5479/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Großruck und Kollegen haben am 25. Februar
1999 unter der Nr. 5846/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Jugendgefährdung durch Satanismus“
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Satanismus ist grundsätzlich nicht Gegenstand von sicherheitsbehördlichen
Maßnahmen im Sinne des SPG. Anhand der vereinzelt bekannt gewordenen
strafrechtlich relevanten Vorfälle, wie Störung der Totenruhe oder Sachbe -
schädigung, die aufgrund der Modi operandi dem Satanismus zugerechnet werden
können, ist eine generelle Einschätzung der Jugendgefährdung durch Satanismus
aus sicherheitspolizeilicher Sicht nicht
möglich.
Zu Frage 2:
Dem Satanismus ist primär durch Maßnahmen im Rahmen der Jugendbetreuung zu
begegnen.
Die Tätigkeit der Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit Satanismus
beschränkt sich im Wesentlichen auf die Verfolgung und Aufklärung von strafbaren
Handlungen.
Zu Frage 3:
Bei den Sicherheitsbehörden bestehen keine diesbezüglichen Statistiken. Im
Übrigen verweise ich auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2.