5386/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat G. Moser, Freundinnen und Freunde haben am
2. Februar 1999 unter der Nr. 5695/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Überwachung in Österreich“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 10:
Beim Dokument ENFOPOL 118 handelt es sich um einen Bericht der Ratsarbeitsgruppe
Terrorismus an den K.4 - Ausschuß vom 6. November 1998, der in keinerlei Zusammenhang mit
Überwachungstätigkeiten steht. Es ist daher nicht erkennbar, auf welchen Sachverhalt sich die
an dieses Dokument anknüpfenden Fragen beziehen.
Darüberhinaus weise ich darauf hin, daß ,‚ENFOPOL“ die Arbeitspapiere jener
Ratsarbeitsgruppen bezeichnet, die im Rahmen der 3. Säule der Europäischen Union die
Fragen der polizeilichen Zusammenarbeit erörtern (Ratsarbeitsgruppen „Polizeiliche
Zusammenarbeit“, „Terrorismus“, „Drogen und organisierte Kriminalität“). Jährlich werden im
Rahmen dieser Arbeitsgruppen weit mehr als 100 ENFOPOL - Dokumente erarbeitet und den
Delegierten der Mitgliedstaaten vorgelegt.
Zu den Fragen 11 bis 27:
Diese Fragen beziehen sich durchwegs auf Angelegenheiten der Überwachung eines
Fernmeldeverkehrs
(§§ 149a bis 149c StPO) oder der optischen und akustischen
Überwachung
von Personen unter Verwendung technischer Mittel (§§ 149d bis 149p StPO). In diesem
Bereich kommt ausschließlich der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft ein Antragsrecht zu.
Es handelt sich somit durchwegs um Angelegenheiten aus dem Vollziehungsbereich des
Bundesministers für Justiz, weshalb ich um Verständnis dafür bitte, wenn ich - mangels eigener
Zuständigkeit - diese Fragen nicht inhaltlich beantworte.
Zu Frage 28:
Es sind mir keine gesetzlichen Bestimmungen bekannt, die den Erwerb von Lügendetektoren
verbieten würden.
Zu Frage 29
Nein; das Europol - Computersystem TECS ist noch nicht eingerichtet. Unabhängig davon
könnten Datenhaltung und Zugang zu TECS auch erst ab dem Zeitpunkt der
Tätigkeitsauffnahme von Europol gemäß Artikel 45 Abs. 4 des Europol - Übereinkommens
erfolgen. Dieser Zeitpunkt ist noch nicht eingetreten.
Zu den Fragen 30 und 31:
Nein. Arbeitsdateien zu Analysezwecken sind in Artikel 10 des Europol - Übereinkommens
vorgesehen; sie können erst mit Tätigkeitsaufnahme von Europol gemäß Artikel 45 Abs. 4 des
Europolübereinkommens eingerichtet werden.
Zu Frage 32:
Mit Stand 18. Feber 1999 sind 92.236 österreichische Fahndungen im SIS gespeichert.
Zu Frage 33
Im Jahr 1998 gab es seitens österreichischer Behörden insgesamt ca. 37 Millionen Zugriffe auf
das SIS.
Zu Frage 34:
Das SIS ist ein Fahndungssystem und kein Analysesystem, weshalb das Zeichnen von
Persönlichkeitsbildern mit den darin enthaltenen Grunddaten nicht möglich ist.
Es ist in Österreich von ca. 14.300 Datenendgeräten technisch möglich, auf SIS - Daten
zuzugreifen.
Zu Frage 36:
Der Vorbehalt des nationalen Rechts in Art 99 SDÜ wird von Österreich dahingehend
ausgelegt, daß eine Datenverarbeitung nur in den in § 57 Abs. 1 Z 5 SPG genannten Fallen
zulässig ist. Vom 1. Dezember 1997 bis 31. Dezember 1998 wurden in Österreich 530 Treffer
zu Ausschreibungen anderer Schengen - Staaten gemäß Art 99 SDÜ und 6 Treffer in anderen
Schengen - Staaten zu österreichischen Ausschreibungen nach Art 99 SDÜ erzielt.
Zu den Fragen 37 und 38:
Die Ermittlung von Benutzerdaten von Bankomatkarten bzw. Eurocheque - Karten stellt keine
Überwachung dar. Derartige Daten werden von den Firmen über gerichtliches Ersuchen
bekanntgegeben. Die Anzahl solcher Erhebungen wird statistisch nicht erfaßt. Dasselbe gilt
auch für die Erstellung von Bewegungsdiagrammen, die auf wenig Einzefälle beschränkt ist.
Eine automatische Verknüpfung mit Handy - Bewegungsdaten erfolgte jedenfalls nicht.
Zu Frage 39
Gesetzliche Grundlage für das Pilotprojekt DNA - Datenbank ist das Sicherheitspolizeigesetz
(§§ 64
bis 80). Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr.
5123/J.
Zu Frage 40:
Mit Stand 16. Feber 1999: 11.898 Datensätze (10.304 ED - behandelt, 1.592 Tatortspuren).
Zu Frage 40:
Im AFIS sind derzeit ca. 700.000 Zehnfingerabdrücke und ca. 15.000 ungeklärte Tatortspuren
gespeichert.
Zu Frage 42:
Im Rahmen des Rates der Justiz - und Innenminister am 3./4. Dezember 1998 wurde politische
Einigung dahingehend erzielt, daß der vorliegende Entwurf des Konventionstextes zunächst
eingefroren und nach Inkraftreten des Amsterdamer Vertrages von der Kommission als
Rechtsakt der 1. Säule in Form einer Verordnung vorgelegt werden wird. Weiters konnte
nunmehr auch der Text des Protokolls hinsichtlich der Ausweitung des von Eurodac zu
erfassenden Personenkreises auf Ausländer, die eine Außengrenze illegal überschritten haben,
fertiggestellt werden; dieser Text, der derzeit als gesondertes Rechtsinstrument der 3. Säule
vorliegt, soll ebenfalls eingefroren werden und könnte schließlich - sofern unter den
Mitgliedstaaten entsprechende Übereinstimmung erzielt wird - direkt in das zu erstellende
Rechtsinstrument der 1. Säule integriert werden. Hinsichtlich des Zeitpunktes der tatsächlichen
Aktivierung von Eurodac kann keine präzise Auskunft gegeben werden, zumal derzeit noch
Verhandlungen zu den Durchführungsbestimmungen laufen und überdies auch die tatsächliche
Ausschreibung des Systems noch nicht erfolgt ist.