5430/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. PETROVIC, WABL, Freundinnen und Freun -
de haben am 18. Februar 1999 unter der Nr. 5765/J an den Bundesminister für In -
neres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Vorweg möchte ich klarstellen, dass der Staatspolizeiliche Dienst in Österreich voll in
die Organisationsstruktur der Sicherheitsbehörden eingegliedert ist und keinerlei
Sonderstellung innehat. Sowohl in dienst - und besoldungsrechtlicher Hinsicht, ein-
schließlich Personalrekrutierung und - struktur, Aus - und Fortbildung des Personals
usw., als auch hinsichtlich der Ausübung der behördlichen Tätigkeit im jeweiligen
Aufgabenbereich gelten für den Staatspolizeilichen Dienst die gleichen Grundsätze
und dieselben gesetzlichen Bestimmungen wie für die Kriminalpolizei, die Verwal -
tungspolizei und
die sonstige Sicherheitsverwaltung.
Zu den Fragen 1 bis 3:
Für den Bereich des Staatspolizeilichen Dienstes erfolgt keine gesonderte budget -
mäßige Veranschlagung. Der Personal- und Sachaufwand für die Gruppe II/C wird
aus den der Zentralleitung des Bundesministeriums für Inneres zur Verfügung ste -
henden Budgetmitteln getragen.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Die Personalkosten für die einzelnen Organisationseinheiten ergeben sich aus der
jeweiligen Personaldotierung bzw. - struktur. Ich verweise diesbezüglich auf die Ant -
worten zu den Fragen 7 bis 12. Eine detaillierte Errechnung der jeweiligen Personal -
kosten würde einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand erfordern.
Zu Frage 7:
Beim Staatspolizeilichen Dienst waren mit 31.12.1998 158 Bedienstete beschäftigt.
Zu Frage 8:
Ja.
Zu Frage 9:
In der Abteilung II/6 sind 10, in der Abteilung II/7 53 und in der EBT 82 Bedienstete
beschäftigt; die restlichen Bediensteten sind in der Leitung der Gruppe II/C beschäf -
tigt.
Zu Frage 10:
In den Abteilungen für Staats-, Personen- und Objektschutz bei den Sicherheitsdi -
rektionen ist
jeweils folgende Anzahl von Bediensteten beschäftigt:
Burgenland 13
Kärnten 11
Niederösterreich 32
Oberösterreich 14
Salzburg 10
Steiermark 7
Tirol 11
Vorarlberg 11
Einige Bedienstete stehen in Doppelverwendung und haben daher auch noch ande -
re Aufgaben innerhalb der Behörde zu besorgen.
Zu Frage 11:
In den Abteilungen für Staats -, Personen - und Objektschutz bei den Bundespolizeidi -
rektionen ist jeweils folgende Anzahl von Bediensteten beschäftigt:
Wien 136
Klagenfurt 7
St. Pölten 5
Linz 13
Salzburg 14
Graz 21
Innsbruck 9
Eisenstadt 3
Villach 4
Wr. Neustadt 5
Schwechat 8
Steyr 5
Wels 4
Leoben 5
Einige Bedienstete stehen in Doppelverwendung und haben daher auch noch ande -
re Aufgaben innerhalb der Behörde zu besorgen.
Zu Frage 12:
Beim Staatspolizeilichen Dienst ist in den einzelnen Verwendungsgruppen jeweils
folgende Anzahl von Bediensteten beschäftigt:
A/A 1 12
B/A2 29
C/A3 18
D/A4 12
E/A 5 2
E1 2
E2 83
-----
158
Zu Frage 13:
Nein.
Zu den Fragen 14 bis 16:
Eine Beantwortung erübrigt sich im Hinblick auf die Antwort zu Frage 13.
Zu den Fragen 17 bis 19:
Dieser Bereich unterliegt der Geheimhaltung im Sinne des Art. 20 B - VG.
Zu Frage 20:
Ja, beim
Staatspolizeilichen Dienst sind derzeit 35 Frauen beschäftigt.
Zu den Fragen 21 bis 26:
Wie ich bereits in der Einleitung ausgeführt habe, besteht für den Staatspolizeilichen
Dienst keine Sonderregelung bezüglich Rekrutierung und Aus- und Fortbildung des
Personals. Die Bediensteten werden entsprechend den Anforderungen für die je -
weils zu besetzende Planstelle entweder intern aus dem Fundus der Sicherheitsbe -
hörden oder extern ausgewählt. Ihre Grundausbildung, die auch die Vermittlung von
Kenntnissen über den Datenschutz umfaßt, erfolgt gemäß den Bestimmungen des
BDGs. Alle Fort - und Weiterbildungsmöglichkeiten stehen den Bediensteten des
Staatspolizeilichen Dienstes in gleicher Weise wie allen anderen öffentlichen Be -
diensteten zur Verfügung. Die fachliche Spezialisierung im jeweiligen Aufgabenge -
biet erfolgt durch interne Schulung.
Zu Frage 27:
Ja.
Zu den Fragen 28 und 29:
Nein.
Zu Frage 30:
Ja.
Zu Frage 31:
a) 11 Bedienstete der Verwendungsgruppe A/A 1.
Zu den Fragen 32 und 33:
Nein.
Zu den Fragen 34 und 35:
Nein.
Zu Frage 36:
Ja.
Zu Frage 37:
a) und c) 2 Bedienstete für Englisch und Französisch.
Zu Frage 38:
Nein.
Zu den Fragen 39 bis 46:
Der Staatspolizeiliche Dienst ist bemüht, einen erhöhten Arbeitsaufwand infolge
neuer Entwicklungen und zusätzlicher Aufgabenstellungen mit dem vorhandenen
Personal abzudecken. Wenn sich dies aber als unmöglich erweisen sollte, müsste
zum gegebenen Zeitpunkt zusätzliches Personal im unbedingt erforderlichen Um -
fang mit entsprechender Begründung angefordert werden.
Zu den Fragen 47 und 48:
Nein.
Zu den Fragen 49 bis 54:
Für die Bezüge der Bediensteten des Staatspolizeilichen Dienstes gelten die Be -
stimmungen des Gehaltsgesetzes bzw. des Vertragsbedienstetengesetzes. Die Hö -
he des Bezuges
ergibt sich aus den in der Antwort zu Frage 12 angeführten Ver -
wendungsgruppen. Eine detaillierte Beantwortung würde einen unverhältnismäßigen
Verwaltungsaufwand bedeuten.
Zu den Fragen 55 bis 58:
Die staatspolizeiliche Arbeit läßt sich angesichts ihrer Vielfältigkeit nicht anhand von
bearbeiteten bzw. erfolgreich abgeschlossenen „Fällen“ messen. Eine Beantwortung
ist daher bei einer Fragestellung in der vorliegenden Form nicht möglich.
Zu Frage 59:
Bedienstete des Staatspolizeilichen Dienstes wurden und werden nach denselben
Kriterien und auf die gleiche Weise wie alle anderen öffentlichen Bediensteten für
Verdienste um die Republik ausgezeichnet. Eine weitergehende Beantwortung wür -
de einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand erfordern.