539/AB

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 641/i betreffend "die wirtschaftliche und fachliche Bedeutung qualifizierter Arbeitskräfte bei der Umsetzung einer zeitgemäßen nachhaltigen Abfallwirtschaft", welche der Abgeordnete Barmüller und weitere Abgeordnete am 22.  Mai 1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Der Lehrberuf "Recycling- und Entsorgungstechniker" wurde mit BGB1.Nr. 585/1992 als Ausbildungsversuch eingerichtet.  Um festzu­stellen, ob ein zweckentsprechendes Berufsbild festgelegt wurde, oder ob eventuell Ergänzungen notwendig bzw. angebracht sind, wurde für die gesamte Dauer des Ausbildungsversuches eine Be­richtspflicht (§ 16) in der Verordnung festgeschrieben.  Auf Grund der bislang vorliegenden Evaluierungsergebnisse geht das Bundes-

 

ministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten jedenfalls grund­sätzlich davon aus, daß die im Berufsbild festgelegten ein­schlägigen Kenntnisse und Fertigkeiten durchaus den Anforderungen eines heute im abfallwirtschaftlichen Bereich tätigen Unterneh­mens entsprechen.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Recycling- und Entsorgungstechniker sollen als technisch versier­te Facharbeiter in Betrieben und Kommunen die Abfall- bzw.  Ab­wasserbehandlung durchfuhren, steuern und kontrollieren.  Sie sind befähigt, Umweltbelastungen und Umweltschäden, die durch Ab­wasser, Reststoffe und Abwässer (Brauchwasser) entstehen können, entsprechend dem Stand der Technik abzuwenden bzw. zu vermindern.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Im Rahmen der Ausbildung zum Recycling- und Entsorgungstechniker sind Kenntnisse der abfallwirtschaftlichen, wasserrechtlichen und einschlägigen umweltschutzbezogenen Rechtsvorschriften und tech­nischen Regelwerke zu vermitteln.  Die Deponieverordnung, BGB1.Nr. 164/1996, ist demgemäß jedenfalls in die Ausbildung einzube­ziehen.  Aus Sicht des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten ist gerade wegen der vermehrten umweltspezifischen Anforderungen an Betriebe und Kommunen mit einem steigenden Bedarf an einschlägig ausgebildeten Fachkräften zu rechnen.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Bei dem Lehrberuf 'Recycling- und Entsorgungstechniker" handelt es sich um den ersten echten reglementierten "Umweltlehrberuf".  Die Ausbildung zum Klärwärter ist als eine Weiterbildungsmöglich­keit nach erfolgreicher Ablegung der Lehrabschlußprüfung im Lehr­beruf "Recycling- und Entsorgungstechniker" zu betrachten.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Die Ausbildung einschlägiger Facharbeiter liegt im Interesse der Konkurrenzfähigkeit der heimischen Wirtschaft und der Umwelt und ist daher aus Sicht des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten unbedingt erforderlich.

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage.,

 

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten hat bereits bei der Erarbeitung der Grundlagen für diesen Ausbil­dungsversuch eine breit angelegte Enquete zum Thema "Umwelt und Ausbildung" veranstaltet.  Auf einschlägigen Berufsinformations­messen wird auf die Möglichkeit zur Ausbildung dieses Lehrberufes hingewiesen.  Rückmeldungen aus der Wirtschaft lassen den Schluß zu, daß im Wachstumssektor Abfall- und Abwasserwirtschaft ein steigender Bedarf an geschultem Fachpersonal gegeben ist.  Es wird jedoch nochmals darauf hingewiesen, daß Arbeitsplätze für Re­cycling- und Entsorgungstechniker nicht nur im privaten, sondern auch im öffentlichen Bereich (insbesondere bei den Gemeinden) geschaffen werden sollen.