5529/AB XX.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und
Genossen vom 24.2.1999, Nr. 5779/J, betreffend drohender Ausverkauf der ÖIAG - Anteile,
beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2:
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, daß Veräußerungen von Antejisrechten an im Eigen -
tum der ÖIAG stehenden Gesellschaften von den Unternehmensorganen der ÖIAG auf
Grundlage einschlägiger Rechtsvorschriften unter eigener Verantwortung durchgeführt
wurden bzw. werden.
Rechtsgrundlage der Privatisierungsmaßnahmen der ÖIAG sind das ÖIAG - Gesetz sowie für
bestimmte Anteilsrechte geltende sondergesetzliche Bestimmungen. Der Bundesminister für
Finanzen ist mit diesen Privatisierungsmaßnahmen lediglich insofern befaßt, als er die
Rechte der Republik Österreich als Alleinaktionärin der ÖIAG ausübt und vom Vorstand der
ÖIAG vorgelegte Privatisierungskonzepte in der Hauptversammlung zu genehmigen hat. Vor
einem Beschluß der Hauptversammlung über ein Privatisierungskonzept hat der Bundes -
minister für Finanzen die Zustimmung der Bundesregierung zu dem Privatisierungskonzept
einzuholen.
Zu den in der Einleitung der vorliegenden Anfrage angeführten Anteilsrechten ist im
einzelnen
folgendes festzustellen:
Für die Anteile der ÖIAG an Böhler - Uddeholm AG (25 %), OMV AG (35 %), VA Stahl AG
(38,8 %) und VA Technologie AG (24 %) sieht das derzeit gültige zweite Privatisierungs -
konzept der ÖIAG keine weiteren Anteilsabgaben vor.
Der mit der ÖIAG - Gesetz und ÖIAG - Finanzierungsgesetz - Novelle 1993
BGBI. Nr. 973/1993, an die ÖIAG erteilte Auftrag zur mehrheitlichen Abgabe der
„industriellen“ Beteiligungen erfaßt nicht den Bergbaubereich. Für die 100%ige Beteiligung
der ÖIAG an der ÖIAG - Bergbauholding AG besteht daher kein Privatisierungsauftrag.
Die Anteilsrechte des Bundes an der Austria Tabak AG wurden durch Bundesgesetz,
BGBI.Nr. 426/1996, zum Zweck der Privatisierung der ÖIAG übertragen. Das Privatisie -
rungskonzept der ÖIAG sieht eine schrittweise Abgabe der Mehrheit der ÖIAG bis auf einen
Anteil von 25 % vor. Nach der Privatisierung von 49,5 % der Anteile der ÖIAG an der Austria
Tabak AG durch ein öffentliches Angebot über die Börse im Jahr 1997 und einer Direkt -
plazierung bei institutionellen Investoren im In- und Ausland im März 1999 beträgt die Be -
teiligung der ÖIAG an der Austria Tabak AG nunmehr 41,4 %. Der Vorstand der ÖIAG
wurde vom Aufsichtsrat ermächtigt, die Beteiligung der ÖIAG an der Austria Tabak AG
durch ein öffentliches Angebot (Secondary offering) zu einem noch festzusetzenden Zeit -
punkt weiter zu reduzieren.
Die Anteilsrechte des Bundes an der Österreichischen Staatsdruckerei AG wurden gemäß
dem Staatsdruckereigesetz 1996 mit dem Tag der Eintragung der Abspaltung der Wiener
Zeitung Ges.m.b.H. in das Firmenbuch im Juli 1998 zum Zweck der Privatisierung in das
Eigentum der ÖIAG übertragen. Zur Erfüllung des Gesetzesauftrages wurde von der ÖIAG
ein erstes Teil - Privatisierungskonzept für den Wert - und Sicherheitsdruck erarbeitet. Die
Regierungsvorlage einer Staatsdruckereigesetz - Novelle 1999, wodurch die rechtlichen Vor -
aussetzungen für die Abspaltung und Veräußewng des Wert- und Sicherheitsdruckes ge -
schaffen werden sollen, liegt dem Parlament zur verfassungsmäßigen Behandlung vor.
Die Anteilsrechte des Bundes an der Dorotheum Auktions -, Versatz - und Bank - Gesell -
schaft m.b.H. wurden durch Bundesgesetz, BGBI. I Nr.65/1998, in das Eigentum der ÖIAG
übertragen. Die ÖIAG hat die Aufgabe, ein Privatisierungskonzept auszuarbeiten, das die
Privatisierung des Dorotheums nach Möglichkeit vorrangig über die Börse mit einem
möglichst hohen Anteil für österreichische Anleger vorsieht. Bei der ÖIAG soll ein Anteil von
zumindest 25 % verbleiben. In Erfüllung dieses Gesetzesauftrages wird derzeit von der
ÖIAG ein
Privatisierungskonzept erarbeitet.
Die Anteils rechte des Bundes an der Austrian Airlines Österreichische Luftverkehrs - AG und
der Flughafen Wien AG wurden durch Bundesgesetz, BGBI. 1 Nr.87/1998, in das Eigentum
der ÖIAG übertragen. Mit dieser Anteilsübertragung ist kein Privatisierungsauftrag ver -
bunden; die ÖIAG ist jedoch ermächtigt, ihr zustehende Bezugsrechte im Falle von Er -
höhungen des Grundkapitals der Austrian Airlines Österreichische Luftverkehrs - AG zu ver -
äußern. Im Zuge einer von den zuständigen Organen von Austrian Airlines beschloßenen
Kapitalerhöhung wird der Anteil der ÖIAG auf 39,7 % reduziert werden.
Zu 3.:
Von der ÖIAG werden die für die Vorbereitung der gesetzlich vorgegebenen Privatisie -
rungsmaßnahmen erforderlichen Gespräche mit den betreffenden Unternehmen laufend
geführt.
Zu 4.:
Der ÖIAG liegen keine Indizien auf mögliche „feindliche Übernahmen“ vor.
Zu 5.:
Die Verbindlichkeiten der ÖIAG, für die gemäß geltender Gesetzeslage der Bund der ÖIAG
gegenüber zum Ersatz von Zinsen und Tilgungen verpflichtet ist, betrugen zum Jahresende
1998 rund 45.945 Mio. S.
Von dem genannten Betrag in Höhe von 45.945 Mio. S entfallen rund 9.475 Mio. S auf
Darlehen, die nach Umschuldungen von Kapitalmarktverbindlichkeiten der ÖIAG von der
Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur gewährt wurden. Ein Betrag von
36.470 Mio. S entfällt auf Kapitalmarktverbindlichkeiten der ÖIAG, wobei die Republik
Österreich den Gläubigern der ÖIAG gegenüber haftet und im Verhältnis zur ÖIAG die oben
erwähnte Verpflichtung zur Refundierung von Zinsen und Tilgungen gilt.
Daneben hat die Republik Österreich der ÖIAG in den Jahren 1994 bis 1996 6.700 Mio. S in
der Form eines nachrangigen GeseIschafterdarlehens zugezählt. Von diesem Darlehensbe -
trag waren Ende 1998 nach einer ersten Teiltilgung im Jahr 1998 noch
6.482 Mio. S offen.
Zu 6.:
Die Verbindlichkeiten, für die die Refundierungsregelung für Zinsen und Tilgungen gilt,
werden sich entsprechend den vertraglichen Rückzahlungskonditionen verringern, wobei die
Mittelaufbringung
entweder durch Refundierungszahlungen oder aus Privatisierungserlösen
für die Unternehmungen Austria Tabak AG, Dorotheum und Österreichische Staatsdruckerei
bzw. aus Dividendenausschüttungen der Unternehmungen Austria Tabak AG, Dorotheum,
Staatsdruckerei, AUA und Flughafen Wien an die ÖIAG erfolgen wird.
Bezüglich des nachrangigen Gesellschafterdarlehens ist geplant, daß die ÖIAG im Jahr
1999 eine weitere Teiltilgung in Höhe von 575 Mio. S vornehmen wird, wonach noch ein
Darlehensrestbetrag von 5.907 Mio. S verbleiben wird. Weitere Rückzahlungspläne liegen
noch nicht vor.
Zu 7.:
Die ÖIAG konnte durch die optimale Erreichung der ihr übertragenen Aufgaben ihre Kom -
petenz als aktive Beteiligungsholding unter Beweis stellen. Überlegungen zur qualitativen
und quantitativen Weiterentwicklung der an die ÖIAG gestellten Anforderungen sind noch
nicht abgeschlossen.
Zu 8.:
Fragen betreffend Personen, die nicht Unternehmensorganen der ÖIAG angehören, sind
nicht vom Bundesminister für Finanzen zu beantworten.
Zu 9.:
Die Anteilsrechte des Bundes an der Österreichischen Elektrizitätswirtschafts AG
(Verbundgesellschaft) werden nach den Bestimmungen des Bundesministeriengesetzes
vom Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wahrgenommen. Ich ersuche daher
um Verständnis, daß ich zu dieser Frage nicht Stellung nehme.
Zu 10.:
Die ÖIAG konnte ihrem Anliegen, als Kernaktionarin die in ihrem Portfolio befindlichen
Unternehmen in ihrem Bestreben nach Wertzuwachs durch Stärkung der konkurrenzfähig -
keit und Ausbau der Marktstellung zu unterstützen, durch aktives Beteiligungsmanagement
voll gerecht werden. Ich bekenne mich daher dazu, die Position der ÖIAG als Kernaktionärin
zur Wahrung österreichischer Interessen beizubehalten bzw. gegebenenfalls auch durch
geeignete Maßnahmen zu verstärken.