5481/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Scheibner und Kollegen haben am 18. Februar 1999

unter der Nr. 5763/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „illegaler

Waffen- und Kriegsmaterialienbesitz von Abgeordneten der Grünen“ gerichtet. Diese

Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1:

 

Ja.

 

Zu 2 und 3:

 

Nach derzeitigem Erkenntnisstand stammen diese bereits demilitarisierten Sturmgewehre

nicht aus Beständen des Bundesheeres; es ist mir aber weder ihr Ursprung bekannt, noch

wie sie in den Besitz von Vertretern der Grünen gelangten.

 

Zu 4:

 

Diesbezüglich verweise ich auf die Anfragebeantwortung des Herrn Bundesministers für

Justiz vom 30. März 1999 (5385/AB zu 5761/J).

 

Zu 5:

 

Unter „ordnungsgemäßer Demilitarisierung“ ist bei Handfeuerwaffen eine den

ursprünglichen Einsatzzweck der Waffe zunichte machende Veränderung zu verstehen, die

mit einfachen technischen Mitteln nicht rückgängig gemacht werden kann. Für den Erwerb

von demilitarisiertem Kriegsmaterial ist kein Verfahren nach dem Bundesgesetz über die

Ein -, Aus - und Durchfuhr von Kriegsmaterial erforderlich.

 

Zu 6:

 

Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage 5762/J durch den Herrn

Bundesminister für Inneres.

 

Zu 7:

 

Die Verwertung nicht mehr benötigter oder unbrauchbarer Waffen bzw. Güter des

Bundesheeres erfolgt nach den einschlägigen haushaltsrechtlichen Vorschriften.

 

Zu 8 und 9:

 

Sieht man davon ab, daß die Einnahmen aus der Veräußerung derartiger Güter nicht dem

Bundesministerium für Landesverteidigung zugute kommen, sondern als Bundeseinnahmen

in das Bundesbudget fließen, sind die diesbezüglichen Rechtsnormen vom Standpunkt der

Ressortinteressen ausreichend. Seitens meines Ressorts besteht kein unmittelbarer

Novellierungsbedarf.