5442/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat DI Maximilian HOFMANN und Kollegen haben am 25.

Februar 1999 unter der Nummer 5872/J an mich die schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „den wahren Grund für die Auflösung des Vereines ‚Dichterstein Offenhausen‘

gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Ich verweise auf meine Antwort zur parlamentarischen Anfrage Nr. 4492/J vom 23. Juli 1998,

der eine Kopie des Antwortschreibens beigeschlossen war (zu Frage 7).

 

Zu Frage 2:

 

Ich verweise auf meine Antwort zur parlamentarischen Anfrage Nr. 4492/J vom 23. Juli 1998

(zu den Fragen 2 und 7).

 

Zu Frage 3:

 

Die behördliche Auflösung eines Vereines orientiert sich am Vorliegen der gesetzlichen

Voraussetzungen.

 

Zu Frage 4:

 

In Bezug auf den Erlass vom 26.8.1992, Zahl 50.297/2 - II/15/92, und auf den Erlass vom

27.6.1990, Zahl 98.903/1 - II/15/90, verweise ich auf meine Beantwortung der

parlamentarischen Anfrage Nr. 4902/J vom 3. November 1998 (zu Frage 2). Der Erlass vom

27.6.1990 erging aus vergleichbarem Anlass.

 

In Bezug auf den „Erlaß des BMI vom 26.3.1997 (Verein Dichterstein Offenhausen)“ kann

ich ohne nähere Angaben nicht erkennen worum es sich dabei gehandelt hat.