5397/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten Haigermoser und Kollegen haben am 25. Februar unter der Nummer 5848/J

eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Verfahren gegen Grünpolitiker“ an mich

gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Eine Anzeige gegen Helmut Hüttinger wurde nicht erstattet, da Herr Hüttinger der Ver -

sammlung nicht beiwohnte.

Frau Elisabeth Moser wurde gem. § 19 iVm. § 14 Versammlungsgesetz zur Anzeige gebracht.

Die erlassene Verwaltungsstrafverfügung ist zwar bereits in Rechtskraft erwachsen, sie wird

jedoch gem. § 52a VStG wegen offenkundiger Gesetzesverletzung aufgehoben.

 

Zu Frage 2:

 

Insgesamt wurden 7 Personen gem. Versammlungsgesetz zur Anzeige gebracht. Die

Verwaltungsstrafverfahren werden eingestellt, da die Versammlungsteilnehmer die ihnen zur

Last gelegte Verwaltungsübertretung nicht begangen haben. Erst die Verfügung der Auflösung

der Versammlung verpflichtet die Versammlungsteilnehmer, den Versammlungsort zu verlassen

und auseinander zu gehen.

Da die Auflösung der Versammlung damals nicht verfügt wurde, haben die

Versammlungsteilnehmer - außer dem Veranstalter - keine strafbare Handlung begangen. Die

bloße Teilnahme an einer Versammlung ist für sich alleine noch nicht strafbar.

Zu Frag 3:

 

a) Es gab von der Behörde keine Rückfragen bei übergeordneten Stellen.

b) Es gab keine Rückfragen zum Innenministerium.

 

Zu Frage 4:

 

Es gab keine derartigen Weisungen. Die Verfahren wurden auf Grund einer rechtlichen

Überprüfung durch den zuständigen Leiter der Abteilung III der Bundespolizeidirektion

Salzburg eingestellt.