5373/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Karl SCHWEITZER, Mag. Ewald STADLER und

Kollegen haben am 16. Februar 1999 unter der Nr. 5734/J - NR/1999 an mich eine schriftli -

che parlamentarische Anfrage betreffend ,,Mannschaftsfluktuation“ auf österreichischem

Erziehungsschiff gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Mit Ausnahme des Falles Silvia H. sind dem Bundesministerium für auswärtige Angele -

genheiten keine ausländischen Medienberichte bezüglich derartiger Projekte bekannt.

Eine Resonanz ausländischer Behörden konnte nicht festgestellt werden.

 

Zu Frage 2:

Konsularische Hilfestellung in Notfällen wie z.B. im Falle von Abgängigen wird von den

zuständigen Vertretungsbehörden dann geleistet, wenn sie davon Kenntnis erlangen. Es

besteht für österreichische Staatsbürger jedoch keine Verpflichtung, Vertretungsbehörden

über derartige Vorkommnisse zu informieren.

 

Der Abgängigkeitsfall Silvia H. wurde der Österreichischen Botschaft Athen durch Berichte

in griechischen Medien bekannt. Die Botschaft hat von sich aus Kontakt mit den zuständi -

gen griechischen Behörden und dem mitreisenden pädagogischen Betreuer aufgenom -

men.

Zu Frage 3:

Neben dem Fall Silvia H. sind nur zwei Fälle von Abgängigkeit von Jugendlichen, die am

erlebnispädagogischen Projekt teilnahmen in Spanien, und ein weiterer Fall, wo zwei Ju -

gendliche sich in Griechenland vom Boot entfernt hatten, bekannt.

 

Zu Frage 4:

Fälle von strafbaren Handlungen durch jugendliche Teilnehmer an "ARGE Noah" -

Projekten wurden dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten nicht bekannt.

Insgesamt wurden die österreichischen Vertretungsbehörden im Zusammenhang mit am

„ARGE Noah" - Projekt teilnehmenden Jugendlichen in sechs Fällen befaßt.

 

Zu Frage 5:

Die Aufsichtspflicht der mitreisenden Betreuer der "ARGE Noah" kann mangels Zustän -

digkeit des BMaA nicht beurteilt werden.