsverordnung aufzunehmen?

 

   ii) Der Vorschlag legt auch die Präferenzierung der benachteiligten Gebiete bei der Förderung

   von landwirtschaftlichen Investitionen in die Hand der Mitgliedsstaaten. Damit führe die Union das

   Prinzip der obligatorischen höheren Förderintensität bei Investitionen in den benachteiligten

   Gebieten nicht mehr fort. Sind die Delegationen damit einverstanden?

Beilage 3

 

 

Programm für das

Informelle Treffen der Landwirtschaftsminister

 

 

 


20. September 1998

          Anreise über Flughafen Salzburg, Empfang der Gäste durch das Protokoll und

          Weiterfahrt nach St. Wolfgang

          Begrüßung durch den Herrn Bundesminister Wilhelm Molterer und Gattin im Hotel

          „Im Weissen Rössl" - Cocktail

 

          ab 15.00 Uhr Bauernmarkt in St Wolfgang mit alter und neuer Volksmusik

 

17.00 Beginn des Programmes mit Rundgang durch den Bauernmarkt

 

20.00 Begrüßung und Empfang durch den Herrn Landeshauptmann von Oberösterreich

          Josef Pühringer im Hotel „Schloß am Wolfgangsee“

         

          anschließend Rückkehr ins Hotel „Im Weissen Rössl“

 

 


21. September 1998

 

09.30   Abfahrt nach Mondsee

 

10.30   Besichtigung des Bergbauernhofes „Hussenbauer“, Familie Laireiter, bei Mondsee;

            bäuerliches Buffet

 

12.30   Abfahrt nach Gschwendt,

            unterwegs Besichtigung „Schutzwaldsanierung“

 

13.30 Forstwirtschaftliches Programm am Forstbetrieb ,‚Vitz am Berg“, Familie Laimer, in

          Gschwendt (kurzer Spaziergang von ca. 5 Minuten durch Wiese bzw. Wald

          vorgesehen);

          Bauernjause

 

16.00 Abfahrt nach St. Wolfgang, Rückkehr zum Hotel

18.30 Besichtigungsmöglichkeit der Kirche in St. Wolfgang (Pacher - Altar)

          mit Führung (ab 19.00 Uhr Kirchenmusik)

 

19.30 Abfahrt mit dem Schiff nach Ried

 

20.00 Abendessen, gegeben vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Wilhelm

          Molterer im „Ferienhort am Wolfgangsee“, Ried

 

23.00 Auf schwimmender Seebühne eine kurze vertanzte Version der Operette „Im

          Weissen Rössl“ von R. Benatzky

          anschließend Rückfahrt zum Hotel

 

 


22. September 1998

 

08.50 Fototermin Anlegestelle "Uferplatz“

 

09.30 Tagung der EU - Agrarminister im Kultur- und Kongreßzentrum

 

12.30 Pressekonferenz im Pressezentrum (Hotel „Schloß am Wolfgangsee“, vis-a-vis vom

          Kongreßzentrum)

 

13.00 Mittagsbuffet im Hotel „Im Weissen Rössl“

          anschließend Abfahrt der Gäste und Transfer nach Salzburg

 

PARTNERPROGRAMM

 

08.30     Uhr     Abfahrt nach Hallstatt

 

09.15     Uhr     Besichtigung des Weltkulturerbes Hallstatt

 

12.30     Uhr     Abfahrt nach St. Wolfgang, Rückkehr zum Hotel

 

13.00     Uhr     Mittagsbuffet im Hotel „Im Weissen Rössl“