5437/AB XX.GP
B e a n t w o r t u n g
der Anfrage der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und Genossinnen
betreffend Zugänglichkeit von Stellen im Öffentlichen Dienst für
Fachhochschul - Absolventinnen und - Absolventen
(Nr.5811/J)
Zur gegenständlichen Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu den Fragen 1 und 2:
Im Bereich des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales sind zum Stich -
tag 1.3.1999 keine Fachhochschul - Absolventinnen und - Absolventen beschäftigt.
Zu Frage 3:
Durch das Vertragsbediensteten - Reformgesetz ist ein wesentlicher Schritt zur Flexi -
bilisierung des Systems erfolgt. Im Entlohnungsschema v, das den großen Bereich der
Vertragsbediensteten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes abdeckt, sind (wie im Entloh -
nungsschema I) keine formalen ausbildungsbezogenen Anstellungserfordernisse festge -
legt, sodaß der Qualität des Arbeitsplatzes und damit der Wertigkeit der geleisteten Arbeit
Vorrang zukommt.
Die Frage, wieviele Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul - Studiengängen
die fachliche Qualifikation für eine Stelle im Ressort erfüllen, kann nicht beantwortet wer -
den, weil im
vorhinein nicht feststeht, wer bei einer bestimmten Bewerberstruktur als
Bestgeeignete/r - gemessen am jeweiligen Anforderungsprofil - hervorgeht. Handelt es
sich dabei um eine Absolventin oder einen Absolventen einer fachhochschulmäßigen
Ausbildung, besteht kein Hindernis, sie oder ihn mit dem entsprechenden Arbeitsplatz im
Entlohnungsschema v zu betrauen.