5539/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Auer und Kollegen haben am 25. Februar
1999 unter der Nr. 5884/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Anforderung von NATO - Fluggeräten bei den Tiroler Lawinenkata -
strophen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
So wie Österreich in der Vergangenheit bei verschiedenen Gelegenheiten
bereit war, Katastrophenhilfe im Ausland zu leisten - z.B. bei Hilfsmaßnahmen
anläßlich der Flutkatastrophe in Polen oder im Zusammenhang mit den
Waldbränden auf den kroatischen Inseln - so war es diesmal unser Land, das
Hilfe durch andere Staaten erhalten hat. Bei der Evakuierungsaktion in Galtür
erhielt Österreich Unterstützung durch Hubschrauber aus der Schweiz,
Deutschland, Frankreich und den Vereinigten
Staaten. Dabei handelte es sich
aber nicht um einen Einsatz der NATO, sondern um bilaterale Hilfe dieser
Staaten.
Darüber hinaus weise ich darauf hin, daß nach § 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes
über die Ein -, Aus - und Durchfuhr von Kriegsmaterial, BGBl. Nr. 540/1977,
i.d.g.F., die Erteilung von Bewilligungen zur Durchfuhr von Kriegsmaterial dem
Bundesminister für Inneres im Einvernehmen mit dem Bundesminister für
Auswärtige Angelegenheiten und dem Bundesminister für Landesverteidigung
obliegt, dem Bundeskanzler kommt im Bewilligungsvenfahren ein
Anhörungsrecht zu.
Die Frage hinsichtlich der künftigen Haltung zur Durchfuhr von Kriegsmaterial
„zu NATO - Zwecken“ kann nicht pauschal beantwortet werden. Vielmehr
werden allfällige zukünftige Anträge im Licht der Kriterien des § 3 Abs. 1 des
Bundesgesetzes über die Ein -, Aus - und Durchfuhr von Kriegsmaterial unter
Zugrundelegung des jeweils maßgeblichen Sachverhalts im Einzelfall von den
zuständigen Stellen zu beurteilen sein.