5479/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Großruck und Kollegen haben am 25. Februar

1999 unter der Nr. 5846/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend „Jugendgefährdung durch Satanismus“

gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Der Satanismus ist grundsätzlich nicht Gegenstand von sicherheitsbehördlichen

Maßnahmen im Sinne des SPG. Anhand der vereinzelt bekannt gewordenen

strafrechtlich relevanten Vorfälle, wie Störung der Totenruhe oder Sachbe -

schädigung, die aufgrund der Modi operandi dem Satanismus zugerechnet werden

können, ist eine generelle Einschätzung der Jugendgefährdung durch Satanismus

aus sicherheitspolizeilicher Sicht nicht möglich.

Zu Frage 2:

 

Dem Satanismus ist primär durch Maßnahmen im Rahmen der Jugendbetreuung zu

begegnen.

 

Die Tätigkeit der Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit Satanismus

beschränkt sich im Wesentlichen auf die Verfolgung und Aufklärung von strafbaren

Handlungen.

 

Zu Frage 3:

 

Bei den Sicherheitsbehörden bestehen keine diesbezüglichen Statistiken. Im

Übrigen verweise ich auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2.