5514/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.5818/J - NR/1999 betreffend Zugänglichkeit von
Stellen im Öffentlichen Dienst für Fachhochschul - Absolventinnen und - Absolventen, die die
Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und Genossinnen am 24. Februar 1999 an mich richteten,
wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
In meinem Ressortbereich gibt es einen Beschäftigten.
Ad 2.:
Dieser ist in der Entlohnungsgruppe v 2 eingestuft.
Ad 3.:
Durch das Vertragsbediensteten - Reformgesetz ist der wesentliche Schritt zur Flexibilisierung des
Systems erfolgt. Im Entlohnungsschema v, das den großen Bereich der Vertragsbediensteten des
Allgemeinen Verwaltungsdienstes abdeckt, sind (wie im Entlohnungsschema 1) keine formalen
ausbildungsbezogenen Anstellungserfordernisse festgelegt, sodass der Qualität des Arbeitsplatzes
und damit der Wertigkeit der geleisteten Arbeit Vorrang zukommt.
Die Frage, wieviele Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul - Studiengängen die
fachliche Qualifikation für eine Stelle im Ressort erfüllen, kann nicht beantwortet werden, weil a
priori nicht feststeht, wer bei einer bestimmten Bewerberstruktur als Bestgeeignete(r) - gemessen
am
jeweiligen Anforderungsprofil - hervorgeht.
Handelt es sich dabei um eine Absolventin oder einen Absolventen einer fachhochschulmäßigen
Ausbildung, besteht kein Hindernis, sie oder ihn mit dem entsprechenden Arbeitsplatz der
Entlohnungsgruppe v 1 zu betrauen.