5466/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat DDr. Niederwieser und Genossinnen haben am
24.2.1999 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 5817/J betreffend
„Zugänglichkeit von Stellen im Öffentlichen Dienst für FachhochschulabsolventInnen
und -absolventen" gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu beantworten:
ad 1 und 2
Im Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie sind derzeit keine Fachhoch -
schulabsolventInnen beschäftigt.
ad 3
Durch das Vertragsbediensteten - Reformgesetz ist der wesentliche Schritt zur Flexi -
bilisierung des Systems erfolgt. Im Entlohnungsschema v, das den großen Bereich
der Vertragsbediensteten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes abdeckt, sind (wie
im Entlohnungsschema I) keine formalen ausbildungsbezogenen Anstellungserfor -
dernisse festgelegt, sodass der Qualität des Arbeitsplatzes und damit der Wertigkeit
der geleisteten Arbeit Vorrang zukommt.
Die Frage, wie viele Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul - Studien -
gängen die fachliche Qualifikation für eine Stelle im Ressort erfüllen, kann nicht be -
antwortet werden, weil a priori nicht feststeht, wer bei einer bestimmten Bewerber -
struktur als bestgeeigneter - gemessen am jeweiligen Anforderungsprofil - hervor -
geht. Handelt es sich dabei um eine Absolventin oder einen Absolventen einer fach -
hochschulmäßigen Ausbildung, besteht kein Hindernis, sie oder ihn mit dem ent -
sprechenden Arbeitsplatz der Entlohnungsgruppe v 1 zu betrauen.