5482/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am
18. Februar 1999 unter der Nr. 5766/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Budget - und Personalaufwand des Heeres - Nachrichtenamtest, gerichtet. Diese
Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 3 und 5:
Im Bundesvoranschlag für 1999 sind Personal - und Sachaufwand für das Heeres -
Nachrichtenamt im VA - Ansatz 1/40100 bzw. 1/40108 veranschlagt. Es gibt jedoch keine
gesonderte budgetäre Veranschlagung des Sachaufwandes des Heeres - Nachrichtenamtes.
Der Personalaufwand wird für das Heeres - Nachrichtenamt gemeinsam mit jenem der
anderen, der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung nachgeordneten
Dienststellen ausgewiesen.
Zu 4 :
Das Heeres - Nachrichtenamt gliedert sich in sieben Abteilungen (Führung, Information,
Auswertung, Logistik, Informationstechnologie, Fernmeldeaufklärungsdienst und Betriebs -
stelle).
Zu 6 bis 8, 10, 11, 23 bis 36 und 43 bis 61:
Im Heeres - Nachrichtenamt werden sowohl Soldaten als auch Zivilbedienstete, darunter
Frauen und Männer, beschäftigt,
welche den Verwendungsgruppen H1, H2, M BO 1,
M BO 2, M ZO 2, UO/C, M BUO 1, M BUO 2, M ZUO 2, M ZCh, A 1, B, A2, C, A 3, D,
A 4, A 5, VB I/a, VB I/b, VB I/c, VB I/d und v4 angehören. Darunter befinden sich
auch AkademikerInnen, insbesondere aus den Bereichen Sprachen und Recht. Dienst -
rechtliche Einstufung, Bezüge und Verleihung von Orden und Auszeichnungen folgen - wie
bei anderen Bundesbediensteten auch - den einschlägigen Rechtsnormen. Bedienstete, die
regelmäßig im Außendienst eingesetzt werden, beziehen pauschalierte Nebengebühren von
monatlich öS 1.600,60 bis höchstens öS 4.304,00. Bedienste, die nicht regelmäßig im
Außendienst eingesetzt sind, beziehen je nach ihrer Verwendungsgruppe pauschalierte
Nebengebühren von monatlich öS 524,60 bis höchstens öS 2.152,00.
Weitere Angaben im Sinne der Fragestellung sind aus Gründen der Amtsverschwiegenheit
(Art. 20 Abs. 3 B - VG) bzw. des Datenschutzes nicht geeignet, im Rahmen einer
parlamentarischen Anfragebeantwortung öffentlich erörtert zu werden.
Zu 9:
Ja.
Zu 12 und 13:
Das Heeres - Nachrichtenamt beschäftigt keine externen Informanten.
Zu 14 und 15:
Entfällt.
Zu 16 bis 18:
Die Aufnahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bzw. deren Einteilung auf
Arbeitsplätze im Heeres - Nachrichtenamt richtet sich - wie auch im übrigen Bereich meines
Ressorts - nach den einschlägigen dienstrechtlichen Bestimmungen.
Zu 19 bis 22:
Wie in vielen anderen Bereichen meines Ressorts (z.B. im Personal -, Ergänzungs -,
Disziplinar - und Beschwerdewesen) werden personenbezogene Daten auch im Heeres -
Nachrichtenamt verarbeitet. Die
diesbezüglichen Rechtsnormen werden allen Bediensteten
vor allem im Rahmen der jeweiligen Grundausbildungslehrgänge der Verwaltungsakademie
und meines Ressorts, in ergänzenden Seminaren und Kursen sowie im Rahmen der
Anleitungs - und Dienstaufsichtspflicht durch den jeweiligen Vorgesetzten vermittelt. Im
übrigen verweise ich auf meine Ausführungen zu den Fragen 6 bis 8, 10, 11, 23 bis 36 und
43 bis 61.
Zu 37 bis 42:
Das Heeres - Nachrichtenamt ist wie alle anderen Ressortstellen auch von den im Budget
verfügbaren Ressourcen in personeller und materieller Hinsicht abhängig. Der Personalstand
ist in den letzten fünf Jahren im wesentlichen gleich geblieben und wird sich, soweit
absehbar, auch in den nächsten Jahren nicht ändern.