5437/AB XX.GP

 

B e a n t w o r t u n g

der Anfrage der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und Genossinnen

betreffend Zugänglichkeit von Stellen im Öffentlichen Dienst für

Fachhochschul - Absolventinnen und - Absolventen

(Nr.5811/J)

 

Zur gegenständlichen Anfrage führe ich folgendes aus:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Im Bereich des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales sind zum Stich -

tag 1.3.1999 keine Fachhochschul - Absolventinnen und - Absolventen beschäftigt.

 

Zu Frage 3:

 

Durch das Vertragsbediensteten - Reformgesetz ist ein wesentlicher Schritt zur Flexi -

bilisierung des Systems erfolgt. Im Entlohnungsschema v, das den großen Bereich der

Vertragsbediensteten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes abdeckt, sind (wie im Entloh -

nungsschema I) keine formalen ausbildungsbezogenen Anstellungserfordernisse festge -

legt, sodaß der Qualität des Arbeitsplatzes und damit der Wertigkeit der geleisteten Arbeit

Vorrang zukommt.

 

Die Frage, wieviele Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul - Studiengängen

die fachliche Qualifikation für eine Stelle im Ressort erfüllen, kann nicht beantwortet wer -

den, weil im vorhinein nicht feststeht, wer bei einer bestimmten Bewerberstruktur als

Bestgeeignete/r - gemessen am jeweiligen Anforderungsprofil - hervorgeht. Handelt es

sich dabei um eine Absolventin oder einen Absolventen einer fachhochschulmäßigen

Ausbildung, besteht kein Hindernis, sie oder ihn mit dem entsprechenden Arbeitsplatz im

Entlohnungsschema v zu betrauen.