5436/AB XX.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Edith Haller und Genossen
vom 16. Februar 1999, Nr. 5754/J, betreffend Personalmangel in Tiroler Finanzämtern,
beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Aufgrund der dem Bundesministerium für Finanzen vorliegenden Leistungskennzahlen ist es
bundesweit gesehen möglich, mit dem in den Beihilfengruppen vorgesehenen Personalstand
eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von einem Monat sicherzustellen. Lediglich im
Finanzamt Innsbruck, und keineswegs in allen Tiroler Finanzämtern, ist es leider in der
zweiten Jahreshälfte - hier fallen die Anspruchsüberprüfungen für Studenten an - zu unvor -
hersehbaren Krankheits- und sonstigen Ausfällen beim Stammpersonal gekommen.
Dadurch hat sich die Bearbeitungsdauer verlängert. Dies führte im Beschwerdefall dazu, daß
vorübergehend (automatisch) die Einstellung der Familienbeihilfe für eines von drei Kindern
erfolgte, was ich bedaure. Inzwischen ist der Anschluß an den Bundesdurchschnitt auch
beim Finanzamt Innsbruck wieder hergestellt worden.
Entgegen der Berichterstattung in der Tiroler Tageszeitung ist, wie mir berichtet wurde, kein
Personal aus anderen festsetzenden Stellen in der Beihilfengruppe eingesetzt worden,
sodaß
insoweit Verzögerungen bei Erstellung von Bescheiden nicht eingetreten
sind.
Zu 3. bis 5.:
Die Bearbeitung von Abgabenerklärungen war und ist ein Massenverfahren, welches schon
immer längerdauernde Durchlaufzeiten erforderte. Ein Vergleich der letzten drei Jahre zeigt,
daß zum Beispiel das Finanzamt Innsbruck immer über dem Bundesdurchschnitt lag und
jeweils bis zum Stichtag 25. Februar
1997 61.671
1998 64.533 und
1999 65.507
Fälle veranlagt hat.
In der nächsten Zeit sind durch wesentliche Veränderungen in der Ablauforganisation und
Verbesserung der EDV - Unterstützung trotz sinkender Personalstände weitere Qualitäts -
steigerungen zu erwarten.
Zu 6.:
In einer direkten Beantwortung der erwähnten Einzelbeschwerde - die auch Anlaß für den
erwähnten Artikel in der Tiroler Tageszeitung gewesen sein dürfte - habe ich bereits mein
Bedauern zum Ausdruck gebracht. Ich habe den Auftrag gegeben, in der nächsten Zeit nach
Maßgabe der dafür vorhandenen Kapazitäten, das bestehende Verfahren in den Familien -
beihilfengruppen daraufhin zu untersuchen, ob derartigen Engpässen in Hinkunft durch
Änderungen im Ablauf besser begegnet werden könnte. Dafür ist allerdings auch das Ein -
vernehmen mit dem in Familienbeihilfen federführenden Bundesministerium für Umwelt,
Jugend und Familie herzustellen.