547/AB

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen vom

30.     April 1996, Nr. 541/J, betreffend Gebührengesetz, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 5.:

 

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, daß die in der Vergangenheit angekündigte Ge­bührenreform nur die Stempel- nicht aber die Rechtsgebühren betreffen sollte.

 

Im Hinblick auf die notwendig gewordene Budgetsanierung muß die Frage einer Gebühren­reform bzw. deren Modalitäten jedoch neu geprüft und diskutiert werden.  Ich ersuche daher um Verständnis, daß derzeit weder Zeitpunkt noch Inhalt einer derartigen Reform feststehen.

 

In diesem Zusammenhang ist allerdings festzuhalten, daß sich an der grundsätzlichen Ab­sicht einer Reform der Stempelgebühren nichts geändert hat.