5489/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Großruck und Kollegen haben am 24. Februar

1999 unter der Nr. 5820/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref -

fend Werbekampagne „Gewalt gegen Frauen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage1:

 

Vor Beauftragung der Kampagne „Halt der Gewalt“ habe ich sechs Agenturen kon -

taktiert und zu einem Gespräch eingeladen.

 

In diesen Gesprächen wurden Ziele bzw. Erwartungen an diese Kampagne erläutert,

sachliche Informationen zum Thema „Gewalt gegen Frauen“ gegeben und offene

Fragen, sowohl zur gewünschten Kampagne als auch zum Thema „Gewalt gegen

Frauen“, geklärt.

 

Weiters wurden der von mir gewünschte Starttermin der Kampagne sowie der von

mir geplante Kostenrahmen bekanntgegeben und von den Agenturen Indikatoren für

ihre Leistungsfähigkeit, wie Referenzen, Erfahrung auf dem Gebiet sozialer PR -

Aktionen bzw. sonstiger Maßnahmen sowie in der Zusammenarbeit mit der öffentli -

chen Verwaltung, angegeben.

 

Sämtliche Agenturen wurden ersucht, auf Grundlage der in diesen Gesprächen

bekanntgegebenen Vorgaben ein Rohkonzept als Basis der Entscheidung über die

Auftragserteilung zu erarbeiten und zu präsentieren.

 

Mit Ausnahme einer Agentur haben alle eingeladenen Agenturen Rohkonzepte

präsentiert.

 

Zu Frage 2:

 

Die Vergabe des Auftrages erfolgte auf Grundlage der präsentierten Rohkonzepte

vor allem nach dem Kriterium der maximalen Umsetzung der von mir angestrebten

Ziele sowie der Effzienz der vorgeschlagenen Werbemittel und damit der kosten -

Nutzen - Relation der aufzuwendenden finanziellen Mittel.

 

Zu Frage 3:

 

Die Kosten für diese Kampagne werden sich voraussichtlich auf maximal S 3,742.538,-

belaufen. Die tatsächlich angefallenen Kosten werden jedoch erst nach Einlangen

sämtlicher Rechnungen und ordnungsgemäßer Abrechnung feststehen.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Ich kann in keiner Weise nachvollziehen, inwiefern der Medienspot zu den in diesen

Fragen enthaltenen Rückschlüssen führen sollte.

 

Mit der angesprochenen Aussage sollte den betroffenen Frauen vermittelt werden,

daß sie keine Ausnahmefälle sind und sie die Schuld für die Mißhandlungen nicht bei

sich selbst zu suchen haben, weil Gewalt jeder Frau, unabhängig vom Alter, der Zu -

gehörigkeit zu einer bestimmten Schicht oder Kultur, widerfahren kann. Damit ver -

bunden sollte mißhandelten Frauen das Gefühl vermittelt werden, daß sie nicht

alleine sind und daß sie kompetente Hilfe in Anspruch nehmen können.

 

Eine Aussage, daß jede Frau Opfer männlicher Gewalt wird, kann dem zitierten Satz

sicher nicht unterstellt werden.