5430/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. PETROVIC, WABL, Freundinnen und Freun -

de haben am 18. Februar 1999 unter der Nr. 5765/J an den Bundesminister für In -

neres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Vorweg möchte ich klarstellen, dass der Staatspolizeiliche Dienst in Österreich voll in

die Organisationsstruktur der Sicherheitsbehörden eingegliedert ist und keinerlei

Sonderstellung innehat. Sowohl in dienst -  und besoldungsrechtlicher Hinsicht, ein-

schließlich Personalrekrutierung und - struktur, Aus - und Fortbildung des Personals

usw., als auch hinsichtlich der Ausübung der behördlichen Tätigkeit im jeweiligen

Aufgabenbereich gelten für den Staatspolizeilichen Dienst die gleichen Grundsätze

und dieselben gesetzlichen Bestimmungen wie für die Kriminalpolizei, die Verwal -

tungspolizei und die sonstige Sicherheitsverwaltung.

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Für den Bereich des Staatspolizeilichen Dienstes erfolgt keine gesonderte budget -

mäßige Veranschlagung. Der Personal- und Sachaufwand für die Gruppe II/C wird

aus den der Zentralleitung des Bundesministeriums für Inneres zur Verfügung ste -

henden Budgetmitteln getragen.

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

 

Die Personalkosten für die einzelnen Organisationseinheiten ergeben sich aus der

jeweiligen Personaldotierung bzw. - struktur. Ich verweise diesbezüglich auf die Ant -

worten zu den Fragen 7 bis 12. Eine detaillierte Errechnung der jeweiligen Personal -

kosten würde einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand erfordern.

 

Zu Frage 7:

 

Beim Staatspolizeilichen Dienst waren mit 31.12.1998 158 Bedienstete beschäftigt.

 

Zu Frage 8:

 

Ja.

 

Zu Frage 9:

 

In der Abteilung II/6 sind 10, in der Abteilung II/7 53 und in der EBT 82 Bedienstete

beschäftigt; die restlichen Bediensteten sind in der Leitung der Gruppe II/C beschäf -

tigt.

 

Zu Frage 10:

 

In den Abteilungen für Staats-, Personen- und Objektschutz bei den Sicherheitsdi -

rektionen ist jeweils folgende Anzahl von Bediensteten beschäftigt:

Burgenland                          13

Kärnten                                                11

Niederösterreich                  32

Oberösterreich                     14

Salzburg                                10

Steiermark                               7

Tirol                                       11

Vorarlberg                            11

 

Einige Bedienstete stehen in Doppelverwendung und haben daher auch noch ande -

re Aufgaben innerhalb der Behörde zu besorgen.

 

Zu Frage 11:

 

In den Abteilungen für Staats -, Personen - und Objektschutz bei den Bundespolizeidi -

rektionen ist jeweils folgende Anzahl von Bediensteten beschäftigt:

Wien                                     136

Klagenfurt                                7

St. Pölten                                5

Linz                                          13

Salzburg                                  14

Graz                                         21

Innsbruck                                 9

Eisenstadt                                3

Villach                                       4

Wr. Neustadt                           5

Schwechat                                8

Steyr                                          5

Wels                                          4

Leoben                                      5

Einige Bedienstete stehen in Doppelverwendung und haben daher auch noch ande -

re Aufgaben innerhalb der Behörde zu besorgen.

 

Zu Frage 12:

 

Beim Staatspolizeilichen Dienst ist in den einzelnen Verwendungsgruppen jeweils

folgende Anzahl von Bediensteten beschäftigt:

A/A 1                    12

B/A2                      29

C/A3                      18

D/A4                      12

E/A 5                       2

E1                             2

E2                           83

                           -----

                            158

 

Zu Frage 13:

 

Nein.

 

Zu den Fragen 14 bis 16:

 

Eine Beantwortung erübrigt sich im Hinblick auf die Antwort zu Frage 13.

 

Zu den Fragen 17 bis 19:

 

Dieser Bereich unterliegt der Geheimhaltung im Sinne des Art. 20 B - VG.

 

Zu Frage 20:

 

Ja, beim Staatspolizeilichen Dienst sind derzeit 35 Frauen beschäftigt.

Zu den Fragen 21 bis 26:

 

Wie ich bereits in der Einleitung ausgeführt habe, besteht für den Staatspolizeilichen

Dienst keine Sonderregelung bezüglich Rekrutierung und Aus- und Fortbildung des

Personals. Die Bediensteten werden entsprechend den Anforderungen für die je -

weils zu besetzende Planstelle entweder intern aus dem Fundus der Sicherheitsbe -

hörden oder extern ausgewählt. Ihre Grundausbildung, die auch die Vermittlung von

Kenntnissen über den Datenschutz umfaßt, erfolgt gemäß den Bestimmungen des

BDGs. Alle Fort - und Weiterbildungsmöglichkeiten stehen den Bediensteten des

Staatspolizeilichen Dienstes in gleicher Weise wie allen anderen öffentlichen Be -

diensteten zur Verfügung. Die fachliche Spezialisierung im jeweiligen Aufgabenge -

biet erfolgt durch interne Schulung.

 

Zu Frage 27:

 

Ja.

 

Zu den Fragen 28 und 29:

 

Nein.

 

Zu Frage 30:

 

Ja.

 

Zu Frage 31:

 

a) 11 Bedienstete der Verwendungsgruppe A/A 1.

 

Zu den Fragen 32 und 33:

 

Nein.

Zu den Fragen 34 und 35:

 

Nein.

 

Zu Frage 36:

 

Ja.

 

Zu Frage 37:

 

a) und c) 2 Bedienstete für Englisch und Französisch.

 

Zu Frage 38:

 

Nein.

 

Zu den Fragen 39 bis 46:

 

Der Staatspolizeiliche Dienst ist bemüht, einen erhöhten Arbeitsaufwand infolge

neuer Entwicklungen und zusätzlicher Aufgabenstellungen mit dem vorhandenen

Personal abzudecken. Wenn sich dies aber als unmöglich erweisen sollte, müsste

zum gegebenen Zeitpunkt zusätzliches Personal im unbedingt erforderlichen Um -

fang mit entsprechender Begründung angefordert werden.

 

Zu den Fragen 47 und 48:

 

Nein.

 

Zu den Fragen 49 bis 54:

 

Für die Bezüge der Bediensteten des Staatspolizeilichen Dienstes gelten die Be -

stimmungen des Gehaltsgesetzes bzw. des Vertragsbedienstetengesetzes. Die Hö -

he des Bezuges ergibt sich aus den in der Antwort zu Frage 12 angeführten Ver -

wendungsgruppen. Eine detaillierte Beantwortung würde einen unverhältnismäßigen

Verwaltungsaufwand bedeuten.

 

Zu den Fragen 55 bis 58:

 

Die staatspolizeiliche Arbeit läßt sich angesichts ihrer Vielfältigkeit nicht anhand von

bearbeiteten bzw. erfolgreich abgeschlossenen „Fällen“ messen. Eine Beantwortung

ist daher bei einer Fragestellung in der vorliegenden Form nicht möglich.

 

Zu Frage 59:

 

Bedienstete des Staatspolizeilichen Dienstes wurden und werden nach denselben

Kriterien und auf die gleiche Weise wie alle anderen öffentlichen Bediensteten für

Verdienste um die Republik ausgezeichnet. Eine weitergehende Beantwortung wür -

de einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand erfordern.