5439/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat MMag. Dr. Willi Brauneder und Kollegen haben am
25.2.1999 unter der Zl. 5852/J - NR/1999 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend
Unterstützung von Südtirolern, welche von italienischen Gerichten entgegen den
Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt wurden, gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Problematik der in den 60er Jahren in Italien in Abwesenheit zu Haftstrafen
verurteilten Südtirolaktivisten ist dem BMaA bekannt. Im Zusammenhang mit diesen
Strafprozessen wurden seinerzeit Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der Grundsätze
eines fairen und rechtsstaatlichen Verfahrens geltend gemacht. Daher hat Österreich im
Jahr 1960 den ,,Pfunderer - Fall“ der Europäischen Kommission für Menschenrechte
unterbreitet, die jedoch zugunsten Italiens entschied.
Zu den Fragen 2 - 4:
Österreich hat alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten zur Bereinigung der Frage
der in Abwesenheit verurteilten Südtirolaktivisten der 60er Jahre geprüft und ist dabei zu
dem Ergebnis
gelangt, daß nur der politische Weg erfolgversprechend beschritten werden
konnte. Im Hinblick auf das Fehlen einer parlamentarischen Mehrheit für eine Amnestie,
die in Italien nur in Form eines Gesetzes gewährt werden kann, waren die
österreichischen Bemühungen - verstärkt seit Paketabschluß - im Einvernehmen und mit
Unterstützung der politischen Führung der Südtiroler auf beharrliche Interventionen auf
politischer und diplomatischer Ebene gerichtet, welche die Gewährung individueller
Gnadenakte zum Ziel haben.
Im Jänner 1998 informierte der italienische Staatspräsident Oscar Luigi Scalfaro
Bundespräsident Dr. Thomas Klestil, daß er vier ehemalige Südtirolaktivisten, nämlich Dr.
Heinrich Klier, Peter Matern, Prof. Wolfgang Pfaundler und Gerhard Pfeffer begnadigt
habe. Österreich wird seine Bemühungen um eine Begnadigung auch der übrigen
betroffenen Personen fortsetzen.