5525/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Nußbaumer und Kollegen haben am
25. Februar 1999 unter der Nr. 5850/J an mich eine schriftliche parlamentari -
sche Anfrage betreffend Umsetzung der Ankündigungen aus der Regierungs -
erklärung bezüglich dem Mangel an Eigenkapital der österreichischen Unter -
nehmen durch Reformen des Kapitalmarktes entgegenzuwirken gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 13:
Diese Fragen betreffen den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für
Finanzen; ich verweise auf seine Ausführungen zu den Fragen 1 bis 4,10,11,
13, 14 sowie 16 bis 20 der an ihn gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr.
5849/J.
Zu Frage 14:
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, daß die Vergabe von Förderungen nicht -
wie in der Anfrage offenbar angenommen - durch die Bundesregierung, son -
dern durch die einzelnen Bundesministerien erfolgt. Zu den Förderungen, die
den Bereich des Bundeskanzleramts betreffen, ist folgendes festzuhalten:
a) Die einschlägigen Förderungen werden regelmäßig auf ihren Innova-
tionsgehalt und daraufhin überprüft, wie weit sie die gesetzten Ziele tat -
sächlich erreichen. Im besonderen gilt dies für jene Förderungen, deren
Schwerpunkt auf Innovation ausgerichtet ist, wie der zum Bundeskanzleramt
ressortierende Innovations- und Technologiefonds (ITF) und der
Forschungsförderungsfonds für die gewerbliche Wirtschaft (FFF).
b) Der regionalen Vernetzung dienen vor allem die Regionale Innovations -
prämie (RIP) sowie die diesbezüglichen Teile der Förderungen des ERP -
Fonds und der BÜRGES. Darüber hinaus wären alle jene Förderungen zu
nennen, die anteilig die Kofinanzierung zu EFRE - Projekten aufbringen, mit
der Einschränkung auf die dafür vorgesehenen Förderungsgebiete.
c) Die Kooperation von Unternehmen mit Einrichtungen der Wissenschaft und
der Forschung ist das besondere Anliegen insbesondere der Forschungs -
Technologieförderung (dem vom Volumen her in den letzten Jahren bereits
wichtigsten Bereich der Bundesförderung). Wichtigste Bundesförderungen
sind hier der ITF (in seinen beiden Teilen) und der FFF, ergänzt durch einen
Teil der ERP - Förderung. Die Verbindung beider Bereiche ist auch ein
Hauptanliegen der Förderungsprogramme des 5. EU - Rahmenprogrammes
für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration. Gemein -
same Projekte von Unternehmen, Wissenschaft und Forschung sowie An -
wendern sind dort
geradezu der Regelfall.
d) Die Erschließung neuer Märkte ist als ein Nebenkriterium in vielen Förde -
rungen genannt. Das EU- Recht setzt dem aber in der Praxis durch die
streng überprüfte Forderung nach Wettbewerbsneutralität enge Grenzen. In
diesem Sinn ist insbesondere aus der früheren Exportförderung eine reine
Exportfinanzierung geworden, die Marktkonditionen entspricht.