5382/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat DDr. Erwin NIEDERWIESER und GenossInnen haben
am 24. Februar 1999 unter der Nr. 5808/J - NR/1999 an mich eine schriftliche parlamenta -
rische Anfrage betreffend Zugänglichkeit von Stellen im Öffentlichen Dienst für Fachhoch -
schul - Absolventinnen und - Absolventen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Am 15. März 1999 war keine der 1613 Planstellen im Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten mit einer Absolventin oder einem Absolventen einer Fachhochschule
besetzt.
Zu Frage 3:
Mit Ausnahme der Planstellen für Beamte des höheren auswärtigen Dienstes und für jene
Vertragsbediensteten des höheren Dienstes, deren künftige Übernahme in das öffentlich -
rechtliche Dienstverhältnis (= Pragmatisierung) als Beamte des höheren Dienstes (siehe
Ziffern 1.12 und 1.16 der Anlage 1 zum BDG 1979) vorgesehen ist, können grundsätzlich
Planstellen dieses
Ressorts mit Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen
besetzt werden, soweit sie sich in dem durch Verordnung (BGBl. Nr. 120/1989) vorge -
schriebenen kommissionellen Auswahlverfahren als persönlich und fachlich geeignet für
eine Verwendung im höheren, gehobenen und mittleren Dienst im Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten qualifizieren. Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahl -
verfahren für den höheren auswärtigen Dienst ist die Erfüllung der in Ziffer 1.16 der Anla -
ge 1 zum Beamten - Dienstrechtsgesetz 1979 vorgeschriebenen besonderen Ernennungs -
erfordernisse.