5476/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde ha -
ben am 18. Februar 1999 unter der Nr. 5773/J an mich eine schriftliche par -
lamentarische Anfrage betreffend OECD - Richtlinien für Multinationale Unter -
nehmen (Errichtung von nationalen Kontaktstellen) gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Aufgaben der nationalen Kontaktstelle werden von der zuständigen Orga -
nisationseinheit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten
(seit Juni 1998 die Abteilung II/5) im Rahmen des normalen Dienstbetriebes
wahrgenommen. Gesonderte budgetäre Ressourcen stehen nicht zur Verfü -
gung.
Zu den Fragen 2 und 3:
An die österreichische nationale Kontaktstelle wurden bisher keine Anfragen
betreffend Konflikte mit ausländischen Multinationalen Unternehmen herange -
tragen.
Die OECD - Richtlinien aus dem Jahr 1976 wurden seither mehrfach ergänzt.
Sie sind Empfehlungen an Multinationale Unternehmen und an die Mitglied -
staaten, die auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit beruhen und daher rechtlich
nicht erzwungen werden können. Die Richtlinien setzen Verhaltensmaßstäbe
für die Geschäftstätigkeit Multinationaler Unternehmen und umfassen allgemei -
ne Unternehmenspolitik, Veröffentlichung von Informationen, Wettbewerb,
Finanzierung, Besteuerung, Beschäftigung und Beziehungen zwischen den
Sozialpartnern, Umwelt sowie Wissenschaft und Technologie. Die österreichi -
sche Gesetzgebung zu diesen Bereichen geht aufgrund des guten sozialpart -
nerschaftlichen Klimas oft über die von der OECD empfohlenen Mindeststan -
dards hinaus.
Zu Frage 4:
Es gab wiederholt Kontakte und Informationsaustausch mit den österreichi -
schen Sozialpartnern. Die Vereinigung Österreichischer Industrieller, die Öster -
reich im „Business and Industry Advisory Committee“ (BIAC) der OECD vertritt,
übernahm die Verteilung und Verbreitung der Richtlinien sowie die Organisation
von Informationsveranstaltungen. Auch bei den Vorbereitungen der österreichi -
schen Position für die Überarbeitung der Richtlinien sind die Sozialpartner ein -
gebunden.
Zu Frage 5:
Regelmäßige Berichte über ausländische Direktinvestitionen werden in Öster -
reich von der Oesterreichischen Nationalbank und der „Austrian Business
Agency“ (ABA) erstellt. Eine Analyse ist auch im vom Bundesministerium für
wirtschaftliche Angelegenheiten herausgegebenen Jahrbuch „Österreichische
Außenwirtschaft“
enthalten.
Zu Frage 6:
Die Kontaktstelle stand (und steht) für Anfragen, die die OEOD - Richtlinien be -
treffen, zur Verfügung und wirkte an diesbezüglichen Informationsveranstaltun -
gen mit.
Zu Frage 7:
Von österreichischer Seite wird die Aufnahme von Bestimmungen in den Be -
reichen Menschenrechte, Konsumentenschutz und Korruptionsbekämpfung,
wie auch die Überarbeitung der Bestimmungen betreffend Umweltschutz und
Arbeitsbeziehungen befürwortet. Allgemein tritt Österreich für eine weltweite
Geltung der Richtlinien sowie für eine stärkere Verankerung der Interessen der
,,Stakeholder" ein. Nationale Kontaktpunkte sollen sozialpartnerschaftlich orga -
nisiert und aktiver gestaltet werden.