5414/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am
11.2.1999 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 5715/J betreffend „Beitritt
Österreichs zur Konvention zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten
(Bonner Konvention)“ gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu beantworten:
Im Sinne der Entschließung des Nationalrates vom 13. Mai 1998 (E 118 - NR/XX.GP)
habe ich im Herbst 1998 die für den Naturschutz zuständigen Landesräte aller
Bundesländer schriftlich ersucht, die Beitrittsfrage nochmals zu klären.
In ihrem Antwortschreiben vom 8. März 1999 weist die Verbindungsstelle der Bun -
desländer darauf hin, dass der Beschluss der Landesnaturschutzreferentenkonfe -
renz vom 4.11.1994, der Bonner Konvention nicht beizutreten, nach wie vor aufrecht
sei.
Die Verbindungsstelle teilt weiters mit: „Die Länder beabsichtigen jedoch, nach einer
Beurteilung der durch den Beitritt zur Konvention entstehenden Mehrkosten, z. B.
durch die Umsetzung oder die Erfüllung von Berichtspflichten, neuerlich zu prüfen,
ob sie einen Beitritt befürworten können.“