5501/AB XX.GP

B e a n t w o r t u n g

der Anfrage der Abgeordneten Dr. Pumberger, Mag. Haupt und Kollegen,

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Abkommen zwischen der Ärztekammer für Oberösterreich

und der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (Nr. 57931J)

 

 

            In Beantwortung der gegenständlichen Anfrage führe ich - nach entsprechen -

der Kontaktnahme mit der betroffenen Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse

sowie mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger -

Folgendes aus:

Zunächst möchte ich ausdrücklich festhalten, dass ich nicht erst angesichts des

dramatischen Anstieges der Ausgaben der Träger der gesetzlichen Krankenver -

sicherung im Bereich Heilmittel vor allem im letzten Jahr (14,1% gegenüber dem

Vorjahr etwa bei der hier angesprochenen Oberösterreichischen Gebietskranken -

kasse - vgl. die diesbezügliche Aufstellung in der beiliegenden Stellungnahme

dieser Kasse) selbstverständlich jegliche Bemühungen zur Eindämmung dieser

eklatanten Kostensteigerungsrate unterstütze.

Ich gehe dabei von der für mich selbstverständlichen Voraussetzung aus, dass der -

artige Bemühungen keinesfalls zu Lasten der Gesundheit der Patien -

ten/Versicherten gehen, sondern dadurch lediglich unbestritten vorhandene Ein -

sparungspotential e realisiert werden.

Dass solche Bemühungen angesichts der geschilderten dramatischen und wohl

auch den anfragenden Abgeordneten bekannten Daten unabdingbar sind, steht da -

bei wohl außer Frage.

Hinsichtlich der vorgeblichen Gefahr für die Gesundheit der Patienten bzw. Ver -

sicherten genügt ein Hinweis auf das von den anfragenden Abgeordneten selbst

zitierte gemeinsame Rundschreiben der Oberösterreichischen Ärztekammer und der

Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse.

Bei genauer Durchsicht der dort dargelegten Vereinbarung stellen sich nämlich

Schlagworte wie "Diskontbehandlung" oder "0/3 Einsparung für Beitragszahler" sehr

schnell als nicht dem Inhalt dieser Vereinbarung entsprechend heraus.

Zu den einzelnen Punkten der gegenständlichen Anfrage möchte ich nach diesen

allgemeinen Feststellungen noch Folgendes bemerken:

 

Zu den Punkten 1 und 2:

Der Inhalt der Vereinbarung zwischen der Oberösterreichischen Ärztekammer und

der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse ist mir bzw. meinem Ressort be -

kannt und erscheint - wie sich aus den obigen Ausführungen bereits entnehmen

lässt - durchaus akzeptabel.

 

Zu den Punkten 3 und 4:

Derartige Abkommen zwischen Ärztekammern und Gebietskrankenkassen existieren

in anderen Bundesländern nicht.

 

Zum Punkt 5:

Wie bereits aus meinen einleitenden Bemerkungen deutlich wird, gehe ich grund -

sätzlich bei allen von den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung ergriffenen

Maßnahmen zunächst davon aus, dass es dadurch zu keinerlei Einschränkung oder

Beeinträchtigung in der Behandlungsqualität für die Patienten/Versicherten kommt.

Auch die zur konkreten Vereinbarung seitens der anfragenden Abgeordneten vorge -

brachten Bedenken sind aus meiner Sicht nicht geeignet, die durchaus wohlbe -

gründeten Argumente, die für die Zulässigkeit und Unbedenklichkeit einer solchen

Vereinbarung sprechen, zu entkräften. Ich darf in diesem Zusammenhang auf die

beigelegte, ausführliche Stellungnahme der Oberösterreichischen Gebietskranken -

kasse verweisen.

 

Zum Punkt 6:

Ich bin selbstverständlich auch dieser Meinung. Die getroffene Vereinbarung stellt

sicher, daß die erzielten "Einsparungen" (in Wahrheit handelt es sich ia lediglich um

eine Eindämmung der Steigerungsrate) den Patienten bzw. der

Versichertengemeinschaft maßgeblich zugute kommen, indem

ein Drittel dieser "Einsparungen" für zuwendungsmedizinische Leistungen

ausgeschüttet und damit dieser Bereich im Interesse der Patienten forciert wird,

und ein Drittel der "Einsparungen" bei der Kasse verbleibt, um im Sinne einer

Kostenkonsolidierung überdimensionale Kostenentwicklungen zu dämpfen.

 

Zum Punkt 7:

Ich sehe dazu aus den genannten Gründen keinerlei Veranlassung.

 

Zum Punkt 8:

Auch ich halte es für durchaus sinnvoll, in Kooperation mit den Beteiligten vorzu -

gehen und in diesem Sinn ein Bonussystem zu versuchen.