553/AB

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 525/J-NR/1996 betreffend die Unvereinbarkeit von Nebentätigkeiten im Bereich des Stadtschulrates für Wien, die die Abgeordneten Dr. Susanne Preisinger und KollegInnen am 30.  April 1996 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

1.       Seit wann ist Ihnen der oben dargestellte Sachverhalt bekannt?

 

2.       Wurden von seiten Ihres Ministeriums Gespräche mit dem Stadtschulrat in dieser Angelegenheit geführt?

 

3.       Welche Vorkehrungen sind nunmehr geplant, um derartige Unvereinbarkeiten in Zukunft auszuschalten?

 

4.       Bis wann kann mit einer Umsetzung der entsprechenden Vor­kehrungen gerechnet werden?

 

Antwort:

 

Beim Stadtschulrat für Wien sind (ebenso wie in anderen Landes­schulräten) Lehrer (mit Lehramtsprüfung) im Verwaltungsdienst als pädagogische administrative Mitarbeiter im Wege einer Dienstzuteilung tätig oder solche frühere Lehrer sind überhaupt

 

in den Verwaltungsdienst übernommen worden.  Diese Lehrer sind zum Teil noch mit einem geringen Teil ihrer Lehrverpflichtung an einer Schule tätig.

Eine solche Aufrechterhaltung der Verbindung zwischen Administrativtätigkeit und Unterrichtserteilung wurde bisher aus pädagogischer Sicht befürwortet.

In Zeiten steigender Arbeitslosigkeit für LehrerInnen erscheint es jedoch äußerst problematisch, daß Bedienstete der Unter­richtsverwaltung neben ihrer Haupttätigkeit Unterrichtstätig­keiten ausüben.  Ich habe daher mit Erlaß vom 5. Juni 1996 die personalführenden organisationseinheiten in der Zentralstelle und alle Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien) beauftragt, keine neuen Verträge mehr abzuschließen, bestehende befristete Verträge nicht zu verlängern und bei bestehenden unbefristeten Verträgen das Stundenausmaß auf ein Minimum zu reduzieren.

Darüber hinaus wurde verfügt, eine einverständliche Auflösung dieser Verträge herbeizuführen (hier ist naturgemäß auf Probleme wie Abfertigungsansprüche, erwartete Pensionsberechtigungen etc.  Bedacht zu nehmen).