5539/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Auer und Kollegen haben am 25. Februar

1999 unter der Nr. 5884/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend Anforderung von NATO - Fluggeräten bei den Tiroler Lawinenkata -

strophen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

So wie Österreich in der Vergangenheit bei verschiedenen Gelegenheiten

bereit war, Katastrophenhilfe im Ausland zu leisten - z.B. bei Hilfsmaßnahmen

anläßlich der Flutkatastrophe in Polen oder im Zusammenhang mit den

Waldbränden auf den kroatischen Inseln - so war es diesmal unser Land, das

Hilfe durch andere Staaten erhalten hat. Bei der Evakuierungsaktion in Galtür

erhielt Österreich Unterstützung durch Hubschrauber aus der Schweiz,

Deutschland, Frankreich und den Vereinigten Staaten. Dabei handelte es sich

aber nicht um einen Einsatz der NATO, sondern um bilaterale Hilfe dieser

Staaten.

 

Darüber hinaus weise ich darauf hin, daß nach § 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes

über die Ein -, Aus - und Durchfuhr von Kriegsmaterial, BGBl. Nr. 540/1977,

i.d.g.F., die Erteilung von Bewilligungen zur Durchfuhr von Kriegsmaterial dem

Bundesminister für Inneres im Einvernehmen mit dem Bundesminister für

Auswärtige Angelegenheiten und dem Bundesminister für Landesverteidigung

obliegt, dem Bundeskanzler kommt im Bewilligungsvenfahren ein

Anhörungsrecht zu.

 

Die Frage hinsichtlich der künftigen Haltung zur Durchfuhr von Kriegsmaterial

„zu NATO - Zwecken“ kann nicht pauschal beantwortet werden. Vielmehr

werden allfällige zukünftige Anträge im Licht der Kriterien des § 3 Abs. 1 des

Bundesgesetzes über die Ein -, Aus - und Durchfuhr von Kriegsmaterial unter

Zugrundelegung des jeweils maßgeblichen Sachverhalts im Einzelfall von den

zuständigen Stellen zu beurteilen sein.