5382/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat DDr. Erwin NIEDERWIESER und GenossInnen haben

am 24. Februar 1999 unter der Nr. 5808/J - NR/1999 an mich eine schriftliche parlamenta -

rische Anfrage betreffend Zugänglichkeit von Stellen im Öffentlichen Dienst für Fachhoch -

schul - Absolventinnen und - Absolventen gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Am 15. März 1999 war keine der 1613 Planstellen im Bundesministerium für auswärtige

Angelegenheiten mit einer Absolventin oder einem Absolventen einer Fachhochschule

besetzt.

 

Zu Frage 3:

Mit Ausnahme der Planstellen für Beamte des höheren auswärtigen Dienstes und für jene

Vertragsbediensteten des höheren Dienstes, deren künftige Übernahme in das öffentlich -

rechtliche Dienstverhältnis (= Pragmatisierung) als Beamte des höheren Dienstes (siehe

Ziffern 1.12 und 1.16 der Anlage 1 zum BDG 1979) vorgesehen ist, können grundsätzlich

Planstellen dieses Ressorts mit Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen

besetzt werden, soweit sie sich in dem durch Verordnung (BGBl. Nr. 120/1989) vorge -

schriebenen kommissionellen Auswahlverfahren als persönlich und fachlich geeignet für

eine Verwendung im höheren, gehobenen und mittleren Dienst im Bundesministerium für

auswärtige Angelegenheiten qualifizieren. Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahl -

verfahren für den höheren auswärtigen Dienst ist die Erfüllung der in Ziffer 1.16 der Anla -

ge 1 zum Beamten - Dienstrechtsgesetz 1979 vorgeschriebenen besonderen Ernennungs -

erfordernisse.