550/AB

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Gilbert Trattner und Genossen vom 30. April 1996, Nr. 530/J, betreffend die Zollwache in Tirol und deren Weiterbestand nach dem Schengener-Abkommen, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1. und 2.:

Da den Kontrollposten neben der Erfüllung der Bestimmungen des Transitvertrages insbesondere auch die sicherheitsbehördliche Grenzkontrolle und die Einhebung der Straßenbenützungsabgabe obliegt, ist die Frage einer Auflassung der Kontrollposten vom Wegfall dieser Agenden insgesamt abhängig.

Die rechtliche Grundlage für die Einhebung der Straßenbenützungsabgabe wurde um ein weiteres Jahr verlängert, sodaß ein definitiver Zeitpunkt einer allfälligen Schließung derzeit nicht feststeht.

Zu 3.:

Im Falle des Inkrafttretens des Schengener Abkommens sind personelle Maßnahmen nicht auszuschließen, wobei jedoch wie bisher persönliche und familiäre Interessen berücksichtigt werden.

Zu 4. und 5.:

Es wurde mit dem Bundesministerium für Inneres Einvernehmen darüber erzielt, daß sowohl an der Außengrenze zur Schweiz als auch an den Binnengrenzen bis zur gegenseitigem Umsetzung des Schengener Abkommens die Zollwacheorgane weiterhin die sicherheitsbehördliche Grenzkontrolle wahrnehmen.

Zu 6.:

Die Zollorgane haben nach den Bestimmungen des Zollrechts-Durchführungsgesetzes umfassende Aufgaben im Rahmen der zollamtlichen Überwachung auch in den nicht im unmittelbaren Nahebereich der Zollgrenze liegenden Gebieten. Den Mobilen Überwachungsgruppen obliegt beispielsweise die Kontrolle des Warenverkehrs, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung von Verboten und Beschränkungen.

Die Durchführung grenz- bzw. fremdenpolizeilicher Kontrollen stellt mit Ausnahme in den zwischen Kufstein und Brenner verkehrenden Zügen keine Aufgabe der mobilen Gruppen dar.

Zu 7. und 8.:

Im Zuge der Schließung der Kontrollposten nach Wegfall der derzeit wahrzunehmenden Aufgaben werden die Mobilen Überwachungsgruppen insgesamt umstrukturiert und deren Überwachungs- und Einsatzbereiche sowie deren personelle Stärke aufgrund der gewonnenen Erfahrungen unter Bedachtnahme auf die zu erfüllenden gesetzlichen Aufgaben neu festgesetzt. Verbindliche Zusagen über allfällige Versetzungen zu den Mobilen Oberwachungsgruppen sind mir daher zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich.

Zu 9.:

Die im Bereich Außerfern Dienst vergehenden Zollwachebeamten werden auch weiterhin im Rahmen der zollamtlichen Überwachung zielorientiert Einsatz finden. Es werden jedoch auch hier unter möglichster Berücksichtigung persönlicher und familiärer Verhältnisse personelle Reduktionen erfolgen müssen.