5422/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat DDr Niederwieser und Genossinnen haben am 24. Feber

1999 unter der Nr 5813/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Zu -

gänglichkeit von Stellen im öffentlichen Dienst für Fachhochschul - Absolventinnen und - Absol -

venten" gerichtet

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt

 

Zu den Fragen 1 und 2

 

Nach den mir vorliegenden Informationen besteht in meinem Ressort derzeit kein

Dienstverhältnis mit der Absolventin oder dem Absolventen einer Fachhochschule

 

Zu Frage 3

 

Durch das Vertragsbediensteten - Reformgesetz ist der wesentliche Schritt zur Flexibilisierung

des Systems erfolgt. Im Entlohnungsschema v, das den großen Bereich der

Vertragsbediensteten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes abdeckt, sind (wie im

Entlohnungsschema I)) keine formalen ausbildungsbezogenen Anstellungserfordernisse

festgelegt, sodaß der Qualität des Arbeitsplatzes und damit der Wertigkeit der geleisteten

Arbeit Vorrang zukommt

 

 

Die Frage, wie viele Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul - Studiengängen die

fachliche Qualifikation für eine Stelle im Ressort erfüllen, kann nicht beantwortet werden, weil

a priori nicht feststeht, wer bei einer bestimmten Bewerberstruktur als Bestgeeignete(r)

gemessen am jeweiligen Anforderungsprofil - hervorgeht. Handelt es sich dabei um eine

Absolventin oder einen Absolventen einer fachhochschulmäßigen Ausbildung. besteht kein

Hindernis, sie oder ihn mit dem entsprechenden Arbeitsplatz der Entlohnungsgruppe v I zu

betrauen.