5422/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat DDr Niederwieser und Genossinnen haben am 24. Feber
1999 unter der Nr 5813/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Zu -
gänglichkeit von Stellen im öffentlichen Dienst für Fachhochschul - Absolventinnen und - Absol -
venten" gerichtet
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt
Zu den Fragen 1 und 2
Nach den mir vorliegenden Informationen besteht in meinem Ressort derzeit kein
Dienstverhältnis mit der Absolventin oder dem Absolventen einer Fachhochschule
Zu Frage 3
Durch das Vertragsbediensteten - Reformgesetz ist der wesentliche Schritt zur Flexibilisierung
des Systems erfolgt. Im Entlohnungsschema v, das den großen Bereich der
Vertragsbediensteten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes abdeckt, sind (wie im
Entlohnungsschema I)) keine formalen ausbildungsbezogenen Anstellungserfordernisse
festgelegt, sodaß der Qualität des Arbeitsplatzes und damit der Wertigkeit der geleisteten
Arbeit Vorrang zukommt
Die Frage, wie viele Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul - Studiengängen die
fachliche
Qualifikation für eine Stelle im Ressort erfüllen, kann nicht
beantwortet werden, weil
a priori nicht feststeht, wer bei einer bestimmten Bewerberstruktur als Bestgeeignete(r)
gemessen am jeweiligen Anforderungsprofil - hervorgeht. Handelt es sich dabei um eine
Absolventin oder einen Absolventen einer fachhochschulmäßigen Ausbildung. besteht kein
Hindernis, sie oder ihn mit dem entsprechenden Arbeitsplatz der Entlohnungsgruppe v I zu
betrauen.