5386/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat G. Moser, Freundinnen und Freunde haben am

2. Februar 1999 unter der Nr. 5695/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „Überwachung in Österreich“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 10:

 

Beim Dokument ENFOPOL 118 handelt es sich um einen Bericht der Ratsarbeitsgruppe

Terrorismus an den K.4 - Ausschuß vom 6. November 1998, der in keinerlei Zusammenhang mit

Überwachungstätigkeiten steht. Es ist daher nicht erkennbar, auf welchen Sachverhalt sich die

an dieses Dokument anknüpfenden Fragen beziehen.

 

Darüberhinaus weise ich darauf hin, daß ,‚ENFOPOL“ die Arbeitspapiere jener

Ratsarbeitsgruppen bezeichnet, die im Rahmen der 3. Säule der Europäischen Union die

Fragen der polizeilichen Zusammenarbeit erörtern (Ratsarbeitsgruppen „Polizeiliche

Zusammenarbeit“, „Terrorismus“, „Drogen und organisierte Kriminalität“). Jährlich werden im

Rahmen dieser Arbeitsgruppen weit mehr als 100 ENFOPOL - Dokumente erarbeitet und den

Delegierten der Mitgliedstaaten vorgelegt.

 

Zu den Fragen 11 bis 27:

 

Diese Fragen beziehen sich durchwegs auf Angelegenheiten der Überwachung eines

Fernmeldeverkehrs (§§ 149a bis 149c StPO) oder der optischen und akustischen Überwachung

von Personen unter Verwendung technischer Mittel (§§ 149d bis 149p StPO). In diesem

Bereich kommt ausschließlich der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft ein Antragsrecht zu.

Es handelt sich somit durchwegs um Angelegenheiten aus dem Vollziehungsbereich des

Bundesministers für Justiz, weshalb ich um Verständnis dafür bitte, wenn ich - mangels eigener

Zuständigkeit - diese Fragen nicht inhaltlich beantworte.

 

Zu Frage 28:

 

Es sind mir keine gesetzlichen Bestimmungen bekannt, die den Erwerb von Lügendetektoren

verbieten würden.

 

Zu Frage 29

 

Nein; das Europol - Computersystem TECS ist noch nicht eingerichtet. Unabhängig davon

könnten Datenhaltung und Zugang zu TECS auch erst ab dem Zeitpunkt der

Tätigkeitsauffnahme von Europol gemäß Artikel 45 Abs. 4 des Europol - Übereinkommens

erfolgen. Dieser Zeitpunkt ist noch nicht eingetreten.

 

Zu den Fragen 30 und 31:

 

Nein. Arbeitsdateien zu Analysezwecken sind in Artikel 10 des Europol - Übereinkommens

vorgesehen; sie können erst mit Tätigkeitsaufnahme von Europol gemäß Artikel 45 Abs. 4 des

Europolübereinkommens eingerichtet werden.

 

Zu Frage 32:

 

Mit Stand 18. Feber 1999 sind 92.236 österreichische Fahndungen im SIS gespeichert.

 

Zu Frage 33

 

Im Jahr 1998 gab es seitens österreichischer Behörden insgesamt ca. 37 Millionen Zugriffe auf

das SIS.

Zu Frage 34:

 

Das SIS ist ein Fahndungssystem und kein Analysesystem, weshalb das Zeichnen von

Persönlichkeitsbildern mit den darin enthaltenen Grunddaten nicht möglich ist.

Es ist in Österreich von ca. 14.300 Datenendgeräten technisch möglich, auf SIS - Daten

zuzugreifen.

 

Zu Frage 36:

 

Der Vorbehalt des nationalen Rechts in Art 99 SDÜ wird von Österreich dahingehend

ausgelegt, daß eine Datenverarbeitung nur in den in § 57 Abs. 1 Z 5 SPG genannten Fallen

zulässig ist. Vom 1. Dezember 1997 bis 31. Dezember 1998 wurden in Österreich 530 Treffer

zu Ausschreibungen anderer Schengen - Staaten gemäß Art 99 SDÜ und 6 Treffer in anderen

Schengen - Staaten zu österreichischen Ausschreibungen nach Art 99 SDÜ erzielt.

 

Zu den Fragen 37 und 38:

 

Die Ermittlung von Benutzerdaten von Bankomatkarten bzw. Eurocheque - Karten stellt keine

Überwachung dar. Derartige Daten werden von den Firmen über gerichtliches Ersuchen

bekanntgegeben. Die Anzahl solcher Erhebungen wird statistisch nicht erfaßt. Dasselbe gilt

auch für die Erstellung von Bewegungsdiagrammen, die auf wenig Einzefälle beschränkt ist.

Eine automatische Verknüpfung mit Handy - Bewegungsdaten erfolgte jedenfalls nicht.

 

Zu Frage 39

 

Gesetzliche Grundlage für das Pilotprojekt DNA - Datenbank ist das Sicherheitspolizeigesetz

(§§ 64 bis 80). Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 5123/J.

Zu Frage 40:

 

Mit Stand 16. Feber 1999: 11.898 Datensätze (10.304 ED - behandelt, 1.592 Tatortspuren).

 

Zu Frage 40:

 

Im AFIS sind derzeit ca. 700.000 Zehnfingerabdrücke und ca. 15.000 ungeklärte Tatortspuren

gespeichert.

 

Zu Frage 42:

 

Im Rahmen des Rates der Justiz - und Innenminister am 3./4. Dezember 1998 wurde politische

Einigung dahingehend erzielt, daß der vorliegende Entwurf des Konventionstextes zunächst

eingefroren und nach Inkraftreten des Amsterdamer Vertrages von der Kommission als

Rechtsakt der 1. Säule in Form einer Verordnung vorgelegt werden wird. Weiters konnte

nunmehr auch der Text des Protokolls hinsichtlich der Ausweitung des von Eurodac zu

erfassenden Personenkreises auf Ausländer, die eine Außengrenze illegal überschritten haben,

fertiggestellt werden; dieser Text, der derzeit als gesondertes Rechtsinstrument der 3. Säule

vorliegt, soll ebenfalls eingefroren werden und könnte schließlich - sofern unter den

Mitgliedstaaten entsprechende Übereinstimmung erzielt wird - direkt in das zu erstellende

Rechtsinstrument der 1. Säule integriert werden. Hinsichtlich des Zeitpunktes der tatsächlichen

Aktivierung von Eurodac kann keine präzise Auskunft gegeben werden, zumal derzeit noch

Verhandlungen zu den Durchführungsbestimmungen laufen und überdies auch die tatsächliche

Ausschreibung des Systems noch nicht erfolgt ist.