5470/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5810/1 betreffend

Zugänglichkeit von Stellen im Öffentlichen Dienst für Fachhochschul - Absolventinnen

und  - Absolventen, welche die Abgeordneten DDr. Niederwieser und Genossen am

24.2.1999 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Im Bereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten sind mit Stichtag

1.3.1999 keine Absolventinnen oder Absolventen von Fachhochschulen beschäftigt.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen sind grundsätzlich in all jenen

Bereichen einsetzbar, zu deren Aufgabenerfüllung jene Kenntnisse notwendig bzw. von

Nutzen sind, die in den Fachhochschulen vermittelt werden (d.h. v.a. In wirtschaftlichen

und technischen Bereichen, nicht aber beispielsweise für juristische Aufgabenstellungen).

Die Frage, wieviele Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul - Studiengängen

die fachliche Qualifikation für eine Stelle im Ressort erfüllen, kann nicht beantwortet

werden, weil a priori nicht feststeht, wer bei einer bestimmten Bewerberstruktur als

Bestgeeignete(r) gemessen am jeweiligen Anforderungsprofil - hervorgeht.