5366/AB XX.GP
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Stadler
und Kollegen vom 26. Jänner 1999, Nr. 5674/J,
betreffend schlechte Noten für österreichischen
EU - Ratsvorsitz
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Stadler und Kollegen vom 26. Jänner
1999, Nr. 5674/J, betreffend schlechte Noten für österreichischen EU - Ratsvorsitz, beehre ich
mich folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Zu diesen Fragen wird auf den Ergebnisbericht der österreichischen EU - Präsidentschaft
1998 verwiesen, der bereits dem Nationalrat sowie dem Bundesrat zur Kenntnis gebracht
wurde.
Dieser Bericht, der vom Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für auswärtige An-
gelegenheiten in Zusammenarbeit mit sämtlichen Bundesministerien erstellt wurde, gibt ei-
nen Überblick über die unter österreichischer EU - Präsidentschaft in den einzelnen Sachge-
bieten erzielten
wesentlichsten Fortschritte und Ergebnisse.
Zu Frage 4 und 9:
Grundsätzlich werden im Rahmen von informellen Ministertreffen keine formellen Beschlüsse
gefasst, sondern horizontale übergreifende Themen diskutiert.
Ich erlaube mir, als Information über die in St. Wolfgang erzielten Ergebnisse den Bericht an
den Ministerrat betreffend das informelle Treffen der Landwirtschaftsminister der Europäi -
schen Union in St. Wolfgang vom 20. bis zum 22. September 1998 beizulegen (Beilage 1).
Bei einem informellen Ministertreffen gibt es keine Tagesordnung im formellen Sinn, da bei
informellen Treffen keine formellen Beschlüsse gefasst werden. Das informelle Treffen in St.
Wolfgang wurde unter das Motto „Im Einklang mit der Natur wirtschaften - Agrarische Per -
spektiven für den ländlichen Raum“ gestellt. Es darf auf die Beilage 2 verwiesen werden.
Die Österreichische Präsidentschaft gab für die Tagesordnung folgende Themen vor: „Länd -
liche Entwicklung“ und erstmals beim Ministertreffen der EU "Forststrategie“ Die Mitglied -
staaten hatten weiters die Möglichkeit neben der Reform der EU "Agenda 2000“ noch einzel -
ne aktuelle Themen kurz einzubringen.
Der Sonderausschuss Landwirtschaft, der am Tag vor dem Ministertreffen im Konferenzzen -
trum tagte, befasste sich hauptsächlich mit Fragen des „Agrimonetären Systems der Euro -
päischen Union“.
Zu Frage 5:
14 Landwirtschaftsminister bzw. Ministerinnen der Europäischen Union nahmen am infor -
mellen Treffen der Landwirtschaftsminister in St. Wolfgang teil.
Zu Frage 6:
Die schwedische Landwirtschaftsministerin wurde wegen der zur gleichen Zeit stattfindenden
schwedischen
Reichsratswahlen von Frau Staatssekretärin Madeleine Emmervall vertreten.
Zu Frage 7:
Mit einem persönlichen Einladungsschreiben an die 14 Gastminister wurden auch deren
Partner und weiters 2 Begleiter mit Partnern je Land eingeladen. Ebenso wurde ein Einla -
dungsschreiben an den Agrarkommissar gerichtet, in welchem auch Einladungen für 3 Mit -
arbeiter der Kommission samt Partnern zum informellen Treffen ausgesprochen wurde. Ein
weiteres Einladungsschreiben erging an Generaldirektor Vittorio Griffo, Leiter des General -
sekretariates des Rates Landwirtschaft und an weitere 2 Personen des Generalsekretariates
samt Partnern. Diese insgesamt 104 Personen umfassende Gästegruppe inklusive Kommis -
sion und Generalsekretariat wurde mit der Zusage der Übernahme der Kosten für den Auf -
enthalt eingeladen. 84 Personen sind dieser Einladung gefolgt, wobei 20 eingeladene Per -
sonen ohne Partner nach St. Wolfgang gekommen sind.
Der Sonderausschuss Landwirtschaft, der traditionell in gleicher Stärke wie das Ministertref -
fen ebenfalls am Veranstaltungsort tagt, absolvierte zeitversetzt das gleiche fachliche Pro -
gramm. Die Kosten des Aufenthalts beim Sonderausschuss Landwirtschaft tragen die ent -
sendenden Länder und Institutionen.
Das 16 Personen umfassende Dolmetschkontingent und der weitere 12 Personen umfas -
sende notwendige Mitarbeiterstab aus Brüssel für das Ministertreffen und den Sonderaus -
schuss Landwirtschaft waren auf eigene Kosten am Veranstaltungsort.
Weiters wurden Agrarjournalisten aus dem In- und Ausland eingeladen, die Kosten ihres
Aufenthalts selbst trugen.
Zu Frage 8:
Das informelle Landwirtschaftsministertreffen fand vom 20. bis 22. September 1998 statt.
Zu Frage 10:
Österreich ist immer dafür eingetreten, neben den Maßnahmen der Gemeinsamen
Marktordnungen die „Ländliche Entwicklung“ zu einer zweiten Säule der Gemeinsamen
Agrarpolitik auszubauen. Es ist darauf hinzuweisen, daß die Verordnung „Ländliche Ent -
wicklung“ in
den Endverhandlungen um die Agenda 2000 weitgehend auf Basis der unter der
österreichischen Präsidentschaft geleisteten Vorarbeiten beschlossen wurde. Das Ziel des
Treffens war daher, die Bedeutung der „Ländlichen Entwicklung“ darzulegen.
Als Rahmenprogramm wurde der Bergbauernhof „Husserbauer“ bei Mondsee besichtigt,
wobei passend zum Thema „Urlaub am Bauernhof - alternative Einkommensquelle“ die In -
ternetpremiere der weltweiten Freischaltung des Website - Projektes „Urlaub am Bauernhof“
vorgenommen wurde. Des weiteren wurde nach einer Besichtigung einer „Schutzwaldsanie -
rung“ ein forstwirtschaftliches Programm am Forstbetrieb „Vitz am Berg“ in Gschwendt am
Wolfgangsee absolviert.
Das detaillierte Programm des Treffens liegt bei (Beilage 3).
Zu Frage 11:
Als Geschenke wurden Feldstecher der Firma Swarowski, Glaswappen der Marktgemeinde
St. Wolfgang, CD - Würfel mit Brucknersymphonien des Landes Oberösterreich, Jadedosen,
Hoffmannschalen und Hoffmannsets, Präsidentschaftsrucksäcke und Kernöl/Essig -
Kombinationen aus der Steiermark überreicht.
Zu den Fragen 12 und 13:
Die Gastminister und der Generaldirektor des Rates erhielten vom Bundesministerium für
Land- und Forstwirtschaft aus dem Fundus des Exekutivsekretariates des Bundesministeri -
ums für auswärtige Angelegenheiten je einen Feldstecher. Weiters bekam die Gruppe der
Minister und der Agrarkommissar je ein Glaswappen der Marktgemeinde St. Wolfgang vom
Bürgermeister überreicht. Der Landeshauptmann von Oberösterreich überrreichte der glei -
chen Gästegruppe 15 CD - Würfel mit Brucknersymphonien.
Die 13 anwesenden Partnerinnen der Minister erhielten Jadedosen aus dem Fundus des
Exekutivsekretariates des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten. Die beiden
anwesenden Partner der Landwirtschaftsministerinnen erhielten je ein Hoffmannset aus dem
Fundus des
Exekutivsekretariates des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten.
Die weiteren Delegierten der Ministerratsgruppe und die Experten bzw. Beamten des Son -
derausschusses Landwirtschaft erhielten je einen Rucksack mit Präsidentschaftslogo.
Die Dolmetschgruppe aus Brüssel bekam je eine Hoffmannschale ebenfalls aus dem Fundus
des Exekutivsekretariates des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.
Keine der oben angeführten Gastgeschenke wurden aus Budgetmittel des Bundesministeri -
ums für Land- und Forstwirtschaft bezahlt. Die Höhe der Kosten ist demzufolge dem Bun -
desministerium für Land- und Forstwirtschaft nicht bekannt.
Alle zusätzlich zu dem oben angeführten Personenkreis eingeladenen Gäste (Begleiter etc.)
erhielten als charakteristisches österreichisches Agrarprodukt von der Agrarmarkt Austria (je
ein Essig/kernöl - Kombiset aus der Steiermark. Die Kosten hiefür betrugen ATS 52.500,--.
Zu Frage 14:
Bei den Personalkosten sind zusätzliche Kosten durch die im Rahmen der Präsidentschaft
zu leistenden Überstunden angefallen. Die Mehrkosten in der Zentralleitung im Jahr 1998
betrugen ATS 3 Mio. Es darf darauf hingewiesen werden, dass für den EU - Ratsvorsitz keine
zusätzlichen Planstellen vergeben wurden.
Im Bereich der Sachausgaben wurden für die EU - Präsidentschaft bei der VA - Post
1/60008/34/7232 "Repräsentationsausgaben (Präs. 98)“ ATS 10 Mio. veranschlagt. Daraus
wurden die vom Ressort zu tragenden Kosten für die im Rahmen der Ratspräsidentschaft
stattfindenden Veranstaltungen wie z.B. die Konferenz der Direktoren der Zahlstellen, ein
informelles Agrarministertreffen und ein Treffen mit dem Landwirtschaftsausschuss des Eu -
ropäischen Parlaments bestritten.
Der Jahreserfolg bei der VA - Post 1/60008/34/7232 „Repräsentationsausgaben (Präs. 98)“
betrug ATS 9,124
Mio.
Zu Frage 15:
Nachdem die Ausgaben ausschließlich Repräsentationsangelegenheiten für die Präsident -
schaft betrafen, erfolgte die Veranschlagung der Ausgaben ausschließlich bei der eigens für
die Präsidentschaft Österreichs eröffneten Verrechnungspost (VA - Post 1/60008/34/7232
"Repräsentationsausgaben (Präs. 98)“). Eine Aufgliederung nach Verrechnungspost ist da -
her nicht möglich.
Zu Frage 16:
Der in der vorliegenden parlamentarischen Anfrage angeführte Artikel eines inländischen
Wochenmagazins beruht auf einem angeblichen Protokoll einer Sitzung der in Wien akkredi -
tierten Botschafter der EU - Mitgliedstaaten. Da weder der Text dieses Protokolls der österrei -
chischen Bundesregierung vorliegt noch ein österreichischer Vertreter an der dem Protokoll
zugrundeliegenden Sitzung teilgenommen hat, ist eine korrekte und sachdienliche Antwort
nicht möglich. Es wird daher um Verständnis gebeten, dass unter diesen Voraussetzungen
von einer Stellungnahme zu dieser Frage abgesehen werden muss.
Im übrigen wird auf den bereits in der Beantwortung der Fragen 1 bis 3 erwähnten Ergebnis -
bericht der
österreichischen EU - Präsidentschaft 1998 verwiesen.
Beilage 1
MÜNDLICHER, SCHRIFTLICH VORGELEGTER BERICHT
AN DEN MINISTERRAT
Gegenstand: Informelles Treffen der Landwirtschaftsminister der Europäischen Union in St.
Wolfgang vom 20. - 22.9.1998
Vom 20. - 22.9.1998 fand in St. Wolfgang das informelle Treffen der Landwirtschaftsminister
der Europäischen Union unter Vorsitz von Mag. Wilhelm Molterer, Bundesminister für Land -
und Forstwirtschaft, statt. Der Leiter der österreichischen Delegation war Dr. Johannes
Abentung, Leiter der Rechtssektion im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft.
Als Grundlage für die Beratungen hat der Vorsitz die Arbeitsunterlage mit dem Thema „Im
Einklang mit der Natur wirtschaften agrarische Perspektiven im ländlichen Raum“ vorgelegt.
(SN 3857/98 in der Anlage)
Die Grundlage für dieses Thema bilden die Schlußfolgerungen, wie sie im Rat November
1997 formuliert wurden. Somit liegen klare Zielsetzungen und unverzichtbare Eckpunkte für
die künftige Orientierung der Gemeinsamen Agrarpolitik vor:
Die Europäische Landwirtschaft muß
• Mulitfunktional, nachhaltig und wettbewerbsfähig sein;
• sich über den gesamten europäischen Raum (einschließlich der benachteiligten
Regionen und Berggebiete) verteilen, also flächendeckend sein;
• in der Lage sein, die Landschaft zu pflegen und die Naturräume zu erhalten, also
umweltgerecht sein bzw. dem Umweltschutz gerecht werden;
• einen wesentlichen Beitrag zur Vitalität des ländlichen Raumes leisten;
• Anforderungen der Verbraucher im Bezug auf die Qualität und Sicherheit der
Lebensmittel erfüllen;
• und dem Tierschutz gerecht werden.
Das Ziel der Diskussion zur Entwicklung des ländlichen Raums war mehr Klarheit zu
schaffen und einen wichtigen Schritt in Richtung der Lösung einiger der politischen
Kernfragen für die weiteren Verhandlungen über die Verordnung zur Entwicklung des
ländlichen
Raumes im Rahmen der Agenda 2000 zu setzen.
Auf Grundlage der von der Präsidentschaft in ihrer Arbeitsunterlage zur Diskussion gestellten
Themen wurde eine strukturierte Diskussion geführt, deren Ergebnisse wie folgt
zusammengefaßt werden können:
Der Ansatz einer gesamthaften Sicht der ländlichen Entwicklungspolitik fand breite
Akzeptanz. Dabei soll diese Politik in zwei Richtungen gehen: direkt
landwirtschaftsbezogene Maßnahmen einerseits und allgemeine raumbezogenere
Maßnahmen andererseits sollen eine zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik werden.
Die Diskussion war insbesondere wertvoll, um die großen zu lösenden Probleme und Fragen
zu identifizieren. Insbesondere wären die Frage der Finanzierung der Maßnahmen der
ländlichen Entwicklung zu nennen, die Frage der Höhe der gemeinschaftlichen Beteiligung
an den öffentlichen Ausgaben für die ländliche Entwicklung (Kofinanzierung), Fragen der
einzuhaltenden Mindeststandards wobei besonders Umweltnormen und deren Verhältnis
zu anderen Politikbereichen hervorgehoben wurden - die Berücksichtigung der
Forstwirtschaft und nicht zuletzt die Frage der Verteilung der Kompetenzen zwischen den
Institutionen und die Subsidiarität.
Ich stelle sohin den
Antrag
die Bundesregierung wolle den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nehmen.
Der Bundesminister:
Mag. Wilhelm Molterer
Beilage 2
INFORMELLES TREFFEN DER LANDWIRTSCHAFTSMINISTER
DER EUROPÄISCHEN UNION
(ST. WOLFGANG, ÖSTERREICH, 20. BIS 22. SEPTEMBER 1998)
ARBEITSUNTERLAGE DES VORSITZES
GEGENSTAND:
IM EINKLANG MIT DER NATUR WIRTSCHAFTEN AGRARISCHE PERSPEKTIVEN
IM LÄNDLICHEN RAUM
IM EINKLANG MIT DER NATUR WIRTSCHAFTEN AGRARISCHE PERSPEKTIVEN IM LÄNDLICHEN RAUM
Zielsetzung:
Ziel dieser Unterlage ist eine Diskussion über die Perspektiven einer nachhaltigen ländlichen
Entwicklung anzuregen. Dabei geht es im besonderen um den Beitrag der Landwirtschaft und um
die Perspektiven, die die Landwirtschaft von der neuen gemeinschaftlichen Politik für den ländlichen
Raum zu erwarten hat.
Mit den Schlußfolgerungen, wie sie im Rat November 1997 formuliert wurden, liegen klare
Zielsetzungen und die unverzichtbaren Eckpunkte für die künftige Orientierung der GAP auf dem
Tisch:
Die europäische Landwirtschaft muß
° multifunktional, nachhaltig und wettbewerbsfähig sein;
° sich über den gesamten europäischen Raum (einschließlich der benachteiligten Regionen und
Berggebiete) verteilen, also flächendeckend sein;
° in der Lage sein, die Landschaft zu pflegen und die Naturräume zu erhalten, also umweltgerecht
sein bzw. dem Umweltschutz gerecht werden;
° einen wesentlichen Beitrag zur Vitalität des ländlichen Raumes leisten;
° Anforderungen der Verbraucher in Bezug auf die Qualität und Sicherheit der Lebensmittel
erfüllen
° und dem Tierschutz gerecht werden.
Die Landwirtschaft bleibt somit weiterhin Schlüsselsektor der Wirtschaft im ländlichen Raum.
° Diese Forderungen hinsichtlich der Kernfunktionen einer nachhaltigen Landwirtschaft wurden im
Dezember 1997 vom Europäischen Rat in Luxemburg und vom Europäischen Rat in Cardiff im
Juni 1998 voll bestätigt.
° Der Europäische Rat hat darüber hinaus betont, daß Reformen zu Lösungen führen müssen, die
sozial vertretbar sind, angemessene Erlöse erzielen lassen, ein ausgewogenes Verhältnis
zwischen den Produktionssektoren, den Erzeugern und den Regionen ermöglichen und
Wettbewerbsverzerrungen verhindern.
Der Europäische Rat hat ebenfalls die Vielfalt der Regionen angesprochen und betont, daß
bestimmte Mitgliedsstaaten oder Regionen von spezifischen Produktionssektoren oder
Produktionsweisen abhängig sind, was entsprechend zu berücksichtigen wäre.
Eine Reform der Strukturpolitik bzw. der Politik für den ländlichen Raum hat den genannten
Anforderungen, insbesondere durch folgende neue Ansätze Rechnung zu tragen:
° Sämtliche Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes werden in einem
Rechtsinstrument zusammengefaßt und kommen horizontal zur Anwendung.
° Es wird nur ein Rahmen vorgegeben. Die Mitgliedsstaaten haben die Möglichkeit, selbst ihre
Prioritäten zu setzen und Maßnahmen auszuwählen.
° Die Maßnahmen zugunsten des Umweltschutzes werden erheblich verstärkt bzw. müssen die
Mitgliedsstaaten auch diesbezüglich selbst zweckdienliche Maßnahmen setzen.
° Insgesamt soll die Agrarreform durch einen zweiten Pfeiler der Agrarpolitik, durch die Politik für
den ländlichen Raum, vervollständigt und verstärkt werden.
Zu berücksichtigen ist die Notwendigkeit einer längst erforderlichen Flexibilität bzw. eines nationalen
Gestaltungsspielraumes. Erforderlich ist andererseits die Kreativität und auch die Verantwortung der
Mitgliedstaaten zur gezielten Berücksichtigung der enormen Vielfalt der nationalen und regionalen
Erfordernisse, und zwar Erfordernisse im Kontext mit allen genannten Zielsetzungen:
Multifunktionalität, flächendeckende umweltgerechte Bewirtschaftung, Erhaltung und
Weiterentwicklung der Vitalität der Regionen etc.
Es geht also um einen umfassenden integralen Ansatz, um umfassende und gezielt
wahrzunehmende Möglichkeiten, die vielfältigen Funktionen des ländlichen Raums besser
aufeinander abzustimmen, den strukturellen Wandel gezielter zu gestalten und schließlich
Arbeitsplätze zu schaffen bzw. zu sichern.
Ebensowenig wie eine Strukturpolitik gleichsam unter Ausschluß der Landwirtschaft sinnvoll sein
kann, ebensowenig kann eine Förderung der Landwirtschaft ohne nachhaltige Entwicklung des
gesamten ländlichen Raums zum Ziele führen. Vielmehr braucht eine wettbewerbsfähige
Landwirtschaft ein
wettbewerbsfähiges Umfeld.
Viele zukunftsentscheidende Standortsfaktoren können zum Wohle von Landwirtschaft, Gewerbe,
Siedlungswesen, Landschafts- und Umweltschutz etc. gestärkt und verbessert werden.
Politik für eine ländlichen Entwicklung erfordert
° ein zweckdienliches Boden- und Flächenmanagement,
° einen vorsorgenden Umweltschutz,
° eine standortsichernde Wirtschaftspolitik,
° eine sozialverantwortliche Siedlungs- und Wohnungsbauplanung sowie
° eine landschaftsverträgliche Mobilitätssteuerung.
Dabei sollte es auch mehr als bisher darum gehen, die besonderen Stärken einer Region zu sehen
und zu fördern.
Es ist weit gefehlt, die ländlichen Gebiete als homogene, im Niedergang begriffene Restfläche
zwischen den städtischen Zentren in Verbindung mit traditionellen Werten und einer rückständigen
Wirtschaftsorganisation zu sehen. Vielmehr handelt es sich um Lebens- und Arbeitsräume mit
eigener Identität, die gerade durch ihren ländlichen Charakter attraktiv sind. Sie ermöglichen eine für
viele Menschen gerade wegen ihrer Ländlichkeit erstrebenswerte Lebensweise.
In jedem Fall aber müssen gewisse Mindestfunktionen gegeben sein bzw. erhalten werden:
° eine Mindestbevölkerungsdichte,
° ein Mindestmaß an produktiver Beschäftigung auch außerhalb der Landwirtschaft,
° eine angemessene physische Infrastruktur und
° eine angemessene soziale Infrastruktur.
Es geht um das Erhalten und auch um das Zurückgewinnen von Aktivitäten, die im Zuge einer
vorangetriebenen Arbeitsteilung ausgegliedert worden sind. Es gilt dem Sog der globalen
eindimensionalen Wirtschaftsdynamik allenfalls durch eine Entwicklung auf überschaubarer
regionaler Ebene
entgegenzuwirken.
Der ländliche Raum ist auch in dieser Hinsicht keineswegs als eine zu vernachlässigende Restgröße
anzusehen, die nach den Merkmalen der aktuellen Arbeitslosigkeit keine besondere Aufmerksamkeit
und finanzielle Zuwendung rechtfertigt. Eine solche Einstellung wäre u.a. schon deshalb völlig
verfehlt, weil sich daraus schwerwiegende Rückwirkungen auf die Ballungszentren ergeben würden
und gleichzeitig die wichtigen Funktionen des ländlichen Raums verloren gingen.
Attraktive ländliche Regionen sind Voraussetzung, um Bevölkerung und Arbeitsplätze dort zu halten
bzw. vermehrt anzuziehen. Daher ist dieser integrale Ansatz so wichtig. Er schafft u.a. die
Voraussetzung für die unabdingbare Diversifizierung.
Die Agrarpolitik kann selbst sehr viel zur Entwicklung beitragen, wenn sie neue Wirtschaftsimpulse
und regionale Wertschöpfung ermöglicht. Ein Stichwort dazu ist etwa Biomasse. In diesem Bereich
kann die Landwirtschaft Initiator, Förderer und Rohstofflieferant sein und gleichzeitig einen
unverzichtbaren Beitrag liefern, daß Europa seine Umweltziele erreicht.
Insgesamt ist eine vielseitige, vielschichtige, dezentral vernetzte Entwicklung anzustreben, die sich
im wesentlichen auf regionale und lokale Ressourcen stützt, die interregionale Kooperationen mit
einer kurzwegigen, energiesparenden Verkehrs- und Kommunikationsstruktur nützt und so einen
regionalen, vielseitigen, qualitativ differenzierten Arbeitsmarkt ergibt.
Nachhaltige Nahversorgungssysteme sichern nicht nur lokale Existenzen, nützen der
Kulturlandschaft auf vielfältigste Weise und stützen die Biodiversität; sie sind eine Schlüsselstrategie
für nachhaltige Regionalentwicklung. Ländliche Entwicklung und nachhaltige Entwicklung sind
gleichsam Zwillinge.
Für Europa ist eine Politik, die zur Brachlegung ganzer Landstriche einerseits und zur extremen, ja
sogar bis zur
zerstörerischen Belastung der verbleibenden Flächen andererseits
führt, undenkbar.
Den eingangs genannten hohen Anforderungen und unverzichtbaren Zielsetzungen wird man nur
gerecht werden, wenn es im Rahmen von nationalen und regionalen Programmen gelingt, eine
Ausgewogenheit zwischen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Aspekten zustande zu
bringen. Dieses Dreieck muß also in Zukunft der Kompaß sein.
So sehr am integralen Ansatz kein Weg mehr vorbei führt und so unabdingbar eine angemessene
Flexibilität bei der Erstellung der regionalen Maßnahmenpakete zur Förderung der ländlichen
Entwicklung auch ist, die Landwirtschaft mit ihren Multifunktionen steht mehr denn je im Mittelpunkt:
° Funktionen/Leistungen für die gesamte Gesellschaft: hochwertige Nahrungsmittel,
Kulturlandschaftspflege und -erhaltung: attraktive Lebens- und Erholungsräume, Infrastruktur,
sozial kulturelle Dienstleistungsaufgaben etc.
° Funktionen/Leistungen der Landwirtschaft für die (regionale) Wirtschaft, Rohstoff und
Energieversorgung, Erhaltung von Beschäftigung.
° Funktionen/Leistungen der Landwirtschaft für die Umwelt: Schutzfunktionen im Hinblick auf
Boden, Wasser, Atmosphäre, erneuerbare Energien.
Die Landwirtschaft gewinnt also mehr und mehr an Bedeutung, auch wenn das wirtschaftliche
Gewicht, gemessen am BIP, rückläufig ist. Im sogenannten „Hyland - Bericht“ ist die Position der
Landwirtschaft im Kontext mit der Entwicklung des ländlichen Raums sicherlich zutreffend erfaßt:
„Die Landwirtschaft bleibt zwar die wichtigste Wirtschaftstätigkeit in den ländlichen Gebieten, aber
die Interdependenz aller Sektoren der ländlichen Wirtschaft und die Notwendigkeit der harmonischen
Entwicklung dieser Sektoren ist stärker zu beachten.“
Bemerkenswert ist in diesem Kontext auch eine Formulierung, die bereits im Grundsatzpapier der
EK zur GAP - Reform
1992 zu finden war:
„Wir müssen eine ausreichende Anzahl von Landwirten zum Bleiben bewegen. Es gibt keinen
anderen Weg, um die Umwelt, eine in Jahrtausenden geschaffene Landschaft und das Modell einer
durch den bäuerlichen Familienbetrieb geprägten Landwirtschaft zu erhalten. Dies erfordert eine
aktive Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums, und diese Politik läßt sich nicht ohne Landwirte
verwirklichen.“
Die bäuerlich strukturierte Landwirtschaft ist auch der beste Garant für eine dem Prinzip der
Nachhaltigkeit verpflichtete Wirtschaftsweise. Eine bäuerliche Landwirtschaft, die im Boden mehr als
nur einen Produktionsfaktor erkennt, ist somit einer industrialisierten Landwirtschaft hinsichtlich ihrer
positiven Umweltwirkungen a priori überlegen.
Der bäuerliche Familienbetrieb ist also nach wie vor als Drehscheibe in der ländlichen Entwicklung
anzusehen. Nur diese Form der Landbewirtschaftung ist letztlich in der Lage, alle oben genannten
Funktionen - Multifunktionen der Landwirtschaft - gleichsam im volkswirtschaftlichen Optimum zu
erfüllen. Auch die Land- und Forstwirtschaft muß sich der Ciberprüfung der volkswirtschaftlichen
Eftekte stellen. Das bedeutet aber, daß wir diese Form der Landwirtschaft keineswegs ausschließlich
nach betriebswirtschaftlichen Effizienzkriterien beurteilen können, sondern - nicht zuletzt angesichts
der Multifunktionalität - auch volkswirtschaftliche Kriterien beachten müssen. Der Begriff
„Bäuerliches Familienunternehmen“ würde jedenfalls dem hier dargelegten Ansatz besser
entsprechen als der tradierte Begriff „Bäuerlicher Familienbetrieb“.
Wenn auch bisher stets nur von der Landwirtschaft und vom landwirtschaftlichen Betrieb bzw. zuletzt
vom „Bäuerlichen Familienunternehmen“ die Rede war, ist stets auch die Forstwirtschaft
angesprochen.
In der Forstpolitik vollzieht bzw. vollzog sich ein massiver Wandel von der Fokussierung auf
Holzerzeugung und Bestandsvermehrung hin zu einer Forst- und Umweltpolitik, bei der ökologische
Themen, der Stellenwert der Forstwirtschaft für Freizeit und Erholung, besonders aber auch die
Forst- und Holzwirtschaft mit den damit verbundenen Industriezweigen als wichtiger Faktor für die
ländliche Entwicklung bzw. Beschäftigung im ländlichen Raum immer stärker in den Vordergrund
treten.
Zur Bewußtseinsbildung in dieser Richtung hat zuletzt die Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder
in Europa (Lissabon; 2.-4. Juni 1998) beigetragen. Mit der Lissaboner Konferenz wurde insgesamt
der Wille zum Ausdruck gebracht, die vielfältigen ökologischen, ökonomischen, kulturellen und
sozialen Leistungen des Waldes nachhaltig sicherzustellen und weiter auszubauen. Die Lissabon-
Resolution positioniert den Forstsektor auch im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums
stärker als bisher.
Offensive Strategien einer integrierten ländlichen Entwicklung
Mit dem „Bäuerlichen Familienunternehmen“ und den Funktionen der Forstwirtschaft im Blickfeld und
auf Basis der angesprochenen Flexibilität zur ausreichenden Berücksichtigung der regionalen Vielfalt
sind in der integrierten ländlichen Entwicklung im wesentlichen folgende Bereiche zu beachten:
Förderungsmaßnahmen für die benachteiligten Regionen
Die aufgezeigten Aspekte der Multifunktionalität der Landwirtschaft einerseits und die Ansprüche
an die Diversifizierung andererseits treten kaum irgendwo derart in Erscheinung wie in den
Berggebieten und sonstigen benachteiligten Regionen.
° Die bisherige Form der nachhaltigen Bewirtschaftung ist sozusagen in zwei Richtungen in
Gefahr: einerseits in Richtung der totalen Aufgabe, andererseits besteht ein steigender
Intensivierungsdruck. Beiden Entwicklungen ist entgegenzuwirken und traditionelle
Bewirtschaftungsformen sind zu erhalten, wobei es nicht zu einer Entkoppelung von der
Produktion kommen darf. Es kann nicht Ziel des Europäischen Landwirtschaftsmodells sein, die
Produktion auf wenige Gunstlagen zu konzentrieren.
° Besonders Betriebe in benachteiligten Gebieten bedürfen der Ausschöpfung aller Möglichkeiten
einer Erwerbskombination. Das Förderungsinstrumentarium darf der Nutzung dieser
Möglichkeiten nicht entgegenwirken.
° Eine offene Frage ist, inwieweit die bisherige klar funktionsbezogene Konzeption und
Förderungsausrichtung der Ausgleichszulage zugunsten einer erweiterten Zielsetzung im
Zusammenhang mit Umweltaspekten aufgegeben werden kann.
° Der Gefährdung der nachhaltigen Bewirtschaftung der land- und forstwirtschaftlichen
Kulturflächen in den benachteiligten Gebieten entgegenzuwirken, das heißt eine
Mindestbesiedelung sicherzustellen, stellt eine zentrale Problemstellung der Politik für den
ländlichen Raum dar. Dies trifft auf die Aufrechterhaltung der Mindestbewirtschaftung in den
Trocken- und Halbtrockengebieten Südeuropas, den Wald- und Agrargebieten Nordeuropas und
den abgelegenen küstengebieten und Inseln ebenso zu wie auf die Berggebiete. Der Erhaltung
der regionalen Diversivität aller benachteiligten Gebiete und der Berücksichtigung ihrer
dauerhaften Benachteiligung naturbedingter Art kommt hohe Bedeutung zu. Diese
Herausforderung hat die agrarische, sektorspezifische Dimension längst überschritten.
Umweltmaßnahmen
° Die Nachfrage der Gesellschaft nach öffentlichen Leistungen der Landwirtschaft, insbesondere
hinsichtlich der Umwelt, sind unbestritten im Steigen begriffen. Folgt man nun der reinen Lehre
der Agrarökonomen, so ist die Abgeltung überbetrieblicher Leistungen so lange nicht sinnvoll, so
lange diese Leistungen nicht knapp, ihre Grenzkosten also null sind.
° Entstehen aber Rahmenbedingungen, die den Existenzspielraum für die Landwirte einengen,
dann erfordert das Erbringen von Umweltleistungen, das über einen zu definierenden Standard
hinausgeht, eine finanzielle Abgeltung. Jene Phase, in der die positiven externen Effekte der
Landwirtschaft, sprich: die überbetrieblichen Leistungen im Sinne eines Koppelproduktes
gleichsam automatisch als erbracht angesehen werden, ist endgültig vorbei.
° Anders ausgedrückt: es muß für den einzelnen bäuerlichen Betrieb eine vernünftige
wirtschaftliche Basis sichergestellt sein. Die Landwirtschaft muß für ihre Leistungen in allen
Funktionen entlohnt werden, vor allem, wenn diese Leistungen auch in Zukunft erbracht werden
sollen. Wenn dies nicht durch den Markt möglich ist, dann sind leistungsorientierte
Ausgleichszahlungen unabdingbar. Diesem Umstand sollte verstärkt Rechnung getragen
werden.
Horizontale Strukturmaßnahmen
° Angesichts der dargelegten Zielsetzungen und Anforderungen an eine integrierte Entwicklung
des ländlichen Raums ist es nur logisch und konsequent, sämtliche Strukturmaßnahmen in
einem Rechtsinstrument zusammenzufassen und horizontal zur Anwendung zu bringen.
° Im Bereich der einzelbetrieblichen Investitionsmaßnahmen ist - ebenfalls mit Hinweis auf die
voranstehenden Ausführungen - konsequenterweise die Förderung der Jungübernehmer und
der „Erwerbskombinierer“ (siehe auch Abschnitt benachteiligte Regionen) zu verbessern bzw.
weiterzuentwickeln.
° Ebenfalls von zunehmender Bedeutung ist im vorliegenden Kontext die Palette der Maßnahmen
für die Verarbeitung und Vermarktung (von den industriell - gewerblichen bis zu den regional-
kooperativen Maßnahmen), Maßnahmen für die Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft,
ländlichem Gewerbe, der Gastronomie und dem Agrotourismus sowie
Diversifizierungsmaßnahmen aller Art.
Forstmaßnahmen
° Die Entwicklung der Wald- und Holzwirtschaft hin zu einer multifunktionalen nachhaltigen
Forstwirtschaft spiegelt sich in der Palette der Beihilfemöglichkeiten des Legislativvorschlages
wider. Unterstützung für rein forstwirtschaftliche Aktivitäten umfassen dabei die Gewährung von
Aufforstungsbeihilfen, Katastrophenpräventivmaßnahmen sowie Investitionsbeihilfen für eine
nachhaltige bzw. naturnahe Bewirtschaftung der Wälder.
° Die Förderung der Vermarktung und Verarbeitung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse auf
regionaler und überregionaler Ebene, als auch die verstärkte Erschließung von Holz als Rohstoff
für Energie und Industrie, haben sich in der Vergangenheit als wertschöpfungssteigerndes
Instrumentarium zur Erhaltung der forstwirtschaftlichen Einkommen und Beschäftigung
erwiesen, an deren Fortführung keine Zweifel bestehen können.
° Über die klassischen Wirtschaftszweige hinaus stellt das Konzept einer Ausgleichszahlung für
gesellschaftlich bedeutende, mitunter sogar existenzerhaltende, aber marktwirtschaftlich nicht
abgeltbare Funktionen des Waldes (z.B. seine Schutzfunktion), einen
möglichen Ansatz dar.
Offensivstrategien und Zukunftsprojekte
Die bisher angesprochenen geläufigen Förderungsmaßnahmen einer integrierten Entwicklung des
ländlichen Raums werden in Zukunft sicherlich durch eine Palette von Offensivstrategien und
Zukunftsprojekten zu ergänzen sein. Dazu einige Überlegungen:
Infrastruktur
Die Schaffung und Erhaltung des ländlichen Wegenetzes hat längst nicht mehr rein agrarische
Funktionen. Funktionstüchtige, landschaftsschonende ländliche Wege gehören wohl zu den
wesentlichen Voraussetzungen der Entwicklungsansätze des ländlichen Raums, wie sie bisher
schon angesprochen wurden.
Zu einer immer wichtigeren Drehscheibe der Integration Landwirtschaft - Wirtschaft im ländlichen
Raum werden die Maschinen- und Betriebshelferringe. Die Aspekte der Weiterentwicklung in diesem
Bereich sind etwa die Erweiterung der Servicefunktionen in Richtung Kommunalarbeiten,
Landschaftspflege bis hin zur Organisation und Administration von Teilzeitarbeitsplätzen.
Technologie (Information/Kommunikation)
Information ist neben Boden, Arbeit und Kapital längst zum 4. Produktionsfaktor geworden. Es geht
um den raschen Aufbau bzw. Ausbau nationaler/regionaler Agrarinformations- und
Kommunikationssysteme auf Internetbasis, ebenso wie um die Ausstattung der Betriebe für den
Einsatz dieser Techniken und um die Intensivierung der Aus- und Weiterbildung in diesem Bereich.
Ausbildung
Die neuen Konzepte/Strategien der Entwicklung des ländlichen Raums stellen an das Aus- und
Weiterbildungsangebot aller Ebenen und Sektoren im ländlichen Raum zum Teil völlig neue
Anforderungen. Eine umfassend konzipierte Qualifikationsoffensive ist ebenso erforderlich wie eine
Koordinations- und
Kooperationsoffensive aller Aus- und Weiterbildungsträger im
ländlichen Raum.
Diese Maßnahmen zählen wohl zu den (vielfach immer noch unterschätzten und unterbewerteten)
Grundvoraussetzungen der weiteren Entwicklung des ländlichen Raums schlechthin.
Nachwachsende Rohstoffe
Eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Wirtschaftsweise ist letztlich eng mit der Frage
nachwachsender erneuerbarer Ressourcen, die die Land- und Forstwirtschaft anbieten kann,
verbunden. Abgesehen davon, daß es dazu keine Alternative gibt, ergibt sich bei der konsequenten
Verfolgung der sich hier bietenden Möglichkeiten eine erhöhte Wertschöpfung und ein beträchtliches
Arbeitsplatzpotential für die ländlichen Regionen. Die Landwirtschaft muß und wird den Sprung in
Richtung Energie- und Rohstoffproduktion schaffen.
Schlußbemerkungen
Je weiter die europäische und weltwirtschaftliche Verflechtung voranschreitet, umso mehr
interessiert die eigene Identität und die Weiterentwicklung der angesprochenen regionspezifischen
Stärken.
Der zu erwartende größere nationale Spielraum beim Einsatz der Maßnahmen darf jedoch nicht
gleichgesetzt werden mit dem Begriff „Renationalisierung“. Das Prinzip der Kofinanzierung der
Agrarstrukturmaßnahmen muß aufrecht bleiben. Alles andere würde dem Grundgedanken der EU
widersprechen. U.a. würden sich strukturelle Nachteile, die mit Hilfe eben dieser
Strukturförderungspolitik ausgeglichen werden sollten, zwangsläufig wieder verschärfen.
Der Begriff Identität ist aber letzten Endes mit dem Menschen in diesem ländlichen Raum
verbunden, dessen Suche nach einer neuen verstärkten Identität nicht auf der Strecke bleiben darf.
Identitätsdefizite werden inzwischen als Entwicklungshemmnisse aller ersten Ranges anerkannt.
Angelpunkt ist und bleibt also der Mensch mit seinen Fähigkeiten und Bedürfnissen. Die sog.
„weichen Faktoren“, wie Motivation, Bildung, Akzeptanz, Innovationsbereitschaft, werden immer
mehr zu den
letztlich wirklich entscheidenden Faktoren der Entwicklung im ländlichen
Raum.
Diskussionsthemen:
Der Vorsitz will den Delegationen auf diesem Treffen der Agrarminister Gelegenheit geben, den
Legislativvorschlag über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den
Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft einer weiteren politischen
Bewertung zu unterziehen. Ohne die zukünftige Entscheidung des Rates Landwirtschaft
präjudizieren zu wollen und ohne in die gerade laufende technische Prüfung des
Sonderausschusses Landwirtschaft und der Ratsarbeitsgruppe Ländliche Entwicklung einzugreifen,
soll mit dieser politischen Bewertung die Vorbereitung der endgültigen Entscheidung beschleunigt
werden. Damit soll es für diesen Bereich möglich werden, die Vorgabe des Europäischen Rates von
Cardiff, bis zum Europäischen Rat in Wien die substantiellen Probleme dieses Dossiers gelöst zu
haben, zu erfüllen.
Um die Haltungen und Interessen aller Mitgliedsländer zum vorliegenden Vorschlag im
Gesamtkontext der Reform effektiv evaluieren zu können, hält es der Vorsitz für nützlich, wenn sich
die Delegationen auf ihrer Tagung in St. Wolfgang zu folgenden grundsätzlichen Fragen äußern:
a) Die Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes sollen die sonstigen Instrumente
der Gemeinsamen Agrarpolitik flankieren und ergänzen. Sie müssen einen wirksamen
Beitrag zur Weiterentwicklung des Europäischen Landwirtschaftsmodells leisten, wobei
gerade mit diesen Maßnahmen die Multifunktionalität der europäischen Landwirtschaft
gestärkt werden soll. Damit wird die Politik zur EntwIcklung des ländlichen Raumes zur
zweiten Säule der GAP.
i) Wird die mit der Agenda 2000 angeregte Stärkung der Politik für den ländlichen Raum im
Rahmen der GAP von den Mitgliedsstaaten grundsätzlich unterstützt?
ii) Wird der generelle Ansatz der Kommission, der bereits auf der Konferenz von Cork im
November 1996 gefordert und formuliert worden ist, eine horizontale Politik für die Förderung
der ländlichen Entwicklung zu ermöglichen, von den Delegationen mitgetragen?
iii) Ist der Zielkatalog des Legislativvorschlages (Artikel 2) ausreichend, um dem umfassenden
Ansatz der
ländlichen Entwicklung gerecht zu werden?
b) Erklärtes Ziel des vorliegenden Legislativvorschlages zur ländlichen Entwicklung ist es,
die Landwirtschaft zu befähigen, mehr als bisher zum Schutz der Umwelt beizutragen. Dies
wurde auch in den Schlußfolgerungen des Europäischen Rates bei seiner Tagung in
Luxemburg im November 1997 eingefordert.
i) Sind die Delegationen mit der Stärkung der Bedeutung der Agrarumweltprogramme
einverstanden?
ii) Wird der neu vorgesehene Rahmen zur Durchsetzung von Mindeststandards für
Umweltschutz, Hygiene und Wohlergehen der Tiere als Voraussetzung für die Teilnahme bei den
Fördermaßnahmen akzeptiert oder müßte er in bestimmten Bereichen revidiert werden?
iii) Ist es akzeptabel, bei der Gewährung der Ausgleichszulage über diese Mindeststandards
hinausgehende Auflagen vorzuschreiben?
Iv) Ist es gerechtfertigt, nur in den benachteiligten Gebieten im Rahmen der Ausgleichszulage
einen Ausgleich für Kosten und Einkommensverluste infolge von obligatorischen
Umweltschutzvorschriften zuzulassen oder sollten derart begründete Kosten und
Einkommensverluste generell ausgleichsfähig sein?
c) Die Forstwirtschaft in der Union leistet einen sehr wesentlichen Beitrag zur
wirtschaftlichen Entwicklung des ländlichen Raumes. Das Ökosystem Wald leistet darüber
hinaus einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherung der Umwelt und damit der
Lebensqualität in Europa.
Sind die Delegationen mit der Erweiterung der forstwirtschaftlichen
Maßnahmen einverstanden?
d) Die Anpassung der Landwirtschaft an die neuen Gegebenheiten (Marktentwicklung,
Verbraucherwünsche, Handelsvorschriften, Erweiterung) erfordert eine Entwicklung und
Stärkung der lokalen Wirtschaft in den ländlichen Gebieten
Stellt der Maßnahmenkatalog für die Entwicklung des ländlichen Raumes (Artikel 31) eine
ausreichende Grundlage für die Entwicklung der ländlichen Räume - insbesondere für die
Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft - dar?
e) Der Legislativvorschlag beinhaltet nur den Maßnahmenrahmen für die künftige Planung
der ländlichen Entwicklungsprogramme und legt die konkrete Umsetzung und Gewichtung
der Maßnahmen in die Hände der Mitgliedsstaaten, wobei es der Kommission zukommt,
diese Pläne zu prüfen und zu genehmigen und allenfalls unionsweite
Durchführungsvorschriften zu erlassen.
i) Haben die Delegationen zu dieser Aufgabenteilung Vorbehalte? Wenn ja, welche
Bestimmungen wären zusätzlich in die Ratsverordnung aufzunehmen?
ii) Der Vorschlag legt auch die Präferenzierung der benachteiligten Gebiete bei der Förderung
von landwirtschaftlichen Investitionen in die Hand der Mitgliedsstaaten. Damit führe die Union das
Prinzip der obligatorischen höheren Förderintensität bei Investitionen in den benachteiligten
Gebieten nicht mehr fort. Sind die Delegationen damit einverstanden?
Beilage 3
Programm für das
Informelle Treffen der Landwirtschaftsminister
20. September 1998
Anreise über Flughafen Salzburg, Empfang der Gäste durch das Protokoll und
Weiterfahrt nach St. Wolfgang
Begrüßung durch den Herrn Bundesminister Wilhelm Molterer und Gattin im Hotel
„Im Weissen Rössl" - Cocktail
ab 15.00 Uhr Bauernmarkt in St Wolfgang mit alter und neuer Volksmusik
17.00 Beginn des Programmes mit Rundgang durch den Bauernmarkt
20.00 Begrüßung und Empfang durch den Herrn Landeshauptmann von Oberösterreich
Josef Pühringer im Hotel „Schloß am Wolfgangsee“
anschließend Rückkehr ins Hotel „Im Weissen Rössl“
21. September 1998
09.30 Abfahrt nach Mondsee
10.30 Besichtigung des Bergbauernhofes „Hussenbauer“, Familie Laireiter, bei Mondsee;
bäuerliches Buffet
12.30 Abfahrt nach Gschwendt,
unterwegs Besichtigung „Schutzwaldsanierung“
13.30 Forstwirtschaftliches Programm am Forstbetrieb ,‚Vitz am Berg“, Familie Laimer, in
Gschwendt (kurzer Spaziergang von ca. 5 Minuten durch Wiese bzw. Wald
vorgesehen);
Bauernjause
16.00 Abfahrt nach
St. Wolfgang, Rückkehr zum Hotel
18.30 Besichtigungsmöglichkeit der Kirche in St. Wolfgang (Pacher - Altar)
mit Führung (ab 19.00 Uhr Kirchenmusik)
19.30 Abfahrt mit dem Schiff nach Ried
20.00 Abendessen, gegeben vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Wilhelm
Molterer im „Ferienhort am Wolfgangsee“, Ried
23.00 Auf schwimmender Seebühne eine kurze vertanzte Version der Operette „Im
Weissen Rössl“ von R. Benatzky
anschließend Rückfahrt zum Hotel
22. September 1998
08.50 Fototermin Anlegestelle "Uferplatz“
09.30 Tagung der EU - Agrarminister im Kultur- und Kongreßzentrum
12.30 Pressekonferenz im Pressezentrum (Hotel „Schloß am Wolfgangsee“, vis-a-vis vom
Kongreßzentrum)
13.00 Mittagsbuffet im Hotel „Im Weissen Rössl“
anschließend Abfahrt der Gäste und Transfer nach Salzburg
PARTNERPROGRAMM
08.30 Uhr Abfahrt nach Hallstatt
09.15 Uhr Besichtigung des Weltkulturerbes Hallstatt
12.30 Uhr Abfahrt nach St. Wolfgang, Rückkehr zum Hotel
13.00 Uhr Mittagsbuffet im Hotel „Im Weissen Rössl“