5483/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am

18. Februar 1999 unter der Nr. 5767/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „Budget -  und Personalaufwand des Heeres - Abwehramtes“ gerichtet. Diese

Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1 bis 3 und 5:

 

Im Bundesvoranschlag für 1999 sind Personal - und Sachaufwand für das Abwehramt im

VA - Ansatz 1/40100 bzw. 1/40108 veranschlagt. Es gibt jedoch keine gesonderte budgetäre

Veranschlagung des Sachaufwandes des Abwehramtes. Der Personalaufwand wird für das

Abwehramt gemeinsam mit jenem der anderen, der Zentralstelle des Bundesministeriums

für Landesverteidigung nachgeordneten Dienststellen ausgewiesen.

 

Zu 4:

 

Das Abwehramt gliedert sich in je ein Führungs -, Verwaltungs - und Versorgungselement

sowie zwei Abteilungen (Erhebung, Auswertung).

 

Zu 6 bis 8, 10, 11, 23 bis 36 und 43 bis 62:

 

Im Abwehramt werden sowohl Soldaten als auch Zivilbedienstete, darunter Frauen und

Männer, beschäftigt, welche den Verwendungsgruppen H1, M BO 1, M BO 2, UO/C,

M BUO 1, M BUO 2, M ZCh, A, B, A 2, A 3, A 5, VB I/b, VB I/c und VB I/d angehören.

Darunter befinden sich u.a. auch AkademikerInnen, insbesondere aus den Bereichen

Sprachen und Recht. Dienstrechtliche Einstufung, Bezüge und Verleihung von Orden und

Auszeichnungen folgen - wie bei anderen Bundesbediensteten auch - den einschlägigen

Rechtsnormen. Bedienstete, die regelmäßig im Außendienst eingesetzt werden, beziehen

pauschalierte Nebengebühren von monatlich öS 1.600,60 bis höchstens öS 4.304,00.

Bedienste, die nicht regelmäßig im Außendienst eingesetzt sind, beziehen je nach ihrer

Verwendungsgruppe pauschalierte Nebengebühren von monatlich öS 524,60 bis höchstens

öS 2.152,00. Die Funktion des Leiters des Abwehramtes ist seit September 1998 wieder

besetzt.

 

Weitere Angaben im Sinne der Fragestellung sind aus Gründen der Amtsverschwiegenheit

(Art. 20 Abs. 3 B - VG) bzw. des Datenschutzes nicht geeignet, im Rahmen einer

parlamentarischen Anfragebeantwortung öffentlich erörtert zu werden.

 

Zu 9:

 

Ja.

 

Zu 12 und 13:

 

Das Abwehramt beschäftigt keine externen Informanten.

 

Zu 14 und 15:

 

Entfällt.

 

Zu 16 bis 18:

 

Die Aufnahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bzw. deren Einteilung auf

Arbeitsplätze im Abwehramt richtet sich - wie auch im übrigen Bereich meines Ressorts  -

nach den einschlägigen dienstrechtlichen Bestimmungen.

 

Zu 19 bis 22:

 

Wie in vielen anderen Bereichen meines Ressorts (z.B. im Personal -, Ergänzungs

Disziplinar - und Beschwerdewesen) werden personenbezogene Daten auch im Abwehramt

verarbeitet. Die diesbezüglichen Rechtsnormen werden allen Bediensteten vor allem im

Rahmen der jeweiligen Grundausbildungslehrgänge der Verwaltungsakademie und meines

Ressorts, in ergänzenden Seminaren und Kursen sowie im Rahmen der Anleitungs -  und

Dienstaufsichtspflicht durch den jeweiligen Vorgesetzten vermittelt. Im übrigen verweise

ich auf meine Ausführungen zu den Fragen 6 bis 8,10, 11, 23 bis 36 und 43 bis 61.

 

Zu 37 bis 42:

 

Das Abwehramt ist wie alle anderen Ressortstellen auch von den im Budget verfügbaren

Ressourcen in personeller und materieller Hinsicht abhängig. Der Personalstand ist in den

letzten fünf Jahren im wesentlichen gleich geblieben und wird sich, soweit absehbar, auch in

den nächsten Jahren nicht ändern.