5402/AB XX.GP
BEANTWORTUNG
der Anfrage der Abgeordneten Dr. Khol, Schwarzenberger, Dr. Feurstein, Ingrid Tichy -
Schreder und Kollegen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Tätigkeit des AMS; Nr. 5707/J
Zur Einleitung Ihrer Anfrage möchte ich Folgendes feststellen:
Für die Bundesregierung haben Fragen der Beschäftigung und des Abbaues von Arbeits -
losigkeit höchste Priorität. Dazu unternimmt die Bundesregierung alle Anstrengungen, wie
das zuletzt in Bad Aussee erstellte Maßnahmenpaket beweist. Entgegen Ihrer Behauptung
sind die Erfolge dieser Politik bereits sichtbar: Die Zahl der Beschäftigten hat Ende März mit
3.021.674 einen Rekordwert seit Beginn der Beschäftigtenzählung erreicht. Die Zahl der
Arbeitslosen lag Ende März mit 252.481 um - 8.389 oder - 3,2 % unter der des Vorjahres.
Wenn man berücksichtigt, daß die Zahl der Beschäftigten seit mehr als einem Jahr erheb -
lich steigt, und daß trotz eines kräftigen Zuwachses des Arbeitskräftepotentials im bisheri -
gen Verlauf des Jahres 1999 in zwei von drei Monaten eine Abnahme der Arbeitslosenzah -
len festgestellt werden konnte, so ist es meiner Meinung nach gerechtfertigt, von einer
Trendwende am Arbeitsmarkt zu sprechen.
Die Gründe für die günstige Entwicklung im März sind vor allem im Fremdenverkehr
(-3.905), in der Sachgütererzeugung (-1.330) sowie in der Beruhigung im Bauwesen (nur
mehr: +1.039) und
in der Land - und Forstwirtschaft (-50) zu sehen.
Generell entwickelt sich die Arbeitslosigkeit in weiten Teilen zunehmend günstig: In der
überwiegenden Mehrzahl der Bundesländer, Branchen bzw. Berufsgruppen ist Ende März
eine rückläufige Arbeitslosigkeit zu beobachten. Der Rückgang der Frauenarbeitslosigkeit
(-4.608) sowie der Jugendarbeitslosigkeit (-3.264) hat sich beschleunigt, der Anstieg der Al -
tersarbeitslosigkeit mit +3.166 verlangsamt. Die Zahl der Lehrstellensuchenden liegt nach
wie vor unter dem Vorjahreswert (-473 auf 2.676 Ende März, offene Lehrstellen: 2.112).
Das Stellenangebot (beim AMS) expandiert mit rund +6.600 oder +30 % beachtlich.
Die Entwicklung des Arbeitsmarktes hängt von vielen Faktoren ab, vor allem von den wirt -
schaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen. Die bestmögliche Organisation des Ar -
beitsmarktservice ist ein wichtiger Beitrag zur Nutzung der Chancen hoher Beschäftigung
und der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, wenn ich auch Ihre Auffassung nicht teilen kann,
daß die Trendwende von der Reform des Arbeitsmarktservice abhängt.
Ich stelle als Verantwortliche für die Aufsichtsbehörde fest, daß das Arbeitsmarktservice
selbst stets um eine Überprüfung und Verbesserung seiner Funktionsfähigkeit bemüht ist.
So läßt es durch externe Beraterfirmen laufend die verschiedenen Tätigkeitsfelder, zuletzt
die Beratungs - und Vermittlungsdienste, auf Effizienz und Effektivität überprüfen. Daß eine
solche Überprüfung, wie in jedem Unternehmen, Stärken und Schwächen deutlich macht,
ist normal und Zweck des Aufwandes. Bedauerlich ist, daß einseitige - nämlich nur negative
- Berichterstattung über die durchaus ausgewogenen, nämlich Schwächen u n d Stärken
darstellenden Ergebnisse zu unsachlicher Polemik benützt werden.
Im Besonderen ist auch die Situation des Wiener AMS eingehend analysiert worden mit
dem Ergebnis, daß das Landesdirektorium des Arbeitsmarktservice Wien am 26. Jänner
1999 in einem einstimmigen Beschluß die notwendigen Reformmaßnahmen festgelegt und
beschlossen hat, diese unverzüglich und konsequent in Angriff zu nehmen. Dabei begrüße
ich ausdrücklich den Gedanken, eine zweckmäßige Verbindung regionaler Organisations -
gesichtspunkte mit bewährten fachlichen Elementen herzustellen, die - um nur einige Bei -
spiele zu nennen - in Fragen der spezifischen Berufsinformation und - orientierung sowie
der Qualifizierung oder in den Angelegenheiten der Ausländerbeschäftigung wertvolle Bei -
träge leisten können. Die Besonderheit des Wiener Arbeitsmarktes, die ich schon mehrmals
dargestellt habe, die differenzierte Tiefengliederung der Berufsstrukturen machen es sinn -
voll, berufsfachliche Orientierungen zur raschen und systematischen Identifizierung von
Veränderungen in den Qualifikations - und Ausbildungserfordernissen und Anforderungen
an spezifische
Kenntnisse und Fertigkeiten sowie ihre Umsetzung durch auf Arbeitgeber -
wie Arbeitnehmeranforderungen ausgerichtete arbeitsmarktpolitische Maßnahmen beizube -
halten.
Im Zentrum aller Reformmaßnahmen steht für mich die Vermeidung von Doppelgleisigkei -
ten, die Verbesserung der Vermittlungsaktitiväten und die Intensivierung der Kontakte zu
den Betrieben.
Unrichtig sind die in der Anfrage enthaltenen Feststellungen über die Sektion III des Bun -
desministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, die übrigens - auch da wurde nicht
richtig recherchiert - bereits seit mehreren Jahren nicht die Bezeichnung Arbeitmarktpolitik,
sondern Beschäftigungspolitik führt. Die Behauptung, die Sektion hätte praktisch den glei -
chen Personalstand wie vor der Ausgliederung des AMS, ist rasch widerlegt: Vor der Aus -
gliederung betrug der Personalstand 141 MitarbeiterInnen. Anläßlich der Ausgliederung
wurden 59 Mitarbeiter der Sektion in die Bundesgeschäftsstelle des AMS überstellt. Mit
Stand März 1999 hatte die Sektion 86 Mitarbeiter, davon 5 in Teilzeitbeschäftigung.
Daß in meinem Ressort sehr wohl auf Veränderungen der Umstände Bedacht genommen
wird und entsprechende Konsequenzen beim Personalstand gezogen werden, soll die fol -
gende Aufschlüsselung zeigen.
Mit Angelegenheiten des Arbeitsmarktservice sind nur mehr 31 MitarbeiterInnen auf 29,75
Planstellen befaßt. Deren Aufgabenbereich umfaßt die Aufsicht über das Arbeitsmarktser -
vice, für das ich politisch und parlamentarisch verantwortlich bin, sowie die Erstellung und
Abwicklung des Budgets der Gebarung Arbeitsmarktpolitik, wofür das Bundesministerium
für Arbeit, Gesundheit und Soziales nach den Regelungen des Arbeitsmarktservicege -
setzes nach wie vor zuständig ist, sowie die Ausländerbeschäftigungspolitik.
Daneben werden in dieser Sektion III von der Ausgliederung nicht berührte Aufgaben wahr -
genommen, die sich im wesentlichen aus dem Arbeitsmarktförderungsgesetz, dem Insol -
venz - Entgeltsicherungsgesetz und dem Karenzgeldgesetz ergeben. Diese Angelegenheiten
wurden, weil ihrem Wesen nach nicht zum Aufgabengebiet des Arbeitsmarktservice gehö -
rig, nicht an das Arbeitsmarktservice übertragen. Es handelt sich dabei um betriebliche För -
derungsmaßnahmen, die Verwaltung des Insolvenzausgleichsfonds, die Anleitung und
Aufsicht gegenüber den Bundessozialämtern in Angelegenheiten der Auszahlung der
IESG - Gelder an
die anspruchsberechtigten Dienstnehmer und die Angelegenheiten der
gewerblichen und privaten Arbeitsvermittlung sowie der Arbeitskräfteüberlassung. Insge -
samt arbeiten 15 MitarbeiterInnen auf 14,625 Planstellen in diesem Bereich.
Nach der Ausgliederung wurden der Sektion III die vorher unmittelbar vom Bundesminister
geleiteten Gleichbehandlungsfragen im Sozialbereich und die Wahrnehmung der Zustän -
digkeiten des Sozialministeriums in Berufsausbildungsfragen übertragen. In der Be -
schäftigungspolitik haben sich durch den Beitritt zur Europäischen Union und insbesondere
seit dem Vertrag von Amsterdam und die Übernahme der österreichweiten Koordinierungs -
und Verwaltungsfunktion in Angelegenheiten des Europäischen Sozialfonds wichtige zu -
sätzliche Aufgaben ergeben. 20 Angehörige der Sektion III sind in diesem Bereich tätig.
Schließlich sind 20 MitarbeiterInnen auf 19 Planstellen mit den klassischen Aufgaben der
Ministerunterstützung befaßt, wie der Entwicklung und Erstellung fachpolitischer Konzeptio -
nen und Entscheidungsgrundlagen, der Erarbeitung von Gesetzesvorlagen und Legistik,
der Beantwortung parlamentarischer Anfragen, nationalen und internationalen Berichten
(Sozialbericht, Rechnungshof, Sozialcharta und ähnliche) sowie internationalen Angele -
genheiten in den Fachbereichen der Sektion.
Dazu kommen noch 2
Lehrlinge im Ausbildungsberuf Verwaltungsassistent.
Antwort zu Frage 1:
Sozialrechtliche Regelungen stehen stets im Spannungsverhältnis zwischen einfachen,
dann aber zwangsläufig die Verhältnisse des Einzelfalles nur unzureichend berücksichti -
genden und dem Bemühen um auf den Einzelfall möglichst abgestimmten, dann aber eben
entsprechend komplizierteren Regelungen. Das Arbeitslosenversicherungsgesetz wurde
seit 1995 mehrmals novelliert, wobei die von der Koalition verfolgte Zielsetzung der Erhö -
hung der Treffsicherheit von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe ebenso im Vordergrund
stand, wie jene der Vermeidung mißbräuchlicher Inanspruchnahmen dieser Leistungen. Die
Erreichung dieser Ziele ist jedoch zwangsläufig mit einem höheren Prüfungs - und Erhe -
bungsaufwand sowohl bei der Zuerkennung, als auch während des Bezuges von Leistun -
gen aus der Arbeitslosenversicherung verbunden. Bei Vereinfachungen der gesetzlichen
Bestimmungen müßten dementsprechend größere Unschärfen bei der Anspruchsbeurtei -
lung in Kauf genommen werden.
Immerhin wurden gerade mit den genannten gesetzlichen Änderungen - im Rahmen des
Möglichen - Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung getroffen. So haben z. B. die EDV -
gestützte Heranziehung der beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger gespeicher -
ten Jahresbeitragsgrundlagen für die Bemessung des Arbeitslosengeldes an Stelle der ma -
nuellen Anspruchsbeurteilung anhand von vorgelegten Arbeitsbescheinigungen der letzten
sechs Monate, oder die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die direkte elektronische
Übermittlung von Zahlungs - und Verrechnungsaufträgen zur Anweisung von Geldleistungen
aus der Arbeitslosenversicherung an die Bundesrechenzentrum GesmbH anstatt einer ma -
nuellen Erstellung durch das Arbeitsmarktservice, Übermittlung an und Eingabe in der
Buchhaltung der Bundessozialämter beträchtliche administrative Erleichterungen mit sich
gebracht.
Wie die angeführten Beispiele zeigen, findet die Entbürokratisierung des Arbeitsiosenver -
sicherungsgesetzes dort, wo sie sinnvoll und effektiv ist, laufend statt. Sie kann aber im
Sinne eines sorgsamen Umganges mit den Mitteln der Versichertengemeinschaft nicht in
allen Bereichen des Arbeitslosenversicherungsrechtes in gleicher Intensität durchgeführt
werden.
Antwort zu Frage 2
Die gesetzliche Regelung der privaten Arbeitsvermittlung beruht auf einer Einigung der So -
zialpartner; sie kann wohl nicht als Barriere gesehen werden.
Im Interesse der Arbeitsuchenden verlangt der Gesetzgeber den Nachweis der fachlichen
Eignung aller mit der Vermittlung befaßten Personen. Der Unternehmer einer Arbeitsver -
mittlungsfirma hat diese durch einen Befähigungsnachweis nach den Bestimmungen der
Gewerbeordnung, in der Vermittlung eingesetzte Mitarbeiter haben diese durch Ablegung
einer Eignungsprüfung nachzuweisen. Gewerberechtlich wird diese Eignungsprüfung auch
anerkannt und zur Erlangung des Befähigungsnachweises nur noch ein unterneh -
merisch / rechtlicher Teil abverlangt. Schon insofern kann nicht von einem anachronistischen
Zustand gesprochen werden. Nicht nachzuvollziehen ist darüber hinaus, inwiefern die Vor -
bereitung und Ablegung der Eignungsprüfung eine Barriere bei der Ausübung der Vermitt -
lung darstellen soll. (Im Gewerberecht ist das gang und gäbe!) Es geht darum, daß fachlich
qualifizierte Mitarbeiter/innen eingesetzt werden. Fachliche Eignungsprüfungen der Mitar -
beiterInnen sind auch beim Arbeitsmarktservice Pflicht. Diese tragen zur Sicherung der
Qualitätsstandards bei der Vermittlung bei.
Die zur Diskussion gestellten Dokumentationspflichten sind im Zeitalter der EDV ein Ne -
benprodukt und stellen das Mindestmaß einer Information der Öffentlichkeit dar. Es ist nicht
einsichtig, warum ein Unternehmer nicht bereit und in der Lage sein soll, arbeitsrelevante
Informationen bereitzustellen, zumal solche Aufzeichnungen schon die Grundlage einer
kompetenten Unternehmensführung bieten müssen. Dokumentationspflichten sind im übri -
gen auch vom AMS wahrzunehmen und sind dort Bestandteil von Geschäfts - und Erfolgs -
berichten.
Im übrigen haben die privaten Arbeitsvermittler in einer empirischen Erhebung überwiegend
die Auffassung vertreten, daß die derzeit bestehenden gesetzlichen Regelungen über
Marktzugang und Durchführung der Vermittlung kein Hindernis für die Ausübung der Tätig -
keit der privaten
Arbeitsvermittler darstellen.
Antwort zu Frage 3:
Ja, sofern diese die Veröffentlichung ihrer Daten in Selbstbedienungseinrichtungen bzw. via
Internet zulassen und diese Daten nicht - wie die auf Einzelpersonen bezogenen vermitt -
lungsrelevanten Daten generell - dem Datenschutz unterliegen.
Antwort zu Frage 4:
Ja. Der Transfer von best - practice - Modellen über Bundesländer - und Landesgrenzen hin -
aus ist für das Arbeitsmarktservice selbstverständlich. So dient beispielsweise die im Rah -
men der Bundesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice eingerichtete
"Innovationswerkstatt" dem Austausch und der Entwicklung von best - practice.
Antwort zu Frage 5:
Bereits mit Einführung des Kollektivvertrages am 1. 7. 1995 hat das Arbeitsmarktservice ein
leistungsorientiertes Entlohnungsschema eingeführt. Dies kommt insbesondere dadurch
zum Ausdruck, daß sich die Entlohnung ausschließlich nach der Position bzw. Funktion und
somit der zu erbringenden Leistung des/der einzelnen Mitarbeiters/- in richtet, unabhängig
von Alter und Ausbildung.
Darüberhinaus ist festzustellen, daß das Arbeitsmarktservice ein Prämiensystem für die
Mitarbeiter/-innen entwickelt hat, das sich an der Erreichung der arbeitsmarktpolitischen
Ziele orientiert. Diese Ziele werden durch Beschlußfassung im Verwaltungsrat vorgegeben.
Diese zielorientierte Prämie gelangt, abgestuft nach dem Grad der Zielerreichung, zur Ver -
teilung.
Darüberhinaus wird dem/r Mitarbeiter/- in eine leistungsorientierte Prämie in Aussicht ge -
stellt, wenn er/sie durch besondere Leistung bzw. Übernahme von zusätzlichen Aufgaben,
die über den
angestammten Tätigkeitsbereich hinausgehen, am Erfolg mitwirkt.
Antwort zu Frage 6:
Derzeit (Stand: Februar 1999) veröffentlicht das Arbeitsmarktservice bundesweit ca. 15%
der Inserate von Arbeitsuchenden und ca. 73% der gemeldeten offenen Stellen im Internet.
Antwort zu Frage 7:
Ja.
Antwort zu Frage 8:
Das verpflichtende Beratungsgespräch gibt es längst. Es ist das Kernstück der Betreuung
der Arbeitslosen und deren raschest mögliche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.
Auf Basis des Beratungsgesprächs werden gemeinsam mit den Arbeitsuchenden Betreu -
ungspläne, in denen Rechte und Pflichten wechselweise festgehalten werden, erarbeitet.
Inhalt der Betreuungspläne ist, welche Maßnahmen gesetzt werden sollen, um eine Ar -
beitsaufnahme vorzubereiten. Hier reicht die Palette vom Besuch von Job - Clubs über Be -
rufsorientierungs - bzw. Berufsfindungsmaßnahmen bis zu Qualifizierungsmaßnahmen.
Dies ist im Dienstleistungskatalog des Arbeitsmarktservice vorgeschrieben.
Antwort zu Frage 9;
Das Arbeitsmarktservice ist bemüht, in enger Kooperation mit Betrieben Arbeitskräfte zu
qualifizieren und stimmt daher generell sein Qualifizierungsprogramm auf die wirtschaft -
lichen Gegebenheiten und Anforderungen, somit auch auf den Bedarf der Betriebe ab.
Derzeit wird beispielsweise in engster Kooperation mit den Betrieben ein Qualifizierungs -
programm im Bereich EDV und Telekommunikation ("telesoft") durchgeführt, wobei die Be -
triebe selbst die BewerberInnen auswählen und den konkreten Qualifikationsbedarf definie -
ren.
Dieser erfolgversprechende Weg, Arbeitslosigkeit zu reduzieren und der Wirtschaft die
benötigten qualifizierten Fachkräfte zur Verfügung zu stellen, wird natürlich fortgesetzt wer -
den.
Antwort zu Frage 10:
Beim Neuabschluß eines Beschäftigungsverhältnisses stehen in Wien die Chancen eins zu
fünf, daß eine arbeitslose Person den Arbeitsplatz erhält. Diese ungünstige Situation hängt
mit mehreren spezifisch in Wien wirksamen Umständen zusammen. Die rigorosen Perso -
naleinsparungen im öffentlichen Sektor treffen vor allem Wien. Außerdem liegt der Anteil
der älteren Personen am Arbeitskräftepotential in Wien sowohl bei den unselbständig Be -
schäftigten als auch bei den vorgemerkten Arbeitslosen über dem österreichischen Durch -
schnitt (Wien 28%; Österreich 22%). Nicht zuletzt dieser Umstand bewirkt angesichts der
bekannten Personalpolitik der Unternehmen gegenüber älteren Arbeitnehmern einen An -
stieg der Langzeitarbeitslosigkeit. Gerade der Anstieg der Arbeitslosigkeit führt aber dazu,
daß in Wien das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit deutlicher ausgeprägt ist als in an -
deren Bundesländern.
Antwort zu Frage 11:
Die dynamische Entwicklung des österreichischen Arbeitsmarktes bringt es mit sich, daß
österreichweit jährlich ca. 1,4 Mio. Dienstverhältnisse gelöst und ebenso viele neu begrün -
det werden (jeweils die Hälfte davon läuft über das Arbeitsmarktservice). Bewegung und
Fluktuation zeichnen einen Arbeitsmarkt in einem modernen Wirtschaftssystem aus und
Österreich zeigt sich dabei im internationalen Spitzenfeld. Das zeigt im Übrigen eindrucks -
voll, wie wenig rigide - im Gegensatz zu Ihrer These - der österreichische Arbeitsmarkt ist.
Es ist leicht einzusehen, daß bei dieser Dynamik zumindest bei einem Teil der Arbeitsplätze
durch den Wechsel Zwischenzeiten entstehen.
Denn am Arbeitsmarkt findet ein laufender Wechsel zwischen Phasen der Beschäftigung
und der Arbeitslosigkeit statt. Beschäftigte werden arbeitslos und Arbeitslose finden wieder
eine Beschäftigung. Uneingeschränkt stabile Beschäftigungsverhältnisse gibt es nicht ein -
mal im öffentlichen
Dienst. Diese Dynamik des Arbeitsmarktes bedeutet, daß an jedem Tag
des Jahres eine bestimmte Zahl an Personen arbeitslos und an offenen Stellen als frei ge -
meldet ist.
Werden offene Stellen als vakant gemeldet, werden sie laufend auch wieder besetzt.
Die genannte Zahl von 2.500 offenen Stellen in Wien sind der Bestand an offenen Stellen
mit Stichtag Ende Dezember. Sie sagt nichts über die Besetzungswahrscheinlichkeit aus
oder darüber, ob das AMS in Verzug sein könnte. Diese Stellen sind zu einem erheblichen
Teil erst kurze Zeit dem Arbeitsmarktservice gemeldet, werden voraussichtlich sehr bald
besetzt und sind damit Resultat der normalen Dynamik des Wiener Arbeitsmarktes. Gleich -
zeitig sind sie aber kein Hinweis darauf, daß das vorhandene Stellenpotential nicht ausrei -
chend für die Vermittlung Arbeitsloser genutzt wird.
Antwort zu Frage 12:
Ich verweise in diesem Zusammenhang nochmals auf meine Beantwortung der Anfrage der
Abgeordneten Steibl, Zl. 4947/J, in der ich eine Reihe von Faktoren angeführt habe, die zur
Erklärung der Dauer der Arbeitslosigkeit in Betracht zu ziehen sind sowie auf die Beantwor -
tung der Frage 10 dieser Anfrage.