5492/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5856/J betreffend

Kundmachung des Mineralrohstoffgesetzes (MinroG), welche die Abgeordneten Nußbaumer

und Kollegen am 25. Februar 1999 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

In der im BGBl. I Nr. 36/1999 kundgemachten Fassung des MinroG fehlten ein Teil des Art.

II und der Art. III des Gesetzes sowie die Unterschriften des Herrn Bundespräsidenten und

des Herrn Bundeskanzlers.

 

Antwort zu den Punkten 2 bis 9 der Anfrage:

 

Die Beantwortung dieser Fragen füllt in die Zuständigkeit des für die Kundmachung von

Bundesgesetzen zuständigen Bundeskanzleramtes.