5465/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Tegischer, Gassner, Binder und Genossen ha -
ben am 16.2.1999 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 5752/J betreffend
„Harmonisierung Jugendschutz und Jugendförderung“ gerichtet. Ich beehre mich,
diese wie folgt zu beantworten:
ad1
Die Regelung und damit auch die Harmonisierung der Jugendschutzbestimmungen
liegt gemäß Bundesverfassung ausschließlich bei den Ländern, da Jugendschutz
eine Materie des Art. 15 B - VG ist. Die Länder haben im November 1998 eine
Arbeitsgruppe auf Beamtenebene mit dem Ziel eingesetzt, ihre gesetzlichen Be-
stimmungen zu harmonisieren. Das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und
Familie moderiert diese Arbeitsgruppe.
Ad 2
In welcher Form und in welchem Zeitraum diese angestrebte Harmonisierung ge -
schehen wird, kann ich derzeit noch nicht
abschätzen.
ad 3
Eine Art. 15a - Vereinbarung zeichnet sich nach dem derzeitigen Stand der in Beant -
wortung der Frage 1 erwähnten Gespräche noch nicht ab, sie ist aber prinzipiell
möglich.
ad 4
Mein Ressort moderiert die beschriebene Arbeitsgruppe und bringt Fachinputs in die
Gespräche zwischen den Ländern ein.
ad 5
Da - wie bereits ausgeführt - der Bund keine Regelungskompetenz im Bereich des
Jugendschutzes hat, stehen mir auch keine Mittel zur Verfügung, Entwicklungen in
diesem Bereich Einhalt zu gebieten.
ad 6
Da die Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich bei den Ländern liegt, kann ich
betreffend der Hereinnahme neuer Gefährdungsmomente im Bereich virtueller und
spiritueller Welten in die Jugendschutzgesetze nur beratende Unterstützung anbie -
ten, was auch geschieht.
ad 7 und 10
Im 3. Bericht zur Lage der Jugend werden diesbezüglich folgende Maßnahmenvor -
schläge unterbreitet, welche nun hinsichtlich ihrer Bedeutung und Umsetzbarkeit er -
wogen werden:
• Politische Grundsatzentscheidung für Jugendbeteiligung:
Der Ausbau von Jugendbeteiligung soll nicht nur ein Anliegen von Jugendpolitike -
rInnen, sondern eine grundsätzliche Entscheidung für die zukünftige Politikent -
wicklung darstellen.
• Ausbau der rechtlichen Regelungen:
Der rechtliche Anspruch auf Mitbestimmung soll die Zunahme von Jugendbeteih -
gung unterstützen. Der Ausbau der Rechte der Kinder/Jugendlichen soll nicht nur
die gesetzliche Basis für Forderungen darstellen, sondern gleichzeitig sowohl bei
den Jugendlichen als auch bei den PolitikerInnen bewusstseinsbildend wirken.
. Vielfalt der Beteiligungsformen:
Durch die Förderung vielfältiger Beteiligungsformen soll vor allem erreicht werden,
dass mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten für alle Jugendlichen als ein Mittel ge-
gen die derzeitige Benachteiligung von Jugendlichen nicht an zu engen Vorgaben
scheitern. Unterschiedliche Beteiligungsformen im Sinne demokratischer Vielfalt
sollen zudem die Entwicklung der Jugendlichen zu solidarisch handelnden und
demokratiebewussten Persönlichkeiten fördern.
• Bereitstellung von Ressourcen:
Personelle, räumliche und finanzielle Ressourcen stellen eine wichtige Grundlage
für die Arbeit der Jugendlichen dar und tragen damit zum Ausbau von Jugendbe-
teiligung bei. Für die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen ist in erster Linie
die öffentliche Hand zuständig.
• Vermittlungspersonen zwischen Jugend und Politik:
Vermittlungspersonen sollen den generationenübergreifenden Dialog in Form
eines direkten Austauschs zwischen Kindern/Jugendlichen und PolitikerInnen er -
leichtern, aber nicht ersetzen.
• Vernetzung, Austausch und Weiterbildung:
Die Weiterentwicklung von Beteiligungsprojekten und mehr Mitbestimmungsmög -
lichkeiten für Jugendliche soll durch Vernetzung und Austausch unter den
Jugendlichen und Weiterbildung von MultiplikatorInnen (wie z. B. PolitikerInnen,
Vermittlungspersonen) gefördert werden.
• Politische Beteiligung und schulische Strukturen:
Politische Beteiligung Jugendlicher ist im Zusammenhang verschiedener Lebens-
welten und Erfahrungsbereiche, wie Familie, Schule, Betrieb, Medien, etc., zu
sehen.
• Öffentlichkeitsarbeit und Medien:
Öffentlichkeitsarbeit soll dazu beitragen, dass Beteiligungsprojekte und ihre Er -
gebnisse bekannter werden und auch mehr Anerkennung finden. Damit wiederum
soll erreicht werden, dass im Sinne eines Ausbaus von Beteiligung das Bewusst -
sein für die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit von Jugendbeteiligung zunimmt und
somit der Altersdiskriminierung vorgebeugt wird.
• Jugendbeteiligung - kein Ersatz für etablierte Jugendpolitik:
Politische Beteiligung Jugendlicher ist im Gesamtzusammenhang von Jugendpoli-
tik zu sehen. Der Ausbau der politischen Beteiligung Jugendlicher als Politik von
und mit Jugendlichen darf nicht Vorwand sein, die Bemühungen von Regierungen
und Parlamenten im Rahmen konventioneller Jugendpolitik zu reduzieren. Zwar
wird in der Debatte um politische Jugendbeteiligung oft argumentiert, die struktu -
relle Benachteiligung Jugendlicher sei durch die fehlende politische Stimme dieser
Bevölkerungsgruppe
bedingt. Es wäre jedoch falsch, daraus den Umkehrschluss
zu ziehen, der Ausbau der Instrumente der Jugendbeteiligung würde die etablierte
Politik von der Verantwortung für das Wohlergehen der Jugendlichen entbinden.
Abgeleitet aus diesen Erkenntnissen plane ich im laufenden Jahr folgende Veran-
staltungen durchzuführen oder finanziell zu unterstützen:
- Jugendwoche für JugendgemeinderätInnen vom 14. - 17. Juli 1999 in
Obertrum / Salzburg mit dem Ziel der Vernetzung und des Austauschs über
Möglichkeiten der Mitbestimmung auf kommunaler Ebene,
- Konsenskonferenz am 4. September 1999 in Krems a.d. Donau zum
Thema "Generationenvertrag“,
- Seminarreihe „Kinder und Jugendliche beteiligen" in Zusammenarbeit mit
der Kommunalen Beratungsstelle Graz:
• 24.4. Innsbruck, „Wir starten Kinder - und Jugendbeteiligung in unserer
Gemeinde“
• Spital am Phyrn, OÖ, „Qualitätssicherung von Mitbestimmungsprozes -
sen“,
• Bad Waltersdorf, „Kinder und Jugendbeteiligung neu starten“,
• 12. Wien, „Kinder - und Jugendmitbestimmung der anderen Art“.
ad 8
Gerade im rechtsgestaltenden Bereich sind Beiräte und die Vertretungen der Ju -
gendorganisationen probate Wege der Einbindung Jugendlicher und Sicherstellung
derer Interessensvertretung.
ad 9
Eine in der Anfrage beschriebene „Beweislastumkehr“ ist in dieser Form derzeit nicht
vorstellbar.
ad 11
Weder in den angeführten Maßnahmenvorschlägen‘ noch in den bislang durchge -
führten Maßnahmen und Projekten kommt es, respektive kam es, zu einem Aus -
schluss von benachteiligten Jugendlichen oder Jugendlichen aus Randgruppen. Zur
gezielten Erreichung der angesprochenen Personengruppen bedarf es nieder -
schwelliger oder spezieller Angebotsformen, die umzusetzen den jeweiligen Verant -
wortlichen obliegt.
Von meinem Ressort wurde u. a. 1997/98 eine Jugendleiterausbildung für die Arbeit
mit jugendlichen Angehörigen der Volksgruppe der Roma mit großem Erfolg ange -
boten.
Ad 12
Ein entsprechender Vorschlag wird seitens der Autoren und Autorinnen des Jugend -
berichtes unterbreitet. Seitens meines Ressorts wird dieser Vorschlag begrüßt, zur
Umsetzung liegt jedoch auf Grund der verfassungsgesetzlichen Kompetenzbe -
stimmungen keinerlei Zuständigkeit auf Bundesebene.
Seitens meines Ressorts wird auch weiterhin ein umfangreiches Angebot an Ausbil -
dungsmöglichkeiten und Vernetzungsmöglichgkeiten zur Verfügung gestellt werden
(siehe Beantwortung zu Frage 7).
ad 13
Eine Wahlaltersenkung auf 16 Jahre ist auf kommunaler Ebene nach dem derzeiti -
gen Erfahrungsstand grundsätzlich positiv zu bewerten. Zur Umsetzung bedarf es
aber eines gemeinsamen politischen Willens und einer abgestimmten
Vorgehensweise auf allen föderalen Ebenen, sowie verstärkter Maßnahmen zur
politischen Bildung für Jugendliche.
ad 14 und 15
Auf Grundlage der Ergebnisse des 3. Berichtes zur Lage der Jugend in Österreich
werden derzeit Überlegungen angestellt, wie bei Sicherung der Autonomie der be -
troffenen Jugendorganisationen eine Wert - und Qualitätsorientierung ebendieser in
eine Förderungssystematik der Kinder - und Jugendarbeit auf Bundesebene inte-
grierbar ist. Da diese Überlegungen noch nicht abgeschlossen sind, liegt derzeit
auch noch keine konkrete Maßnahmenplanung vor.