5469/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5774/J betreffend

OECD - Richtlinien für Multinationale Unternehmen (Errichtung von nationalen

Kontaktstellen), welche die Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde am

18.2.1999 an mich richteten, stelle ich fest

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die Aufgaben der Nationalen Kontaktstellen werden von der zuständigen

Organisationseinheit des Wirtschaftsministeriums im Rahmen des normalen

Dienstbetriebes wahrgenommen. Gesonderte budgetäre Ressourcen sind nicht vorgesehen.

Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:

 

An die österreichische Nationale Kontaktstelle wurden bisher keine Anfragen betreffend

Konflikte mit ausländischen multinationalen Unternehmen herangetragen. Dies ergibt sich

u.a. daraus, daß die OECD - Richtlinien für Multinationale Unternehmen

Minimalstandards darstellen und die österreichische Gesetzgebung oft weit uber sie

hinausgeht.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Es gab wiederholt Kontakte und Informationsaustausch mit den österreichischen

Sozialpartnern. Die Vereinigung Österreichischer Industrieller, die Österreich im

”Business and Industry Advisory Committee" (BIAC) der OECD vertritt, übernahm die

Verteilung und Verbreitung der Richtlinien sowie die Organisation von

Informationsveranstaltungen. Auch in die Erarbeitung der österreichischen Position für die

Überarbeitung der Richtlinien sind die Sozialpartner eingebunden.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Regelmäßige Berichte über ausländische Direktinvestitionen werden in Österreich von der

Oesterreichischen Nationalbank und der ”Austrian Business Agency” (ABA) erstellt, eine

Analyse ist auch im vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten

herausgegebenen Jahrbuch ”Österreichs Außenwirtschaft" enthalten.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Die Kontaktstelle steht für Anfragen die Richtlinien betreffend zur Verfügung und wirkt

an diesbezüglichen Informationsveranstaltungen mit

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Von österreichischer Seite wird die Aufnahme von Bestimmungen in den Bereichen

Menschenrechte, Konsumentenschutz und Korruptionsbekämpfung sowie die

Verankerung des Konzepts einer ”triple bottom line”, wonach Unternehmen neben einer

wirtschaftlichen auch eine Umwelt - und Sozialbilanz legen sollen, befürwortet. Allgemein

tritt Österreich für eine weltweite Geltung der Richtlinien sowie für eine stärkere

Verankerung der Interessen der Stakeholder ein. Nationale Kontaktpunkte sollen

sozialpartnerschaftlich organisiert und aktiver gestaltet werden.