5484/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde haben am

18. Februar 1999 unter der Nr. 5768/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „Truppenübungsplatz Allentsteig" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie

folgt:

 

Zunächst weise ich den neuerlichen Versuch der Anfragesteller, das österreichische

Bundesheer für angebliche regionalwirtschaftliche Benachteiligungen im Raum Allentsteig

verantwortlich zu machen, mit aller Entschiedenheit zurück. Tatsächlich ist die Bedeutung

des Truppenübungsplatzes als wichtiger Wirtschaftsfaktor für die gesamte Region

„Nördliches Waldviertel" mehrfach wissenschaftlich belegt und auch von der örtlichen

Bevölkerung durchaus anerkannt. Daß der TÜPI darüber hinaus einen hohen ökologischen

Wert besitzt, ist mittlerweile ebenfalls unbestritten. Um Wiederholungen zu vermeiden darf

ich diesbezüglich auf meine Anfragebeantwortungen (4212/AB zu 4512/J, 2978/AB zu

2989/J, 1470/AB zu 1475/J, 206/AB zu 213/3 XX. GP. und 1995/AB zu 2068/J, 2002/AB

zu 2030/J, 1897/AB zu 1920/J, 1755/AB zu 1699/J, 460/AB zu 460/J, XIX. GP.) verweisen.

Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 und 5:

 

Das österreichische Bundesheer hat schon bisher wesentlich zur wirtschaftlichen Belebung

dieser strukturschwachen Region beigetragen. Als zweitgrößter Arbeitgeber des

Waldviertels sichert der Truppenübungsplatz allein ca. 600 Personen unmittelbar

Beschäftigung. Wie schon seinerzeit (4212/AB zu 4512/J) ausgeführt, fließen darüber

hinaus jährlich Millionenbeträge für die Aufrechterhaltung des Betriebes und den Aufwand

der übenden Truppe an Nahrung und Gütern des täglichen Bedarfes in die örtliche

Wirtschaft und bilden damit die Lebens - und Existenzgrundlage für zahlreiche Betriebe.

Es kann daher wohl mit Recht ausgesagt werden, daß der Raum Allentsteig durch den

Truppenübungsplatz starke wirtschaftliche Impulse erhält. Daß mit dem Betrieb eines

Truppenübungsplatzes zwangsläufig auch gewisse Einschränkungen für die dortige

Bevölkerung verbunden sind, ergibt sich aus der Natur der Sache. Das Bundesministerium

für Landesverteidigung ist aber gemeinsam mit dem TÜPI - Kommando und den

Bürgermeistern und Behördenvertretern seit Jahren bemüht, diese Belastungen möglichst

gering zu halten bzw. zwischen den zivilen und den militärischen Interessen einen tragbaren

Ausgleich zu finden.

 

Zu 2:

 

Nein. Die in der Anfrage angestellten Vermutungen entbehren jeder sachlichen Grundlage.

Die Vermessungsarbeiten dienten lediglich der Klärung der Frage nach Möglichkeiten zur

allfälligen Errichtung eines Hubschrauberlandeplatzes im Zusammenhang mit dem

Schengener Abkommen.

 

Zu 3:

 

Nein.

 

Zu 4:

 

Ich verweise auf meine Anfragebeantwortungen 4212/AB zu 4512/J und 1470/AB zu

1475/J. Allfällige Maßnahmen gegen die Bevölkerungsabwanderung fallen nicht in den

Vollziehungsbereich meines Ressorts.

 

Zu 6:

 

Das Leitbild befindet sich derzeit in Bearbeitung.

Zu 7:

 

Mit der Präsentation der von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe erstellten Studie durch

den Bundesminister für Landesverteidigung und den Bundesminister für Umwelt, Jugend

und Familie am 31. Mai 1996 ist die Biotoperhebung selbst abgeschlossen.

Selbstverständlich werden laufend Folgeerhebungen bei speziellen Indikatorengruppen

durchgeführt.

 

Zu 8:

 

Das Bundesministerium für Landesverteidigung hat im Jahre 1985 als eines der ersten

Ressorts eine eigene Organisationseinheit für Umweltschutzangelegenheiten eingerichtet;

von dieser Abteilung werden selbstverständlich auch ressortspezifische Belange des

Naturschutzes wahrgenommen.

 

Zu 9:

 

Ja.

 

Zu 10:

 

Da es sich bei der Schließung der LH 75 nur um eine temporäre Maßnahme im Interesse der

Sicherheit der Bevölkerung handelt, sehe ich keine Notwendigkeit für die Schaffung einer

Entschädigungsregelung.

 

Zu 11:

 

Nein. Den von den Anfragestellern behaupteten „Schäden“ sind jedenfalls jene

wirtschaftlichen und sonstigen positiven Faktoren gegenüberzustellen, die der Region und

ihren Bewohnern seit Jahrzehnten durch den Betrieb des Truppenübungsplatzes als

zweitgrößtem Arbeitgeber des Waldviertels zugutekommen. Für konkrete Bewertungen im

Sinne der Fragestellung bestand daher keine Veranlassung.

 

Zu 12:

 

Die Telefonnummer lautet 02824/210 - 2101 und ist täglich zwischen 07.30 Uhr und

15.30 Uhr sowie während der Schießzeiten erreichbar. Sie steht allen Anrufern für

Auskünfte im Zusammenhang mit dem Truppenübungsplatz zur Verfügung.

 

Zu 13:

 

Dies geschieht bereits, und zwar nicht nur über die Verkehrsleitzentrale des ORF, sondern

auch über die privaten Rundfunksender Radio RPN und Radio Waldviertel.

 

Zu 14:

 

Derartige Berichte entbehren jeder Grundlage. Maßnahmen zur Unterbindung einer solchen

„Praxis“ erübrigen sich daher.

 

Zu 15:

 

Die gesetzten Maßnahmen sind nicht überflüssig sondern sowohl unter ausbildungsmäßigen

als auch unter ökonomischen Gesichtspunkten notwendig.

 

Zu 16:

 

Nein, zumal der Einsatz von Diensthunden immer in Verbindung mit einem dafür

geschulten Hundeführer erfolgt. Im übrigen dient eine effiziente Bewachung der

Sperrgebietsgrenzen nicht zuletzt auch dem Schutz und der Sicherheit der Bevölkerung.

 

Zu 17:

 

Auf Anregung der Bürgermeister der Anrainergemeinden ergingen im Zusammenhang mit

der Ernennung des neuen Kommandanten des Truppenübungsplatzes Informationen zu

seiner Person sowie grundsätzliche Aussagen zu aktuellen Themen an die umliegenden

Gemeinden. Diese haben diese Informationen von sich aus an die Bürger weitergeleitet oder

in der Gemeindenachricht abgedruckt bzw. dieser beigelegt. Dem Bundesministerium für

Landesverteidigung sind dadurch keine Kosten erwachsen.