5466/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat DDr. Niederwieser und Genossinnen haben am

24.2.1999 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 5817/J betreffend

„Zugänglichkeit von Stellen im Öffentlichen Dienst für FachhochschulabsolventInnen

und -absolventen" gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu beantworten:

 

ad 1 und 2

 

Im Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie sind derzeit keine Fachhoch -

schulabsolventInnen beschäftigt.

 

ad 3

 

Durch das Vertragsbediensteten - Reformgesetz ist der wesentliche Schritt zur Flexi -

bilisierung des Systems erfolgt. Im Entlohnungsschema v, das den großen Bereich

der Vertragsbediensteten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes abdeckt, sind (wie

im Entlohnungsschema I) keine formalen ausbildungsbezogenen Anstellungserfor -

dernisse festgelegt, sodass der Qualität des Arbeitsplatzes und damit der Wertigkeit

der geleisteten Arbeit Vorrang zukommt.

Die Frage, wie viele Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul - Studien -

gängen die fachliche Qualifikation für eine Stelle im Ressort erfüllen, kann nicht be -

antwortet werden, weil a priori nicht feststeht, wer bei einer bestimmten Bewerber -

struktur als bestgeeigneter - gemessen am jeweiligen Anforderungsprofil - hervor -

geht. Handelt es sich dabei um eine Absolventin oder einen Absolventen einer fach -

hochschulmäßigen Ausbildung, besteht kein Hindernis, sie oder ihn mit dem ent -

sprechenden Arbeitsplatz der Entlohnungsgruppe v 1 zu betrauen.