5435/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und

Genossen vom 16. Februar 1999, Nr. 5738/J, betreffend Strukturmaßnahmen im

öffentlichen Dienst, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

 

Hinsichtlich der Beantwortung der gestellten Frage verweise ich auf die als Beilagen

angeschlossenen tabellanschen Übersichten 1 und 2, denen die aktuellen Zahlen der

Dienstnehmer und Lehrlinge des Bundes per 1. Jänner 1999 zu entnehmen sind. Die

entsprechenden Daten der Parlamentsdirektion sind mangels Verfügbarkeit darin jedoch

nicht enthalten.

 

Zu 2. und 3.

 

Der Beschluß der Bundesregierung vom 4. März 1997, mit dem die Zahl der Beamten in den

Besoldungsgruppen mit vertraglicher Alternative mit Stand Ende 1996 limitiert ist, ist

weiterhin aufrecht. Im übrigen bin ich der Auffassung, daß dieser Beschluß als durchaus

ambitioniert bezeichnet werden kann.

 

Zu 4. und 5.:

 

Die gewünschten Daten sind der als Beilage 3 bezeichneten Übersicht zu entnehmen.

 

Zu 6.:

 

Eine Reihe von Projekten und Maßnahmen des Verwaltungsinnovationsprogramms des

Bundes ist bereits umgesetzt. Beispielsweise konnten die wichtigen Projekte Musteramt

Bundesamt für Wasserwirtschaft, Flexibilisierung des Haushaltsrechtes oder das neue

Vertragsbedienstetenrecht positiv abgeschlossen werden. Andere Projekte, wie das

Musteramt Bezirkspolizeikommissariat, HELP, die Leitbildentwicklung für den Bundesdienst

sowie Leistungskennzahlen für den Bundesdienst sind schon weitestgehend realisiert. Auch

möchte ich anmerken, daß in der Eigenverantwortung einzelner Ressorts liegende

Maßnahmen geplant bzw. bereits durchgeführt sind. Ich möchte hier etwa die

Zusammenlegung und die aufbauorganisatorische Neugestaltung der Arzneimittelanstalten,

die Aufgabenreform der Finanzprokuratur, die Ausgliederung der Bundessportheime oder

der Bundesmuseen sowie das Projekt Leitbild und Corporate Identity im Bundesministerium

für Finanzen erwähnen.

 

Zu 7.:

 

Die Produktivität soll weiterhin jährlich um 2 - 3% gesteigert werden, wobei die Sektoren

Sicherheit und Bildung ausgeklammert bleiben. Verglichen mit anderen Non - Profit -

Organisationen außerhalb des Sektors Staat im In - und Ausland, ist dies eine beachtliche

Vorgabe. Von einem bescheidenen Ziel kann daher in diesem Zusammenhang nicht

gesprochen werden.

 

Die österreichische Gesamtwirtschaft wächst etwa jährlich um ca. 2%, die Industrie um

4 bis 5%. Daraus ergibt sich, daß der tertiäre Sektor unter dem Bundesziel liegende

Produktivitätssteigerungen aufweist.

 

Im übrigen ist zu berücksichtigen, daß eine höhere Produktivitätssteigerung zu Lasten der

Qualität der Bundesleistungen führen könnte.

 

Zu 8.:

 

Maßnahmen des Verwaltungsinnovationsprogrammes - wie etwa Strukturbereinigungen -

bewirken in der Regel während der Projektphase einen erhöhten Arbeitsaufwand. Es wäre

daher verfehlt, den kurzfristigen zeitlichen Mehrbedarf mit zusätzlichem Personal

abzudecken. Für die Personen, die nur kurzfristig zur Überbrückung eingestellt werden

könnten, ergäbe sich auch keine wirklich annehmbare Beschäftigungssituation. Zu dem

würden kurzfristige Neueinstellungen aufgrund notwendiger Schulungsmaßnahmen

insgesamt eher Ressourcen binden, als eine wirkliche Entlastung bringen.

 

Zu 9.:

 

Die Bundesregierung wird den eingeschlagenen Weg der jährlichen Produktivitätssteigerung

konsequent fortsetzen. Durch die Teilbeschäftigungsinitiative hat die Bundesregierung

erreicht, daß dennoch die Zahl der Beschäftigten im Jahresdurchschnitt, bereinigt um die

Zahl der in ausgegliederten Bereichen arbeitenden Bundesdienstnehmer, leicht gestiegen

ist. Zusätzliches Personal aufzunehmen, anstelle Überstunden für einzelne Projekte

anzuordnen, wäre hier der falsche Weg und stünde auch, wenn ich die Fragestellung zu

Punkt 7 richtig interpretiere, nicht im Einklang mit einer aus der Sicht der anfragenden

Abgeordneten „ambitionierten Strukturreform“.

 

Darüberhinaus möchte ich noch ergänzen, daß drei Viertel der Überstundenausgaben im

Schul - und im Sicherheitsbereich anfallen. In den Schulen ergeben sich die Überstunden

(Lehrerwochenstunden) zum Teil aus der Lehrfächerverteilung und sind daher nicht

vermeid bar, sofern man Schülern nicht verschiedene Lehrerinnen im selben Fach zumuten

will. Zum anderen Teil resultieren sie aus Sublierungen, die nicht kontinuierlich und

vorhersehbar und somit auch nicht durch zusätzliches Personal kompensiert werden

können.

 

Bei Polizei und Gendarmerie fallen die Überstunden immer unregelmäßig an und lassen sich

aus diesem Grund auch nicht durch zusätzliches Personal wettmachen.

 

Die spezifische Anzahl der Überstunden für das Jahr 1998 und die Ausgaben dafür sind

darüberhinaus auch auf die österreichische EU - Präsidentschaft zurückzuführen.

 

Zu 10.:

 

Eine hohe Staatsquote wirkt sich nachteilig auf einen Wirtschaftsstandort aus. Aus diesem

Grund soll sie weiter gesenkt und auf den internationalen Durchschnittswert gebracht

werden.

 

Zu 11.:

 

Die Auffassung, wonach durch den Abbau von Überstunden im öffentlichen Dienst neue

Arbeitsplätze geschaffen werden könnten, teile ich in dieser allgemeinen Form nicht, weil im

Bundesdienst Überstunden im wesentlichen nicht regelmäßig anfallen.

 

Zu 12.:

 

Es herrscht das Bemühen, durch Aufgabenkritik, Re - Engeneering der Prozesse und den

Einsatz neuester Informationstechnologien die Belastung für die Mitarbeiterinnen zu

verringern. An diesem Prozeß der Verwaltungsentwicklung wirken die Mitarbeiterinnen des

Bundes intensiv und engagiert mit. Die positiven Rückmeldungen aus den Dienststellen

lassen nicht darauf schließen, daß man in diesem Zusammenhang von einer

Belastungsgrenze für weite Teile des öffentlichen Dienstes - was immer man darunter

konkret zu verstehen hätte - sprechen könnte.

 

Zu 13. und 14.:

 

Bezüglich der Gesamtzahlen der Dienstverhältnisse zum Bund möchte ich auf die in der

Beilage angeschlossenen tabellarischen Übersichten 1 und 2 verweisen. Von den Beamten

ohne Post waren 4.148 oder 3,5% teilbeschäftigt, von den Postbeamten 611 oder 1,5%, von

den Beschäftigten mit privatrechtlichem Dienstverhältnis 17.226 oder 28,1%.

 

Zu 15.:

 

Zum Stichtag 1. Jänner 1999 waren 15 Dienstnehmer in Leiharbeitsverhältnissen im

Bundesministerium für Finanzen tätig.

 

Dem Bundesministerium für Finanzen stehen Informationen über die Beschäftigung im Bund

in anonymisierter und aggregierter Form lediglich über das Personalinformationssystem des

Bundes (PIS) zur Verfügung. Im PIS sind lediglich Dienstnehmer des Bundes und solche

Personen gespeichert, die persönlich ein Rechtsverhältnis zum Bund haben und über die

Applikation Bundesbesoldung Zahlungen erhalten. Die Zahlungen für Leihpersonal gehen

direkt an den Arbeitgeber der überlassenen Arbeitskraft. Deshalb kann die Frage nach der

Anzahl der Leiharbeitskräfte ausschließlich von den einzelnen Ressorts beantwortet werden.

Ich ersuche hiefür um Verständnis.

Dienstnehmer und Lehrlinge des Bundes per 1. Jänner 1999

 

 

 

öffentlich - rechtliche DV

 

privat - rechtliche DV

 

Beamte

 VBÄ

 

 VB/KV

 VBÄ

Präsidentschaftskanzlei

 48

47,5

 

 21

20,5

Verfassungsgerichtshof

 28

 27,8

 

 42

 41,0

Verwaltungsgerichtshof

 92

 90,5

 

 85

 82,7

Volksanwaltschaft

 35

 34,1

 

 16

 13,9

Rechnungshof

 267

 262,6

 

 45

 44,0

Bundeskanzleramt u. Dienststellen

 1.122

 1.116,5

 

 1.861

 1.777,2

Inneres

 29.029

 28.969,7

 

 4.733

 4.126,8

Unterricht

 24.772

 24.047,0

 

 23.646

 19.091,3

Wissenschaft und Verkehr

 10.926

 10.849,9

 

 9.872

 8.605,1

Arbeit, Gesundheit u. Soziales

 3.173

 3.041,0

 

 963

 871,6

Umwelt, Jugend und Familie

 287

 282,1

 

 190

 175,2

äußere Angelegenheiten

 704

 703,0

 

 824

 811,0

Justiz

 8.249

 8.135,7

 

 3.894

 3.553,6

Landesverteidigung

 21.306

 21.270,7

 

 4.512

 4.405,5

Finanzen

 12.378

 12.127,0

 

 5.291

 4.860,8

Land - u. Forstwirtschaft

 1.758

 1.730,1

 

 1.992

 1.738,4

Wirtschaftliche Angelegenheiten

 3.769

 3.737,4

 

 1.803

 1.722,3

Verkehr u. öffentliche Wirtschaft

 514

 506,5

 

 183

 179,0

Österreichische Bundestheater

 48

 46,8

 

 2.560

 2.557,5

 

118.505

 117.026,0

 

 62.533

 54.677,5

PTA

 41.170

 40.897,0

 

 

 

 

159.675

 157.923,0

 

 

 

 

 

DV: Dienstverhältnisse inkl. Lehrlinge

VBÄ: Vollbeschäftigungsäquivalente

VB/KV: Vertragsbed., Dienstnehmer mit Kollektivvertrag, sonst. Dienstnehmer und Lehrlinge

Dienstnehmer und Lehrlinge des Bundes per 1. Jänner 1999

 

 

öffentlich - rechtliche DV

 

privat - rechtliche DV

 

Beamte

 VBÄ

 

 VB/KV

 VBÄ

A1/A

 6.754

 6.663,88 a

 

 1.627

 1.504,3

A2/B

 13.880

 13.581,09 b

 

 4.518

 4.142,3

A3/C+P1

 13.627

 13.387,95 c/p1

 

 9.971

 9.220,1

A4,5/D,P2,3

 4.349

 4.287,20 d/p2,3

 

 14.093

 13.225,1

A6/P4

 458

 457,50 p4

 

 2.006

 1.916,5

A7/E/P5

 139

 139,00 e/p5

 

 5.806

 4.347,8

 

 

 

 

 

 

RiAA

 231

 229,5

 

 

 

Richter

 1.850

 1.817,7

 

 

 

StaatsA

 275

 275,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

O.Prof

 1.117

 1.115,8 Rekt

 

 7

 7,0

AO.Prof

 409

 407,5 VProf

 

 3

 3,0

Dozenten

 2.101

 2.093,5 VDoz

 

 21

 13,5

Assistenten

 4.488

 4.470,7 VAss.

 

 1.295

 844,8

 

 

 

 

 

 

LPA

 413

 411,5 Ipa

 

 59

 25,6

L1

 18.794

 18.210,8 I1

 

 12.842

 10.834,9

L2

 3.696

 3.592,1 I2

 

 4.263

 3.285,7

L3

 2

 2,0 I3

 

 268

 145,3

S1

 78

 77,8

 

 

 

S2

 134

 134,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

E1/W1

 784

 784,0

 

 

 

E2a,b/W2

  90.312

 30.280,2

 

 

 

E2c/W3

 662

 662,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

MB01/H1

 479

 478,5

 

 

 

MB02/H2

 2.135

 2.133,5

 

 

 

MBUO1

 5.600

 5.598,6

 

 

 

MBUO2

 1.248

 1.248,0

 

 

 

MZO1

 19

 19,0

 

 

 

MZO2

 104

 104,0

 

 

 

MZUO1

 5

 5,0

 

 

 

MZUO2

 2.417

 2.417,0

 

 

 

MZCh

 1.777

 1.777,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

K1

 6

 6,0 k1

 

 2

 2,0

K2

 120

 112,7 k2

 

 327

 269,2

K3 - 6

 69

 67,0 k3

 

 5

 5,0

 

 

k4

 

 73

 71,8

PT1

 355

 355,0 k5

 

 34

 28,5

PT2

 2.157

 2.156,0 k6

 

 68

 67,3

PT3

 5.047

         5.015,3

 

 

 

PT4

 3.645

 3.575,0 ADV

 

 997

 982,4

PT5

 6.770

 6.703,0 BThKV

 

 2.475

 2.472,8

PT6

 4.789

 4.717,9 sonst*

 

 1.068

 557,7

PT7 - 9

 18.380

 18.351,0 Lehrl

 

 705

 705,0

 

 

 

 

 

 

GESAMT

 159.675

 157.920,0

 

GESAMT   62.533          

 54.677,5


 

Überstunden und Überstundenvergütungen für das Jahr 1998

 

Überstunden: einzeln angeordnete Werktagsüberstunden, Sonn - und Feiertagsüberstunden und

Lehrerwochenstunden, nicht enthalten pauschalierte Überstunden (% - Satz von V/2 od. Gehalt)

Überstundenvergütung: inklusive pauschalierte Überstunden; periodenrein

 

 

Werteinheit

 Überstunden

 Überstundenvergütung

Präsidentschaftskanzlei

 Werktagsstunden

Sonn - u. Feiertagsst

 2.712

 432

 

 

2.709.138

Verfassungsgerichtshof

 Werktagsstunden

Sonn - u. Feiertagsst

 2.203

 25

 

 

1.654.799

Verwaltungsgerichtshof

 Werktagsstunden

Sonn - u. Feiertagsst

 1.388

 28

 

 

422.023

Volksanwaltschaft

 Werktagsstunden

 11

 689.755

Rechnungshof

 Werktagsstunden

 120

 628.742

Bundeskanzleramt

und Dienststellen

 Werktagsstunden

 Sonn- u. Feiertagsst

Lehrerwochenst

 76.554

 11.706

 415

32.246.624

Inneres

 Werktagsstunden

Sonn - u. Feiertagsst

 5.661.825

 1.832.930

 

 

1.866.777.442

Unterricht

 Werktagsstunden

Sonn - u. Feiertagsst

Lehrerwochenst

 243.579

 14.394

 2.118.305

 

 

 

2.469.321.223

Wissenschaft und

Verkehr

 Werktagsstunden

 Sonn - u. Feiertagsst

Lehrerwochenst.

 241.604

 30.745

 21.164

 

 

 

128.597.902

Arbeit, Gesundheit

und Soziales

 Werktagsstunden

 Sonn - u. Feiertagsst

 65.987

 3.520

 

 

27.022.553


 

Umwelt, Jugend und

Familie

 Werktagsstunden

 Sonn - u. Feiertagsstd

 31.098

 1.773

 

 

 

8.877.137

äußere

Angelegenheiten

 Werktagsstunden

 Sonn - u. Feiertagsst

 72.711

 4.535

 

 

31.489.001

Justiz

 Werktagsstunden

Sonn - u. Feiertagsst

 277.759

 54.050

 

 

97.818.740

Landesverteidigung

 Werktagsstunden

Sonn - u. Feiertagsst

 2.213.915

 160.593

 

 

492.120.784

Finanzen

 Werktagsstunden

Sonn - u. Feiertagsst

  1.374.196

 179.704

 

 

391.604.023

Land - und

Forstwirtschaft

 Werktagsstunden

 Sonn - u. Feiertagsst

Lehrerwochenst.

 107.185

 41.201

 25.509

 

 

 

63.396.502

wirtschaftliche

Angelegenheiten

 Werktagsstunden

 Sonn - u. Feiertagsst

 291.987

 6.235

 

 

86.617.184

Österreichischer

Bundestheaterverband

 Werktagsstunden

 Sonn - u. Feiertagsst

 22.924

 548,

 

 

60.001.290

Summe

 Werktagsstunden

Sonn - u. Feiertagsst

Lehrerwochenst

 13.066.529

 2.348.723

 2.165.393

 

 

 

 

 

 

5.761.994.862