5512/AB XX.GP
B e a n t w o r t u n g
der Anfrage der Abgeordneten Dr. Povysil, Dr. Kurzmann,
Dr. Salzl und Kollegen betreffend Liberalisierung
der Medikamentenabgabe und Gefahren
(Nr. 5863/J)
Zur gegenständlichen Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1:
In Österreich sind derzeit 4380 Präparate, die für die Anwendung am Menschen bestimmt
sind, das sind 37,5 % aller in Österreich zugelassenen Humanarzneispezialitäten, ohne
Rezept erhältlich.
Zu den Fragen 2 und 3:
Von diesen rezeptfreien Humanarzneispezialitäten sind derzeit 3974 in Österreich apothe -
kenpflichtig, 406 dürfen in Drogerien bzw. von Kontaktlinsenoptikern abgegeben werden.
Zu Frage 4:
Rezeptpflichtige Arzneimittel dürfen nur in besonderen Notfällen ohne Verschreibung ab -
gegeben werden. Über diesbezügliche Zahlen verfügt mein Ressort nicht.
Zu Frage 5:
In Krankenanstalten ist die Anwesenheit von Ärzten stets gegeben, sodaß sich die Not -
wendigkeit der Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel ohne Anordnung durch einen Arzt
auch
in besonderen Notfällen nicht ergibt.
Zu Frage 6:
Nach Auskunft des (hier angesprochenen) Hauptverbandes der österreichischen Sozial -
versicherungsträger sind in dem von ihm herausgegebenen Heilmittelverzeichnis derzeit
108 Arzneispezialitäten angeführt, deren Kaufpreis in der Apotheke niedriger ist als die
Rezeptgebühr in Höhe von ATS 44,--. Die Apotheker verrechnen den Kunden in diesen
Fällen den Privatverkaufspreis. Eine Abrechnung mit dem Sozialversicherungsträger er -
folgt in diesen Fällen nicht. Angesichts dieser Feststellungen des Hauptverbandes der
österreichischen Sozialversicherungsträger bzw. insbesondere angesichts dessen Fest -
stellung über die Vorgangsweise der Apotheker in diesem Zusammenhang besteht keine
Notwendigkeit einer verbesserten Information der Bürger.
Zu Frage 7:
Die Einstufung bei der Abgabe von Humanarzneimitteln wird in der Europäischen Ge -
meinschaft durch die Richtlinie des Rates vom 31. März 1992 (92/26/EWG) geregelt.
Weitere Schritte zu einer Harmonisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen sind sei-
tens der EU - Kommission in Aussicht genommen worden.
Festzustellen ist weiters, daß der Rezeptpflichtstatus von zentral zugelassenen Arzneimit -
teln EU - weit einheitlich ist. Weitere Harmonisierungsschritte in diesem Bereich, zum Teil
in Form von Leitlinien, werden von Österreich unterstützt. Hinsichtlich der Vertriebswege
von Arzneimitteln ist festzuhalten, daß es dazu derzeit keine gemeinschaftlichen Regelun -
gen gibt.
Was nun etwaige Vorhaben auf Gemeinschaftsebene betrifft, zur Ausschöpfung der sich
im Zusammenhang mit den modernen Informationstechnologien ergebenden Möglichkei -
ten, gewisse Liberalisierungen im Bereich der Arzneimittelabgabe in Aussicht zu nehmen,
so ist mein Ressort mit allem Nachdruck für die Beibehaltung der im Interesse des Kon -
sumentenschutzes und der Arzneimittelsicherheit entwickelten Schutzstandards, vor allem
aber auch für die Etablierung tauglicher Rahmenbedingungen zur Kontrolle unzulässiger
Vertriebsformen eingetreten.