5513/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.5906/J - NR/1999 betreffend universitäre Lehrer -
bildung gemäß UniStG 1997, die die Abgeordneten Dr. BRINEK und Kollegen am 16. März
1999 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu Fragen 1 und 2:
Ich teile die dargestellte Interpretation, soweit sie aus dem Gesetzestext und den parlamentari -
sehen Materialien ableitbar ist. Keinesfalls jedoch teile ich in diesem Sinne die Ansicht, dass aus
den in der Anfrage genannten Gründen standortspezifisch unterschiedliche Gliederungen und
Gestaltungen unmöglich sind. Denn bei Identität der Aufgabenstellung und Zielsetzung sind doch
unterschiedliche Wege zur Zielerrreichung denkbar.
Zu Frage 3:
Allein schon dadurch, dass der Gesetzgeber für die Pädagogik und Fachdidaktik eine Band -
breite des Stundenumfanges vorgesehen hat, ist ein unterschiedlicher Umfang denkbar, ohne
dass
damit zwingend qualitative Einbußen verbunden sind.
Zu Frage 4:
Eine „interuniversitäre Koordinierungs - Kommission“ ist gesetzlich nicht zwingend vorgesehen,
wohl aber zulässig und sinnvoll.
Zu Frage 5:
Diese Auffassung ist mir weder bekannt noch nachvollziehbar.
Zu Frage 6:
Sowohl aus der klar formulierten Aufgabenstellung als auch aus den unterschiedlichen rechtlichen
Rahmenbedingungen wird deutlich, dass das Lehramtsstudium - anders als das Diplomstudium -
klar auf die nachfolgende Berufstätigkeit an den höheren Schulen ausgerichtet ist.