5400/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Mag. Doris Pol -

let - Kammerlander, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfra -

ge, betreffend ‚das Modellprojekt ”Familienberatung bei Gericht”‘, gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Vorausschicken möchte ich, daß das Projekt ”Verbesserte Beratung - Familienbera -

tung bei Gericht” federführend nicht vom Bundesministerium für Justiz, sondern

vom Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie betreut wird.

 

Die einzelnen Fragen beantworte ich auf Grund der aus Anlass der gegenständli -

chen Anfrage eingeholten Berichte der Präsidenten der Oberlandesgerichte wie

folgt:

 

Zu 1 und 3:

Familienberatungsstellen sind bei 33 Bezirksgerichten eingerichtet; sie werden von

nachstehenden Institutionen geführt:

 

Bezirksgericht

Beratende Einrichtung

Innere Stadt Wien und Meidling

Institut für Ehe und Familie

Hietzing, Fünfhaus, Floridsdorf,

Baden und Gloggnitz

Katholische Familienwerk der

Erzdiözese Wien

Josefstadt

Wiener Familienbund

Donaustadt

Familienberatungsstelle Kagran


 

Döbling

Institut für Familien -, Gruppen -,

Partner - und Einzelberatung sowie

Hilfe

Mödling

Niederösterreichische Hilfswerk

Eisenstadt

Caritas

Tulln

Diözese St. Pölten

Innsbruck, Reutte, Schwaz und Hall

(i. T.)

Zentrum für Ehe - und Familienfragen

Bad Radkersburg, Gleisdorf,

Hartberg, Bruck an der Mur, Leoben,

Mureck und BG für Zivilrechtssachen

Graz

Institut für Familienberatung und

Psychotherapie der Diözese

Graz - Seckau

Fürstenfeld

Familien -, Ehe - und Jugendberatung

des Steirischen Familienbundes

Leibnitz

Steiermark InterN.et Verein für

Förderung multifunktionaler

Beratungseinrichtungen

Judenburg

Verein für psychische und soziale

Lebensberatung in Judenburg

Klagenfurt und Spittal an der Drau

Institut für Familienberatung und

Psychotherapie des Kärntner

Caritasverbandes

Villach

Institut für Familienberatung und

Psychotherapie des Kärntner

Caritasverbandes, in der Folge ab

April 1999 bis März 2000 durch die

Frauenberatung Villach

Steyr

Pastoralamt der Diözese Linz

Linz

Team von Einrichtungen bzw.

Trägern, zusammengesetzt aus

Familienberatung der Abteilung Ehe

und Familie der Diözese Linz, Linzer

Kinderschutzzentrum,

Familienbund - / Familienberatung,

Verein für prophylaktische

Sozialarbeit (bei der Vorbereitung

waren alle einschlägig tätigen und

interessierten Organisationen, auch

die Familientherapeutische

Beratungsstelle des Landes, die

Beratungsstelle BILY, die Familien -

und Jugendberatungsstelle des

Magistrates Linz und das Amt für

Jugend und Familie der Stadt Linz

eingebunden)

Salzburg

Familienberatungsstelle des Landes

Salzburg


 

Zu 2:

Die Einrichtung von Familienberatungsstellen in absehbarer Zeit ist für drei Bezirks -

gerichte geplant, längerfristige Planungen bestehen für die Sprengel von fünf weite -

ren Bezirksgerichten.

 

Zu 4:

Die Auswahl der Träger der Beratungsstellen erfolgte in der Regel durch die einzel -

nen Gerichtsvorsteher, die sich mit den vorgesetzten Gerichtshofpräsidenten ab -

sprechen.

 

Kriterien für die Heranziehung waren einerseits die angebotenen personellen Res -

sourcen und vor allem die fachliche Kompetenz der beratenden Personen (Familien -

und Eheberater sowie Juristen), wobei insbesondere auf jene Trägerorganisationen

zurückgegriffen wurde, die sich bereits am Modellprojekt ”Verbesserte Beratung -

Familienberatung bei Gericht” beteiligt und dabei bewährt hatten. Zumeist stellte

sich jeweils nur ein Träger zur Verfügung.

 

Das gesamte Modellprojekt wurde wissenschaftlich begleitend vom Institut für

Rechts - und Kriminalsoziologie untersucht. Nach den bisherigen Erfahrungen wird

die Familienberatung bei Gericht von der rechtsuchenden Bevölkerung sehr ge -

schätzt und hat sich als erfolgreich erwiesen.

 

Zu 5:

Die Finanzierung der Beratungsstellen erfolgt nicht durch das Justizressort; lediglich

die erforderlichen Räume werden vom Justizressort prekaristisch zur Verfügung ge -

stellt. Die Beratungsstellen werden zum Teil durch das Bundesministerium für Um -

welt, Jugend und Familie nach dem Familienberatungsförderungsgesetz gefördert.

Die Beratungen sind für die Rechtsuchenden kostenlos.

 

Zu 6:

Die Beratungsstellen sind gegenüber dem Justizressort nicht berichtspflichtig.