5407/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5719/J - NR/1999 betreffend Nachbesetzung von

Lehrstühlen an der Universität Innsbruck, die die Abgeordneten Dr. PETROVIC, Freundinnen und

Freunde am 11. Februar 1999 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu Frage 1:

 

Die gegenständliche Anfrage bezieht sich allem Anschein nach - konkrete Planstellen werden nicht

genannt - auf folgende kürzlich abgeschlossene bzw. laufende Verfahren:

 

• Ordinariat für Plastische und Wiederherstellungschirurgie:

   mit Wirksamkeit vom 1. März 1999 wurde Frau Dr. Hildegunde Piza ernannt.

• Ordinariat für Gynäkologie und Geburtshilfe:

   ein Besetzungsvorschlag liegt vor, ein Einspruch des Arbeitskreises für Gleichbehand -

   lungsfragen wegen Nichtaufnahme einer Frau wurde erhoben, das aufsichtsbehördliche

   Verfahren wird zur Zeit durchgeführt.

• Ordinariat für Zahn -  Mund -  und Kieferheilkunde mit besonderer Berücksichtigung der

Prothetik:

    ein Besetzungsvorschlag wurde vorgelegt, die Verhandlungen mit einer der beiden auf

    dem Besetzungsvorschlag genannten Bewerberinnen wurden aufgenommen.

•  Ordinariat für Herzchirurgie:

   ein Besetzungsvorschlag wurde vorgelegt, die Aufnahme von Verhandlungen mit dem an

   erster Stelle gereihten Kandidaten wurde in die Wege geleitet.

   Ordinariat für Orthopädie:

   ein Besetzungsvorschlag wurde vorgelegt.

• Ordinariat für Biochemie und Medizinische Chemie:

   ein Besetzungsvorschlag wurde vorgelegt.

 

Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass im Jahr 1998 zwei Planstellen für Ordentliche Universitäts -

professoren an der Universität Innsbruck mit Frauen besetzt wurden:

• Ordinariat für Anatomie: Dr. Helga Fritsch

• Ordinariat für Medizinische Physik: Dr. Monika Ritsch - Marte

 

Zu Frage 2:

 

Bei den oben genannten Verfahren ergibt sieh folgende geschlechtsspezifische Differenzierung:

• Plastische und Wiederherstellungschirurgie:

  insgesamt 11 Bewerbungen, davon zwei von Frauen, eine Frau auf dem Besetzungsvor-

  schlag, Berufung der Frau.

• Gynäkologie und Geburtshilfe:

   insgesamt 30 Bewerbungen, davon acht von Frauen, keine Frau auf dem Besetzungs -

   vorschlag, derzeit aufsichtsbehördliches Verfahren.

• Zahn -, Mund - und Kieferheilkunde mit besonderer Berücksichtigung der Prothetik:

   insgesamt 21 Bewerbungen, davon vier von Frauen, zwei Frauen auf dem Besetzungs -

   vorschlag, Aufnahme der Berufungsverhandlungen mit einer Frau.

• Herzchirurgie:

   insgesamt 16 Bewerbungen, davon eine von einer Frau, keine Frau auf dem Beset -

    zungsvorschlag, Aufnahme der Berufungsverhandlungen mit einem der vorgeschlagenen

    Männer.

• Orthopädie:

   insgesamt 19 Bewerbungen, alle von Männern (die insgesamt vier im deutschen Sprach -

   raum für das Fach Orthopädie habilitierten Frauen lehnten eine Bewerbung für diese

   Planstelle ab).

• Biochemie und Medizinische Chemie:

   insgesamt 66 Bewerbungen, davon fünf von einer Frau, zwei Frauen auf dem Beset -

    zungsvorschlag.

 

Zu Frage 3:

 

Bei dem Besetzungsverfahren betreffend Gynäkologie und Geburtshilfe erfolgte eine Aufsichts -

beschwerde des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen wegen Nichtaufnahme einer Bewerberin

in dem Besetzungsvorschlag, Verfahrensmängel im eigentlichen Sinn wurden nicht behauptet. Das

aufsichtsbehördliche Verfahren wird zur Zeit durchgeführt.

 

Beim Ordinariat für Biochemie und Medizinische Chemie erfolgte ein Einspruch des Arbeitskreises für

Gleichbehandlungsfragen gegen den ersten Besetzungsvorschlag, der nur Männer enthielt, mangels

Nachvollziehbarkeit im Hinblick auf die hervorragende Qualifikation von zwei Frauen.

 

Zu Frage 4:

 

Das aufsichtsbehördliche Verfahren betreffend das Ordinariat für Gynäkologie und Geburtshilfe ist

derzeit noch nicht abgeschlossen.

Zu Frage 5:

 

Seit dem Jahr 1972 erfolgten im Bereich Gynäkologie und Geburtshilfe bzw. Frauenheilkunde an den

Medizinischen Fakultäten in Österreich insgesamt 93 Habilitationen, davon vier von Frauen.

Innerhalb der letzten fünf Jahre gab es lediglich ein Berufungsverfahren im gegenständlichen Bereich

und zwar für die Planstelle eines Ordentlichen Universitätsprofessors für Gynäkologie und Geburtshilfe

an der Universität Wien, das mit Ernennung von Dr. Sepp Leodolter mit dem 1. März 1996 beendet

wurde. Damals waren unter den insgesamt 12 Bewerbungen zwei von Frauen; auf dem Besetzungs -

vorschlag befand sich keine Frau.

 

Zu Frage 6:

 

Es gibt derzeit keine Überlegungen, Nachbesetzungen im Fach Gynäkologie anders zu behandeln als

Nachbesetzungen in anderen Fächern. Die Tatsache, dass nur Frauen als Patientinnen in den ,,Genuss"

einer gynäkologischen Behandlung kommen, rechtfertigt nicht, nur Frauen als Ordinarii einzusetzen.

Nichtsdestotrotz ist es höchste Zeit, an der bisherigen Praxis, nur Männer auf Professuren aus dem

Fach Gynäkologie zu berufen, etwas zu ändern. Mit der Möglichkeit, Besetzungsvorschläge zu

beeinspruchen und in weiterer Folge ein aufsichtsbehördliches Verfahren einzuleiten, verfügen die

Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen über ein rechtliches Instrumentarium, welches zu einer

solchen Änderung beiträgt.

 

Zu Frage 7:

 

Die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Frauenförderungsplan gehört gemäß § 23 des Frauenför -

derungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr zu den

Dienstpflichten des jeweils zuständigen Organwalters. In diesem Sinne sollte von einer gesetzeskonfor -

men Gestaltung von Ausschreibungstexten ausgegangen werden können. Die Bestimmung, wonach

der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen rechtswidrige Ausschreibungstexte beeinspruchen kann,

ist, wie die Normen zum Diskriminierungsschutz in den Universitätsorganisationsgesetzen, als Kontroll -

mechanismus hinsichtlich Gesetzeskonformität konzipiert. Jedes universitäre Organ, dem an einem

reibungslosen, raschen Handeln gelegen ist, wird von sich aus den Arbeitskreis für Gleichbehandlungs -

fragen dort einbeziehen, wo dieser eine Eingriffsmöglichkeit in das Verfahren hat.

 

Zu Frage 8:

 

Die Etablierung eines budgetären Anreizsystems zur Frauenförderung an den Universitäten ist ein

Bereich, zu dem zur Zeit Überlegungen angestellt werden. Für ein inneruniversitäres Modell der

budgetären Anreize und Sanktionen sind die rechtlichen Voraussetzungen im § 15 des Frauenför -

derungsplanes im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr bereits

gegeben.

 

Zu Frage 9:

 

In ganz Europa wird zur Zeit die Erfahrung gemacht, dass Normen allein nicht ausreichen, um Frauen

zu fördern. Die Schaffung von finanziellen Anreizen ist allerorts ein Thema. Neue Ideen greift das

Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr gerne auf.