5483/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am
18. Februar 1999 unter der Nr. 5767/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Budget - und Personalaufwand des Heeres - Abwehramtes“ gerichtet. Diese
Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 3 und 5:
Im Bundesvoranschlag für 1999 sind Personal - und Sachaufwand für das Abwehramt im
VA - Ansatz 1/40100 bzw. 1/40108 veranschlagt. Es gibt jedoch keine gesonderte budgetäre
Veranschlagung des Sachaufwandes des Abwehramtes. Der Personalaufwand wird für das
Abwehramt gemeinsam mit jenem der anderen, der Zentralstelle des Bundesministeriums
für Landesverteidigung nachgeordneten Dienststellen ausgewiesen.
Zu 4:
Das Abwehramt gliedert sich in je ein Führungs -, Verwaltungs - und Versorgungselement
sowie zwei Abteilungen (Erhebung, Auswertung).
Zu 6 bis 8, 10, 11, 23 bis 36 und 43 bis 62:
Im Abwehramt werden sowohl Soldaten als auch Zivilbedienstete, darunter Frauen und
Männer, beschäftigt, welche den Verwendungsgruppen H1, M BO 1, M BO 2, UO/C,
M BUO 1, M BUO 2, M ZCh, A, B, A 2, A 3, A 5, VB I/b, VB I/c und VB I/d angehören.
Darunter befinden sich u.a. auch
AkademikerInnen, insbesondere aus den Bereichen
Sprachen und Recht. Dienstrechtliche Einstufung, Bezüge und Verleihung von Orden und
Auszeichnungen folgen - wie bei anderen Bundesbediensteten auch - den einschlägigen
Rechtsnormen. Bedienstete, die regelmäßig im Außendienst eingesetzt werden, beziehen
pauschalierte Nebengebühren von monatlich öS 1.600,60 bis höchstens öS 4.304,00.
Bedienste, die nicht regelmäßig im Außendienst eingesetzt sind, beziehen je nach ihrer
Verwendungsgruppe pauschalierte Nebengebühren von monatlich öS 524,60 bis höchstens
öS 2.152,00. Die Funktion des Leiters des Abwehramtes ist seit September 1998 wieder
besetzt.
Weitere Angaben im Sinne der Fragestellung sind aus Gründen der Amtsverschwiegenheit
(Art. 20 Abs. 3 B - VG) bzw. des Datenschutzes nicht geeignet, im Rahmen einer
parlamentarischen Anfragebeantwortung öffentlich erörtert zu werden.
Zu 9:
Ja.
Zu 12 und 13:
Das Abwehramt beschäftigt keine externen Informanten.
Zu 14 und 15:
Entfällt.
Zu 16 bis 18:
Die Aufnahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bzw. deren Einteilung auf
Arbeitsplätze im Abwehramt richtet sich - wie auch im übrigen Bereich meines Ressorts -
nach den einschlägigen dienstrechtlichen Bestimmungen.
Zu 19 bis 22:
Wie in vielen anderen Bereichen meines Ressorts (z.B. im Personal -, Ergänzungs
Disziplinar - und Beschwerdewesen) werden personenbezogene Daten auch im Abwehramt
verarbeitet. Die diesbezüglichen Rechtsnormen werden allen Bediensteten vor allem im
Rahmen der jeweiligen
Grundausbildungslehrgänge der Verwaltungsakademie und meines
Ressorts, in ergänzenden Seminaren und Kursen sowie im Rahmen der Anleitungs - und
Dienstaufsichtspflicht durch den jeweiligen Vorgesetzten vermittelt. Im übrigen verweise
ich auf meine Ausführungen zu den Fragen 6 bis 8,10, 11, 23 bis 36 und 43 bis 61.
Zu 37 bis 42:
Das Abwehramt ist wie alle anderen Ressortstellen auch von den im Budget verfügbaren
Ressourcen in personeller und materieller Hinsicht abhängig. Der Personalstand ist in den
letzten fünf Jahren im wesentlichen gleich geblieben und wird sich, soweit absehbar, auch in
den nächsten Jahren nicht ändern.