5439/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat MMag. Dr. Willi Brauneder und Kollegen haben am

25.2.1999 unter der Zl. 5852/J - NR/1999 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend

Unterstützung von Südtirolern, welche von italienischen Gerichten entgegen den

Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt wurden, gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Die Problematik der in den 60er Jahren in Italien in Abwesenheit zu Haftstrafen

verurteilten Südtirolaktivisten ist dem BMaA bekannt. Im Zusammenhang mit diesen

Strafprozessen wurden seinerzeit Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der Grundsätze

eines fairen und rechtsstaatlichen Verfahrens geltend gemacht. Daher hat Österreich im

Jahr 1960 den ,,Pfunderer - Fall“ der Europäischen Kommission für Menschenrechte

unterbreitet, die jedoch zugunsten Italiens entschied.

 

Zu den Fragen 2 - 4:

 

Österreich hat alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten zur Bereinigung der Frage

der in Abwesenheit verurteilten Südtirolaktivisten der 60er Jahre geprüft und ist dabei zu

dem Ergebnis gelangt, daß nur der politische Weg erfolgversprechend beschritten werden

konnte. Im Hinblick auf das Fehlen einer parlamentarischen Mehrheit für eine Amnestie,

die in Italien nur in Form eines Gesetzes gewährt werden kann, waren die

österreichischen Bemühungen - verstärkt seit Paketabschluß - im Einvernehmen und mit

Unterstützung der politischen Führung der Südtiroler auf beharrliche Interventionen auf

politischer und diplomatischer Ebene gerichtet, welche die Gewährung individueller

Gnadenakte zum Ziel haben.

 

Im Jänner 1998 informierte der italienische Staatspräsident Oscar Luigi Scalfaro

Bundespräsident Dr. Thomas Klestil, daß er vier ehemalige Südtirolaktivisten, nämlich Dr.

Heinrich Klier, Peter Matern, Prof. Wolfgang Pfaundler und Gerhard Pfeffer begnadigt

habe. Österreich wird seine Bemühungen um eine Begnadigung auch der übrigen

betroffenen Personen fortsetzen.