5417/AB XX.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten Dr. Leiner u.a.
betreffend Berufsausweis für diplomierte Angehörige der gehobenen medizinisch-
technischen Dienste
(Nr. 5758/J)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Die bisherige Nichterlassung einer Ausweisverordnung hat folgende Gründe:
Im Rahmen der Arbeiten an der MTD - Gesetz Novelle wurde 1995/96 zur Diskussion
gestellt, sowohl die Führung einer ,,MTD - Liste“ wie auch die Ausstellung der Berufs -
ausweise dem Dachverband der gehobenen medizinisch - technischen Dienste zu
übertragen. Da jedoch zwischen den einzelnen Berufsverbänden der gehobenen
medizinisch - technischen Dienste hinsichtlich der Voraussetzungen für die Übertra -
gung der Aufgaben keine Einigung erzielt werden konnte, kam es nicht zur entspre -
chenden Gesetzesänderung und in der Folge nicht zur Erlassung der Ausweisver -
ordnung. Die Verbände äußerten damals bereits konkrete Vorstellungen zur Gestal -
tung der Berufsausweise (scheckkartenförmige Plastikkarte ähnlich den Ärzteaus -
weisen).
Im Hinblick auf die in Aussicht gestellte Einigung und die wegen der Kosten nicht
mögliche Realisierung der Wünsche der Verbände hinsichtlich der Ausweisgestal -
tung wurde in der Folge von der Erlassung der Verordnung Abstand genommen,
zumal diese auch
seitens der Länder nicht als prioritär erachtet wurde.
Dem ho. Ressort ist aufgrund einer Vorsprache des Dachverbandes der gehobenen
medizinisch - technischen Dienste im März 1999 nunmehr bekannt, daß sich die ge -
hobenen medizinisch - technischen Dienste erst kürzlich erneut auf die Einrichtung
eines Dachverbandes geeinigt haben. Aus Sicht meines Ressorts erscheint es
sinnvoll, ein weiteres Mal die Umsetzung des genannten Vorhabens - sprich die
Übertragung der Listenführung und der Ausstellung der Berufsausweise an den
Dachverband - in Angriff zu nehmen. Die entsprechenden legistischen Schritte
werden jedoch sinnvollerweise erst nach Vorliegen einer schriftlichen Einigung der
MTD - Berufsverbände in die Wege geleitet.