5481/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Scheibner und Kollegen haben am 18. Februar 1999
unter der Nr. 5763/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „illegaler
Waffen- und Kriegsmaterialienbesitz von Abgeordneten der Grünen“ gerichtet. Diese
Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Ja.
Zu 2 und 3:
Nach derzeitigem Erkenntnisstand stammen diese bereits demilitarisierten Sturmgewehre
nicht aus Beständen des Bundesheeres; es ist mir aber weder ihr Ursprung bekannt, noch
wie sie in den Besitz von Vertretern der Grünen gelangten.
Zu 4:
Diesbezüglich verweise ich auf die Anfragebeantwortung des Herrn Bundesministers für
Justiz vom 30. März 1999 (5385/AB zu 5761/J).
Zu 5:
Unter „ordnungsgemäßer Demilitarisierung“ ist bei Handfeuerwaffen eine den
ursprünglichen Einsatzzweck der Waffe zunichte machende Veränderung zu verstehen, die
mit einfachen technischen Mitteln nicht
rückgängig gemacht werden kann. Für den Erwerb
von demilitarisiertem Kriegsmaterial ist kein Verfahren nach dem Bundesgesetz über die
Ein -, Aus - und Durchfuhr von Kriegsmaterial erforderlich.
Zu 6:
Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage 5762/J durch den Herrn
Bundesminister für Inneres.
Zu 7:
Die Verwertung nicht mehr benötigter oder unbrauchbarer Waffen bzw. Güter des
Bundesheeres erfolgt nach den einschlägigen haushaltsrechtlichen Vorschriften.
Zu 8 und 9:
Sieht man davon ab, daß die Einnahmen aus der Veräußerung derartiger Güter nicht dem
Bundesministerium für Landesverteidigung zugute kommen, sondern als Bundeseinnahmen
in das Bundesbudget fließen, sind die diesbezüglichen Rechtsnormen vom Standpunkt der
Ressortinteressen ausreichend. Seitens meines Ressorts besteht kein unmittelbarer
Novellierungsbedarf.