5469/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5774/J betreffend
OECD - Richtlinien für Multinationale Unternehmen (Errichtung von nationalen
Kontaktstellen), welche die Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde am
18.2.1999 an mich richteten, stelle ich fest
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die Aufgaben der Nationalen Kontaktstellen werden von der zuständigen
Organisationseinheit des Wirtschaftsministeriums im Rahmen des normalen
Dienstbetriebes
wahrgenommen. Gesonderte budgetäre Ressourcen sind nicht vorgesehen.
Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:
An die österreichische Nationale Kontaktstelle wurden bisher keine Anfragen betreffend
Konflikte mit ausländischen multinationalen Unternehmen herangetragen. Dies ergibt sich
u.a. daraus, daß die OECD - Richtlinien für Multinationale Unternehmen
Minimalstandards darstellen und die österreichische Gesetzgebung oft weit uber sie
hinausgeht.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Es gab wiederholt Kontakte und Informationsaustausch mit den österreichischen
Sozialpartnern. Die Vereinigung Österreichischer Industrieller, die Österreich im
”Business and Industry Advisory Committee" (BIAC) der OECD vertritt, übernahm die
Verteilung und Verbreitung der Richtlinien sowie die Organisation von
Informationsveranstaltungen. Auch in die Erarbeitung der österreichischen Position für die
Überarbeitung der Richtlinien sind die Sozialpartner eingebunden.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Regelmäßige Berichte über ausländische Direktinvestitionen werden in Österreich von der
Oesterreichischen Nationalbank und der ”Austrian Business Agency” (ABA) erstellt, eine
Analyse ist auch im vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten
herausgegebenen
Jahrbuch ”Österreichs Außenwirtschaft" enthalten.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Die Kontaktstelle steht für Anfragen die Richtlinien betreffend zur Verfügung und wirkt
an diesbezüglichen Informationsveranstaltungen mit
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Von österreichischer Seite wird die Aufnahme von Bestimmungen in den Bereichen
Menschenrechte, Konsumentenschutz und Korruptionsbekämpfung sowie die
Verankerung des Konzepts einer ”triple bottom line”, wonach Unternehmen neben einer
wirtschaftlichen auch eine Umwelt - und Sozialbilanz legen sollen, befürwortet. Allgemein
tritt Österreich für eine weltweite Geltung der Richtlinien sowie für eine stärkere
Verankerung der Interessen der Stakeholder ein. Nationale Kontaktpunkte sollen
sozialpartnerschaftlich organisiert und aktiver gestaltet werden.