5412/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5709/J betreffend

Hinweise auf die Bildung eines Baukartells auch in der Steiermark, welche die

Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde am 9.2.1999 an mich richteten, stelle ich

fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Nach den mir vorliegenden Informationen der ÖSAG, ja.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Bestbieter war eine Firma, die aufgrund eines von den anfragenden Abgeordneten als

Beilage 2 bezeichneten Papieres möglicherweise mit einer der in Beilage 1 angeführten

Firmen im Zusammenhang steht.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Es besteht zwischen der Anbotssumme des Bestbieters und dem Betrag, der auf dem von

den anfragenden Abgeordneten als Beilage 2 bezeichneten Papier doppelt unterstrichen

ist, eine Differenz von rund 1,3 %.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Nach den mir vorliegenden Informationen der ÖSAG, ja

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Eine auf dem von den anfragenden Abgeordneten als Beilage 1 bezeichneten Papier

angeführte Firma war Bestbieter.

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Es besteht zwischen der Angebotssumme und dem Betrag, der auf dem von den

anfragenden Abgeordneten als Beilage 3 bezeichneten Papier in der Zeile Abgabe

angeführt ist, fast völlige Übereinstimmung.

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Nach den mir vorliegenden Informationen der ÖSAG, ja

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Eine auf dem von den anfragenden Abgeordneten als Beilage 1 bezeichneten Papier

angeführte Firma war Bestbieter.

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Es besteht zwischen der Angebotssumme und dem Betrag, der auf dem von den

anfragenden Abgeordneten als Beilage 4 bezeichneten Papier in der Zeile Abgabe

angeführt ist, fast völlige Übereinstimmung.

 

Antwort zu den Punkten 10 bis 12 der Anfrage:

 

Die ÖSAG kooperiert mit der Staatsanwaltschaft, von der bereits wie einer

Anfragebeantwortung des Bundesministeriums für Justiz zu entnehmen ist -

Vorerhebungen geführt werden.

 

Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

 

Die ÖSAG wird bei jedem Einzelfall die Zuverlässigkeit des Bieters gemäß BVerG bzw.

ÖNORM A2050 prüfen.

 

Ein Ausschluß von Unternehmen kann erst bei Vorliegen rechtskräftiger gerichtlicher oder

behördlicher Verurteilungen erfolgen.

Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:

 

Sowohl die Beamten als auch die Mitarbeiter der Gesellschaften sind angehalten, über die

gesetzlichen Vorschriften hinaus alle möglichen Maßnahmen zur Sicherung korrekter

Vergaben und eines fairen Wettbewerbes sowie zur Vorbeugung von Absprachen - soweit

dies von Auftraggeberseite her möglich ist - zu setzen.

 

Ich unterstütze jedenfalls alle Maßnahmen, um Verstöße gegen das Vergabegesetz

hintanzuhalten.

 

Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:

 

Aus anderem Anlaß schon habe ich im Vorjahr den Herrn Präsidenten des

Rechnungshofes ersucht, u.a. auch die Vergaben des Bundesstraßenbaues insbesondere

darauf zu prüfen, ob Preisabsprachen feststellbar sind. Gegenwärtig ist die Einschau des

Rechnungshofes im Gange.

 

Zudem wurde eine Arbeitsgruppe zur „Bekämpfung von Korruption im Vergabewesen"

unter dem Vorsitz des RH - Präsidenten in Entsprechung des vom Bundeskanzler

geäußerten Wunsches eingerichtet, welche sich am 23.7.1998 konstituiert und vor kurzem

ihren Bericht vorgelegt hat.

Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:

 

Daß in Österreich Banken als Eigentümer von Bauunternehmungen fungieren, ist

allgemein bekannte Tatsache. Die in der Frage aufgeworfenen Behauptungen können

mangels stichhaltiger Beweise nicht nachvollzogen werden.

 

Antwort zu den Punkten 17 bis 22 der Anfrage:

 

Hiezu verweisen ich auf die öffentlich zugänglichen Eintragungen im Firmenbuch.