552/AB

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 519/J betreffend Gutachten, Umfragen und Studien, die im Bereich Tourismus und Freizeitwirtschaft vom Ministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten in den Jahren 1990 - 1996 in Auftrag gegeben wurden, welche die Abgeordneten Rossmann und Kollegen am 30.4.1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage.-

Betreffend die Projekte aus den Jahren 1992-1995 wird auf die Anfragebeantwortung 28/i vom 26.3.1996 verwiesen, wobei bemerkt werden darf, daß (im Gegensatz zu den für 1993 und "1995 angegebenen einschlägigen Studien) die 1994 in Auftrag gegebene Studie "Standortindikatoren (Weiterführung)", die öS 135.400,-kostete, irrtümlicherweise in der Beantwortung nicht aufscheint.

Die in den Jahren 1990 und 1991 seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten in Auftrag gegebenen Gutachten Umfragen und Studien wären der beiliegenden Aufstellung zu entnehmen.

Da das Jahr 1996 noch nicht abgeschlossen ist, können hiefür zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Zahlen und Ergebnisse bekanntgegeben werden.

Folgende Kosten wurden in den Jahren 1990-1995 im Bereich Tourismus- und Freizeitwirtschaft für Gutachten, Umfragen und

Studien verursacht:

1990 ös 155.000,--

1991 öS 1,081.706,--

1992 öS 3,041,819.18

1993 öS 2,918,224.99

1994 öS 5,703,538.02

1995 öS 22,501,608.93

Zur Steigerung der Studienkosten von 1994 auf 1995 wird bemerkt, daß diese einerseits auf Millenniumsaktivitäten und andererseits auf - auch vom Nationalrat - vorgebrachte Forderungen nach einer ausreichenden und systematischen Tourismusforschung als Voraussetzung für entsprechendes tourismuspolitisches Vorgehen zurückzuführen ist.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Grundsätzlich wurde das erarbeitete Material der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und zwar vor allem in Form von Presseaussendungen und Pressegesprächen.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage.,

Aus Gründen der Amtsverschwiegenheit kann eine Beantwortung dieser Frage nicht erfolgen.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Ja, vereinzelt.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Gutachten, Umfragen und Studien, die das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten in Auftrag gibt, dienen unterschiedlichen Zwecken. Sie unterstützen das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten in der Entscheidungsfindung, welche politischen Maßnahmen in einzelnen Bereichen zu setzen sind bzw. können die Zieldefinitionen entscheidend mitgestalten.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage,.

Ab dem Jahre 1993 wurde vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten jährlich eine Studie "Standortindikatoren Österreich" in Auftrag gegeben.Diese Bewertung wichtiger Standortindikatoren zeigt einmal jährlich die Entwicklung des Standortes Österreich auf und ermöglicht es, die Auswirkungen der laufenden Wirtschaftspolitik auf die langfristige Standortqualität einzuschätzen. Die Studien für 1993 und 1994 wurden bei der Standortenquete am 24.3.1995, die Studie für 1995 wurde beim Standortforum am 6.11.1995 vorgestellt.

Die 1995 erstellte Umfrage "Einstellung der österreichischen Bevölkerung zum Wirtschaftsstandort Österreich" floß in die laufende Standortdiskussion sowie in die Vorbereitungen zu den beiden o.g. Standortveranstaltungen bzw. in deren Arbeitskreisen ein.

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage.,

Die Seniorenstudie als kostspielig zu bewerten, erscheint nicht adäquat, wenn man den entsprechenden Umfang der Bearbeitung und der Ergebnisse berücksichtigt. Die genannte Studie wurde ebenfalls im Rahmen einer Presseaussendung vorgestellt sowie im Rahmen von Veranstaltungen der breiten Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglich gemacht, um einen möglichst breitgestreuten Informationseffekt zu diesem Themenbereich zu erzielen.

1990 Prognose für das Sommerhalbjahr 1990

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Im Auftrage des Herrn Präsidenten des Nationalrates beehrt sich die

Parlamentsdirektion, die am 30. April 1996 gemäß § 91 des

Geschäftsordnungsgesetzes 1975 eingebrachte Anfrage (519/J) der

Abgeordneten Mares Rossmann und Genossen in Abschrift zu übermitteln.

Auf die im § 91 Abs. 4 leg.cit. enthaltene Bestimung, derzufolge schriftliche Anfragen innerhalb von zwei Monaten nach deren Übergabe an den Präsidenten des Nationalrates schriftlich oder mündlich zu beantworten sind, darf hingewiesen werden.

Für die Parlamentsdirektion