5398/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten Scheibner, Mag. Haupt, Bgdr. Jung, DI Schöggl und

Kollegen haben am 18. Februar 1999 unter der Nr. 5762/J an mich eine

schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „illegalem Waffen - und

Kriegsmaterialienbesitz von Abgeordneten der Grünen“ gerichtet, die

folgenden Wortlaut hat:

 

„1) Liegen Ihrem Ministerium Informationen vor, daß Mitglieder der

      Grünen, u.a. Abgeordnete zum Nationalrat, am 23.12.1998 vor dem

      Parlamentsgebäude Sturmgewehre der Type StG 58 zerstört haben?

 

2)  Welche Rechtsnormen wurden durch die am 23.12.1998 vor dem

     Parlamentsgebäude durchgeführte „Unbrauchbarmachung“ von

     Kriegsmaterial berührt bzw. verletzt?

 

3) Wurde den betreffenden Personen laut § 18 WaffG mit Ihrem

    Einvernehmen eine Genehmigung des Bundesministeriums für

    Landesverteidigung erteilt?

 

4) Wieviele vollautomatische Sturmgewehre der Type StG 58 wurden

     zum Zwecke der „Unbrauchbarmachung“ am 23.12.1998 von

     Mitgliedern der Grünen verwendet?

 

5) Ist das Innenministerium in Besitz von Informationen darüber, ob

    Mitglieder der Grünen weitere Sturmgewehre der Type StG 58 bzw.

    andere Waffen, insbesondere nach der Definition der Verordnung

    der Bundesregierung vom 22.11.1997 betreffend Kriegsmaterial

    (BGBl. 624/77), besitzen?

    Wenn ja, ist Ihr Ministerium im Besitz von Informationen, wo diese

    Waffen gelagert werden?

     Wenn ja, welche Schritte sind in diesem Zusammenhang geplant, um

     diesen rechtswidrigen Zustand zu beenden und die betreffenden

     Personen zur Verantwortung zu ziehen?

 

6) Gibt es Hinweise, daß die am 23.12.1995 verwendeten

     Sturmgewehre aus Beständen des Bundesheeres stammen?

     Wenn nein, ist bekannt welchen Ursprung diese Waffen haben?

     Wenn nein, wurden diese Gewehre nach Österreich eingeführt und

     wenn ja, legal oder illegal?

     Wenn ja, auf welchem Wege kamen diese Bundesheer - Waffen in

     den Besitz von Vertretern der Grünen?

 

7) Wurden die am 23.12.1998 vor dem Parlamentsgebäude

     unbrauchbar gemachten Waffen der Type StG 58, wie in dem

     Zeitungsartikel der Krone vom 23.12.1998 (siehe Beilage) von

     Nationalratsabgeordneter Petrovic behauptet, "ordnungsgemäß

     demilitarisiert“?

     Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt wurden diese Sturmgewehre durch

     wen demilitarisiert?

     Wer war bis zu diesem Zeitpunkt der Demilitarisierung Besitzer

     und/oder Eigentümer dieser Sturmgewehre?

 

8) Was ist unter „ordnungsgemäßer Demilitarisierung“ zu verstehen?

     Ist für den Erwerb von demilitarisierten Kriegsmaterial ein Verfahren

     nach dem Kriegsmaterialgesetz notwendig?

     Wenn ja, haben die Personen die am 23.12.1998 vor dem

     Parlamentsgebäude Sturmgewehre 58 unbrauchbar machten ein

     solches Verfahren beantragt?

 

9) Wurde den Personen, die am 23.12.1998 vor dem

     Parlamentsgebäude Sturmgewehre 58 unbrauchbar machten, eine

     behörduche Genehmigung erteilt?

     Wenn ja, von welcher Behörde für welchen Zweck?

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Fragen 1, 2, 7 und 9:

 

Am 22. Dezember 1998 wurde durch „die Grünen“ eine Kundgebung zur

Grünen Friedenspolitik für den 23. Dezember 1998 im Zeitraum von

11.00 bis 11.30 Uhr bei der Bundespolizeidirektion Wien angezeigt. Bei

der Kundgebung wurden auf einem Hackstock von den Abgeordneten

Madeleine Petrovic, Andreas Wabl und Karl Öllinger mit schweren

Vorschlaghämmern fünf Sturmgewehre (StG 58) zertrümmert.

Bei der Staatsanwaltschaft Wien sind im diesem Zusammenhang zwei

anonyme Strafanzeigen wegen des Verdachtes des illegalen Besitzes

von Kriegsmaterial erstatten worden. Die Verfahren wurden am 1. März

1999 gem. § 90 StPO eingestellt. Die Staatsanwaltschaft Wien ging

davon aus, daß weder der Tatbestand nach § 7 Abs. 1 KMG noch jener

nach § 50 Abs. 1 Z 4 WaffG verwirklicht wurden.

 

Zu Frage 3:

 

Nein.

 

Zu Frage 4:

 

Nach vorliegendem Informationsstand wurden fünf Sturmgewehre

verwendet.

 

Zu Frage 5:

 

Nein.

 

Zu Frage 6:

 

Es gibt keine Hinweise, daß die am 23. Dezember 1998 verwendeten

Sturmgewehre aus Beständen des Bundesheeres stammen. über den

Ursprung dieser Waffen liegen keine Erkenntnisse vor.

 

Zu Frage 8:

 

Eine "ordnungsgemäße Demilitarisierung“ von Kriegsmaterial liegt dann

vor, wenn dieses nicht durch einfache technische Mittel in ihren

ursprünglichen Zustand zurückgeführt werden kann und es in ihrem

vorliegenden Zustand nicht für den ursprünglichen Zweck einsatzfähig

ist.