5482/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am

18. Februar 1999 unter der Nr. 5766/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „Budget - und Personalaufwand des Heeres - Nachrichtenamtest, gerichtet. Diese

Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1 bis 3 und 5:

 

Im Bundesvoranschlag für 1999 sind Personal - und Sachaufwand für das Heeres -

Nachrichtenamt im VA - Ansatz 1/40100 bzw. 1/40108 veranschlagt. Es gibt jedoch keine

gesonderte budgetäre Veranschlagung des Sachaufwandes des Heeres - Nachrichtenamtes.

Der Personalaufwand wird für das Heeres - Nachrichtenamt gemeinsam mit jenem der

anderen, der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung nachgeordneten

Dienststellen ausgewiesen.

 

Zu 4 :

 

Das Heeres - Nachrichtenamt gliedert sich in sieben Abteilungen (Führung, Information,

Auswertung, Logistik, Informationstechnologie, Fernmeldeaufklärungsdienst und Betriebs -

stelle).

 

Zu 6 bis 8, 10, 11, 23 bis 36 und 43 bis 61:

 

Im Heeres - Nachrichtenamt werden sowohl Soldaten als auch Zivilbedienstete, darunter

Frauen und Männer, beschäftigt, welche den Verwendungsgruppen H1, H2, M BO 1,

M BO 2, M ZO 2, UO/C, M BUO 1, M BUO 2, M ZUO 2, M ZCh, A 1, B, A2, C, A 3, D,

A 4, A 5, VB I/a, VB I/b, VB I/c, VB I/d und v4 angehören. Darunter befinden sich

auch AkademikerInnen, insbesondere aus den Bereichen Sprachen und Recht. Dienst -

rechtliche Einstufung, Bezüge und Verleihung von Orden und Auszeichnungen folgen - wie

bei anderen Bundesbediensteten auch - den einschlägigen Rechtsnormen. Bedienstete, die

regelmäßig im Außendienst eingesetzt werden, beziehen pauschalierte Nebengebühren von

monatlich öS 1.600,60 bis höchstens öS 4.304,00. Bedienste, die nicht regelmäßig im

Außendienst eingesetzt sind, beziehen je nach ihrer Verwendungsgruppe pauschalierte

Nebengebühren von monatlich öS 524,60 bis höchstens öS 2.152,00.

 

Weitere Angaben im Sinne der Fragestellung sind aus Gründen der Amtsverschwiegenheit

(Art. 20 Abs. 3 B - VG) bzw. des Datenschutzes nicht geeignet, im Rahmen einer

parlamentarischen Anfragebeantwortung öffentlich erörtert zu werden.

 

Zu 9:

 

Ja.

 

Zu 12 und 13:

 

Das Heeres - Nachrichtenamt beschäftigt keine externen Informanten.

 

Zu 14 und 15:

 

Entfällt.

 

Zu 16 bis 18:

 

Die Aufnahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bzw. deren Einteilung auf

Arbeitsplätze im Heeres - Nachrichtenamt richtet sich - wie auch im übrigen Bereich meines

Ressorts - nach den einschlägigen dienstrechtlichen Bestimmungen.

 

Zu 19 bis 22:

 

Wie in vielen anderen Bereichen meines Ressorts (z.B. im Personal -, Ergänzungs -,

Disziplinar -  und Beschwerdewesen) werden personenbezogene Daten auch im Heeres -

Nachrichtenamt verarbeitet. Die diesbezüglichen Rechtsnormen werden allen Bediensteten

vor allem im Rahmen der jeweiligen Grundausbildungslehrgänge der Verwaltungsakademie

und meines Ressorts, in ergänzenden Seminaren und Kursen sowie im Rahmen der

Anleitungs -  und Dienstaufsichtspflicht durch den jeweiligen Vorgesetzten vermittelt. Im

übrigen verweise ich auf meine Ausführungen zu den Fragen 6 bis 8, 10, 11, 23 bis 36 und

43 bis 61.

 

Zu 37  bis 42:

 

Das Heeres - Nachrichtenamt ist wie alle anderen Ressortstellen auch von den im Budget

verfügbaren Ressourcen in personeller und materieller Hinsicht abhängig. Der Personalstand

ist in den letzten fünf Jahren im wesentlichen gleich geblieben und wird sich, soweit

absehbar, auch in den nächsten Jahren nicht ändern.