5484/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am
18. Februar 1999 unter der Nr. 5768/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Truppenübungsplatz Allentsteig" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie
folgt:
Zunächst weise ich den neuerlichen Versuch der Anfragesteller, das österreichische
Bundesheer für angebliche regionalwirtschaftliche Benachteiligungen im Raum Allentsteig
verantwortlich zu machen, mit aller Entschiedenheit zurück. Tatsächlich ist die Bedeutung
des Truppenübungsplatzes als wichtiger Wirtschaftsfaktor für die gesamte Region
„Nördliches Waldviertel" mehrfach wissenschaftlich belegt und auch von der örtlichen
Bevölkerung durchaus anerkannt. Daß der TÜPI darüber hinaus einen hohen ökologischen
Wert besitzt, ist mittlerweile ebenfalls unbestritten. Um Wiederholungen zu vermeiden darf
ich diesbezüglich auf meine Anfragebeantwortungen (4212/AB zu 4512/J, 2978/AB zu
2989/J, 1470/AB zu 1475/J, 206/AB zu 213/3 XX. GP. und 1995/AB zu 2068/J, 2002/AB
zu 2030/J, 1897/AB zu 1920/J, 1755/AB zu 1699/J, 460/AB zu 460/J, XIX. GP.) verweisen.
Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 5:
Das österreichische Bundesheer hat schon bisher wesentlich zur wirtschaftlichen Belebung
dieser strukturschwachen Region beigetragen. Als zweitgrößter Arbeitgeber des
Waldviertels sichert der
Truppenübungsplatz allein ca. 600 Personen unmittelbar
Beschäftigung. Wie schon seinerzeit (4212/AB zu 4512/J) ausgeführt, fließen darüber
hinaus jährlich Millionenbeträge für die Aufrechterhaltung des Betriebes und den Aufwand
der übenden Truppe an Nahrung und Gütern des täglichen Bedarfes in die örtliche
Wirtschaft und bilden damit die Lebens - und Existenzgrundlage für zahlreiche Betriebe.
Es kann daher wohl mit Recht ausgesagt werden, daß der Raum Allentsteig durch den
Truppenübungsplatz starke wirtschaftliche Impulse erhält. Daß mit dem Betrieb eines
Truppenübungsplatzes zwangsläufig auch gewisse Einschränkungen für die dortige
Bevölkerung verbunden sind, ergibt sich aus der Natur der Sache. Das Bundesministerium
für Landesverteidigung ist aber gemeinsam mit dem TÜPI - Kommando und den
Bürgermeistern und Behördenvertretern seit Jahren bemüht, diese Belastungen möglichst
gering zu halten bzw. zwischen den zivilen und den militärischen Interessen einen tragbaren
Ausgleich zu finden.
Zu 2:
Nein. Die in der Anfrage angestellten Vermutungen entbehren jeder sachlichen Grundlage.
Die Vermessungsarbeiten dienten lediglich der Klärung der Frage nach Möglichkeiten zur
allfälligen Errichtung eines Hubschrauberlandeplatzes im Zusammenhang mit dem
Schengener Abkommen.
Zu 3:
Nein.
Zu 4:
Ich verweise auf meine Anfragebeantwortungen 4212/AB zu 4512/J und 1470/AB zu
1475/J. Allfällige Maßnahmen gegen die Bevölkerungsabwanderung fallen nicht in den
Vollziehungsbereich meines Ressorts.
Zu 6:
Das Leitbild befindet sich derzeit in
Bearbeitung.
Zu 7:
Mit der Präsentation der von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe erstellten Studie durch
den Bundesminister für Landesverteidigung und den Bundesminister für Umwelt, Jugend
und Familie am 31. Mai 1996 ist die Biotoperhebung selbst abgeschlossen.
Selbstverständlich werden laufend Folgeerhebungen bei speziellen Indikatorengruppen
durchgeführt.
Zu 8:
Das Bundesministerium für Landesverteidigung hat im Jahre 1985 als eines der ersten
Ressorts eine eigene Organisationseinheit für Umweltschutzangelegenheiten eingerichtet;
von dieser Abteilung werden selbstverständlich auch ressortspezifische Belange des
Naturschutzes wahrgenommen.
Zu 9:
Ja.
Zu 10:
Da es sich bei der Schließung der LH 75 nur um eine temporäre Maßnahme im Interesse der
Sicherheit der Bevölkerung handelt, sehe ich keine Notwendigkeit für die Schaffung einer
Entschädigungsregelung.
Zu 11:
Nein. Den von den Anfragestellern behaupteten „Schäden“ sind jedenfalls jene
wirtschaftlichen und sonstigen positiven Faktoren gegenüberzustellen, die der Region und
ihren Bewohnern seit Jahrzehnten durch den Betrieb des Truppenübungsplatzes als
zweitgrößtem Arbeitgeber des Waldviertels zugutekommen. Für konkrete Bewertungen im
Sinne der Fragestellung bestand daher keine Veranlassung.
Zu 12:
Die Telefonnummer lautet 02824/210 - 2101
und ist täglich zwischen 07.30 Uhr und
15.30 Uhr sowie während der Schießzeiten erreichbar. Sie steht allen Anrufern für
Auskünfte im Zusammenhang mit dem Truppenübungsplatz zur Verfügung.
Zu 13:
Dies geschieht bereits, und zwar nicht nur über die Verkehrsleitzentrale des ORF, sondern
auch über die privaten Rundfunksender Radio RPN und Radio Waldviertel.
Zu 14:
Derartige Berichte entbehren jeder Grundlage. Maßnahmen zur Unterbindung einer solchen
„Praxis“ erübrigen sich daher.
Zu 15:
Die gesetzten Maßnahmen sind nicht überflüssig sondern sowohl unter ausbildungsmäßigen
als auch unter ökonomischen Gesichtspunkten notwendig.
Zu 16:
Nein, zumal der Einsatz von Diensthunden immer in Verbindung mit einem dafür
geschulten Hundeführer erfolgt. Im übrigen dient eine effiziente Bewachung der
Sperrgebietsgrenzen nicht zuletzt auch dem Schutz und der Sicherheit der Bevölkerung.
Zu 17:
Auf Anregung der Bürgermeister der Anrainergemeinden ergingen im Zusammenhang mit
der Ernennung des neuen Kommandanten des Truppenübungsplatzes Informationen zu
seiner Person sowie grundsätzliche Aussagen zu aktuellen Themen an die umliegenden
Gemeinden. Diese haben diese Informationen von sich aus an die Bürger weitergeleitet oder
in der Gemeindenachricht abgedruckt bzw. dieser beigelegt. Dem Bundesministerium für
Landesverteidigung sind dadurch keine Kosten erwachsen.