545/AB

Die Abgeordneten zum Nationalrat Böhacker und Genossen haben am 30. April 1996 unter der Nr. 544/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Verkauf von Teilen der Schwarzenbergkaserne" gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Wie bereits in Beantwortung der Anfrage Nr. 345/J der Abgeordneten zum Nationalrat Scheibner und Kollegen (362/AB) erwähnt, hat die Bundesregierung dem Verkauf eines Großteils des Industrieareals der Schwarzenberg-Kaserne am 14. Mai 1996 zugestimmt. Hiebei ist aus der Sicht des Bundesministeriums für Landesverteidigung hervorzuheben, daß in den Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Finanzen eine 100%ige Zweckbindung des Verkaufserlöses zugunsten des militärischen Hochbaues erreicht werden konnte. im übrigen verweise ich darauf, daß die gegenständliche Veräußerung einer gesetzlichen Ermächtigung bedarf; die diesbezügliche Regierungsvorlage zum Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen (129 dB/XX. GP) ist derzeit Gegenstand parlamentarischer Beratungen.

Zu 2 bis 4:

Selbstverständlich existieren konkrete Vorstellungen darüber, welche Teilflächen nach Abschluß des Kaufvertrages durch das hiefür zuständige Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten sofort und welche erst zu einem späteren Zeitpunkt übergeben werden können. In diesem Sinne wären mehr als 40% des gesamten Areals sofort abzugeben, weitere rund 30% könnten je nach Planungs- bzw. Baufortschritt der erforderlichen Ersatzbauten voraussichtlich noch im Laufe des kommenden Jahres freigegeben werden. Mit einer völligen Absiedlung ist nach dem derzeitigen Stand der Planungen innerhalb von ca. vier Jahren zu rechnen.