5400/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Mag. Doris Pol -
let - Kammerlander, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfra -
ge, betreffend ‚das Modellprojekt ”Familienberatung bei Gericht”‘, gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Vorausschicken möchte ich, daß das Projekt ”Verbesserte Beratung - Familienbera -
tung bei Gericht” federführend nicht vom Bundesministerium für Justiz, sondern
vom Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie betreut wird.
Die einzelnen Fragen beantworte ich auf Grund der aus Anlass der gegenständli -
chen Anfrage eingeholten Berichte der Präsidenten der Oberlandesgerichte wie
folgt:
Zu 1 und 3:
Familienberatungsstellen sind bei 33 Bezirksgerichten eingerichtet; sie werden von
nachstehenden Institutionen geführt:
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Bezirksgericht |
Beratende Einrichtung |
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Innere Stadt Wien und Meidling |
Institut für Ehe und Familie |
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Hietzing, Fünfhaus, Floridsdorf, Baden und Gloggnitz |
Katholische Familienwerk der Erzdiözese Wien |
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Josefstadt |
Wiener Familienbund |
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Donaustadt |
Familienberatungsstelle Kagran |
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Döbling |
Institut für Familien -, Gruppen -, Partner - und Einzelberatung sowie Hilfe |
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Mödling |
Niederösterreichische Hilfswerk |
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Eisenstadt |
Caritas |
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Tulln |
Diözese St. Pölten |
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Innsbruck, Reutte, Schwaz und Hall (i. T.) |
Zentrum für Ehe - und Familienfragen |
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Bad Radkersburg, Gleisdorf, Hartberg, Bruck an der Mur, Leoben, Mureck und BG für Zivilrechtssachen Graz |
Institut für Familienberatung und Psychotherapie der Diözese Graz - Seckau |
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Fürstenfeld |
Familien -, Ehe - und Jugendberatung des Steirischen Familienbundes |
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Leibnitz |
Steiermark InterN.et Verein für Förderung multifunktionaler Beratungseinrichtungen |
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Judenburg |
Verein für psychische und soziale Lebensberatung in Judenburg |
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Klagenfurt und Spittal an der Drau |
Institut für Familienberatung und Psychotherapie des Kärntner Caritasverbandes |
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Villach |
Institut für Familienberatung und Psychotherapie des Kärntner Caritasverbandes, in der Folge ab April 1999 bis März 2000 durch die Frauenberatung Villach |
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Steyr |
Pastoralamt der Diözese Linz |
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Linz |
Team von Einrichtungen bzw. Trägern, zusammengesetzt aus Familienberatung der Abteilung Ehe und Familie der Diözese Linz, Linzer Kinderschutzzentrum, Familienbund - / Familienberatung, Verein für prophylaktische Sozialarbeit (bei der Vorbereitung waren alle einschlägig tätigen und interessierten Organisationen, auch die Familientherapeutische Beratungsstelle des Landes, die Beratungsstelle BILY, die Familien - und Jugendberatungsstelle des Magistrates Linz und das Amt für Jugend und Familie der Stadt Linz eingebunden) |
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Salzburg |
Familienberatungsstelle des Landes Salzburg |
Zu 2:
Die Einrichtung von Familienberatungsstellen in absehbarer Zeit ist für drei Bezirks -
gerichte geplant, längerfristige Planungen bestehen für die Sprengel von fünf weite -
ren Bezirksgerichten.
Zu 4:
Die Auswahl der Träger der Beratungsstellen erfolgte in der Regel durch die einzel -
nen Gerichtsvorsteher, die sich mit den vorgesetzten Gerichtshofpräsidenten ab -
sprechen.
Kriterien für die Heranziehung waren einerseits die angebotenen personellen Res -
sourcen und vor allem die fachliche Kompetenz der beratenden Personen (Familien -
und Eheberater sowie Juristen), wobei insbesondere auf jene Trägerorganisationen
zurückgegriffen wurde, die sich bereits am Modellprojekt ”Verbesserte Beratung -
Familienberatung bei Gericht” beteiligt und dabei bewährt hatten. Zumeist stellte
sich jeweils nur ein Träger zur Verfügung.
Das gesamte Modellprojekt wurde wissenschaftlich begleitend vom Institut für
Rechts - und Kriminalsoziologie untersucht. Nach den bisherigen Erfahrungen wird
die Familienberatung bei Gericht von der rechtsuchenden Bevölkerung sehr ge -
schätzt und hat sich als erfolgreich erwiesen.
Zu 5:
Die Finanzierung der Beratungsstellen erfolgt nicht durch das Justizressort; lediglich
die erforderlichen Räume werden vom Justizressort prekaristisch zur Verfügung ge -
stellt. Die Beratungsstellen werden zum Teil durch das Bundesministerium für Um -
welt, Jugend und Familie nach dem Familienberatungsförderungsgesetz gefördert.
Die Beratungen sind für die Rechtsuchenden kostenlos.
Zu 6:
Die Beratungsstellen sind gegenüber dem Justizressort nicht berichtspflichtig.